Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel
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- Louisa Ida Waldfogel
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1 Fachaustausch 12 Kinderschutzgesetz Schleswig- Holstein Kooperationskreise Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel
2 12 Kinderschutzgesetz (1) Zur Kooperation in Kinder- und Jugendschutzangelegenheiten und bei Kindeswohlgefährdung werden in den Kreisen und kreisfreien Städten Kooperationskreise gebildet. Sofern solche nicht bestehen, übernimmt der örtliche Träger der Jugendhilfe die Initiative zur Errichtung der Kooperationskreise. (2) Teilnehmer der Kooperationskreise sind insbesondere die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gesundheitsämter, Schulen und gegebenenfalls die Schulaufsicht, Polizei- und Ordnungsbehörden und die Staatsanwaltschaften. Teilnehmer sollen auch die Gerichte, insbesondere die Familiengerichte, sein. (3) Die Kooperationskreise stellen die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicher. Hierzu gehören insbesondere die Gewährleistung schneller Informationen bei möglicher Kindeswohlgefährdung und eine vernetzte Kooperation zwischen den mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen. Die Kooperationskreise treffen sich mindestens einmal jährlich.
3 Ausgangssituation Konstituierungsphase seit 2008/2009 Zum Zeitpunkt der Berichtslegung 2009 noch keine ausgeprägte inhaltliche Arbeit Abgrenzungsprobleme zu Lokalen Netzwerken nach 8 Kinderschutzgesetz (inhaltlich, personell) Strukturelle Schwierigkeiten in Bezug auf die Einbindung aller Kooperationspartner
4 Bericht der Kommission, 2009 Insbesondere im Hinblick auf die Kooperationskreise ist festzustellen, dass die Strukturbildung noch nicht abgeschlossen ist und weiterer Entwicklungsbedarf besteht. Stellungnahme der Landesregierung, 2010 Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung ernst und wird daher in einem gemeinsamen Prozess mit den Akteurinnen und Akteuren aus den lokalen Netzwerken bzw. Kooperationskreisen initiativ werden, um offene Fragen und Probleme zu identifizieren und zu lösen. das Land ( wird) die Erarbeitung und Herausgabe von Materialien (Handreichungen, Arbeitshilfen, Empfehlungen, Best- Practice), die Durchführung bedarfsgerechter Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote und die Organisation eines landesweiten Fachaustausches unterstützen.
5 Vorbereitungsphase Fachlicher Austausch im Vorfeld Problematisierung im Rahmen des Fachforums Kinderschutz Vertreter der im Gesetz benannten Institutionen konnten direkt angesprochen werden; Insgesamt vier Vorbereitungstreffen Kommunale Vertreter/innen, Landespolizeiamt, Gesundheitsamt; Gespräche mit Justizvertreter Komplexe, strukturelle Herausforderungen und inhaltliche Unklarheiten
6 Aufgaben der Kooperationskreise nach 12 KiSchG Gewährleistung einer lückenlosen Reaktionskette im Falle der Gefahr einer KWG oder bei bereits eingetretener KWG Genau festgelegte Akteure Kleiner und verbindlicher als Netzwerke Überschneidungen möglich Schaffen und Aufrechterhalten von Rahmenbedingungen Keine neue Aufgabe der Zusammenarbeit auf inhaltlicher Ebene
7 Formen und Begriffsvielfalt bundesweit
8 Praktische Umsetzung Teil I Kooperationskreise Pinneberg, Flensburg, Dithmarschen teilweise sehr komplexe Netzwerke (Pinneberg) Drei Kreise Drei Umsetzungsformen: Integration Neugründung Anbindung Teilweise sehr nahe am Gesetzestext, teilweise mit inhaltlichen Unsicherheiten, teilweise unter ferner liefen Abgrenzung lokale Netzwerke nicht in jedem Falle deutlich Schwerpunkt in den Kommunen ist Prävention im Kinderschutz und somit die Netzwerkarbeit
9 Praktische Umsetzung Teil II Falldarstellungen aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven ASD klassischer, unklarer Kinderschutzfall Polizei Akutfälle im Kontext häuslicher Konflikte Schule Fall einer Nichtbeschulbarkeit Gesundheitsamt Diagnoseprobleme, Nichtbeschulbarkeit Unterschiedliche fachliche und strukturelle Ebenen
10 Wie kann (schnelle) reibungslose Reaktionskette im Falle des Auftretens einer KWG sichergestellt werden? Jugendamt/ Polizei/ Schulen/ Gesundheitsamschaft gerichte Staatsanwalt- Familien- ASD Ordnungs- Schulaufsicht behörden Verbindliche Vereinbarungen über Informationsweitergabe Regelmäßiger Austausch im Einzelfall Klärung von Datenschutz- Fragen Kenntnis über Kompetenzen Und Möglich- Keiten der Kooperation- Partner Akzeptanz der Systemgrenzen Betonung von Prävention im Kinderschutz Tätigwerden erfolgt nach Substantiierten Berichten Schnelle Info- Möglichkeiten gewährleisten Verlässliche Meldewege Klärung von Datenschutzfragen Rahmenbedingunge für Strafanzeige Austausch Jugendamt und Polizei Erfordernis Klarer Zuständigkeiten im Kinderschutz Rückmeldeschleifen nach Meldungen an das Jugendamt Gemeinsame Beratungen von Jugendamt und Schule Gremien für Einzelfallbesprechung Persönliche Netzwerke herstellen Was ist KWG im Schulischen Kontext? Runde Tische für Einzelfallbe- Sprechungen Schnittstellen zur Frühförderung gestalten Einbindung Förderpädagogischer Einrichtungen Schnittstelle Frühe Hilfen Lokale Netzwerke Einbindung des Medizinischen Bereiches Klare Indikation KWG erfordert schnelle Strafanzeige Zum Wohle des Kindes Oftmals keine Kenntnisse über Verfahren und welche Konsequenzen sich aus Strafanzeige ergeben Kenntnis und Verständnis der Besonderheiten der Arbeit der Gerichte Gibt es Möglichkeiten im Rahmen der Kooperation mit diesen Besonderheiten umzugehen und trotzdem zu gemeinsamen Ergebnissen und Sichtweisen zu kommen?
11 Inhalte der Plenumsdiskussion (1) Konzentration auf Kernfragen (Welche?) inhaltliche Abgrenzung zum Aufgabenspektrum der lokalen Netzwerke Verbindliche Verfahrenabsprachen und Zuständigkeiten Festlegung klarer Ziele (siehe auch Kernfragen) Einheitliche bzw. gemeinsame Definition von KWG bzw. Kenntlichmachung unterschiedlicher Ebenen, Abstufungen und professioneller Sichtweisen auf KWG
12 Inhalte der Plenumsdiskussion (2) Kontinuität und Überschaubarkeit der Akteure Transport der Erkenntnisse in die jeweilige Institution des Kooperationspartners Kooperationsvereinbarungen Konkret benannte Themen für Kooperationskreise: Datenschutzfragen, Notwendigkeit und Durchführung von Hausbesuchen, Anzeigenpflicht, Rückmeldeschleifen
13 Wie kann das, was im 12 fachlich und inhaltlich gewollt ist, unter gegebenen lokalen Rahmenbedingungen am besten umgesetzt werden?
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