Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Aktueller Stand



Ähnliche Dokumente
Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen. Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick. Langfristiges Ziel des AEO. AEO bringt zwei Gruppen von Vorteilen

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 3: Antragsverfahren

ZWB/AEO-Status. Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten. Osnabrück,

EINE PLATTFORM

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Partnerportal Installateure Registrierung

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Merkblatt zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

Die Online-Bestandserhebung im LSB Niedersachsen

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar A 12041

Übersicht U7-U10 Turniere in Fußball Online

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal

malistor Phone ist für Kunden mit gültigem Servicevertrag kostenlos.

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen

Elternzeit Was ist das?

Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me

PC CADDIE Web-SMS-Service

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --

AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm

Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben.

Steganos Secure Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS

von unserem Zolli präsentiert

Projektmanagement in Outlook integriert

Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher)

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze

Häufig gestellte Fragen zur Initiative Sportverein 2020

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen

Die folgende Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Prüfungen und Eingaben.

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar ZID Dezentrale Systeme

oder ein Account einer teilnehmenden Einrichtung also

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

Kurzanleitung OOVS. Reseller Interface. Allgemein

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

2. Die eigenen Benutzerdaten aus orgamax müssen bekannt sein

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

einrichtung in den kaufmännischen Programmen der WISO Reihe

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Anleitung OpenCms 8 Webformular Auswertung

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Internationales Altkatholisches Laienforum

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC

Persönliches Adressbuch

Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011

Nicht über uns ohne uns

(im Rahmen der Exchange-Server-Umstellung am )

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Die Cloud der Gruppe Clubmädchen

Version: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50

Shopz Zugang Neuanmeldung

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Kommunikations-Management

Fotostammtisch-Schaumburg

Online Bestellsystem Bedienungsanleitung

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34.

Der Modernisierte Zollkodex (MZK)

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Alltag mit dem Android Smartphone

1. Zugriff des Autostarts als Dienst auf eine Freigabe im Netz

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Die Rückgabe kann über folgende, von uns getestete Programme / Apps vorgenommen werden: Adobe Digital Editions Sony Reader for PC Bluefire Reader

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird

Zusatzmodul Lagerverwaltung

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT)

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Kurzanleitung zum Monitoring

Moodle Update V 1.9.x V 2.4.x

Merkblatt Wohnungswechsel

Fachhochschule Fulda. Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen)

-Inhalte an cobra übergeben

Car-Net über WLAN Aufbau einer Internet-Verbindung über WLAN zur Nutzung von Car-Net

Finanzierung von Bauarbeiten durch Aufnahme von Krediten

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Online-Fanclub-Verwaltung

Schnellstart - Checkliste

Dokumentation: Selbstregistrierung

Transkript:

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Aktueller Stand Checkliste für Speditions- und Logistikunternehmen Wer kann AEO werden? Alle Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind, können den Status AEO beantragen. Dazu zählen auch rein national tätige Frachtführer, Lagerhalter etc., sofern sie mit Nichtgemeinschaftsware zu tun haben (Lagerung/Beförderung). Wer muss AEO werden? Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist eine freiwillige Option für interessierte Zollbeteiligte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erlangung des AEO-Status besteht nicht! AEO-Varianten: Es sind drei Arten des AEO vorgesehen: der AEO "Zollrechtliche Vereinfachungen (für Erleichterungen im Zollbereich), der AEO "Sicherheit (für Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen), sowie eine Kombination der beiden (AEO "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit ). Der DSLV empfiehlt allen Speditions- und Logistikunternehmen, die Kombinationsvariante zu beantragen. AEO-Kriterien: Kriterien für die Erlangung des Status AEO sind angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellende Buchführung, gegebenenfalls Zahlungsfähigkeit (bei Beantragung des AEO "Zollrechtliche Vereinfachungen") und gegebenenfalls (bei Beantragung des AEO "Sicherheit") angemessene Sicherheitsstandards. Reine Zolldeklaranten ohne Lager und LKW müssen die Sicherheitskriterien nicht erfüllen, sondern nur eine Selbstbewertung vornehmen (vgl. Abschnitt V der Leitlinien). Wann sind die AEO-Kriterien erfüllt? Die Kriterien für die Erlangung des Status AEO sind bereits heute oftmals Voraussetzung für zollrechtliche Vereinfachungen. Zollbeteiligte, die sich bislang schon als zuverlässig erwiesen haben, sollen laut BMF nicht nochmals nach den einschlägigen Kriterien geprüft werden. DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. Büro: Weberstraße 77 53113 Bonn Büro: Eduard-Pflüger-Straße 58 53113 Bonn Telefon: (0228) 91440-0 Telefax: (0228) 91440-99 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.spediteure.de

Seite 2 von 7 Auch die spezifischen Besonderheiten eines jeden Unternehmens sind zu berücksichtigen. So sollen z.b. an ein Großunternehmen andere Anforderungen gestellt werden als an kleine und mittelständische Firmen. Neu sind die darüber hinausgehenden Kriterien für den AEO "Sicherheit zur physischen und personellen Sicherheit der Unternehmen. In diesem Bereich werden die Dienstanweisungen des BMF eine wichtige Rolle spielen, die voraussichtlich im Herbst 2007 vorliegen. Aber auch hier werden laut BMF keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Vorteile: Dem AEO werden im Gegenzug für die Erfüllung bestimmter Auflagen Erleichterungen bei der Abfertigung zugestanden, insbesondere wird der zu übermittelnde Datensatz reduziert, und der AEO soll weniger Zollkontrollen unterliegen. Die aktuelle Entwurfsfassung des Modernisierten Zollkodex knüpft Vereinfachungen nicht mehr an den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteilgten. Damit wird die Notwendigkeit relativiert, den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu beantragen, da Unternehmen auch nach Inkrafttreten des Modernisierten Zollkodex weiterhin Vereinfachungen in Anspruch nehmen können, ohne AEO zu sein. Angesichts der bisher geringen Vorteile sollten die Unternehmen sorgfältig prüfen, ob sie den Status derzeit benötigen und ob sich der Aufwand einer Antragstellung lohnt. Auch wenn auf den ersten Blick mangels Vorteilen keine plausiblen Gründe für die baldige Beantragung des ZWB-Status sprechen, werden Speditionen, Logistikdienstleister und Transportunternehmer oftmals nicht darum herumkommen, sich ab dem 1. Januar 2008 das Zertifikat als "Gütesiegel" zu besorgen. Schon jetzt kündigen einige Verlader an, künftig nur noch Dienstleister mit AEO-Status einsetzen zu wollen und erzeugen damit einen faktischen Zwang. Zeitlicher Ablauf: Der Antrag auf ein AEO-Zertifikat kann ab dem 1. Januar 2008 beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) gestellt werden. Eine weitere Verschiebung dieses Stichtages nach hinten ist möglich, da die für das Bewilligungsverfahren erforderliche Datenbank, über die die Mitgliedstaaten Informationen austauschen sollen, noch nicht steht. Für eine Übergangsfrist von zwei Jahren hat das jeweilige HZA 300 Tage ab Antragstellung Zeit, die Bewilligung zu erteilen. Procedere zu innerbetrieblicher Umsetzung, Antragstellung und Bewilligungsverfahren: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird nun - in Abstimmung mit den Spitzenverbänden, u.a. dem Deutschen Speditions- und Logistikverband - nationale Dienstvorschriften zur Umsetzung der Sicherheitsinitiative erarbeiten. Der DSLV weist alle Speditions- und Logistikunternehmen darauf hin, dass Publikationen und Schulungsangebote daher zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sind. Erst nach Veröffentlichung der Dienstvorschriften - voraussichtlich im Herbst 2007 - wird das Procedere zu innerbetrieblicher Umsetzung, Antragstellung und Bewilligungsverfahren feststehen.

Seite 3 von 7 Bei der Beantragung des AEO-Status handelt es sich nicht um eine Zertifizierung, sondern lediglich um die Beantragung eines zollrechtlichen Status, der von dem zuständigen HZA bewilligt wird. Daher ist es nach Auffassung des DSLV - entgegen anderslautender Veröffentlichungen - nicht erforderlich, sich eines Beratungsunternehmens zu bedienen, um den Status AEO zu erlangen. Ein Antragsmuster nebst Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. Einfluss von DEBBI auf den AEO: Die dezentrale Beteiligtenbewertung(DEBBI) dient lediglich als Hinweis für den Abfertigungsbeamten. Daher wird es keine automatische Verknüpfung mit dem AEO geben. Rechtscharakter der EU-Leitlinien: Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Ausgestaltung der AEO-Kriterien erstellt. Der DSLV weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Leitlinien kein formeller Rechtsakt der Gemeinschaft sind. Das bedeutet, dass die dort aufgeführten Fragenkataloge weder verbindlich noch vollständig abzuarbeiten sind. Den Leitlinien kommt lediglich die Funktion eines Hilfsmittels im Prüfungsprozess zu. Weitergehende Informationen: Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, unter anderem der DSLV, haben ein gemeinsames Merkblatt erstellt, das einen Überblick über die Zoll-Sicherheitsinitiative gibt. Erläutert werden u. a. die Auswirkungen der Vorabanmeldungen vor der Ein- und Ausfuhr von Waren (Fristen, Verantwortlichkeiten, Datensatz), der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Kriterien, Verfahren, Rechtsfolgen, Vorteile) sowie Auswirkungen auf bestehende Bewilligungen und die Zukunft der nationalen Vereinfachungen. Das Merkblatt ist mit dem Bundesfinanzministerium inhaltlich abgestimmt und unter www.spediteure.de - abrufbar. Rechtsquellen: Zollkodex-Durchführungsverordnung: http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/site/de/oj/2006/l_360/l_36020061219de00640125.pdf Leitlinien: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/policy_issues/customs_ security/aeo_guidelines_de.pdf

Seite 4 von 7

Seite 5 von 7

Seite 6 von 7

Seite 7 von 7