Zwischenbericht zum Jahresverwendungsnachweis Kurztitel: Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung Umsetzungsrahmenpläne

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1 Entwicklung von Rahmenplänen zur Umsetzung von Leitlinien und Standards zur Sicherstellung, Vernetzung und strukturellen Einbindung psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr Kurztitel: Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung Umsetzungsrahmenpläne Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Laufzeit 08/04 12/05 Zwischenbericht zum Jahresverwendungsnachweis 2004 Prof. Dr. Irmtraud Beerlage, Thomas Hering, Diplom-Gesundheitswirt Liane Nörenberg, M.A., MPH Silke Springer, Diplom-Gesundheitswirtin unter Mitarbeit von Dagmar Arndt, Nadine Osterloh, Dana Sonnenberg, Dörthe Schulze, André Schumann

2 Der Bericht kann angefordert werden. Auch im pdf-format auf CD erhältlich. Aktuelle Informationen zum Projekt auch online unter Postanschrift Projekt Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) Breitscheidstrasse Magdeburg Tel /-4308/-4648/-4655 Fax irmtraud.beerlage@sgw.hs-magdeburg.de

3 Zusammenfassung Zusammenfassung Das Ziel des Forschungsprojektes besteht in der Erarbeitung von Hilfen, Rahmenplänen und Materialien zur Umsetzung der Standards und Leitlinien für eine vernetzte und strukturell eingebundene Psychosoziale Notfallversorgung, die im Rahmen des Projektes "Entwicklung von Standards und Empfehlungen für ein Netzwerk zur bundesweiten Strukturierung und Organisation psychosozialer Notfallversorgung" (im Folgenden: "Netzwerk-Projekt") formuliert wurden. Die Heterogenität der Ausgangslage in Verfügbarkeit, Umsetzungsgrad, Qualität und struktureller Einbindung psychosozialer Angebote der beteiligten Behörden und Organisationen von der Primärprävention bis zu langfristigen Nachsorge auch noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfordert flexible Umsetzungsstrategien und spezifische Hilfen der formulierten Empfehlungen. Es sollen angepasste Hilfen, sowie modularisierte, transferierbare bzw. adaptierbare Umsetzungsrahmenpläne und Materialien zur Verfügung gestellt werden, die die bundesweite Umsetzung der Leitlinien und Standards ermöglichen. Die Ansatzpunkte liegen innerhalb der Behörden und Organisationen, innerhalb definierter regionaler Kreise, auf Länder- und schließlich auch auf Bundesebene, wobei der Schwerpunkt der hier zu entwickelnden Umsetzungsmöglichkeiten ganz im Sinne des Netzwerkverständnisses auf dem Abbau von Schnittstellenproblemen einerseits, der Sicherstellung einer ausreichenden Dichte von Angeboten der PSNV, insbesondere für Einsatzkräfte der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr andererseits, liegt. Das Spektrum der Umsetzungserfordernisse wird sich auch im Charakter der Umsetzungshilfen, -rahmenpläne und -materialien niederschlagen. Angestrebt ist die Entwicklung von Umsetzungshilfen bestehend aus strategischen, taktischen und operativen Elementen. Dabei werden sowohl "Best-Practice-Module" zusammengeführt als auch Lücken auf strategischer, taktischer und operativer Ebene durch gezielte Hinweise und die Erarbeitung neuer Bausteine und den Abbau von Umsetzungshindernissen gefüllt. Mit dem Ziel der bereits im Umsetzungsprozess zu verstärkenden Bund-Länder-Zusammenarbeit im Sinne der Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland werden Synergieeffekte mit den Aktivitäten, Kompetenzen und Ressourcen des Bundesamtes für Bevölkerungschutz und Katastrophenhilfe (BBK), insbesondere mit dem Fachbereich psychosoziale Notfallversorgung im Zentrum Krisenmanagement angestrebt. Im Hinblick auf eine umfassend koordinierte Psychosoziale Notfallversorgung werden auch Entwicklungen im Feld der Opfer-, Angehörigen- und Hinterbliebenen-Nachsorge bei weiteren Umsetzungsschritten verfolgt und berücksichtigt. 1

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Übergeordnete Zielsetzung Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission Umsetzung der Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland Bedeutung des Ziels für die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in Gegenwart und Zukunft Generelle Zielsetzung Stand der Vorarbeiten und daraus abgeleitete Einzelzielsetzungen Bisherige Arbeiten und Ergebnisse: Die Empfehlungen des Netzwerk-Projektes Barrieren vernetzter, koordinierter und strukturell eingebundener hochwertiger PSNV Empfehlungen Offene Fragen am Ende des Netzwerk-Projektes Forschungs- und Entwicklungsziele Methoden und Arbeitsschritte Arbeitsschritte Arbeitsplan Versuchseinrichtungen, Rechenprogramme Durchgeführte Arbeiten Vorbemerkung Vorstellung der Projektarbeiten und -ergebnisse auf dem projektbegleitenden Arbeitskreis auf Bundesebene mit dem Ziel der Harmonisierung BOS-interner und länderübergreifender Initiativen und Strukturen Projektbegleitende Arbeitskreise in den Modellregionen mit dem Ziel der Vernetzung auf Landesebene Vorstellung der Ergebnisse des Netzwerkprojektes vor Behörden, Organisationen und Fachverbänden mit dem Ziel der Transparenz und Vernetzung Vorstellung der Ergebnisse des Netzwerkprojektes in anderen Bundesländern mit dem Ziel der länderübergreifenden Harmonisierung der PSNV- Führungsstrukturen in der GSL sowie der Organisation der PSNV im Vorfeld Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Netzwerkprojektes vor Koordinatoren von PSNV mit dem Ziel der Harmonisierung von Führungsstrukturen und -funktionen in der PSNV Vorstellung der Ergebnisse des Netzwerkprojektes vor Kostenträgern mit dem Ziel der Harmonisierung der Entwicklungen der Primärprävention und Arbeitsgeberfürsorge im Kontext berufsbedingter Traumatisierung für Einsatzkräfte und weitere Angehörige von Berufsgruppen mit erhöhtem Risikopotential Literaturrecherche und Review-Erstellung PSNV in der polizeilichen Gefahrenabwehr mit dem Ziel der fachlichen Bestandsaufnahme hinsichtlich der Thematisierung der Belastungen und Fehlbeanspruchungsfolgen der Einsatzkräfte der Polizei, des BGS und der Landeskriminalämter Vorbereitung der Aufnahme PSNV-Ressourcen in denis mit dem Ziel des zentralen Informationsmanagements im Zentrum Krisenmanagement im BBK-K Rückmeldung der Ergebnisse der Nebenerhebung MAFAM mit dem Ziel der Umsetzung auf der Ebene der Primärprävention (Merkmale der Arbeit in der Feuerwehr und ihre Auswirkungen auf die Einsatzkräfte) Beginn der Planung einer Workshoptagung "Auf dem Weg zu gemeinsamen Mindeststandards" am 29./ in Magdeburg mit dem Ziel der Umsetzung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung

5 Inhaltsverzeichnis 6.12 Beteiligung an Maßnahmen der Nachsorge der vom Seebeben in Asien Betroffenen Stand der Arbeiten Zwischenergebnisse Anforderungen, Belastungen, Fehlbeanspruchungsfolgen und Interventionen in der polizeilichen Gefahrenabwehr Ergebnisse einer Literaturrecherche Gegenstand der Recherche Suchterme und Suchergebnisse Ergebnis der Recherche Stressoren, Beanspruchung und Belastungs- und Beanspruchungsfolgen sowie Interventionen bei Einsatzkräften der Polizei Stressoren, Anforderungen und Risikofaktoren bei Einsatzkräften der Polizei Belastungserleben und Belastungsfolgen von Einsatzkräften der Polizei sowie moderierende Variablen Interventionen zur Prävention und psychosozialen Nachsorge in der Polizei Ansatzpunkte und Indikationen Welche Maßnahmen und Interventionen werden im Einzelnen diskutiert? Primäre Prävention in der Polizei Sekundäre Prävention Tertiäre Prävention Koordinierung psychosozialer Angebote im Alltag und nach konkreten Lagen Fazit Modifikation des Fragebogens zur systematischen Erfassung von Experten, Anbietern und Teams Psychosoziale Notfallversorgung in der Datenbank denis Belastungen und Belastungsfolgen in der Feuerwehr Relevante Zusammenhänge für die primäre Prävention Einleitung und Hintergrund der Untersuchung Ergebnisübersicht und Stand der Untersuchungen im Einsatzwesen Fragestellung der Feuerwehrstudie Stichprobe Messinstrument Datenauswertung Ausmaß und Bedeutung von Belastungen, Burnout und der subjektiven Gesundheit in der Feuerwehr zusammenfassender Überblick Ergebnisse was belastet in der Feuerwehr? Ableitung und Analyse eines Rahmenmodells Belastungen, Burnout, überdauerndes körperliches Wohlbefinden in der Feuerwehr Variablen im Modell Hypothetisches Rahmenmodell Modellanalyse Diskussion Bedeutung für die Praxis Geplante Weiterarbeit Beziehung zu anderen Vorhaben Bestelladresse Literatur Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang

6 Übergeordnete Zielsetzung 1 Übergeordnete Zielsetzung 1.1 Zweiter Gefahrenbericht der Schutzkommission Der zweite Gefahrenbericht der Schutzkommission (2001) betont die Notwendigkeit der Schaffung einer bundesweiten, länder- und gemeindeübergreifend abgestimmten, bedarfsgerechten Organisationsgrundlage nach ausreichend, wissenschaftlich fundierten Regeln und Ordnungsprinzipien, mit denen eine reibungslose vertikale und horizontale Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen im Zivil- und Katastrophenschutz insbesondere im Katastrophenfall gewährleistet wird. Das abgeschlossene Netzwerk-Projekt stellt dabei eine Säule der wissenschaftlichen Beratung dar, mit der die Formen der Zusammenarbeit zunächst näher definiert werden sollten. Das Anschlussprojekt soll zu einer raschen Umsetzung der bis dahin definierten wissenschaftlich begründeten Standards und Leitlinien einer vernetzten Zusammenarbeit in der Psychosozialen Notfallversorgung beitragen, die mit den interdisziplinär besetzten Forschungsbegleitenden Arbeitskreisen auf Bundes- und Modell-Länder-Ebene abgestimmt wurden. Diese Standards beziehen sich insbesondere auf den Ausbau der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten (s. 2. Gefahrenbericht 3.4.1; ), im einzelnen auf den Ausbau katastrophenrelevanter Datenbestände (denis ), hier bezogen auf Akteure der psychosozialen Notfallversorgung; auf die Formen einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie eine gesetzlich fundierte Abstimmung; auf die Klärung struktureller Fragen im Bereich der PSNV Zuständigkeiten und Beauftragungen, insbesondere in der Katastrophenlage, Großschadenslage sowie in Lagen mit erhöhtem überregionalen Koordinierungsbedarf sowie auf transparente und rationale Kriterien für die Hinzuziehung von Experten für definierte Aufgaben und Zielgruppen. 1.2 Umsetzung der Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland Die von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Juni 2002 verabschiedete "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" (Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für Zivilschutz, 2003) sieht im Kern ein zentrales Krisenmanagement und eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche, großflächige und national bedeutsame Katastrophen vor. Die Zusammenarbeit der einzelnen Hilfsorganisationen und Behörden soll verbessert und mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Dazu gehören auch die Dienstleistungen des "Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe", das seinen Auftrag auch in der Planung und Unterstützung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern wahrnimmt. Das Bundesamt ist zusammen mit Polizei, Bundeswehr, Nachrichtendiensten und dem THW eine der wichtigsten Säulen im Sicherheitskonzept des Bundes. Es ist Dienstleistungszentrum des Bundes für alle Behörden und Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland (Pressemitteilung BMI ). Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, insbesondere der 3

7 Übergeordnete Zielsetzung Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler kommt in der Neuen Strategie noch stärker als zuvor dem Zentrum für Zivilschutz vor allem die Funktion eines Kompetenzzentrums zu, das Ideen bündelt, wissenschaftlichen Austausch ermöglicht und "Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes konzeptionell verbindet... und einen Informations- und Wissenstransfer gewährleistet" (Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für Zivilschutz, 2003, S. 42). Das abgeschlossene "Netzwerk-Projekt" sowie das hier vorliegende Nachfolgeprojekt möchten einen Beitrag zur Aufhebung "tradierter Trennlinien zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten" (Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für Zivilschutz, 2003, S. 9) und zur Schaffung "einer neuen lebendigen Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern mit klar gegliederten Zuständigkeiten" (ebd., S. 10) leisten. Im Mittelpunkt steht die Abstimmung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Steigerung der Effektivität einschließlich der Identifizierung noch bestehender gesetzlicher Regelungslücken (vgl. auch ebd. S. 16). Das Netzwerk-Projekt bereitete dabei eine Organisationsgrundlage vor, auf die sich die politischen Gliederungen, die im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Verbände, aber auch weitere professionelle Akteure psychosozialer Notfallversorgung gemeinschaftlich verpflichten könnten. Diese stellt den vorgeschlagenen Standard dar, den es ausgehend von sehr heterogenen Ausgangslagen umzusetzen gilt. Das Projekt "Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung Umsetzungsrahmenpläne" wird daher als Dienstleistungsprojekt verstanden. 1.3 Bedeutung des Ziels für die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in Gegenwart und Zukunft Die Qualität der Maßnahmen im Zivil- und Katastrophenschutz hängt im hohen Maße von der Gesundheit und Einsatzfähigkeit der Einsatzkraft ab. Mit der Sicherstellung psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte, d.h. mit der Qualität der Ausbildung sowie mit der vorbereitenden Vernetzung und der Klärung struktureller Rahmenbedingungen bezogen auf die Koordination der Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge wären Voraussetzungen für die Stärkung und den Erhalt der mentalen Einsatzfähigkeit auch unter Bedingungen von außergewöhnlichen, großflächigen und national bedeutsamen Katastrophen geschaffen. Eine flächendeckende und umfassende psychologisch und ärztlich psychotherapeutische, psycho-soziale und seelsorgerliche Hilfe für jede von extremer Belastung betroffene und/oder vulnerable Einsatzkraft an jedem Ort der Bundesrepublik wäre dann grundsätzlich verfügbar. Die Annahme einer mittelbaren Auswirkung der Einsatzfähigkeit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter auf die Qualität des Zivil- und Katastrophenschutzes ist in dreifacher Hinsicht begründet: Zum einen können sich vermeidbare Mehrbelastungen für die Opfer daraus ableiten, dass die Einsatzkräfte mit ihrem eigenen Stressmanagement in extrem belastenden oder lang anhaltenden Einsatzsituationen soweit überfordert sind, dass sie ihre erworbenen sozialen Basisqualifikationen in Interaktion mit den Opfern nur begrenzt einsetzen können (vgl. Bengel, Singer & Kuntz; 1997; Beerlage, Hering & Schmidt, 2003a & b). Zum anderen können auch langfristig und wiederholt emotional stark herausgeforderte Einsatzkräfte, die keine ausreichende Einsatznachsorge auch im Einsatzalltag erhalten, Fehlbeanspruchungsfolgen im Sinne erhöhter Vulnerabilität und geringer Belastbarkeit 4

8 Übergeordnete Zielsetzung aufweisen, die die Qualität der psychosozialen Ersthilfe zum Nachteil der Notfallopfer/Geschädigten beeinträchtigen können (Reinhard & Maercker, 2004). Zum dritten ist unter arbeits- und organisationspsychologischen Gesichtspunkten die Mehrbelastung durch die aufwendigere Organisation von Einsatznachsorge bei nicht vernetzten und somit schwerer verfügbaren Angeboten als vermeidbarer zusätzlicher Stressor anzusehen, der sich auf die Interaktion mit den Notfallopfern auswirken kann (arbeitsorganisatorische Zusatzbelastungen). Ebenso kann eine aufgrund emotionaler Belastungen ausfallende Einsatzkraft Ressourcen binden, die anderenorts gebraucht werden (Leiter & Maslach, 2001; Hering & Beerlage, 2004a; Tang, Au, Schwarzer & Schmitz, 2001). 1.4 Generelle Zielsetzung Die Bundesländer gingen im Jahr 2002 auf das Angebot des Bundes zur Entwicklung von Standards in der PSNV ein. Der Auftrag, entsprechende Standards zu entwickeln, wurde vom Bundesministerium des Innern der Zentralstelle für Zivilschutz Zentrum Forschung übertragen. Es wird in der Zielverfolgung besonderer Wert auf die wissenschaftliche Fundierung und Berücksichtigung fachlicher Standards gelegt. Mit der Vergabe von Forschungsprojekten zur Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen der Primären und Sekundären Prävention sowie zur Vernetzung und strukturellen Einbindung der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte wird dieser Zielsetzung Rechnung getragen. Zur psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte werden gezählt a) alle Maßnahmen, die eine umfassende Stressreduktion und das Stressmanagement der Einsatzkräfte, insbesondere in besonders belastenden Einsatzsituationen durch eine geeignete Ausbildung ermöglichen sollen (primäre Prävention). Diese Maßnahmen können auf der Ebene der Person (Qualifizierung, Stressimmunisierung und Stressmanagement), der Arbeit/Tätigkeit oder Institution ansetzen und sich zum einen auf Einsatzmerkmale, zum anderen aber auch auf das Organisationsklima und die Rahmenbedingungen der Tätigkeit beziehen (Bengel, 2004; Butollo, 2002; Hering & Beerlage, 2004a; Martens & Schallhorn, 2002; v. Wietersheim, 2002). Das primärpräventive Ziel besteht somit in der Optimierung der Passung von Anforderungen und Belastungen einerseits und der Qualifikation der Einsatzkraft andererseits sowie in der Minderung von langfristigen Fehlbeanspruchungsfolgen und psychischen Störungen nach traumatischen Ereignissen. Es wird die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und damit die umfassende Fürsorgepflicht der Arbeitgeber betont (Initiativkreis Neue Qualität der Arbeit [INQA], 2004). b) alle Maßnahmen, die durch kurzfristige, mittelfristige und langfristige Interventionen nach belastenden Einsatzsituationen emotionale Entlastung und Stressbewältigung ermöglichen und somit der Entwicklung langfristiger Fehlbeanspruchungsfolgen, insbesondere Traumatisierungsfolgen vorbeugen sollen (sekundäre Prävention), Im Mittelpunkt kurzfristiger Maßnahmen der PSNV der Einsatznachsorge als Krisenintervention für Einsatzkräfte stehen alle unmittelbaren methodisch strukturierten Maßnahmen der psychosozialen Entlastung, Begleitung, Stabilisierung, Gewährung von Si- 5

9 Übergeordnete Zielsetzung cherheit und Entlastung sowie primärer körperlicher Bedürfnisbefriedigung in zeitlicher Nähe zum Einsatz. Feldkompetenz ist zwingend erforderlich. Die mittelfristig angebotenen methodisch strukturierten Maßnahmen dienen vorrangig der Ermöglichung von Erfahrungsverarbeitung, der Ressourcenstärkung und des Empowerment sowie der Vermittlung in regionale Hilfenetze. Zunehmend greifen hier Angebote mit der Handlungslogik der Krisenintervention in der Lebenskrise (Beerlage, Hering & Nörenberg, 2004a). Langfristige Maßnahmen der Sekundärprävention nach Notfällen verlassen die Logik einer zeitlich befristeten Krisenintervention. Zur langfristigen Nachsorge mit sekundärpräventivem Charakter zählen alle Maßnahmen der weniger dichtmaschigen Begleitung, Betreuung, Beratung sowie Vermittlung zu relevanten Ansprechpartnern und Institutionen sowie die Vertretung der Interessen der Einsatzkräften mit dem Ziel der Vorbeugung von Folgebelastungen, verzögert einsetzender Traumatisierungsfolgen und Fehlbeanspruchungsfolgen sowie zur Verhinderung von Sekundärviktimisierung (z.b. im Zusammenhang mit gerichtlichen Klärungen etc.). Hierunter fällt auch die Schaffung von Gelegenheitsstrukturen für die Begegnung mit anderen, vom selben Einsatz betroffenen Einsatzkräften. Es werden mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Einsatz bei fortbestehender Belastung zunehmend mehr Kompetenzen aus dem psychosozialen Handlungsspektrum notwendig (Teichmann & Franke, 2004). c) alle Maßnahmen, die bei der Herausbildung umfassender oder massiver alltagsbeeinträchtiger Stressfolgen oder psychischer Beeinträchtigungen (teilweise mit Krankheitswert) einen Zugang zu qualifizierter seelsorgerlicher, psychosozialer und psychologischer Hilfe sowie zu ärztlicher und psychologischer Psychotherapie und umfassenden Rehabilitationsmaßnahmen ermöglichen. Ziel ist die Vermeidung von Chronifizierung und Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit (tertiäre Prävention). Die flächendeckende, qualitativ hochwertige Sicherstellung von Hilfen, Beratung und Rahmenplänen zur Umsetzung ist übergeordnete Zielsetzung des in Durchführung befindlichen Umsetzungsprojektes. 6

10 Stand der Vorarbeiten 2 Stand der Vorarbeiten und daraus abgeleitete Einzelzielsetzungen 2.1 Bisherige Arbeiten und Ergebnisse: Die Empfehlungen des Netzwerk-Projektes Auf der Sitzung des Forschungsbegleitenden Arbeitskreises am 14. September 2004, der auf Einladung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe laufende Forschungsprojekte zur Psychosozialen Notfallversorgung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern begleitet, wurden die Empfehlungen zur strukturellen Einbindung, Qualitätssicherung und Sicherstellung von Angeboten auf der Ebene des Bundes, der Länderspitzen, Bundesländer, Kreise und Kreisfreie Städte sowie der BOS als Ergebnis der Arbeiten des Projektes "Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung" vorgestellt und grundsätzlich begrüßt. Ihre zeitnahe Umsetzung wurde empfohlen. Zugleich wurde im Hinblick auf den Prozess der Umsetzung die Notwendigkeit erkennbar, Konkretisierungen vorzunehmen und Hindernisse und Ressourcen einer Umsetzung zu analysieren. Detaillierter sind die Empfehlungen, ihre Herleitung und Begründung ausgehend von den Ergebnissen explorativer, qualitativer Befragungen, Dokumentenanalysen sowie quantitativer empirischer Studien im Abschlussbericht des Forschungsprojekts dargestellt (Beerlage, Hering & Nörenberg, 2004a). Der Bericht wurde allen Kooperationspartnern des Forschungsprojekts, Mitgliedern der Projektbegleitenden Arbeitskreise sowie politischen Entscheidungsträgern, Initiatoren von Vernetzung, Anbietern und BOS auf Bundesebene sowie in den Modellregionen Berlin und Sachsen-Anhalt zugesandt und auch auf der Website des Forschungsprojekts einer breiten (Fach)Öffentlichkeit zugänglich gemacht 1. Ausgangspunkt für die weiteren Optimierungsschritte in der PSNV stellen die identifizierten und nach wie vor existierenden Barrieren einer vernetzten, koordinierten, strukturell eingebundenen und qualitativ hochwertigen PSNV dar. Als Ziel können die durch das Netzwerk- Projekt formulierten Empfehlungen angesehen werden Barrieren vernetzter, koordinierter und strukturell eingebundener hochwertiger PSNV Stand ursprünglich bei der Planung und Durchführung des "Netzwerkprojektes" zunächst der Auftrag der Erfassung und Vernetzung vorhandener Ressourcen und der Schließung von Angebotslücken im Vordergrund, so wurde im Laufe der Arbeiten deutlich, dass die Formulierung von Standards weit über die Bestimmung der Qualitätsmerkmale der im Katastrophenfall zu beteiligenden Gruppen, die Standardisierung der Alarmierungsalgorithmen und Beauftragungsmodalitäten innerhalb geltender Regelungen und Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Ermittlung von Sicherstellungsschlüsseln hinausweist

11 Stand der Vorarbeiten Insbesondere wurden im Rahmen der bisherigen Arbeiten Erschwernisse bei der Umsetzung von Vernetzung und Sicherstellung herausgearbeitet, die bei der Formulierung von Standards und Empfehlungen zu berücksichtigen waren. Sie stellen zukünftig zugleich die Herausforderungen für die Formulierung von angepassten Umsetzungshilfen dar, um Hindernisse der koordinierten Psychosozialen Notfallversorgung langfristig abzubauen, zu verringern oder zumindest als jeweilige Rahmenbedingung in Rechnung zu stellen. Handlungsverständnisse, Bedarfsermittlungen und Sprachregelungen: Die unterschiedlichen Handlungsverständnisse der beteiligten Anbieter und Nutzer, unterschiedliche fachliche Argumente zur Berücksichtigung psychosozialer Aspekte im Einsatz, unterschiedliche Bedarfsdefinitionen und nicht zuletzt unterschiedliche Vorstellungen und Vorschläge angestrebten "Vernetzung" wurden systematisch ausgewertet und den Beteiligten in den Modell- Regionen sowie auf der Ebene des Bundes zur Herstellung eines gemeinsamen Sachstands im Rahmen von Treffen und Zwischenberichten transparent gemacht. Das Ziel dieser Bestandsaufnahme war zum einen, frühere suboptimale Varianten der Zusammenarbeit in konkreten Großschadenslagen nach einheitlichen Kriterien analysieren zu können und Empfehlungen zum Abbau dieser Barrieren der Zusammenarbeit zu formulieren. Zum anderen sollten aber auch die Grenzen bisheriger Vorschläge zur Optimierung der Zusammenarbeit reflektiert werden. Zur Optimierung der Verständigung wurden bundeseinheitliche Sprachregelungen für definierte Tätigkeiten, Zielgruppen und Zeitfenster des Handelns vorgeschlagen. Alltag, extreme Einsätze und Großschadenslage: Es wurde erkennbar, dass eine Optimierung der Zusammenarbeit in psychosozialen Fragen (Primärprävention, Einsatznachsorge, Gesundheitsschutz) im Alltag innerhalb der Regionen und Bundesländer als eine wesentliche Voraussetzung zur Optimierung der Abläufe im Katastrophenfall aus der Sicht der Akteure dringend erforderlich erscheint. Darüber hinaus konnten belastungsbezogene Nebenerhebungen bei Einsatzkräften im Rettungsdienst und in der beruflichen und freiwilligen Feuerwehr, die den Schwerpunkt auf Fehlbeanspruchungsfolgen von Einsatztätigkeiten und -rahmenbedingungen im Einsatzalltag legten, Hinweise geben, in welchem Ausmaß bereits Belastungen im Einsatzalltag die Einsatzfähigkeit schwächen und die Einsatzkraft für psychische Folgen extremer Belastungen vulnerabel machen (Hering & Beerlage, 2004a; Schulze, 2004; Sonnenberg, 2004; s. auch Reinhard & Maercker, 2004). Hierbei zeigten sich u.a. enge Zusammenhänge zwischen alltäglichen Belastungen im Einsatz und eingeschränktem Wohlbefinden und Burnout. Dieses Ergebnis lenkt zum einen den Blick auf psychosoziale Probleme unterhalb der Krankheitssschwelle und damit in Richtung auf den betrieblichen Gesundheitsschutz. Zum anderen wird dieses Ergebnis für Fragen der Einsatznachsorge insofern bedeutsam, als Reinhard und Maercker (2004) zeigen konnten, dass Einsatzkräfte mit ausgeprägten Burnout- Werten hoch vulnerabel für die Herausbildung einer Posttraumatischen Belastungsstörung nach besonders belastenden Einsätzen sind und daher als Risikogruppe bei der Bereitstellung frühzeitiger Hilfen, aber auch präventiver Maßnahmen besondere Berücksichtigung finden sollten. Dies wurde als Hinweise auf Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie auf eine höhere Bedeutung umfassender Qualifizierungsmaßnahmen als Maßnahmen der Primärprävention gewertet, die weit über Stressimmunisierung und Stressmanagement hinausweisen (Beerlage, Hering & Nörenberg, 2004a). PSNV-(Führungs-)Struktur in der Großschadenslage: Mit koordinierungserfahrenen Experten bei den Großschadenslagen des Jahres 2002 wurden mit engem Bezug zu den Ereignis- 8

12 Stand der Vorarbeiten sen Interviews vor allem unter dem Gesichtspunkt der Erhebung von Alarmierungsabläufen psychosozialer Notfallversorgung, von Schnittstellenproblemen bzw. personellen und strukturellen Ressourcen sowie von notwendigen Rahmenbedingungen und Qualifikationen in der Koordinierung geführt. Die Auswertung der Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Einsatzkräften in ausgewählten Großschadenslagen zeigte vor allem in großen polizeilichen Lagen (Flugzeugabsturz Überlingen, Schulmassaker Erfurt), aber auch bei gemeinsamen Einsätzen mit dem BGS (Hochwasser Elberegion) schwerwiegende Schnittstellenprobleme zwischen den Vorgehensweisen der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr hinsichtlich der Einbindung und Organisation psychosozialer Kompetenzen. Dies lässt die Notwendigkeit der Vernetzung, der gemeinsamen Koordinierung sowie der strukturellen Regelung der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der nicht polizeilichen und der polizeilichen Gefahrenabwehr offen zu Tage treten. Die Auswertung der Interviews mündete in einen Vorschlag zur Gestaltung der Einbindung der operativen Kräfte in der psychosozialen Notfallversorgungsangebote einerseits sowie der Führungsstruktur in der psychosozialen Notfallversorgung andererseits. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf eine anbieterübergreifende Dokumentationsmethode und auf ein optimiertes Informationsmanagement gelegt. Experten, Expertise und Erfassung der Experten: Unterschiedliche Vorstellungen zum Kreis der mit der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte zu betrauenden Personen- und Berufsgruppen (Experten) in Abhängigkeit von der Betonung der Organisationszugehörigkeit sowie vom fachlichen, regionalen und ereignisspezifischen Erfahrungshintergrund zeigten sich als ein mögliches Vernetzungshindernis. Daher wurde zum einen eine Differenzierung "relativer Expertise" vor dem Hintergrund von Anforderungen, Tätigkeiten und beauftragenden Institutionen vorgeschlagen, zum anderen eine umfassende Sprachregelung, die als Basis der bundeseinheitlichen Erfassung von PSNV-Ressourcen für eine bundesweite, zentrale Datenbank dienen kann. Vernetzung und strukturelle Regelung: Es konnte gezeigt werden, dass sich mit der Vorstellung von Vernetzung sowohl die Herbeiführung struktureller Regelungen im Sinne einer hierarchischen Vernetzung verbanden als auch horizontale Vernetzungsformen wie Austausch und Zusammenarbeit. Interviews mit Schlüsselpersonen von Vernetzung in unterschiedlichen Bundesländern mündeten in eine Übersicht von Varianten von Vernetzung und ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit, deren Zusammenführung sowohl Vernetzung der Akteure als auch strukturelle Regelungen auf der Ebene der Länder und des Bundes herbeiführen können. Instanzen, die für unterschiedliche Vernetzungsaufgaben zuständig sind/sein könnten, wurden benannt sowie Aufgaben (Qualitätssicherung, Erfassung, Finanzierung und Beauftragung, Ermöglichung von Austausch und Zusammenarbeit uvm.) formuliert. 9

13 Stand der Vorarbeiten Empfehlungen Die Empfehlungen formulieren Handlungserfordernisse vor allem auf Seiten der Arbeitgeber, der politischen Institutionen und Entscheidungsträger, darüber hinaus aber auch bei bereits arbeitenden Strukturen, Netzwerkinitiativen und Einzelanbietern der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der genannten BOS. Die Notwendigkeit einer stärkeren Verzahnung von Aktivitäten zwischen Bundes- und Länderbehörden in diesem Themenfeld wurde deutlich erkennbar. Eine Harmonisierung der Strukturen und der Prozessgeschwindigkeiten zwischen allen Bundesländern erscheint dringlich geboten. Bei der Umsetzung der Empfehlungen ergäben sich zukünftige Aufgaben auf Seiten des Bundes, der Länderspitzen, der Landkreise, der Kreisfreien Städte sowie der BOS. Die Mehrheit der offenen Fragen erfordern politische Beiträge und Initiativen auf der Ebene der zuständigen Bundes- und Länderspitzen, aber auch der Arbeitgeber in den BOS, deren sinnvolle Ausgestaltung jedoch auch weiterhin konkretisierender Empfehlungen von Experten und Verantwortlichen bedürfen. Es wurden mit dem Endbericht Leitlinien und Standards für eine umfassende, bundesweit flächendeckende und koordinierte psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte sowie einheitliche Empfehlungen zur strukturellen Einbindung in die Einsatzstrukturen im Zivil- und Katastrophenschutz sowohl im Vorfeld als auch während Großschadenslagen vorgelegt. Es sind auch umschriebene Klärungsbedarfe, insbesondere zu Rechtsfragen, sowie innerbehördlichen und anbieterorganisationsinternen Verfahrensfragen klar benannt, die die Aufgaben des Forschungsprojektes überschreiten, aber der Klärung bedürfen. Vorteile und zu verringernde Nebenwirkungen unterschiedlicher in der Diskussion befindlicher Vorschläge und Modelle wurden im Hinblick auf die Sicherstellung und strukturelle Einbettung der psychosozialen Notfallversorgung mit Beteiligung der Verantwortlichen der Zielgruppen Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz sowie THW systematisch diskutiert und Optimierungsvorschläge erarbeitet. Modellvorstellungen und Umsetzungen der Vernetzung auf der Ebene einzelner Bundesländer sowie im europäischen Kontext (Seyneave, 2001) wurden dabei hinsichtlich übertragbarer Elemente exemplarisch ausgewertet. Darüber hinaus wurde die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Varianten von Vernetzung diskutiert und zu einem mulitmodalen Vernetzungsmodell integriert. Die wesentlichen Empfehlungen des Netzwerkprojektes umfassen Standards und Leitlinien hinsichtlich der Qualitätssicherung, des Informationsmanagements, der Sicherstellung, der Kooperation (Vernetzung) sowie der Koordination (strukturellen Einbindung). Unterschiedliche Ziele können dabei sowohl im Rahmen vertikaler als auch horizontaler Vernetzung verfolgt werden (s. Tabelle 1). 10

14 Stand der Vorarbeiten Tabelle 1: Ziele horizontaler und vertikaler Vernetzung Ziel 1: Vertikale Vernetzung als Klärung und Schaffung bundesweiter struktureller Rahmenbedingungen und bundeseinheitlicher Qualitätsstandards Bundeseinheitliche Qualitätsstandards Bundeseinheitliche und bundesweite Erfassung Länderübergreifend vereinbarte PSNV-Struktur in der GSL Länderübergreifende Harmonisierung der PSNV-Struktur im Vorfeld Ziel 2: Vertikale Vernetzung als Organisation der PSNV auf Landesebene Abstimmung zwischen Innenministerien und senaten mit Ministerien und Senaten für Gesundheit und Soziales Einrichtung und Festlegung der Aufgaben der jeweiligen Landezentralstelle PSNV bzw. des Landesbeauftragten PSNV Ziel 3: Horizontale Vernetzung als Kommunikation und Zusammenarbeit der Akteure auf institutioneller, kommunaler und Landesebene in Fragen der Ausbildung, Beauftragung, wechselseitiger Dienstleistung... Unterstützung der horizontalen Vernetzung durch die institutionellen Ressourcen der Landeszentralstelle PSNV bzw. des Landesbeauftragten PSNV Schaffung von Gelegenheitsstrukturen für Austausch und Begegnung sowie Interorganisationstreffen als Arbeits -Kreise zur Abstimmung Die Aufgaben der Umsetzung konnten zugleich unterschiedlichen Ebenen der politischen Entscheidungsfindung und Umsetzung im Rahmen der föderalen Strukturen im Zivil- und Katastrophenschutz zugeordnet werden, die bei zukünftigen Umsetzungsschritten zu berücksichtigen sind (s. Tabelle 2). Tabelle 2: Ziele und Ebenen der Vernetzungsarbeiten Vertikale Vernetzungsarbeit mit dem Ziel bundeseinheitlicher Regelungen folgt politischen Verwaltungsabläufen auf Bundesebene in Abstimmung mit den Länderspitzen Hintergrund ist die Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung Vertikale Vernetzungsarbeit mit dem Ziel länderübergreifend harmonisierter Regelungen folgt politischen Verwaltungsabläufen auf der Ebene der Länderspitzen folgt politischen Entscheidungsprozessen in den Ländern Vertikale Vernetzungsarbeit mit dem Ziel landesweiter Regelungen folgen politischen Entscheidungsprozessen in den Ländern, zwischen den Kreisen/kreisfreien Städten sowie zwischen den Einsatzorganisationen Dabei werden aus Sicht des Netzwerkprojektes folgende Zuständigkeiten für einzelne Aufgaben berücksichtigt, bzw. vorgeschlagen (Tabelle 3). 11

15 Stand der Vorarbeiten Tabelle 3 Ebenen und Akteure Bund und Länderspitzen: Bundesministerium des Innern / BBK Innenministerkonferenz / AK V/ AK II Länder Innenministerien bzw. -senate in Abstimmung mit den Sozialund Gesundheitsministerien Länder: Anbieter Nutzer Innenministerien und -senate Gesundheitsministerien und -senate Kreise/ Kreisfreie Städte BOS Empfehlungen, Akteure und Umsetzungsvorschläge im Überblick. Ziele und Empfehlungen Umsetzung Ziel 1: Qualitätssicherung und strukturelle Regelung Klärung und Schaffung bundesweiter struktureller Rahmenbedingungen und bundeseinheitlicher Qualitätsstandards (1) Bundeseinheitliche Qualitätsstandards (Kap ) 2 (2) Bundeseinheitliche und bundesweite Erfassung von PSNV-Anbietern und Experten nach bundeseinheitlicher Terminologie (Kap ; 8., 9) (3) Länderübergreifend vereinbarte PSNV-Struktur in der GSL (Kap. 6) (4) Länderübergreifende Harmonisierung der PSNV-Struktur im Vorfeld (Kap ; 8.5) Akkreditierungsausschuss zur Beurteilung von Curricula in der PSNV Zentrale PSNV-Ressourcenübersicht in Datenbank (denis) Bundeseinheitliche PSNV-Führungsstruktur, PSNV-Managementfunktionen einschließlich Bundes-Task-Force PSNV Landeszentralstellen/ Landesbeauftragte in jedem Bundesland Ziel 2: Bundeseinheitliche Organisation der PSNV im Vorfeld Organisation der PSNV auf Landesebene (5): Einrichtung einer Landeszentralstelle PSNV/Landesbeauftragter PSNV (6) Qualifizierung für PSNV- Management (Führungsfunktionen vorgehalten auf Landesebene) (Kap ) Ziel 3: Vernetzung der Akteure und Angebote Einrichtung und Bestimmung der Aufgaben einer Landeszentralstelle/eines PSNV-Landesbeauftragten als Ansprechpartner im Land für PSNV- Akteure im Land sowie für BBK Qualifizierung für PSNV- Führungsfunktionen nach bundeseinheitlichen Standards Förderung und Festigung von Kommunikation und Zusammenarbeit (7): Schaffung von institutionalisierten Gelegenheitsstrukturen mit dem Ziel der Erhöhung der Verbindlichkeit in der Vernetzung (10.5.2) Institutionelle Unterstützung von Vernetzungsprozessen durch Landeszentralstelle/Landesbeauftragten Ständiger Landesarbeitskreis zur Abstimmung in Fragen der Ausbildung, Beauftragung, wechselseitiger Dienstleistung... Ziel 4: Sicherstellung, Akzeptanzsicherung und Aufbau von PSNV-Routinen Einbindung von PSNV im Einsatzalltag (8) Aufbau von Routinen der Einbeziehung (7.2.5) (9) PSNV-Sicherstellung als Fürsorgepflicht der Arbeitgeber (7.2.5; 5.3.8) Übungen, Alarmierungslisten und algorithmen in Leitstellen Umfassende Primärprävention Sicherstellung ausreichender Angebote zur Sekundärprävention Führungskräfteschulung Benennung von PSNV- Ansprechpartnern in den BOS 2 Die Kapitelangaben beziehen sich auf den Endbericht des Netzwerkprojektes (Beerlage, Hering & Nörenberg, 2004a) 12

16 Stand der Vorarbeiten 2.2 Offene Fragen am Ende des Netzwerk-Projektes Mit der Formulierung der Empfehlungen sind jedoch noch nicht die Umsetzungswege zwischen Ausgangsbedingungen und Zielen beschrieben, die jede Organisation, jede Region, jedes Land und schließlich auch auf Bundesebene von sehr unterschiedlichen Ausgangspunkten aus wird beschreiten müssen, um diese Standards erfüllen zu können. Ressourcenbedingte Umsetzungshindernisse sollten dabei realistischerweise in Rechnung gestellt werden. Als offene Fragen erscheinen am Ende des Netzwerkprojektes Wie kann die Zusammenarbeit der Innen- und Sozialressorts der Bundesländer im Hinblick auf die langristige Notfall- und Einsatznachsorge optimiert werden? Wie kann die Akzeptanz psychosozialer Aspekte von der Ausbildung bis zu langfristigen Nachsorge bei Führungskräften und Mitarbeitern gesteigert werden? Wie können Behörden und Organisationen in Erfüllung der (künftig) formulierten Standards tätig werden, um die primäre und sekundäre Prävention als Bestandteil ihrer Fürsorgepflicht in einer Region sicher zu stellen (sei es durch Ausschöpfung eigener, BOSinterner überregionaler Ressourcen oder regionaler organisationsübergreifender Ressourcen)? Wie ist PSNV für Einsatzkräfte (und primärbetroffene) zu finanzieren? Wie kann eine zentrale PSNV-Ressourcendatenbank im Rahmen von denis realisiert werden? Wie ist der Einsatz einer Bundes-Task-Force zu regeln und zu finanzieren? Wie können die alten, zunächst innerhalb der jeweiligen BOS getrennt erarbeiteten und die neuen, im Auftrag des Bundesinnenministeriums im Rahmen des Netzwerkprojektes formulierten, gemeinsamen Standards der Zusammenarbeit (Koordination und Kooperation bei der strukturellen Einbindung psychosozialer Notfallversorgung im Katastrophenfall) in gemeinsam strukturierte und ausformulierte Abläufe (Zuständigkeiten, Pflichten, Verantwortung, Finanzierung) auf den jeweiligen Verwaltungsebenen und in den Fachbehörden münden? Wie kann eine systematische, transparente und qualitätsgestützte Einbeziehung externer Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung im Katastrophenfall routinisiert werden? Wie können die Routinen zur Erfüllung der Standards in Aus- und Fortbildung für Führungskräfte und Mitarbeiter vermittelt und erworben werden? Wie können die o.g. Ziele unter Ausschöpfung vorhandener und geringem zusätzlichen Einsatz neuer Ressourcen möglichst rasch erreicht werden? Wie kann die im Katastrophenfall regelhaft entstehende Kooperation zwischen der nicht polizeilichen und polizeilichen Gefahrenabwehr auch in der psychosozialen Versorgung der Einsatzkräfte optimiert werden? Um die im Rahmen der Forschungsförderung des Netzwerk-Projektes forcierten Klärungsprozesse und Bemühungen in einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess in der Ausbildung und Praxis psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz einmünden zu lassen, verfolgt das Nachfolgeprojekt das Ziel, konkrete Umsetzungshilfen zu erarbeiten, mit denen der Umsetzungsprozess konsequent vorangetrieben und im Sinne der Beteiligten unterstützt werden kann. Der Haltung der Praxisforschung verpflichtet, nimmt das Projektteam auch hier wieder Beratungs- und Rückmeldefunktionen wahr, bindet 13

17 Stand der Vorarbeiten die Akteure in den Forschungsprozess ein sowie dokumentiert und reflektiert Entwicklungsprozesse und -ergebnisse. Standards, Leitlinien und Umsetzungshilfen sind auch hier wieder als Angebote zu verstehen, auf die im Rahmen behördlicher Zuständigkeiten nach Bedarf und eigenem Entwicklungsstand zurückgegriffen werden kann. In welcher Form die Empfehlungen und das bestehende Angebot von Umsetzungshilfen zurückgegriffen wird und in welchem Umfang und Tempo die Umsetzung erfolgen kann, bleibt jedoch im Verantwortungsbereich der politisch Verantwortlichen sowie der Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr. 2.3 Forschungs- und Entwicklungsziele Das Ziel des vorgeschlagenen Projektes besteht in der Erarbeitung von Hilfen, Rahmenplänen, Durchführungsleitlinien und Materialien zur Umsetzung der Standards für eine vernetzte und strukturell eingebundene psychosoziale Notfallversorgung mit Ansatzpunkten innerhalb der Behörden und Organisationen (z.b. Sicherstellung psychosozialer Hilfen für die eigenen Einsatzkräfte, auch wenn keine eigene Peer-Ausbildung finanzierbar ist und keine psychosoziale Fachkraft beschäftigt werden kann), innerhalb definierter regionaler Einzugsbereiche (z.b. organisationsübergreifende Peer-Ausbildung in einem Regierungsbezirk, Mischfinanzierung einer Fortbildung für Führungskräfte zur Burnout-Prävention), aber auch auf Länderund schließlich auf Bundesebene (z.b. Entwicklung von Ausbildungsrahmenplänen für PSNV-Führungsfunktionen in Absprache mit der AKNZ; Beschreibung der Aufgaben und Funktionen einer Landeszentralstelle PSNV/eines Landesbeauftragten PSNV). Als Ausgangsbedingungen sind dabei die Vielfalt und unterschiedlichen Umsetzungsgrade einer koordinierten psychosozialen Notfallversorgung zu berücksichtigen und zu respektieren, die bereits einen wesentlicher Hintergrund der Ausschreibung des Projektes Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung darstellten. Die vor allem ressourcenbedingten Umsetzungshindernisse, aber auch die in den "Kulturen" der Regionen und der Organisationen begründeten Kooperationserschwernisse erfordern flexible und portionierbare Umsetzungsstrategien innerhalb kurzer, aber jeweilig realistischer Zeiträume. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Ausgangskonstellationen in den Behörden und Organisationen, aber auch auf der Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes sollen Umsetzungsrahmenhilfen und Materialien zur Verfügung gestellt werden, die die rasche bundesweite Umsetzung der im Projekt Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung entwickelten Leitlinien und Standards in den beteiligten Behörden, Hilfsorganisationen oder sonstigen betroffenen Organisationen oder Einrichtungen ermöglichen. Austauschmöglichkeiten über Umsetzungserfahrungen können den Umsetzungsprozess im Sinne wechselseitiger Anregungen beschleunigen. Das Spektrum der Umsetzungserfordernisse wird sich auch im Charakter der Umsetzungsrahmenpläne und -materialien niederschlagen. Die bedarfsgerecht auszuformulierenden E- lemente können eine bereits umgesetzte, aber noch nicht flächendeckend realisierte Praxis betreffen, die beschrieben und kommuniziert werden sollte; sie können aber auch neue Elemente beschreiben, die im Rahmen und in enger Verzahnung bestehender Zuständigkeiten als neue Aufgabe realisiert werden. Neben der Entwicklung und Bereitstellung von Materia- 14

18 Stand der Vorarbeiten len und Umsetzungsheuristiken ist der Ausbau des bundesweiten Kompetenznetzwerkes interner, aber auch und vor allem externer Anbieter und Fachwissenschaftler unabdingbar. Gerade hier können ressourcensparende Synergie-Effekte erwartet werden, wenn Mitarbeiter im Amtshilfeverfahren für benachbarte Behörden und Organisationen tätig werden oder (gemeinsame) Ausbildungen von Peers durch Bereitstellung jeweils eigener Experten und Materialien oder gemeinsame Finanzierung externer Experten nahezu kostenneutral realisiert werden können. Dies erfordert zugleich das Vorantreiben der Einigung auf gemeinsame Mindeststandards für definierte Zielgruppen, Tätigkeiten und Zeitfenster. Die Fortführung der im "Netzwerk-Projekt" entstandenen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und dem THW auf Landesebene aber auch mit den überregionalen Expertengruppen wird als notwendige Voraussetzung der Weiterarbeit angesehen. Zusätzlich sollen die bestehenden Verbindungen zum Netz der polizeilichen Gefahrenabwehr in den Modell-Ländern (durch Angebotserhebungen) und auf Bundesebene (durch Auswertung der Großschadenslagen, aber auch durch den Projektbegleitenden Arbeitskreis) aus- und weiter ausgebaut werden. Hier wurde auch Interesse an einer formalen Zusammenarbeit von Seiten der bisher einbezogenen BOS und der Polizei geäußert. Mit dem Ziel der bereits im Umsetzungsprozess zu verstärkenden Bund-Länder-Zusammenarbeit im Sinne der neuen zivilen Sicherheitsarchitektur werden Synergieeffekte mit den Kompetenzen und Ressourcen des Kompetenzzentrums an der AKNZ im Bereich der Ausbildung für alle Kräfte im Katastrophenschutz angestrebt sowie dem Zentrum Krisenmanagement im BBK, insbesondere in Fragen zentraler PSNV-Ressourcenerfassung und dem Qualitätsmanagement. Längerfristig erstrebenswert erscheint es nach Klärung der Rechte, Kostenfragen und verfahrensmäßigen Behandlung, den Pool notwendiger, zentral und dezentral nutzbarer Module/Umsetzungsmaterialien und -erfahrungen den Akteuren im Zivil- und Katastrophenschutz an geeigneter Stelle auf der Ebene des Bundes zugänglich zu machen und fortlaufend zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben. Die Umsetzungshilfen sollen folgende Kriterien erfüllen 1. Umsetzbarkeit Die Hinweise, Hilfen und Rahmenpläne sollen in allgemeinverständlicher und auf die Struktur der betroffenen Organisationen bezogener Form Hilfestellungen zur Umsetzung der Leitlinien und Standards geben, die von den jeweiligen Betroffenen direkt in die Praxis umgesetzt werden können. 2. Bundesweite Standardisierung mit regionalen Freiheitsgraden Die Umsetzung der Rahmenpläne (z.b. in der Qualifizierung für Führungsfunktionen PSNV in der Großschadenslage) soll eine bundesweite Standardisierung hinsichtlich Qualität und Erfassung psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte gewährleisten, gleichzeitig aber den Beteiligten Raum für eine individuelle Ausgestaltung entsprechend regionaler oder organisationsspezifischer Besonderheiten geben. 3. Akzeptanzsicherung Um eine rasche, umfassende und den Plänen entsprechende Umsetzung der strukturell eingebundenen und koordinierten psychosozialen Notfallversorgung zu gewährleisten, sind die Rahmenpläne durch den engen Austausch mit den Bedarfsträgern so zu gestalten, dass eine höchstmögliche Akzeptanz bei den Beteiligten erzielt wird. 15

19 Stand der Vorarbeiten 4. Modul- oder Phasencharakter Die Umsetzungshilfen und -materialien sind so zu gestalten, dass bei der Umsetzung eine vergleichende Beschreibung des Umsetzungsfortschritts einer koordinierten psychosozialen Notfallversorgung anhand von definierten Teilschritten möglich ist und diese Teilschritte jeweils bereits eine Teilzielerreichung hinsichtlich bundesweiter Standardisierung darstellen. 5. Ressourcenorientierung Ressourcenbewusstsein Die Pläne sind so zu gestalten, dass eine Unterstützung und Einbeziehung bereits vorhandener (regionaler) Bestrebungen und aktiver Schlüsselpersonen, -ebenen oder -strukturen möglich ist, bzw. Anreize zu eigenständigen Initiativen geschaffen werden. Dabei wird die Verschiedenheit der "Kulturen" in den Regionen, Behörden und Organisationen grundsätzlich als Quelle von Anregungen und Vielfalt wertgeschätzt. 6. Material-, Daten-, Referenten- und Methodenpool Den mit der Umsetzung der Pläne betrauten Personen oder Organisationen werden die erarbeiteten Hilfen, Hinweise sowie entstehende Materialien, Daten sowie Listen von Experten aus dem Kompetenznetzwerk mit Zustimmung der Beteiligten zur Verfügung gestellt, die für die Umsetzung hilfreich sind oder diese erleichtern. 7. Zentrale Anbindung Enge Verzahnung der Umsetzungsrahmenpläne und Materialien mit den Seminarangeboten der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ in Bad Neuenahr- Ahrweiler) sowie dem Zentrum Krisenmanagement im BBK in seiner Funktion als Kompetenzzentrum für das Bund-Länder-Krisenmanagement. 16

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