Allgemeine Wettbestimmungen



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Transkript:

Allgemeine Wettbestimmungen Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss anerkennt. 1. Der Buchmacher hat die vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen entsprechend den Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht. In den Annahmestellen des Buchmachers sind diese durch Aushang veröffentlicht und werden auf Wunsch des Wettkunden in den Annahmestellen ausgehändigt. 2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. 3. Wettereignisse, auf deren Eintritt gewettet werden kann, werden vom Buchmacher bestimmt. 4. Der Wettkunde erklärt, a) dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat (im Zweifelsfall ist der Buchmacher berechtigt, eine Ausweisleistung zu verlangen), b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben, c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen. 5. Verboten ist der gewerbsmäßige Abschluss oder die gewerbsmäßige Vermittlung von Wetten a) ohne ordnungsgemäß erteilter Bewilligung, b) mit Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, c) auf Ereignisse, die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, d) auf Ereignisse, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen, e) auf Ereignisse, durch die Menschen auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung herabgesetzt werden. 6. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor dem Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen. 7. Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebots zustande. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. 8. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus - und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des 871 ABGB vorliegen - Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstige Fehler jederzeit (auch nach Vertragsabschluss) zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ( 871 ABGB) bleibt davon unberührt. 9. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer - weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. 10. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen. 11. Der Buchmacher empfiehlt, einen Wetteinsatz in der Höhe zu wählen, der den persönlichen Lebensverhältnissen des jeweiligen Wettkunden angepasst ist. In diesem Zusammenhang bietet der Buchmacher jenen Personen, die sich mit dem Problem der Spielsucht persönlich konfrontiert sehen, folgende Möglichkeiten an: Seite 1

a) Ausschluss vom kompletten Wettangebot, b) Setzen von Einsatzlimits. c) Der Buchmacher bietet auf seiner Webseite Adressen von Organisationen zur eigenständigen Einholung von weiterführenden Informationen zur Thematik "Spielsucht" an. 12. Hat der Buchmacher einen Wettschein ausgefolgt, so erfolgt die Auszahlung eines etwaigen Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen. 13. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 90 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten. In jedem Fall ist der Buchmacher berechtigt, vor der Auszahlung eines Wettgewinnes eine Ausweisleistung zu verlangen. Bei Verdacht auf Wett- oder Rennmanipulation kann der Buchmacher Auszahlungen für das betreffende Rennen oder sportliche Ereignis so lange sperren, bis vor einem Renngericht oder ordentlichen Gericht festgestellt wird, dass weder eine Wett- noch Rennmanipulation stattgefunden hat. 14. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen. 15. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist: a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z. B. vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus). Fehlende Zusatzinformationen wie Neutraler Platz, Jugend, Damen etc. haben keine Auswirkung auf die Auswertung des Wettereignisses. b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten - die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können - gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich. c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass i) innerhalb der nächsten 24 Stunden, gerechnet ab dem ursprünglich vorgesehenen Spieltermin,das Wettereignis nachgetragen wird, oder ii) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z. B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird. d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z. B. Entscheidungen am "grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt. e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird (betrifft auch alle damit verbundenen Sonderwetten). f) Wenn ein Baseballspiel nicht am selben Abend oder in selber Nacht begonnen wird. g) Für die Spiele "Die glorreichen 7", "Die 7 roten Laternen" und "7 auf einen Streich", falls ein oder mehrere Spiele abgesagt oder um mehr als 24 Stunden verschoben werden. 16. Bei Missachtung nachfolgender Bedingungen ist der Buchmacher berechtigt, die Auszahlung allfälliger Gewinne zu verweigern und die Wette zu stornieren. Der Wetteinsatz wird nicht rückerstattet und als Bearbeitungsgebühr einbehalten: Seite 2

a) Der Wettkunde erklärt mit Abschluss der Wette, dass er keine Kenntnis von Manipulationen bzw. Absprachen bezüglich der Wette hat und ihm das Ergebnis eines Wettereignisses nicht bereits bekannt ist. b) Mitarbeitern/Angestellten des Buchmachers ist es untersagt, Wetten auf angebotene Wettereignisse abzugeben. c) Personen, die als Spieler, Trainer, Funktionär, Schiedsrichter usw. bei einem angebotenen Wettereignis unmittelbar beteiligt sind, ist es untersagt, Wetten auf diese jeweiligen Wettereignisse abzugeben. d) Wetten im Auftrag oder auf Rechnung von anderen Buchmachern oder Wettvermittlern werden nicht angenommen, es sei denn es besteht ein Vertragsverhältnis über die Vermittlung von Wetten. e) Kunden müssen ihre Wetten als Einzelpersonen abschließen. Sollte von einem oder von mehreren Kunden versucht werden, dieselben Wetten mehrmals abzuschließen (organisierte Wetten), kann deren Wettabschluss storniert werden. Diese Regelung kann auch bei bereits ausgewerteten Wetten angewendet werden, wenn der Buchmacher davon ausgehen muss, dass mehrere Kunden eine Wettgemeinschaft bilden oder die jeweiligen Wetten innerhalb kurzer Zeit von einem oder mehreren Kunden öfters platziert worden sind oder die Wetten gemeinsam ausgearbeitet wurden. 17. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen: a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekannt gegebenen Ergebnisse (z. B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet). b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit) zuzüglich einer etwaigen Nachspielzeit, bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z. B. Europacup - Aufstiegswette) vereinbart. Bei Basketball, Baseball, American Football wird immer das Gesamtergebnis für die Wettauswertung herangezogen (incl Overtime). c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z. B. Ski Alpin, zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 18. Bei "toten Rennen" (zwei oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z. B.: Wetteinsatz Euro 100,--; Quote auf den Sieger 1,80; ergibt eine Wettauszahlung von Euro 180,--; bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je Euro 90,--; bei drei Siegern je Euro 60,--). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter bzw. Mannschaften teil (z. B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt. 19. Findet ein Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so werden die Wetten auf diesen Teilnehmer bzw. auf diese Mannschaft als verloren gewertet ("play or pay"). 20. Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ("Kombinationswette") gelten folgende Regelungen: a) Werden ein oder mehrere Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 15c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 15d erfolgt, so werden die betroffenen Wettereignisse mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele. b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 15c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 15d erfolgt, so wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und der Wetteinsatz ist zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele. c) Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Wettereignisse, gilt für diese Wettereignisse die Quote 1,0; dies gilt nicht für die im Punkt 15b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Wettereignisse, dann gilt Punkt 15b sinngemäß. 21. Sonderbestimmungen Seite 3

a) Kann man bei einer Wettart auf einen Ausgang nicht setzen und tritt dieses Ergebnis ein (z. B. keine Ecke, kein Tor, etc.) so gilt die Wette als verloren. In diesem Falle werden, soweit nicht anders angegeben, die reguläre Spielzeit und eine etwaige Verlängerung gesondert ausgewertet. Wenn z. B. in der regulären Spielzeit kein Tor fällt, jedoch später während der Verlängerung, so ist die Wette verloren. b) Head-to-Head-Wette bei Wintersport: Damit die Wette gültig ist müssen beide Teilnehmer für das Wettereignis genannt sein und daran teilnehmen. Gewinner ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer. Falls aus dem Endergebnis für beide Teilnehmer keine eindeutige Platzierung hervorgeht, werden alle auf dieses Head-to-Head Duell abgegebenen Wetten mit der Quote 1,00 gewertet. Falls in einem Bewerb zwei Durchgänge ausgetragen werden und ein Teilnehmer im ersten Durchgang ausscheidet oder sich nicht für den zweiten Durchgang qualifiziert, so steht der andere Teilnehmer als Gewinner fest, wenn er den zweiten Durchgang beginnt, auch wenn im Endklassement beide Teilnehmer nicht gewertet werden sollten. Qualifizieren sich beide Fahrer nicht für den zweiten Durchgang, so hat derjenige gewonnen, der die bessere Platzierung im ersten Durchgang erreicht hat. c) Head-to-Head-Wette bei Motorsport: Damit die Wette gültig ist müssen beide Teilnehmer für das Wettereignis genannt sein und daran teilnehmen. Es gilt jener Teilnehmer als Sieger des Wettereignisses, der nach dem Ende des Rennens die bessere Platzierung erlangt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden beider Teilnehmer gilt jener als Sieger des Wettereignisses, der die größere Anzahl von Runden bzw. Sonderprüfungen absolviert hat. Scheiden beide Teilnehmer in der gleichen Runde bzw. Sonderprüfung aus, wird die Wette mit der Quote 1,00 bewertet. Bei Qualifying/Pole (bei Formel 1 Rennen) ist die Wette gültig, sobald der Teilnehmer die Boxengasse verlassen hat und es ist die erzielte Zeit, nicht die Platzierung (Startaufstellung) maßgeblich. Bei Formel 1 Rennen ist die Wette gültig, sobald die Aufwärmrunde gestartet wurde. d) Erster Torschütze: Für die Bewertung ist die reguläre Spielzeit zuzüglich einer etwaigen Nachspielzeit maßgeben. Erzielt ein Spieler, auf den ursprünglich nicht getippt werden konnte, das erste Tor, wird dieser als Sieger gewertet. Wetten auf Spieler, die nicht zum Einsatz kommen, werden mit der Quote 1,00 bewertet. Ist das erste Tor ein Eigentor, werden alle Wetten mit der Quote 1,00 bewertet. e) Fussball Specials - Torschützenwette: Spieler erzielt ein Tor. Der Spieler muss in der Startelf stehen, damit die Wette gültig ist, ansonsten wird die Wette mit der Quote 1,00 bewertet. f) Sämtliche Resultatinformationen (z. B. Livewettenanzeige, Resultatlisten, Wettscheine, Liveticker, etc.) dienen nur zur Information und haben keine Auswirkung auf die Wettauswertung. 22. Livewetten a) Livewetten sind durch einen Zusatz im Wettangebot (LIVE) als solche gekennzeichnet und sind auch nach Beginn des jeweiligen Wettereignisses noch zum Wetten geöffnet. Die Quoten werden dem aktuellen Spielverlauf ständig angepasst. b) Alle angebotenen Livequoten mit dem Zusatz "ab jetzt" sind so genannte Restzeitwetten. Bei Restzeitwetten beginnen die Wettereignisse exakt zum Zeitpunkt der Wettabgabe bei 0:0. Für die Bewertung zählen nur die Tore bzw. Ereignisse, welche nach der Wettabgabe fallen bzw. passieren. c) Die Sportarten Tennis / Basketball / Handball sind keine Nullstandwetten sondern Endstandswetten. Basketball Over/Under-Wetten gelten, wenn nicht anders angeführt, inklusive Overtime, nicht nur für die reguläre Spielzeit! d) Für die Bewertung von Livewetten gelten die Ausführungen der Allgemeinen Wettbestimmungen. e) Tennis: Das Champions Tiebreak wird immer als ein eigenes Game betrachtet (z.b. wer gewinnt das nächste Game oder wieviele Games Over/Under. 23. Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Buchmachers zuständig. Diese Allgemeinen Wettbestimmungen treten am 01.12.2009 um 0:00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren. Vermittelt an: Trustfulgames.com International Ltd., Dolphin Court A, Embassy Way, Ta Xbiex, Malta Seite 4

Ergänzende Bestimmungen für Casino und Live Casino Die Produkte Casino und Live Casino werden auf Basis folgender Lizenz angeboten: Lizenz: A24 Media N.V. egaming Licence # 1668 JAZ Number of the certificate agreement: CEG-IP/2014-1503 Granted by Curaçao egaming Licensing & Compliance Services Pletterijweg Oost 1 Ara Hill Top Building Suite A4 Curaçao Website: www.curacao-egaming.com Diese Ergänzenden Bestimmungen für Casino und Live Casino treten am 12.09.2014 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren. Vermittelt an: Trustfulgames.com International Ltd., Dolphin Court A, Embassy Way, Ta Xbiex, Malta Seite 5