1. Grundlagen Das Zusammenleben im Internat der GSH erfordert Toleranz und gegenseitige



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Zimmer und Zimmerbenutzung 3. Gemeinsam genutzte Räume 4. Nachtruhe 5. Externe BesucherInnen und Feste 6. Ordnung und Sauberkeit 7. Nachtwache 8. Verpflegung 9. Ausgang und auswärts übernachten 9.1 Regelungen bis zum 18. Geburtstag (Minderjährigkeit) 9.2 Regelungen ab dem 18. Geburtstag (Volljährigkeit) 10. Abmeldung bei Krankheit oder arbeitsfreien Tagen 11. Sanktionen bei Verstössen 12. Schlussbestimmungen 1. Grundlagen Das Zusammenleben im Internat der GSH erfordert Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme. Die Lernenden, die im Internat wohnen, verhalten sich verantwortungsvoll gegenüber den MitbewohnerInnen und gegenüber der verantwortlichen Nachtwache. Die Lernenden tragen Sorge zu den zur Verfügung gestellten Einrichtungen. Die Betriebs- und Schulordnung der GSH gilt auch für das Internat und ist der Hausordnung Internat übergeordnet. 2. Zimmer und Zimmerbenutzung Das Internat steht den BewohnerInnen während der Arbeitswoche zur Verfügung. Die Anreise ist ab Sonntagabend 19.00 Uhr möglich. Am Freitag um 20.00 Uhr wird das Internat geschlossen. Während der Ferienzeit ist das Internat teilweise geschlossen. An den Wochenenden ist das Internat für die BewohnerInnen geschlossen. Einzig für BewohnerInnen, die am Wochenende im Betrieb der GSH arbeiten, steht das Internat auch am Wochenende offen. In besonderen Fällen kann der Aufenthalt im Internat auch über das Wochenende bewilligt werden. Dafür muss bis spätestens Donnerstagabend ein schriftliches Gesuch an die Direktorin Renate Lorenz gerichtet werden. Es stehen Einer- und Zweierzimmer zur Verfügung. Neu Eintretenden wird ein Zimmer zugewiesen. Nach dem Ende der Probezeit und später jeweils zu Semesterbeginn ist ein Zimmertausch möglich. Ein Auszug aus dem Internat ist jeweils auf das Ende eines Kalendermonates möglich. Das Zimmer muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich gekündigt werden. WE Hausordnung Internat Freigabe: 24.04.2014 Seite 1 / 5

Die Zimmer sind möbliert. Bei Übernahme und Übergabe des Zimmers wird jeweils eine Inventar- und Mängelliste erstellt. Kosten für Reparaturen oder Instandstellung gehen zu Lasten der Bewohnerin oder des Bewohners. Wer im Internat der GSH wohnt erhält einen Zimmer- und Haustürschlüssel. Für den Schlüssel wird ein Depot verlangt. Wer im Internat der GSH wohnt ist selber für seine Wertsachen besorgt. Die GSH haftet nicht für Diebstähle. Bettwäsche und Frotteetücher bringen die BewohnerInnen des Internates selber mit. Im Internat sind keine Haustiere erlaubt. Bilder und Poster werden so befestigt, dass Wände, Türen und Schränke nicht beschädigt werden. Die Zimmertüren aussen bleiben frei. Zimmerpflanzen stehen in wasserdichten Untersätzen. Das Abbrennen von Kerzen und Räucherstäbchen in den Zimmern ist nicht erlaubt (ansonsten reagieren die Brandmelder). In den Zimmern darf kein Kühlschrank und Fernseher aufgestellt werden. In den Zimmern darf nicht gekocht werden (auch keine Mikrowelle oder Kaffeemaschine). Musikgeräte werden im Einverständnis mit MitbewohnerInnen in Zimmerlautstärke betrieben. Für den Betrieb eines Radios und TV-Empfang muss gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Empfangsbewilligung vorliegen. Anmeldekarten bei Billag AG, Freiburg (Tel. 0844 834 834, www.billag.com). 3. Gemeinsam genutzte Räume Die Aufenthaltsräume und der Garten des Bührer-Hauses stehen während der Arbeitszeit und bis abends 18.00 Uhr allen Lernenden zur Verfügung. Ab 18.00 Uhr werden die Aufenthaltsräume und der Garten des Bührer-Hauses nur noch von den BewohnerInnen des Internats und ihren BesucherInnen genutzt. In der unterrichtsfreien Zeit können die BewohnerInnen des Internats die Schulzimmer sowie das Esszimmer zum Lernen nutzen. Für alle übrigen Lernenden stehen diese Räume bis 18.00 Uhr offen. Den BewohnerInnen des Internats steht abends ein Fernsehzimmer zur Verfügung. Die BewohnerInnen halten das Fernsehzimmer selbständig in Ordnung. Im Fall von Unordnung oder auch bei starker Belegung des Internats (Platzbedarf) kann das Fernsehzimmer aufgehoben werden. 4. Nachtruhe Ab 22.00 Uhr herrscht in und um das Internat der GSH Nachtruhe. Wer um diese Zeit schlafen möchte, soll nicht gestört werden. Ab 23.30 befinden sich alle BewohnerInnen des Internates in ihren eigenen Zimmern. Wer am Sonntagabend nach 22.00 Uhr im Internat ankommt, begibt sich ruhig aufs Zimmer. WE Hausordnung Internat Freigabe: 24.04.2014 Seite 2 / 5

5. Externe BesucherInnen und Feste Die BewohnerInnen des Internates dürfen externe BesucherInnen in ihren Zimmern und in den Aufenthaltsräumen des Internates empfangen. Externe BesucherInnen verlassen das Internat spätestens um 22.00 Uhr. Dies gilt auch für Lernende der GSH, die nicht im Internat wohnen. Nach Absprache mit der Nachtwache und in Ausnahmefällen ist es für gleichgeschlechtliche BesucherInnen möglich, im Internat zu übernachten. Für die Übernachtung wird eine Gebühr von Fr. 5.- erhoben. Feste im Internat sind grundsätzlich möglich. Jedes Fest muss spätestens eine Woche zuvor bei der Direktorin Renate Lorenz angemeldet und von ihr bewilligt werden. 6. Ordnung und Sauberkeit BewohnerInnen und externe BesucherInnen tragen im Internat Hausschuhe oder saubere Strassenschuhe. Arbeitsschuhe werden in der Garderobe gewechselt. In allen Räumlichkeiten des Internates, auf der Terrasse und im Garten des Bührer-Hauses wird auf Sauberkeit geachtet. Die BewohnerInnen reinigen ihre Zimmer einmal pro Woche. Es stehen gemeinschaftlich genutzte Duschen und Toiletten zur Verfügung. Sie werden nach Gebrauch sauber hinterlassen. Im Keller des Hauptgebäudes stehen eine Waschmaschine sowie ein Tumbler (mit Münzautomat) zur Verfügung. Bettwäsche kann zum Trocknen in der Waschküche aufgehängt werden. Für die übrige Wäsche kann ein kleiner Wäscheständer verlangt werden. 7. Nachtwache Von Montagabend bis Freitagmorgen ist jeweils von18.00 Uhr bis 06.00 Uhr eine Nachtwache im Internat anwesend. Die Anwesenheit kann durch Pikettdienst ersetzt werden. Die Nachtwache sorgt für die Einhaltung der Nachtruhe und der Hausordnung. Sie steht für BewohnerInnen des Internats als Ansprechperson zur Verfügung. Am Wochenende können Verantwortliche der Nachtwache stichprobenweise die Einhaltung der Hausordnung kontrollieren. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenbesitz können die Zimmer und Schränke überprüft werden. Sofern sich die Lernenden nicht vorgängig abgemeldet haben, überprüft die Nachtwache um 23.30 Uhr, ob alle BewohnerInnen des Internates auf ihren Zimmern sind. Die Nachtwache achten auf Ordnung und Sauberkeit. Nach vorheriger Absprache mit den BewohnerInnen kontrollieren sie einmal monatlich die Zimmer. Die Verantwortlichen für die Nachtwache kümmern sich um BewohnerInnen mit leichten Erkrankungen. Tagsüber wird die Fürsorge für Erkrankte von der Leiterin der Mensa oder deren Stellvertretung übernommen. Anweisungen der Nachtwache sind für BewohnerInnen wie auch für BesucherInnen des Internates verbindlich. WE Hausordnung Internat Freigabe: 24.04.2014 Seite 3 / 5

8. Verpflegung Die BewohnerInnen des Internates essen von Montagmorgen bis Freitagabend in der Mensa. Am Samstag sorgt die Mensa lediglich für die Verpflegung der Wochenend- Diensthabenden bis zum Mittag. Wer aus besonderen Gründen über das Wochenende im Internat bleibt, ist selber für seine Mahlzeiten besorgt. 9. Ausgang und auswärts übernachten 9.1 Regelungen bis zum 18. Geburtstag (Minderjährigkeit) Minderjährige Bewohnerinnen des Internats sind von Montag bis Donnerstag ab 22.00 in den Räumlichkeiten des Internats. haben von Montag bis Donnerstag 1 Mal pro Woche Anrecht auf Ausgang bis 23.30 Uhr. melden spätestens am betreffenden Abend bis 19 Uhr bei der Nachtwache an, dass sie in den Ausgang gehen. melden sich nach dem Ausgang bei der Nachtwache zurück. verlieren ihr Anrecht auf Ausgang für die folgende Woche, falls sie zu spät aus dem Ausgang zurückkommen oder falls sie sich bei der Nachtwache nicht ab oder zurück melden. können von Montagabend bis Freitagmorgen nur dann auswärts übernachten, wenn sie eine schriftliche Abmeldung mit der Unterschrift der Eltern vorweisen. (Nach einer Auswärts-Übernachtung ist in derselben Woche kein Ausgang möglich.) 9.2 Regelungen ab dem 18. Geburtstag (Volljährigkeit) Volljährige BewohnerInnen des Internats haben unbegrenzten Ausgang bis 23.30 Uhr. Sie tragen sich für den Ausgang bis 19 Uhr in eine Liste ein (telefonische Abmeldungen an die Nachtwache werden nicht akzeptiert) und melden sich persönlich zurück, nachdem sie aus dem Ausgang zurück sind (Sicherheitsmassnahme für den Brandfall). verlieren ihr Anrecht auf Ausgang für die folgende Woche, falls sie sich nicht eintragen, zu spät aus dem Ausgang zurückkommen oder falls sie sich bei der Nachtwache nicht zurück melden. können unbegrenzt auswärts übernachten. Sie tragen bis 19 Uhr sich in eine Liste, wenn sie auswärts übernachten (Sicherheitsmassnahme für den Brandfall). verlieren ihr Anrecht auf Auswärts Übernachten für die folgende Woche, falls sie sich nicht in die Liste eintragen. WE Hausordnung Internat Freigabe: 24.04.2014 Seite 4 / 5

10. Abmeldung bei Krankheit oder arbeitsfreien Tagen Wer wegen Krankheit nicht im Internat übernachtet, meldet dies bis 19 Uhr direkt (persönlich oder telefonisch, 033 244 10 26) bei der verantwortlichen Nachtwache. Wer einen arbeitsfreien Tag (z.b. nach dem Wochenend-Dienst) bezieht, reist bis 22 Uhr an. Wer an einem arbeitsfreien Tag erst nach 22 Uhr anreist oder nicht im Internat übernachtet, meldet dies vorgängig oder am Tag bis 19 Uhr direkt (persönlich oder telefonisch) bei der verantwortlichen Nachtwache. Bei Minderjährigen gilt dies als VA oder AÜ (verlängerter Ausgang/Auswärts Übernachten). Wer sich nicht abmeldet, verlieren das Anrecht auf Ausgang/auswärts Übernachten für die folgende Woche. 11. Sanktionen bei Verstössen Bei Verstössen gegen die Hausordnung Internat erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die die Nachtwache oder die Direktorin. Bei schwer wiegenden Verstössen oder im Wiederholungsfall erfolgt der Ausschluss aus dem Internat. Konsum und Mitführen von Alkohol oder illegalen Betäubungsmitteln auf dem Gelände der GSH sind untersagt. Bei Verstössen erfolgt eine schriftliche Verwarnung, im Wiederholungsfall erfolgt der Ausschluss aus dem Internat. Bei harten Drogen oder Handel erfolgt die sofortige Auflösung des Lehrvertrags. 12. Schlussbestimmungen Mit ihrem Einzug in das Internat anerkennen die Lernenden die Hausordnung. Die Hausordnung Internat wurde von der Geschäftsleitung genehmigt. Sie gilt ab dem 1 Mai 2014 und ersetzt alle anderslautenden früheren Bestimmungen. Hünibach, 04. März 2014/RLo WE Hausordnung Internat Freigabe: 24.04.2014 Seite 5 / 5