Information für Eltern und Schüler über die Wahlpflichtgegenstände (WPG) 6. 8. Klasse im Rahmen der AHS-Oberstufe 2004/05



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Transkript:

Information für Eltern und Schüler über die Wahlpflichtgegenstände (WPG) 6. 8. Klasse im Rahmen der AHS-Oberstufe 2004/05 1. Allgemeines Ab der 6. Klasse haben alle Schüler/innen Wahlpflichtgegenstände (=WPG) im Ausmaß von 6 Stunden zu wählen. Die Wahl muss in der 5. Klasse, und zwar in der ersten Woche des 2. Semesters erfolgen. 2. Terminplan Jänner 05 Jänner 2005 Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die WPG und die alternativen Pflichtgegenstände (ab der 7. Klasse). Von den Fachprofessoren werden den Schülerinnen und Schülern die Lehrplaninhalte und Methoden der WPG vorgestellt. Erste Interessenssichtung: Bekanntgabe der von der 6.-8. Klasse gewünschten WPG sowie der alternativen Pflichtgegenstände. (Ihre Wahl kann Auswirkungen auf die WPG haben). Anfang Februar 2005 Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den zustandegekommenen Kursen aus. 1. Woche im 2. Sem. Definitive Anmeldung für WPG mit Unterschrift der Eltern. 3. Stundentafel der WPG in der 6.-8. Klasse 3.1 Als WPG kommen in Frage Klassen und Wochenstunden Wahlpflichtgegenstände 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Summe Lebende Fremdsprache 2) (z.b. It, Sp) 3 3 2* 8 mündlich maturafähig Lebende Fremdsprache 2) (z.b. It, Sp) 3 3-6 nicht maturafähig Lebende Fremdsprache 2) (z.b. It, Sp) 2 2-4 nicht maturafähig Angewandte computerunterstützte Geometrie (ACG) 3) - 2 2 4 Naturwissenschaftliches Praktikum 4) - 2 2 4 Informatik 5) 2 2 2 6 Musikerziehung/Bildnerische Erziehung 6) - 2 2 4 Kunstwerkstatt (Fächerübergreifender WPG) 7) 2 2 2 6 *) Freigegenstand 1

Klassen und Wochenstunden Wahlpflichtgegenstände 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Summe Religion (2) (2) (2) 2 od. 4 Deutsch (2) (2) (2) 2 od. 4 Fremdsprachen 9) (z.b. E, L, F, Sp) (2) (2) (2) 2 od. 4 Geschichte u. Sozialkunde/Politische Bildung (2) (2) (2) 2 od. 4 Geografie und Wirtschaftskunde (2) (2) (2) 2 od. 4 Mathematik (2) (2) (2) 2 od. 4 Biologie und Umweltkunde (2) (2) (2) 2 od. 4 Chemie 10) (2) (2) (2) 2 od. 4 Physik (2) (2) (2) 2 od. 4 Informatik 11) (2) (2) (2) 2 od. 4 Psychologie, Pädagogik und Philosophie (2) (2) 2 od. 4 Musikerziehung 12) (2) (2) (2) 2 od. 4 Bildnerische Erziehung 12) (2) (2) (2) 2 od. 4 3.2 Anmerkung zur Stundentafel 1) Die zusätzlichen WPG sind Gegenstände, die in der Stundentafel des besuchten Schulzweiges nicht vorkommen. Sie müssen - falls gewählt mit Ausnahme der lebenden Fremdsprache der Variante 2 und 3 (siehe Fußnote 2) bis einschließlich 8. Klasse durchgehend gebucht werden. (6., 7. und 8. Kl.: Kunstwerkstatt, lebende Fremdsprache Variante 1, Informatik); 7. und 8. Kl: ACG, Naturwissenschaftliches Praktikum, ME, BE). 2) Besonders für sprachlich begabte und interessierte Schüler (Euro-Schüler/innen): 3 Varianten sind möglich: Variante I: In der 6. und 7. Klasse jeweils 3-stündig, Fortsetzung in der 8. Klasse 2-stündig als Freigegenstand, mündlich maturafähig. Variante II: In der 6. und 8. Klasse jeweils 3-stündig, mündlich nicht maturafähig. Variante III: In der 6. und 7. Klasse jeweils 2-stündig, mündlich nicht maturafähig. Bei 4 Stunden WPG für die Lebende Fremdsprache bleiben noch 2 Stunden für einen vertiefenden WPG übrig. 3) Besonders für Schüler/innen, die ein technisches Studium anstreben. WPG mit Schularbeiten, schriftlich und mündlich maturafähig. 4) Praktisches Arbeiten in den Fächern PH, CH, BU jeweils ein Drittel des Jahres in der 7. und 8. Klasse. Das Naturwissenschaftliche Praktikum (Stoffgebiet der 7. + 8. Klasse) kann im Rahmen der Reifeprüfung zum Prüfungsgegenstand Chemie als ergänzende Schwerpunktprüfung herangezogen werden: 5) Informatik als zusätzlicher WPG ist nur im Euro/Bell arti - Gymnasium wählbar. Mündlich maturafähig. 6) Fortsetzung des vom Schüler nach der 6. Klasse nicht gewählten alternativen Pflichtgegenstandes (BE od. ME). Damit besteht die Möglichkeit, ab der 7. Klasse ME und BE zu besuchen. Mündlich maturafähig. 2

7) Der fächerübergreifende WPG Kunstwerkstatt für Schüler/innen des Bell arti Gymnasiums umfasst folgende Fächerkombinationen: 6. Kl.: ME/BE = Kunstwerkstatt 1, 7. Kl.: D/ME = Kunstwerkstatt 2, 8.Kl.: BE/D = Kunstwerkstatt 3. Der WPG Kunstwerkstatt muss von der 6. 8. Klasse gewählt werden. Damit wird für die Bell arti-oberstufe durch diesen WPG ein Schwerpunkt gesetzt. Der WPG Kunstwerkstatt kann zu folgenden Fächern im Rahmen der RP zur ergänzenden Schwerpunktprüfung herangezogen werden: 6. Klasse: Kunstwerkstatt 1 zu BE (soweit BE in der 7. und 8.Kl. als alternativer Pflichtgegenstand gewählt wurde), 7. Klasse: Kunstwerkstatt 2 zu ME (soweit ME in der 7. und 8.Kl. als alternativer Pflichtgegenstand gewählt wurde), 8. Klasse: Kunstwerkstatt 3 zu Deutsch. 8) Die vertiefenden WPG können folgendermaßen belegt werden: a) 6. und 7. Klasse (= 4 Wstd.) b) 7. und 8. Klasse (= 4 Wstd.) c) nur 7. oder 8. Klasse (= 2 Wstd.), wenn damit die Summe der insgesamt zu wählenden WPG (6 Stunden) erfüllt wird. d) BU wird in der 7. Klasse des Gymnasiums nicht unterrichtet. Trotzdem kann dieser Gegenstand auch in der 7. Kl. als WPG gebucht werden. 9) Unter diesen Fremdsprachen sind jene zu verstehen, die vom Schüler bereits als Pflichtgegenstand besucht werden (z.b.: Latein, Englisch, Französisch, Spanisch) 10) Im Euro/Bell arti Gymnasium erst ab der 7. Klasse wählbar. 11) Nur für Schüler/innen des Networkrealgymnasiums vertiefend wählbar. 12) Nur für Schüler/innen, die diesen Gegenstand als alternativen Pflichtgegenstand ab der 7.Klasse gewählt haben. 4. Weitere Anmerkungen zu den WPG Überbuchung Alle Schüler/innen von Euro, Bell arti und Network müssen 6 Stunden WPG "inskribieren. Leistungsfähige und interessierte Schüler/innen können dieses vorgeschriebene Ausmaß auch überbuchen. Für den betreffenden Schüler gilt ein überbuchter WPG als Freigegenstand. Es ist aber zu beachten, dass durch dieses Überbuchen keine Gruppen mit mehr als 15 Schülern entstehen. Die Anmeldung für eine Überbuchung erfolgt erst zu Beginn des Schuljahres. Die Schwerpunktprüfung im Rahmen der mündlichen RP kann auch im überbuchten WPG abgelegt werden. Eröffnungszahl / Gruppenbildung Für die Eröffnung eines WPG gilt die Mindestanzahl 5, für die Weiterführung kann diese Anzahl auch sinken. Anzahl der WPG Jede Schule hat ein gewisses Kontingent an WPG, das sie nicht überschreiten darf. Dies hängt von der Anzahl der 6. bis 8. Klassen ab. Die Anzahl aller 6. bis 8. Klassen multipliziert mit 4 ergibt das Kontingent der möglichen WPG-Gruppen pro Schule. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung WPG sind alternative Pflichtgegenstände und daher - was das Aufsteigen, eventuelle Wiederholungsprüfungen und das Wiederholen von Klassen betrifft - wie Pflichtgegenstände zu 3

behandeln. Es gibt in den WPG mündliche Prüfungen, Hausübungen usw., allerdings keine Schularbeiten (Ausnahme: ACG als zusätzlicher WPG in der 7. und 8. Klasse). Wenn ein Schüler eine Klasse wiederholen muss, er aber den WPG nicht wiederholen kann, weil dieser WPG im Jahr des Wiederholens nicht geführt wird, muss er den WPG wechseln. 5. Beispiele individueller Wahl von WPG Bell arti Gymnasium Schüler/in 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse A ME/BE (2) D/ME (2) BE/D (2) Euro-Gymnasium Schüler/in 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse A Spanisch Spanisch Spanisch (FG/2) (WPG/3) (WPG/3) B GWK (2) GWK (2) Französisch (2) C Englisch (2) Englisch (2) BU (2) D Italienisch (3) Italienisch (3) ------ D Italienisch (2) Italienisch (2) GSP (2) E Informatik (2) Informatik (2) Informatik (2) Network-Realgymnasium Schüler/in 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse A GWK (2) GWK (2) PPP (2) B Englisch (2) Englisch (2) BU (2) C Spanisch (2) Spanisch (2) Informatik (2) D Italienisch (3) Italienisch (3) -------- E Italienisch (2) Italienisch (2) GWK (2) F - Naturwiss. Praktikum (2) G ACG (2) Englisch (2) Naturwiss. Praktikum (2) PPP (2) ACG(2) 6. Allgemeine Bestimmungen zur Reifeprüfung Es müssen mindestens vier verschiedene Prüfungsgebiete gewählt werden, darunter muss zumindest eine lebende Fremdsprache sein (schriftlich oder mündlich). 7. Varianten der Reifeprüfung: Variante A Variante B Variante C 4 Klausurarbeiten 3 Klausurarbeiten 3 Klausurarbeiten 3 mündliche Prüfungen 4 mündliche Prüfungen 3 mündliche Prüfungen 1 Fachbereichsarbeit 8. Gegenstände bei der schriftlichen Reifeprüfung Bei 3 Klausurarbeiten: D, M, L oder lebende FS Bei 4 Klausurarbeiten: D, M, L oder lebende FS, ACG oder lebende FS 4

9. Zur mündlichen Reifeprüfung 9.1. Gegenstandsgruppen der mündlichen Reifeprüfung Gruppe A: R, D, GSP, PuP, ME, BE Gruppe B: Fremdsprachen und die Fremdsprache aus WPGa) Variante 1 maturafähig nach 8 Stunden (6.-8.Kl.) Gruppe C: GWK, M, ACG (auch als WPG), BU, CH, PH, Inf (auch als WPG) 9.2. Wahl der Prüfungsgegenstände Euro/Bell arti Gymnasium Mindestens ein Prüfungsgebiet aus B, sofern keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde, eine lebende Fremdsprache; mindestens ein Prüfungsgebiet aus A oder C Network Realgymnasium Mindestens ein Prüfungsgebiet aus B, sofern keine lebende Fremdsprache als Klausurarbeit gewählt wurde, eine lebende Fremdsprache; mindestens ein Prüfungsgebiet aus C 9.3. Weitere Bestimmungen zur mündlichen Reifeprüfung Die dritte Lebende Fremdsprache ist zur mündlichen Reifeprüfung wählbar, wenn diese Sprache im Ausmaß von mindestens 8 Stunden unterrichtet wurde. Religion kann nur bei Besuch in der ganzen Oberstufe gewählt werden. Informatik und ACG als WPG sind als Prüfungsgegenstände wählbar. Musikerziehung und Bildnerische Erziehung sind nur bei Besuch in der ganzen Oberstufe (auch als WPG) wählbar. In den Fächern des Naturwissenschaftlichen Praktikums und des WPGs Kunstwerkstatt können die Schüler eine ergänzende Schwerpunktprüfung ablegen. Mündliche Reifeprüfung: Jede mündliche Prüfung besteht aus Kern- und Spezialfrage mit Ausnahme der auf die Fachbereichsarbeit bezogenen mündlichen Prüfung. Bei dieser Variante der Schwerpunktprüfung entfällt die Spezialfrage. Kernfragen Beziehen sich auf wesentliche Bereiche des Oberstufenstoffes im Hinblick auf die Lernziele des jeweiligen Prüfungsgebietes. Im Laufe des 1. Semesters der 8. Klasse sind die Schüler vom Lehrer auf wesentliche Lernziele und Themenbereiche des jeweiligen Prüfungsgebietes hinzuweisen. Spezialfragen Beziehen sich auf Teilgebiete aus den Themenbereichen des gesamten Oberstufenstoffes, vertiefend mit höheren Anforderungen an Detailkenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten. Der Kandidat muss zu Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse in jedem Prüfungsgebiet im Einvernehmen mit dem Fachprüfer den Themenbereich bekanntgeben. 5

Schwerpunktprüfung bei der mündlichen Reifeprüfung Die vertiefende Schwerpunktprüfung bei der mündlichen RP kann in 4 Varianten abgelegt werden: Variante 1: Als vertiefende Schwerpunktprüfung in jenem Fach, in dem ein vertiefender WPG besucht wurde (z.b.: Englisch oder BU oder GWK) Variante 2: Als fächerübergreifende Schwerpunktprüfung, wobei zwei Prüfungsgegenstände miteinander zu verbinden sind (z.b.: Informatik/Mathematik oder GSK/Rk). Variante 3: Als ergänzende Schwerpunktprüfung: * eine zusätzliche Frage aus dem Kernstoff des Prüfungsgebietes ist in der Ersten oder Zweiten lebenden Fremdsprache zu beantworten. Oder * eine zusätzliche Frage aus dem Kernstoff des Prüfungsgebietes ist unter Einbeziehung der Methoden der Informatik zu beantworten. Oder * wenn als WPG gewählt eine zusätzliche Frage aus den schulautonomen Wahlpflichtgegenständen Kunstwerkstatt (siehe Fußnote 7, Seite 3) oder Naturwissenschaftliches Praktikum (siehe Fußnote 4, Seite 2) ist zu beantworten. Variante 4: Als vertiefende Schwerpunktprüfung in Zusammenhang mit einer Fachbereichsarbeit. Bei dieser Prüfung entfällt die Spezialfrage. Wenn ein Gegenstand in der 8. Klasse negativ abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit dieses Nicht Genügend im Rahmen der Reifeprüfung auszubessern: Jahresprüfung. Diese besteht aus einer mündlichen und - falls es sich um einen Schularbeitengegenstand handelt, der nicht zur schriftlichen Reifeprüfung gewählt wurde, - auch aus einer schriftlichen Prüfung. Diese dauert 2 Stunden und findet an dem auf die letzte Klausur folgenden Unterrichtstag statt. 01/2005 6