Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse Telefon PLZ, Ort Schule E-Mail Jahrgangsstufe zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Nachmittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr an folgenden Wochentagen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Die Anmeldung gilt ab dem. Die Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu. Vertragspartner ist die Kinder-Stadtkirche e.v., Kreuzstr. 13, 76133 Karlsruhe. Name, Vorname der/des Erziehungsberechtigten Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten
SEPA Lastschriftmandat Kinder-Stadtkirche e.v., Kreuzstraße 13, 76133 Karlsruhe Gläubiger-Identifikationsnummer: DE73ZZZ00000513919 Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger ausgefüllt): Ich ermächtige die Kinder-Stadtkirche e.v. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kinder-Stadtkirche e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name, Vorname des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: IBAN: D E BIC (8 oder 11 Stellen): Ort, Datum: Unterschrift des Kontoinhabers
Flexible Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche für Schüler der Südendschule Karlsruhe Vertragsgegenstand (Stand: September 2015) Die flexible Nachmittagsbetreuung an der Südendschule Karlsruhe findet für Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe der Südendschule an jedem Schultag jeweils von 12:10 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Die Betreuung wird von Kräften der Kinder-Stadtkirche durchgeführt. Sie übernehmen die Aufsicht über die angemeldeten Kinder. Die Betreuung findet in Räumen der Südend- und Kimmelmannschule sowie zum Mittagessen in der evang. Matthäusgemeinde statt. Die Schülerinnen und Schüler bekommen ein Mittagessen. Während der Nachmittagsbetreuung ermöglichen wir die Hausaufgaben zu erledigen. Sie werden dabei von den Betreuern unterstützt. Außerdem stehen den Kindern Spiele für den Innen- und Außenbereich zur Verfügung. Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, sind die Betreuer von den Eltern davon in Kenntnis zu setzen. In den Ferien und an Feiertagen findet keine Betreuung statt. Anmeldung und Bezahlung Die Anmeldung der Kinder erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Kinder können nur von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Es werden nur angemeldete Kinder betreut. Maßgeblich hierfür ist die Bestätigung der Anmeldung durch die Kinder-Stadtkirche. Veranstalter der Nachmittagsbetreuung ist die evang. Alt- und Mittelstadtgemeinde Karlsruhe. Es können bis zu 40 Kinder an der Betreuung teilnehmen. Schüler, die wegen Erreichens der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr in der Betreuung aufgenommen werden können, werden auf einer Warteliste geführt. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der Kinder- Stadtkirche. Nach der Anmeldung erhalten Sie, die Eltern, erst die Anmeldebestätigung und später einen Elternbrief, der Sie über die Betreuung selbst informiert. Das Entgelt für die Betreuung ist monatlich in den Monaten September bis Juli fällig (nicht im August). Der Betrag wird jeweils am 5. des Monats per Lastschrift abgebucht. Sollte eine Lastschrift aus von uns nicht verschuldeten Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden können, erheben wir für die Nachbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Mahnung, für die wir eine Mahngebühr von 10,00 Euro erheben. Der Monatsbeitrag berechnet sich wie folgt: Grundgebühr = 7,00 Unterrichtsende bis 17:00 Uhr, inkl. Essen = 42,- Deckelung 178,- Beispiel: Wenn Ihr Kind an drei Tagen in die Betreuung kommen soll, dann berechnet sich der monatliche Betrag wie folgt: Grundgebühr 7,00 Nachmittagsbetreuung an drei Tagen, inklusive Mittagessen 126,00 Monatsbeitrag (September bis Juli zu zahlen) 133,00
Sollte ein angemeldetes Kind nicht zur Betreuung erscheinen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Dies gilt ebenso für Ausfälle des Betreuungsangebotes, die von der Kinder-Stadtkirche nicht zu verantworten sind. Kündigung Die Anmeldung ist zunächst für einen Zeitraum von 4 Monaten ab dem vereinbarten Betreuungsbeginn verbindlich. Danach kann sie mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt oder geändert werden. Kündigungen und Änderungen der gewählten Betreuungszeiten bedürfen unbedingt der Schriftform.
Zusatz zur Anmeldung - Betreuung Kinder-Stadtkirche Karlsruhe Dieses Blatt geben Sie bitte zusammen mit der Anmeldung ab. Betreuung in der Schule:... Name des Kindes:... Mein Kind darf nach der Betreuung alleine nach Hause gehen. Mein Kind wird abgeholt von:... Krankenkasse:... Krankheiten (Allergien etc.) und evtl. Medikamente:......... Was darf Ihr Kind nicht essen:... Notfalltelefon:......... Ort / Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten