Protokoll des vierten Treffens des Projektbegleitenden Arbeitskreises auf Bundesebene Netzwerk-Projekt am 14. September 2004.

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Transkript:

Protokoll des vierten Treffens des Projektbegleitenden Arbeitskreises auf Bundesebene Netzwerk-Projekt am 14. September 2004. Ort: Bonn Bad-Godesberg Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Zeit: 9:00-13:00 (2004) Beerlage, I., Hering, T. & Nörenberg, L. 1. Überblick Das vierte Treffen der Projektbegleitenden Arbeitskreise auf Bundesebene der Forschungsprojekte Primäre und Sekundäre Prävention sowie Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung fand am 13. und 14. September 2004 im BBK, Bonn Bad-Godesberg statt. Während des zweiten Tages wurden die Endergebnisse des am 31. Juli 2004 abgeschlossenen Netzwerk-Projekts vorgestellt. Der Schwerpunkt bei der Ergebnispräsentation durch die Projektgruppe lag auf den Ergebnissen und Empfehlungen der 20-monatigen Arbeit. In Kenntnis der teilweise langwierigen politischen Entscheidungsprozesse zum einen und in Erwartung wertvoller Anregungen für die zukünftige Arbeit des Nachfolge-Forschungsprojekts zum anderen, das sich mit der Erarbeitung von Umsetzungsrahmenplänen für ausgewählte Empfehlungen beschäftigen wird, wurde der Diskussion der Empfehlungen ein großer Stellenwert eingeräumt. Die Diskussion mündete in ein abschließendes Votum des Arbeitskreises, mit der Umsetzung der Empfehlungen zeitnah zu beginnen. Bereits im Vorfeld des Abschlusses der Netzwerkprojektes wurde deutlich, dass bestimmte Empfehlungen im Ergebnis des Netzwerkprojekts relativ zügig in konkrete Umsetzungspläne transferiert werden könnten, andere aber zunächst auf der Ebene politischer Entscheidungsträger zu diskutieren sind. Diese Prozesse sollten durch das Nachfolgeprojekt Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung Umsetzungsrahmenpläne in enger Abstimmung mit Schlüsselpersonen und -Institutionen begleitet werden. Es wurde begrüßt, kommunikative Strukturen weiterhin zu pflegen und zu nutzen, die aus der Initiative der bisherigen Arbeit des BBK und des Netzwerkprojektes heraus entstanden sind, wie z.b. der Projektbegleitende Arbeitskreis und die Länderarbeitskreise in Berlin und Sachsen-Anhalt. 2. Ergebnisvorstellung und hinzukommende Beratungsaufgaben des Arbeitskreises Nach der Präsentation der wichtigsten Ergebnisse des Netzwerkprojekts, bei der der Fokus auf den zukünftigen Aufgaben und den möglichen Formen der Umsetzung der Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene, auf der Ebene der Kreise und Kreisfreien Städte sowie innerhalb der BOS lag, wurde zunächst klärend erörtert, mit welcher Zielstellung die Diskussion geführt werden solle. Unklar war insbesondere, ob die vorgelegten Empfehlungen zur bundesweiten Strukturierung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) von Seiten des Arbeitskreises noch modifiziert werden könnten, ob sie kommentiert und bewertet werden 1

sollten im Hinblick auf folgende Umsetzungsprozesse, oder ob diese eine "Beschlussvorlage" darstellten. Insbesondere wurde die an den projektbegleitenden Arbeitskreis herangetragene Aufforderung erkennbar, über die Forschungsbegleitung hinaus in die Politikberatung einzumünden, wobei seitens des BBK noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass der Arbeitskreis kein Beschlussgremium, sondern ein Beratungsgremium sei. Die Arbeitskreismitglieder nahmen deutlicher als in den vorausgegangenen Sitzungen die Notwendigkeit wahr, sich mit ihren entsendenden Behörden und Organisationen in bezug auf ihre eigene Stellungnahme abzustimmen. Von Seiten des Auftraggebers und durch das Projektteam wurde hervorgehoben, dass es sich bei den Forschungsergebnissen um Empfehlungen handele, die auf der Grundlage der Untersuchung, der Überlegungen, Erfahrungen und Expertise zahlreicher, bereits in der Strukturierung, Vernetzung und Durchführung der PSNV tätiger Personen entwickelt wurden. Diese Empfehlungen seien zwar als endgültige Ergebnisse des Forschungsdurchganges anzusehen, jedoch werden für ihre anstehende Umsetzung, die letztlich in weiten Teilen auf der Ebene der Bundesländer in Angriff zu nehmen sei, erhebliche Freiheitsgrade ebenso wie ein mehr oder weniger großer Konkretisierungsbedarf gesehen. Auch wurde von Seiten des Forschungsprojektes ausdrücklich hervorgehoben, dass diese Empfehlungen zunächst den Rahmen für zu entwickelnde Umsetzungspläne darstellten. Insofern sollte die Diskussion auch das Ziel verfolgen, Prioritätensetzungen vorzunehmen und dringliche Handlungsbedarfe aus der Sicht der Bundes-Arbeitskreismitglieder zu formulieren, die mittelfristig die Erarbeitung von Umsetzungsschritten erfordern, aber auch zu einer Klärung offener Fragen auf Seiten der Arbeitskreismitglieder beitragen. Durch den Leiter des Zentrums Krisenmanagement im BBK, Herrn Dr. Tiesler, der an der Diskussion teilnahm, wurde zunächst der weitere Umgang mit den abschließenden Empfehlungen des Forschungsprojekts seitens des Auftraggebers Bundesinnenministerium erläutert. Der Endbericht werde dabei erst einmal an die Mitglieder der Arbeitskreise Feuerwehr, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AK V) und Innere Sicherheit (AK II) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder weitergegeben. Hier erfolge die weitere Diskussion hinsichtlich der Möglichkeiten einer Umsetzung bestimmter Empfehlungen in den Bundesländern. Von Seiten des Bundes kann eine potenzielle Umsetzung der Empfehlungen, die auf Länderebene erfolgen würde, lediglich durch den Vorschlag an die Länderinnenressorts beschleunigt werden, die Ergebnisse des Forschungsprojekts anzunehmen. Die Länder könnten sich auf eine gemeinsame Annahme einzelner Empfehlungen verständigen, bleiben aber sowohl in der Umsetzung als auch in grundsätzlichen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Empfehlungen frei. Im Arbeitskreis wurden anschließend hauptsächlich drei Bereiche der Empfehlungen durch die Arbeitskreismitglieder kritisch diskutiert: 1. die Koordinierungsstruktur der PSNV in der Großschadenslage, 2. die Umsetzung des Akkreditierungsausschusses und 3. die weiteren Schritte, bestimmte Empfehlungen umzusetzen. Koordinierungsstruktur Hinsichtlich der Empfehlungen zur Koordinierungsstruktur wurde Klärungsbedarf zum einen deutlich bei der Definition und Besetzung einzelner Koordinationsfunktionen und dem Stellenwert der PSNV-Managementfunktionen, zum anderen bei der Benennung einzelner Kom- 2

ponenten der Koordinierungsstruktur, insbesondere der Betreuungsstellen. Weiter wurde die erforderliche Qualifikation der Leiter PSNV kontrovers diskutiert. Insbesondere Vertreter der BOS bewerteten die vorgeschlagene Koordinierungsstruktur in der GSL durch ihre Anlehnung an die Leitungsstrukturen im Katastrophenschutz als sehr hilfreich. Sie erwarten im Unterschied zu Vertretern von PSNV-Anbietersystemen eher Synergieeffekte und sehen in ihr eine deutliche Vereinfachung der bisherigen Praxis. Von Seiten einzelner PSNV-Anbietersysteme mit teilweise bereits aufgebauten internen Koordinationsstrukturen wird allerdings auch befürchtet, dass sie weniger eigenverantwortlich und selbständig die PSNV in der Großschadenslage gestalten können. Sie kritisierten, dass von dritter Seite Aufgaben und Prioritäten festgelegt werden könnten, die eine geeignete und bedarfsgerechte Betreuung von betroffenen Opfern, Angehörigen sowie Einsatzkräften erschweren könnten. Von Seiten des Forschungsprojektes wurde unter dem Verweis auf das beschriebene Qualifikationsprofil der Managementfunktionen versucht, diese Befürchtungen zu entkräften. Alle beschriebenen Leitungsfunktionen der PSNV in der Großschadenslage würden neben einer Grundqualifikation als Psychosoziale Fachkraft bzw. als Mental-Health- Professional eine anerkannte Zusatzausbildung aufweisen, die sie befähigt, PSNV zu koordinieren. Hier wurde im Dienste der bundeseinheitlichen Vorgehensweise in der Koordination eine zentrale Qualifizierung an der AKNZ vorgeschlagen. Voraussetzung sei die Klärung notwendiger rechtlicher Rahmenbedingungen auf Landesebene. Um diesen Prozess zu beschleunigen, wäre z.b. der Vorschlag des Bundesinnenministeriums an die Vertreter der Länderinnenressorts (AK V / AK II) möglich, die im Ergebnis des Netzwerk-Projekts entwickelten Empfehlungen, etwa hinsichtlich der PSNV-Struktur in der Großschadenslage, der Qualifizierung landeseigener PSNV-Management-Kräfte, der Einrichtung einer PSNV- Zentralstelle/Landesbeauftragte, sowie der Akkreditierung von Anbietern, anzunehmen. Kritisch betrachtet wurde auch die in den Empfehlungen verwendeten Bezeichnungen Betreuungsabschnitt und Betreuungsstelle. Der Begriff Betreuung habe im Katastrophenschutz eine andere Bedeutung und könne z.b. für Mitglieder der SEGen Betreuung verwirrend sein. Innerhalb der Polizei werde dagegen aber bei Bedarf ein Einsatzabschnitt Betreuung eingerichtet, in dem vergleichbare Aufgaben zu erfüllen sind, wie in der Betreuungs-Struktur in den Empfehlungen. Diese Bedenken werden seitens des Forschungsprojektes aufgenommen und im Zuge der folgenden Arbeitsschritte näher differenziert. Weitere Anmerkungen von Seiten des Arbeitskreises im Kontext der vorgeschlagenen Koordinierungsstruktur und der beschriebenen Managementfunktionen in der Großschadenslage bezogen sich auf die Qualifikation von Leitern PSNV, hauptsächlich aber darauf, dass aus Sicht von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten der Leiter PSNV die Befähigung zur Heilkunde aufweisen müsse. Betont wurde dabei, dass dies insbesondere hinsichtlich haftungsrechtlicher Verantwortungsübernahme bei Langzeitkomplikationen wegen unangemessener, nicht rechtzeitiger oder unterlassener Behandlung notwendig sei. In den Empfehlungen des Forschungsprojekts ist als Grundqualifikation für den Leiter PSNV eine Mental-Health- Professional-Qualifikation im weiteren Sinne vorgeschlagen, d.h. dass neben MHP im engeren Sinne, Ärzten und Psychologien, auch dem skandinavischen, amerikanischen und israelischen Standard folgend andere Berufsgruppen mit nachweisbarem Ausbildungsschwerpunkt in den Fächern Psychiatrie, Klinische Psychologie, insbesondere Psychotraumatologie die entsprechende Befähigung zuerkannt werde. Aus der Sicht des Forschungsprojekt kann diese in den Empfehlungen vorgeschlagene Grundqualifikation als hinreichend 3

für das erhobene Aufgabenspektrum angesehen werden. Ein Leiter PSNV wäre demnach in der Lage, ohne Individual-Diagnostik im Sinne des PsThG zu betreiben, einen Bedarf an psycho(trauma)therapeutischer Kompetenz zu erkennen und entsprechend qualifizierte Maßnahmen durch Beauftragung und Weiterverweisung einzuleiten. Auch Mitglieder des Arbeitskreises aus dem breiten Spektrum der Psychosozialen Akuthilfen (Krisenintervention, Notfallseelsorge, Einsatznachsorge) teilten diese Ansicht und stützen die Empfehlungen im Abschlussbericht. Ein abschließendes, unstrittiges Votum wurde hinsichtlich der Grundqualifikation von Leitern PSNV zunächst nicht abgegeben. Rückmeldungen nach Rücksprache mit den entsendenden Organisationen sollten in nächster Zeit erfolgen. Qualitätssicherung Zur Sicherung der Qualität psychosozialer Angebote in der Großschadens- und Katastrophenlage wurde vom Forschungsprojekt vorgeschlagen, Curricula von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der PSNV nach bundeseinheitlich vereinbarten, wissenschaftlichen Kriterien zu bewerten und die Eignung von Anbietern aufgrund einer nachgewiesenen, anerkannten Ausbildung zu bescheinigen. Die Prüfung von Curricula der PSNV solle dabei durch den vorgeschlagenen Akkreditierungsausschuss erfolgen. Eine Akkreditierung von Curricula ist Voraussetzung der Anerkennung der Qualifikation ihrer Absolventen. Im einzelnen bewertet der Akkreditierungsausschuss die Inhalte und Methodik von Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der PSNV. Für die Leiter PSNV und organisatorischen Leiter PSNV in der Großschadenslage aber auch die Landesbeauftragten im Vorfeld einer Großschadenslage werde die Einschätzung der Qualifikation einzelner Anbieter hinsichtlich Beauftragung und Ausnahme in die Anbieter-Datenbank dadurch erheblich erleichtert. Von Personen, die bereits in Großschadenslagen die PSNV koordinierten, wurden die Schwierigkeiten, die Qualifikation von Anbietern PSNV einzuschätzen, im Rahmen der vom Forschungsprojekt durchgeführten Interviews deutlich betont. Die Sicherheit, Qualifikationen durch akkreditierte Anbieter voraussetzen zu dürfen, wurde begrüßt 1. Bereits im März wurden dem Arbeitskreis Überlegungen zur Einrichtung eines Akkreditierungsausschuss vorgetragen. Sie wurden mit großem Interesse aufgenommen und in unterschiedlichen Zusammenhängen diskutiert. Teilweise wurden Ergebnisses dieses Diskussionsprozesses dem Projekt rückgemeldet und fanden Eingang in konkretere Fassungen des ersten Vorschlages. Die mögliche Zusammensetzung des Ausschusses wurde vor dem Hintergrund der Frage, ob psychosoziale Akutintervention Ausübung von Heilkunde sei, kurz kontrovers, jedoch nicht abschließend diskutiert. Es wurde aber angemerkt, dass die Vertretung von Berufs- und Verbandsinteressen im Akkreditierungsausschuss als berechtigt anzusehen sei und stärker als nur mit beratender Funktion zu integrieren sei. 1 Anmerkung: Die wiederholt aufgetretene Beteiligung als ungeeignet eingeschätzter Anbieter sowie sogenannte Selbstbeauftragungen (z.t. auch von sektennahen Organisationen) wurden in den durchgeführten Interviews deutlich als eine Barriere für die angemessene Koordinierung der PSNV in der Großschadenslage und die Bereitstellung geeigneter Anbieter gewertet. 4

Nachfolgeprojekt "Umsetzungsrahmenpläne" Mit Beginn 1. August 2004 wurde die Projektgruppe durch das BBK mit der Durchführung eines Anschlussprojektes beauftragt. Im Überblick wurden die Zielstellungen des Nachfolge- Projekts vorgestellt. Zentrale Ziele dieses Projekts sind zum einen, Umsetzungsschritte z.b. auf der Ebene der Modellbundesländer Berlin und Sachsen-Anhalt beratend und wissenschaftlich zu begleiten, zum anderen sollen Rahmenpläne für die Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Netzwerk-Projekts entwickelt werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Unterschied zur Zielgruppenbestimmung des abgeschlossenen Projektes die Einsatzkräfte der Polizei und die Struktur der polizeilichen Gefahrenabwehr in die Strukturierung Psychosozialer Notfallversorgung sowie in die Umsetzung ausgewählter Empfehlungen einzubeziehen. Im Rahmen der Planungen zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei der Vorbereitung auf die Fußball-WM im Jahr 2006, werden ebenfalls Schritte zur Strukturierung und Koordinierung der PSNV in der Großschadenslage, aber auch die Qualifizierung einer angemessenen Anzahl von Nachsorgekräften sowohl für potenzielle Opfer und ihre Angehörigen sowie für potenziell betroffene Einsatzkräfte der polizeilichen und nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr eingeleitet. Die Empfehlungen des Forschungsprojekts wurden teilweise bereits in Planungen zur Sicherstellung einer angemessenen PSNV-Struktur für Besucher der Fußball-WM 2006 Eingang berücksichtigt. Eine Reihe getroffener Vereinbarungen erfolgte jedoch unabhängig davon. Die Chancen, bereits abgeschlossene Planungs- und Umsetzungsschritte für die PSNV während der Fußball-WM 2006 zu modifizieren, wird als gering eingeschätzt. Die Arbeit des Forschungsprojekts Netzwerk Umsetzungsrahmenpläne auf der Bundesebene wird also stärker bei der Beschreibung von Umsetzungsschritten, die noch in Angriff genommen werden müssen, liegen. Eine enge Abstimmung zwischen dem Projekt und dem BBK ist als eine wesentliche Voraussetzung anzusehen. Durch die Mitglieder des Arbeitskreises wurde zudem deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine einheitliche Abfrage und systematische Erfassung verfügbarer Angebote und koordinierender Kompetenzen in naher Zukunft erfolgen sollte. Die Ergebnisse der Abfrage wären in eine Datenbankstruktur zu integrieren. Vorschläge für die Struktur einer PSNV-Datenbank sind ein Gegenstand im Abschlussbericht Netzwerkprojektes. Die im Rahmen der Arbeitskreissitzung vorgestellte Struktur von denis solle dabei gewinnbringend genutzt werden. Auf der Ebene der Bundesländer wird angestrebt, die bisherigen Vernetzungsschritte fortzusetzen und weiter zu begleiten 3. Votum des Bundesarbeitskreises zum weiteren Vorgehen nach der Vorlage des Abschlussberichts des Netzwerk-Projekts Die abgeschlossene Arbeit des Forschungsprojekts wurde im projektbegleitenden Arbeitskreis ausdrücklich gewürdigt. Der Abschlussbericht wird in diesem Gremium als wichtige Arbeitsgrundlage für die Planung weiterer Schritte gewertet. Durch die Mitglieder des Arbeitskreises wurde aber auch darauf hingewiesen, dass aus diesem Gremium heraus nur wissenschaftliche und fachpraktische Beratung erfolgen könne. Im projektbegleitenden Arbeitskreis kann die Umsetzung der Empfehlungen des Netzwerk-Projekts nicht beschlossen werden; er kann aber im Sinne einer Begleitung den Umsetzungsprozess anregen und Hinweise auf notwendige Modifikationen im Vorgehen geben. 5

Damit aber dennoch die Chance bestehe, zentrale Empfehlungen (Struktur in der Großschadenslage und im Vorfeld, Managementfunktionen, Qualitätssicherung sowie eine Informations- und Kommunikationsplattform PSNV) in naher Zukunft umzusetzen, wie durch den Arbeitskreis begrüßt, wurde an die Vertreter des BBK appelliert, die Empfehlungen des Berichts in einer der nächsten Sitzungen von AK II und AK V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorzustellen. Aus dem AK II und AK V heraus bestünde die Chance, Informationen in alle Bundesländer an zentrale Stelle zu geben. Eine Zusammenarbeit des Folgeprojekts mit dem bisherigen projektbegleitenden Arbeitskreis auch in Zukunft wurde von beiden Seiten gewünscht. Es wurde vorgeschlagen, durch ein einheitliches Votum eine Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung der Empfehlungen des Netzwerkprojekts zu schaffen: Professor Dr. Dr. Bengel schlägt folgenden Wortlaut vor. Votum: 1. Der durch das BBK einberufene Projektbegleitende Arbeitskreis begrüßt die mit dem Abschlussbericht vorgelegten Empfehlungen des Netzwerkprojekts als wertvolle Empfehlungen sowie als fundierte Arbeitsgrundlage für bereits begonnene bzw. in Angriff zu nehmende Planungen im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung. 2. Mit der Umsetzung der Empfehlungen solle zeitnah begonnen werden. 3. Umsetzungsprozesse für eine, den Empfehlungen grundsätzlich folgende, qualitativ hochwertige, bundesweite PSNV-Struktur in Verantwortung der Bundesländer und der Bundesbehörden sollten durch eine breite Information der Länder, aller Verwaltungsebenen sowie der Behörden und Organisationen zu Inhalten des Abschlussberichtes des Netzwerk-Projekts forciert werden. 4. Der Bundes-Arbeitskreis wünscht die weitere Beteiligung als beratendes Gremium für das Folgeprojekt Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung Umsetzungsrahmenpläne. Der Arbeitskreis schließt sich dem Votum geschlossen an. 6