Open Access - Telekommunikation

Ähnliche Dokumente
Open Access - Telekommunikation

Leistungsbeschreibung NGA-VULA. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-VULA Produkten

FTTX Plattform Thurgau. Arbeitspapier, Stand Mai 2011

Kooperation und Regulierung

Vorleistungspreise und Flächendeckung im Wholesale-Markt

Von FttC zu FttB: Der Weg zur nächsten Ausbaustufe

Kommunale Unternehmen und Breitband in Hessen 2011 Best Practice-Beispiel der Stadtwerke Herne AG GEKÜRZTE FASSUNG

FttN: Wie gelangt das DSL-Signal zu Dir nach Hause? KVz. HVt

Breitbandausbau Rudolstadt. Thüringer Breitbandgipfel

Breitbandversorgung. Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für den Breitbandausbau in Deutschland. Berlin,

Zusammenschaltung auf der Diensteebene - neue Interconnection-Formen

Pressespiegel 30. November 2009 Inhalt:

Glasfasertechnologie der Anschluss der Zukunft bis in die eigenen vier Wände. Die Bauphase nach der erfolgreichen Nachfragebündelung

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Ergebnisse einer empirischen Befragung zum Glasfaserausbau in Deutschland Ausgestaltungsformen und Kooperationsmöglichkeiten für kommunale Akteure

Planungen der Breitbandkooperation. Projektziel:

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Highspeed für Selb und Schönwald: Mit bis zu 100 MBit/s ins Internet

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

meifi.net das Breitbandnetz für alle Das Wichtigste im Überblick

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

Kabel im Kanal. Ist eigentlich aus der Idee ein Erfolg geworden?

Mit Leerrohren zum Breitband - Unterstützung bei Betrieb und Vermarktung

FTTX Gratwanderung zwischen Staatsaufgabe und lokalen Monopolen

Die Erschliessung von Liegenschaften mit Glasfasern.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Luzerner Glasfasernetz. Ihr Anschluss an die Zukunft. In Zusammenarbeit mit Swisscom

Fragenkatalog zu den Glasfaserkabelnetzen (FTTH) Auswertung der erhaltenen Antworten

Open Access-Geschäftsmodelle die Basis für den Ausbau der Breitbandversorgung

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Thema: Microsoft Project online Welche Version benötigen Sie?

Einrichtung einer VPN-Verbindung (PPTP) unter Windows XP

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Offene Glasfasernetze im Kreis Borken. Dr. Elisabeth Schwenzow

Glasfaser für schnelles Internet? Das war eine Frage aus dem Jahr 2011!

Telefonmodem ISDN DSL VDSL. Telekom 1&1 Telefónica/O2. Vodafone Unitymedia HSE Medianet

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Regelungen zur Inhausverkabelung für NGA im internationalen Vergleich

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Wir bringen Ihre USB Geräte ins Netz Ohne Wenn und Aber!

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

LANDKREIS REUTLINGEN PRESSE- UND KOORDINIERUNGSSTELLE

Zweckverband Breitband Altmark Präsentation des Vorhabens

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Aktuelle Internetversorgung in Havixbeck

Business Case: Breitbandausbau aus Sicht der Stadtwerke

Ich möchte Sie alle recht herzlich zu diesem Event begrüssen.

Breitbandausbau Wutha-Farnroda. Erweiterung der DSL-Infrastruktur des Ortes durch Netzausbau oder Alternativinstallationen

Step by Step Webserver unter Windows Server von Christian Bartl

Sterbebilder. DER TOD ist kein Erlöschen, sondern ein Erwachen, die Geburt zu einem neuen Leben, das Erwachen zu einem anderen LICHT

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Breitbandausbau. in der Gemeinde Bitz. geplanten Ausbaugebiete und derzeitiger Versorgungsgrad

Runder Tisch "Glasfasernetze bis in die Haushalte (FTTH)" eine erste Bilanz

Zweckverband Breitband Altmark Unser Netz. Magdeburg,

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Software zur Anbindung Ihrer Maschinen über Wireless- (GPRS/EDGE) und Breitbandanbindungen (DSL, LAN)

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

Chancen und Risiken von Spezialdiensten

Migration zum 40-Gbit/s-Rechenzentrum mit QSFP-BiDi-Technologie von Cisco

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Presseinformation Seite 1 von 5

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

EIN TURBO FÜR DEN GLASFASERAUSBAU: VERKAUF DER TELEKOMAKTIEN

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Glasfaserausbau überall und doch vor Ort Praxisbeispiel Chemnitz / Südsachsen BREKO Jahrestagung

Glasfasertag Süddeutschland 2012

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Vippachedelhausen 449. Vippachedelhausen. Einwohner: 610. Einwohner / km²: 59

Internet Explorer Version 6

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten.

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit:

Microsoft (Dynamics) CRM 2020: Wie verändern sich Markt, Eco-System und Anwendungsszenarien nach Cloud & Co?

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version September

15 Arten von QR-Code-Inhalten!

Den Durchblick haben. VOLKSBANK BAD MÜNDER eg. Online aber sicher: Unsere Produkt- und Sicherheitshotline hilft und informiert

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

Kommunikations-Management

Admiral Academy WEBINAR TRADING VON ANFANG AN!

Presseinformation Seite 1 von 5

Technische Informationen zu Ihrem GLASFASER- ANSCHLUSS. So kommt GLASFASER in Ihr Haus. ANSCHLUSS Ihrer Geräte

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

NGA-Forum Inhouse-Verkabelungen. Situation Lösungen Dr. Hans Konle M-net Telekommunikations GmbH

Glasfasernetz in Freiburg:

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Broadcast oder Broadband?

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Transkript:

Open Access - Telekommunikation Robert Walser AIN-Consulting GbR Frankfurt 23-09-2009

Netzelemente in der Wertschöpfung (Glasfaser, Kupfer) Infrastrukturnahe Elemente (passive Infrastruktur) -> teilweise TK-nahe Wegerechte / Tiefbauarbeiten Kabelkanäle (z.b. Abwasserkanäle (auch Inhouse); Leerrohre; Kabelkanalanlagen (KKA:DTAG) Physikalisches Transportmedium: Glasfaser: beschaltet, Kupfer unbeschaltet (dark Fibre), Einzelne Lichtwellenlänge (DWDM) Kolokationsflächen, Schaltschränke, Multifunktionsgehäuse (MFG: DTAG) Passive Netzelemente: KVZ (Kabelverzweiger), HVT (Hauptverteiler) Netzwartung passiver Elemente (evtl. Netzbetrieb) nahe Elemente (aktive Infrastruktur) Aktive Netzlemente Netzbetrieb aktiver Elemente Ain-Consulting 2009 2

Wertschöpfungsstufen - Schnittstellen-API: passiv, Firmware, Software Infrastrukturwettbewerb wettbewerb Kein Wettbewerb API: Provisionierung Wegerechte API: Provisionierung Leerrohre API: Open Access (Dark) API: Open Access Vertikal integrierter Carrier mit Monopol -> keine API Netzbetrieb Aktive Netzelemente () a) Passive Netzlemente () b) Übertragungsmedium (Kupfer, Glas) Wegerechte / Leerrohre Ain-Consulting 2009 3

Definition von Open Access (Telekommunikation) Ain-Consulting 2009 4

Definition von Open-Access I Exakte Definition des Begriffes noch umstritten aber: Begriff wird sowohl von BnetzA im Eckpunktepapier (S.17) als auch von EU-Kommission verwendet Zweck : Open-Access Netze sollten hinsichtlich Regulierung (SMP-Eigenschaft + Kostenregulierung) priviligiert behandelt werden Aber: Einige Definitionsversuche von Open-Access tendieren dazu aus Infrastrukturanbietern dump pipes zu machen fraglich ist, ob dies den betroffenen TK-Unternehmen schadet (zu wenig Gewinn?); EVU bzw. Kommunen versagen regelmäßig (1998 ff. bei höherwertigen TK-n) Fraglich ist, ob auf der Infrastrukturebene überhaupt förderungswürdige Innovationspotentiale vorhanden sind (s. Produkt- / Plattforminnovationen) Zentrale Parameter einer Definition (unabhängig vom EU-Entwurf NGA) : Endkundenkontakt Investitionsbeiträge (direkt / indirekt) anbietereigenschaft (vertikale Integration) Zugangsberechtigungen (Ko-Investoren, Dritte anbieter); Nichtdiskriminierung Verwendung öffentlicher Fördermittel Ain-Consulting 2009 5

Definition von Open-Access II (gem. Piratenpartei ) Zweck: Keine Regulierung für Unternehmen die alle nachfolgenden Bedingungen erfüllen => Ergebnis: Preise dieser Unternehmen nicht auf Basis KEL (Kosten effektiver Leistungsbereitstellung), aber Definition gem. max. Gewinn innerhalb XX Jahre Verzicht auf das Anbieten eigener (oberhalb der aktiven Glasfaser- Infrastruktur) = Verzicht auf vertikale Integration Verzicht auf eigene Endkundenbeziehungen, auch bzgl. infrastrukturnaher (z.b. MPLS-VPN) = Verzicht auf Recht am Endkunden Diskriminierungsfreie Verwaltung von/zugang zu Netz-Bottlenecks -> Zugang für alle Nachfrager (Schranke: techn./betriebl. Möglichkeiten) / evtl. Multi-Cast-Auflage Keine direkte / indirekte Verwendung von öffentlichen Fördermitteln (inkl. EVU) Preisliche Gleichstellung von - Zugang nachfragenden - Dritten mit den Kooperationspartnern (Entgeltregulierung) (keine Diff. früher / später Eintritt) Verzicht auf Risikozuschläge (Risksharing / Risikoprämie), langfristige Vertragsbindungen, Abnahmekontingente oder Vorabzahlungen bei Entgelten für nachgelagerte ebenen kein virtueller Investor (Netzneutralitäts-Maut!) Ain-Consulting 2009 6

Definition von Open-Access III (EU-1) Dagegen: Definitionen der EU-Empfehlung NGA (Entwurf Anhang III) Keine SMP-Eigenschaft, wenn: Multi-Fiber Ko-Investment: SMP-Betreiber hat mindestens drei weitere Partner (einer kann ein CA-TV-Betreiber sein) Alle Ko-Investoren haben Zugang zur Infrastruktur zu den denselben Bedingungen (SMP-Anbieter + alle anderen) Ko-Investoren stehen in effektivem Endkundenwettbewerb zueinander HVT/POI-Abbau (notwendige Migration): Ko-Investoren bieten vergleichbares NGA-wholesale-Angebot (z.b. auf Basis MDF-Zugang) Ausreichendes Angebot von Leerrohren durch Ko-Investoren für Dritte (kostenorientierte Preise) Fazit: Aktuelle Kooperationsformen in Deutschland führen i.d.r. zur Annahme der SMP-Eigenschaft Ain-Consulting 2009 7

Definition von Open-Access IV (EU-2) Dagegen aber : Definitionen der EU-Empfehlung NGA (Entwurf Anhang III) Kriterium: Ist effektiver Wettbewerb vorhanden (auf ebene!; regional) Keine Entgeltregulierung (trotz SMP-Eigenschaft), wenn: SMP-Betreiber hat mindestens einen weiteren Partner (Multi-Fiber Ko- Investment) Nicht-exklusives Projekt: weitere Interessenten können zu denselben Bedingungen teilnehmen Alle Ko-Investoren (Hauptinvestor in der Regel: Baukosten) haben Zugang zur Infrastruktur zu den denselben Bedingungen Regionale Definition von Märkten : z.b. bei hohem Anteil nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen adressierbarer Teilnehmer (Endkunden) Ain-Consulting 2009 8

Definition von Open-Access V (Verband Buglas) Grundthese : Lokale Glasfaseranbieter unterliegen nicht der Regulierung Fehlende Regulierungskompetenz der BNetzA: Es fehlt eine tatsächliche regionale Marktabgrenzung (Markt-4) bzw. keine gesetzliche Grundlage für regionale Abgrenzung vorhanden Unternehmen sind in der Regel nicht vertikal integriert: Die vorgenommenen Infrastrukturmaßnahmen (Vorleistungen) unterfallen nicht dem Markt Teilnehmeranschlußleitungen (Vor-Vorleistungsargument) Forderung Buglas, falls doch Regulierungsfähigkeit vorliegen sollte: Open-Access Priviligierung nicht nur für vertikale Netzbetreiber, sondern auch für lokale Glasfaseranbieter Ain-Consulting 2009 9

Definition von Open-Access V Aktuelle Diskussionspunkte: Verbot vertikal integrierter Anbieter bzw. Beschränkung auf eine Ebene (s. einige EU-Länder) -> Wohlfahrtsökonomisch die beste Lösung? Kostenmodelle : KPI (Key Performance Indicator in Verbindung mit regionaler Clusterung) versus KEL (bisheriger Kostenmaßstab) Ziel der Infrastrukturanbieter: Aufweichung der Entgeltregulierungsschranken Erste Anzeichen hierfür : überzogene Entgeltanträge Mnet / NetCologne für FTTX- Terminierung Open-Access Modell des VATM (in Verbindung mit Regionalisierung) Preisdifferenzierungsmodelle (Risk-Sharing) (mißbräuchlich gem. 28 Abs.1 S.2 Nr.3?): Begünstigung von Unternehmen mit großen Abnahmemengen? Unbeschränktheit eines Upfront Payments? Begünstigung bei langen Vertragslaufzeiten? Wer trägt in welchem Maße, durch welche ökonomischen Parameter bestimmt das Vermarktungsrisiko der Infrastruktur? Ain-Consulting 2009 10

Definition von Open-Access VI Fazit: Diskussion dauert an und Infrastruktur-Anbieter haben plötzlich ähnliche Interessenlagen wie DTAG und gefährden damit teilweise ihre bisherige regulatorische Argumentation ;-) Ain-Consulting 2009 11

Grundformen aktueller Breitband-Geschäftsmodelle im (ohne Backbone- / Backhawl-Bereich) Ain-Consulting 2009 12

Ausprägungen Geschäftsmodelle Mögliche Geschäftsmodelle Konzentration auf Application layer : (Vornehmlich) Non-facilitiesbasiert, d.h. Fokus auf Bereitstellung von n/applikationen Konzentration auf Access/Transport/Control layer : Das alte Telco Geschäft Vertikale Integration: Vollständige (technische und organisatorische) Integration aller funktionalen NGN-Ebenen (Plattform- und bereitstellung, Netzinfrastrukturerrichtung/-betrieb) in einem einzigen Unternehmen NetCo : Fokus auf Infrastrukturverlegung und -betrieb, d.h. Unternehmen mit Fokus auf -Geschäft (Vorleistungsangebot für andere Carrier bzw. Service Provider) Open-access zwischen allen Layern möglich? Problem: unterschiedlich lange Produkt und Investitionszyklen zwischen den einzelnen Layern Ain-Consulting 2009 13

Unterschiedliche Interessen Netzbetreiber (Infrastruktur) Interesse an vertikaler Integration (Verknüpfung Anschluss und Netz mit Dienstund Inhalteangeboten) und vorrangiger Vermarktung eigener Vermeidung einer Entwertung des Netzes als reine Commodity (dump-pipe) Partizipation an der Generierung von Mehrwerten aus Inhalteangeboten und deren (weltweiter) Verfügbarkeit (Netzwerk-Externalitäten), Mitfinanzierung der getätigten Netzinvestitionen Verknüpfung des Zuganges zu den Anwendungen/ Services mit Netzfunktionen (z.b. Session-Steuerung, AAA-) so, dass der Netzbetreiber die Nutzung der Anwendungen/ Services beeinflussen oder auch zulässig diskriminieren kann Service-/ Application Provider (Content, ) Interesse an freier Nutzung der Dienstangebote von überall her, horizontale Trennung von Netzen und n, Sorge um Verletzung der Netzneutralität Netz als reine Zubringerfunktion, ggf. mit ausreichend Bandbreite oder gar weiteren QoSParametern Kein Interesse, Netzbetreiber an der Generierung von Mehrwerten aus Inhalteangeboten und deren (weltweiter) Verfügbarkeit partizipieren zu lassen Ain-Consulting 2009 14

Grundformen I. Vertikale Integration II. Entbündelung (passiv) III.IP-Bitstream Access (passiv + aktiv) Angebot Passives Angebot Angebot (zzgl. Elemente ) Passives Kunde kann nicht wählen CAPEX intensiv Klassisches Betreibermodell (Infrastruktur und Kunde mit geringen Wahlmöglichkeiten CAPEX intensiv Entbündelung auf Kupferbasis Kunde kann auf der ebene wählen OPEX intensiv ISP Modell Quelle: Benoit Felten, Exploring Open Access Models, 2008 Ain-Consulting 2009 15

I. Vertikale Integration in Verbindung mit Resale Vertikal integrierter Anbieter öffnet mittels Resale-Angeboten bzw. -1 -n eigenschaften werden maßgeblich durch die Vorprodukte / des vertikal integrierten Unternehmens bestimmt Angebot Beispiel: Anschluß-Resale von Anschlüssen der Deutschen Telekom AG (sog. FKTO- Übernahme) Beispiel: Resale-DSL des DSL- Teils der Anschlüsse der Deutschen Telekom AG aktives Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting 2009 16

II. Entbündelung: Zugang Kupfer-TAL (HVT, KVZ) Vertikal integrierter Anbieter öffnet passives auf Ebene (Kupfer) Eintrittspunkte unterscheiden sich bzgl. ihrer Lage im passiven Netz (Eindringtiefe): HVT, KVZ (Aggregationspunkte) Zugangsbedingungen zu Eintrittspunkten werden regulatorisch festgelegt: Strecken bis zum Eintrittspunkt werden durch die nachgelagerte Wertschöpfungsebene realisiert bisherige Zugangsdiskussion im wesentlichen statisch und mit zweiwertiger Logik (Kabel) => Zustand 1 : verbunden Zustand 2: nicht verbunden Angebot Passives -n Endkunden HVT KVZ -n Betrieb Netz Ain-Consulting 2009 17

III. Zugang Ebene Bitstream (IP-BSA,WIA etc.) Vertikal integrierter Anbieter öffnet bzw. verlängert aktives Schranken für Produktentwicklung: im wesentlichen Eigenschaften der aktiven Komponenten im -> eingeschränkter Durchgriff auf Endkunden Produktgestaltung auf Basis der Leistungsfähigkeit der aktiven Komponenten Zugang Layer 2 / Layer 3. Für Glasfaser: Layer 2 BSA: Gigabit-Ethernet. Übergabe am GF-POP - so nah wie möglich am Endkunden (Haus / Wohnung) Layer 3 BSA: Übergabe am BRAS (max. 72 DTAG-IPBSA) Angebot aktives Passives -1 Endkunden -n Betrieb Netz Ain-Consulting 2009 18

Varianten der bisherigen Breitband-Geschäftsmodelle im Glasfaser-Bereich Ain-Consulting 2009 19

Kartellrechtliche Einschränkungen (Kooperationen) Bundeskartellamt : Unterscheidung der Kooperationsformen nach 1. Grad bzw. Umfang der gemeinsamen Infrastrukturnutzung (paralleler oder komplementärer Netzausbau) paralleler Ausbau (Ziel: jeweils eigene paralle FTTx-Infrastruktur): Eigenständig: Verlegung Glasfaser bis zum Multifunktionsgehäuse (MFG) und Installation von aktiver Technik (DSLAM) im MFG (Dimensionierung?) Gemeinsam : Gehäuse der MFGs (inklusive Stromversorgung, Entlüftung etc.) und ggfls. Leerrohre. Möglich: Regionen-Swap bzgl. Einzelelemente (Übergang zum kompl. Ausbau) evtl. Zusatzregelung: Zugang zur TAL an bzw. in den MFG Komplementärer Ausbau (Ziel: eine FTTx-Infrastruktur) Kooperationsgebiet wird untereinander aufgeteilt und jeder baut nur einen Teil des Gebietes mit eigenem Glasfasernetz aus -> anschließend Gewährung wechselseitigen Zugangs 2. Organisationsform der Kooperation Vereinbarungen zwischen selbstständig bleibenden Unternehmen oder Gründung von Gemeinschaftsunternehmen 3. Beteiligte Kooperationen unter Beteiligung der DTAG oder ohne Beteiligung der DTAG Ain-Consulting 2009 20

Wichtigste Unterschiede zu Kupferbasierten-Modellen Breitbandnetze müssen zunächst gebaut werden hohe Investitionen notwendig / restriktive Kapitalmärkte / regional höheres Risiko Klass. TK-Unternehmen: hoher Margendruck (DSL), kein bzw. kaum Free Cash-Flow vorhanden Zwang zu Kooperationen: Risikostreuung, Kostendegression (Kapazitätsausgleich,) Konzentration auf Kernkompetenzen, sehr lange Amortisationszeiten bei Glasfaser (geeignet für EVU) Abweichende Glasfaserentbündelungsmodelle : Anzahl Zugangspunkte, Tiefe dieser Punkte in der Netzinfrastruktur Unterschiedlichere Kooperationsformen sind möglich / notwendig Zwischen TK-Unternehmen, die in Glasfaser-Infrastrukturen investieren (Intra- Kooperation) Zwischen TK-Unternehmen und Kommunen, Energieversorger, Systemhersteller (Dritt-Kooperation) Zwischen TK-Unternehmen und anbietern, die nicht in Glasfaser- Infrastrukturen (NGA) investieren wollen Ain-Consulting 2009 21

Modell 1 : Lokaler Glasfaser-Anbieter vollständige Eigenrealisierung der Netzinfrastruktur (Verzicht auf entbündelten Zugang).Inkl. In-House Verkabelung kein eigenes angebot (nicht vertikal integriert), aber evtl. Web- Angebot zur Integration der Standard-Zusammenschaltung auf Basis von MDF (ODF) -1-2 -n Auch ein solcher Anbieter gilt als marktbeherrschendes Unternehmen, aber evtl. Open-Access Priviligierung die Zugangsregulierungen der BNetzA Glasfaser (s. entbündelte Zugangsformen TAL / IP-BSA etc. (s. DTAG)) und Entgeltregulierung (Kostenbasis) werden angewendet MDF (MPoP) -> HVT ODF (DP) -> KVZ aktives Passives Endkunden MDF ODF Betrieb Netz Ain-Consulting 2009 22

Modell 2 : Lokaler Glasfaser-Anbieter mit Multiple Fibre FTTH Mehr Fasern verlegt, als für eigenen Bedarf benötigt (Schweiz: 4) werden Eintritt für Ko-Investoren möglich z.b. im Wege des Erwerbs von IRU (Indefeasible Rights of Use) -1-2 -n Vorteil: Unter bestimmten Bedingungen keine kostenbasierte Entgeltregulierung (Open-Access- Priviligierung) Aber: wahrscheinlichtendenz zu koordinierten wettbewerbswidrigen Verhalten bei Investoren / Ko- Investoren (z.b. durch Differenzierung Erstinvestor / späterer Investor) aktives Passives Betrieb Netz Ausbaustufen: Multi-Fasern nur im Drop-Segment (Termination) / Mulit- Fasern auch im Feeder-Segement Endkunden Ain-Consulting 2009 23

Kooperationsform Glasfaser I : SMP + ehrgeizlose Gemeinde / EVU Kooperation vertikal integrierter Anbieter (mit Marktbeherrschung (SMP)) und Gemeinde (alternativ EVU) Sacheinlage Gemeinde: Leerrohre, Wegerechte etc. -1 -n zu beachten: Beteiligungsschranken des Kommunalrechts / Kartellamt /Beihilferecht Angebot Zugangsregulierung / Entgeltregulierung für SMP bleiben unberührt (s. Open- Access Definition) Gemeinde / EVU Leerrohre Wegerechte aktives Kooperation: Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting 2009 24

Kooperationsformen Glasfaser II : SMP + aktivere Gemeinde / EVU Kooperation vertikal integrierter Anbieter (SMP) und Gemeinde (alternativ EVU) Sacheinlage Gemeinde: Leerrohre, Wegerechte und Übernahme des Netzbetriebs bzw. Netzwartung (Personal) Zugangsregulierung / Entgeltregulierung für SMP bleiben unberührt Angebot -1 -n Vollaktive Gemeinde -> s. Modell 1 aktives Betrieb Netz Gemeinde / EVU Leerrohre Wegerechte Netzbetrieb (Personal) Passives Kooperation: Passives Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting 2009 25

Kooperationsformen Glasfaser III : lokaler Netzbetreiber + SMP-Finanzbeteiligung gem. Modell 1 (evtl. auch in der Form einer vollaktiven Gemeinde / EVU) + Finanzbeteiligung eines vertikal integrierten Unternehmens) Gemeinde / EVU ermöglicht Finanzbeteiligung bzw. Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft SMP erwartet attraktivere wholesale-preise bzw. Gewinnbeteiligung Regulierung: s. Open-Access Definition SMP-Finanz beteiligung SMP- Angebot SMP- -1-1 aktives Passives -n MDF ODF Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting 2009 26

Kooperationsformen Glasfaser IV : Netzbetreiber Regionen-SWAP (BKartA: komplementärer Ausbau) Netzbetreiber 1 und Netzbetreiber 2 bauen in unterschiedlichen Regionen aus Beide bieten sich wechselseitig gesonderte Zugangsbedingungen in den getauschten Regionen an Regulierung: s. Open-Access Definition SMP- Angebot SMP- -1-1 -n SMP-SWAP Ausbau in unterschiedlichen Regionen aktives Passives MDF ODF Betrieb Netz Endkunden Ain-Consulting 2009 27

Kontakt Robert Walser Ain-Consulting GbR E-Mail robert.walser@ain-consulting.de Ain-Consulting 2009 28