Finanzierung Telematikinfrastruktur - Umsetzung Anlage 32 BMV-Ä -

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Transkript:

Informationstag der KV Berlin am 24.01.2018 Finanzierung Telematikinfrastruktur - Umsetzung Anlage 32 BMV-Ä - Informationstag der KV Berlin am 24.01.2017

Ausgangslage Gesetzliche Pflichten, Roll-Out TI & Finanzierung Pflicht zum Versichertenstammdatenabgleich ( 291 Abs. 2b S. 3 SGB V) bei jedem GKV-Versicherten zur erstmaligen Leistungserbringung im Quartal sobald technisch möglich Roll-Out der Telematikinfrastruktur TI-Komponenten am Markt Hersteller von Praxisausweisen zertifiziert (Bundesdruckerei) Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-SV & KBV Ausstattungskosten laufenden Betriebskosten Erstattungsbeträge von Installationszeitpunkt abhängig Seite 2

Abrechnung 4-2017 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 3583 2045 733 3 174 33 TI KV FlexNet KV SafeNet Portal Datenträger Papier Alle Online-Abrechner haben KV-FlexNet Schlüsselanhänger erhalten, wird wenig verwendet Beschluss der Vertreterversammlung: Datenträger weiterhin möglich ab 2. Quartal 2018 dann höhere Verwaltungskosten 3,0% statt 2,4% Seite 3

TI in der Praxis Arbeitsplatz SMC-B ehba egk Konnektor Internet VPN Zugangsdienst Stationäres Karten-Terminal Praxissoftware VSDM Modul mobiles Karten-Terminal Seite 4

Die Erstattungsprozesse Erstausstattungskosten & laufende Betriebskosten Seite 5

Erstattung der Ausstattungskosten Grundsätzliches Voraussetzung nach erstmaligem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Höhe Ergibt sich aus Anlage 32 BMV-Ä, die unterteilt nach: Pauschale für die Erstausstattung Pauschale für mobile Kartenterminal Pauschale für die Aufwendungen (Startpauschale) Seite 6

Erstattung der Ausstattungskosten 2 Wege zur Initiierung des Erstattungsprozesses Vorschlag Projektteam Seite 7

Erstattung der Ausstattungskosten Online-Initiierung Seite 8

Erstattung der Ausstattungskosten Die Beträge Pauschale für die Erstausstattung Quartal (Inbetriebnahme) Anzahl Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis (nach Tätigkeitsumfang) bis zu 3 4 bis 6 mehr als 6 4/2017 2.793,00 3.228,00 3.663,00 1/2018 2.557,20 2.992,20 3.427,20 2/2018 2.344,98 2.779,98 3.214,98 ab 3/2018 1.155,00 1.590,00 2.025,00 Seite 9

Erstattung der Ausstattungskosten Die Beträge Pauschale für mobile Kartenterminals & Starterpauschale Pauschale für mobile Kartenterminals je Vertragsarzt mindestens halbe Zulassung und mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal durchführt und/oder an einem Kooperationsvertrag nach 119b SGB V teilnimmt (Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) je ausgelagerter Praxisstätte Pauschale für die Aufwendungen Starterpauschale 900,- einmalig je Vertragsarztpraxis Pauschale für NFDM/eMP (frühestens ab Ende 2018) 530,- Einmalig je Vertragsarztpraxis Seite 10

Erstattung der Ausstattungskosten Mobile Kartenlesegeräte Seite 11

Erstattung der laufenden Betriebskosten Beträge & Grundlagen Höhe Betriebskostenpauschale 4/17-2/18: 298,00 / Quartal / Praxis ab 3/18: 248,00 / Quartal / Praxis Pauschale für NFDM/eMP: 4,50 / Quartal / Praxis Pauschale je Praxisausweis (SMC-B-Karte): 23,25 / Quartal / Praxis Pauschale elektronischer Heilberufsausweis: 11,63 / Quartal / Arzt Ende des Anspruchs Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit Auszahlungsfrequenz quartalsweise Voraussetzung nach erstmaligem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) VSDM muss dann jedes Mal im Quartal durchgeführt werden Seite 12

Neuerungen seit 01.01.2018 Änderung Anlage 32 BMV-Ä / Notfalldatenmanagement /elektronischer Medikationsplan Voraussetzungen (NEU)... Konnektor mit nachrüstbarer QES-Funktion sowie den nachrüstbaren Fachanwendungen Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan... Der Umfang der Ausstattung, für die ein Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht, ist abhängig von der Anzahl der Vertragsärzte sowie der Anzahl der Betriebsstättenfälle gemäß 21 Absatz 1a BMV-Ä mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der Vertragsarztpraxis... Bezeichnung der Pauschale Höhe der Pauschale NFDM/eMP-Pauschale gemäß 2 Abs. 1 lit. b., einmalig je Vertragsarztpraxis 530,00 Zuschlag zur Pauschale für die Betriebskosten gemäß Anlage 2 Absatz 3, quartalsweise je Vertragsartpraxis 4,50 Pauschale je stationärem Kartenterminal 435,00 Anzahl der Betriebsstättenfälle * Anzahl der Kartenterminals zusätzlich In Vertragsarztpraxen je angefangene 625 Betriebsstättenfälle je 1 * = mit persönlichem A-P-K, in denen eine Grundpauschale abgerechnet wurde Seite 13

Stand der Erstattungen (19.03.2018) Seite 14

Interessanter Link zum Thema: https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/ telematikinfrastruktur/index.html

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ronald Schrödter Projektleiter & Abteilungsleiter Annahme/Versand/Archiv ronald.schrödter@kvberlin.de www.kvberlin.de

Die Erstattungsprozesse Teil 2 Erstattung der laufenden Betriebskosten - Beträge & Grundlagen Überprüfung VSDM je Quartal Seite 17