Informationsveranstaltung zur Prüfungsanmeldung für die 1. Staatsprüfung in den Studiengängen/Profilstudiengängen Lehramt/Europalehramt an Grundschulen, Lehramt/Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen und den Erweiterungsfächern
Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Akademisches Prüfungsamt Gebäude 3.114 Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt Gebäude 3.115 Ansprechpartner bei Fragen zu Modulprüfungen Ansprechpartner bei Fragen zur Staatsprüfung
Prüfungsanmeldung Schriftliche Anmeldung vom 22.10.2018 bis zum 02.11.2018. Sobald Sie Ihre Unterlagen gemäß den Vorgaben komplett haben, können Sie diese in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen oder im Servicezentrum abgeben. Beachten Sie dabei bitte Folgendes: Legen Sie die kompletten Unterlagen in einen Umschlag, den Sie mit Ihrem Namen versehen Heften Sie die Unterlagen nicht zusammen Falls Anmeldeunterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mail
Prüfungsanmeldung Die Unterlagen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf unserer Homepage:
entfällt
Unterlagen zur Anmeldung Beachten Sie bei einzureichenden Unterlagen bitte Folgendes: 1. Personalbogen mit Lichtbild Das Formular dazu finden Sie in der pdf-datei bei den Anmeldeunterlagen auf der Homepage Kleben Sie das Lichtbild auf dem Bogen auf (Rückseite des Bildes bitte vorher mit Ihrem Namen beschriften, falls das Bild abfällt). 2. Immatrikulationsbescheinigung Legen Sie den Unterlagen eine Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters bei, als Nachweis für die bestehende Einschreibung an der PH Karlsruhe.
Unterlagen zur Anmeldung 3. Lebenslauf Der Lebenslauf enthält Eckdaten des bisherigen schulischen/ beruflichen Werdegangs (z.b. schulische und berufliche Abschlussprüfungen). Der Lebenslauf kann mit dem Computer erstellt werden, muss jedoch eigenhändig unterschrieben sein. 4. Zeugnis der Hochschulreife Das Zeugnis der Hochschulreife muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Unterlagen zur Anmeldung 5. Schwerpunktthemen Legen Sie die Schwerpunktthemen für die Staatsprüfung rechtzeitig in Absprache mit Ihren Prüferinnen/Prüfern fest. Geben Sie auf den einzelnen fachbezogenen Formularen die jeweiligen Schwerpunktthemen an. Allgemeine Veranstaltungsbezeichnungen oder Begriffe wie Fachdidaktik oder Fachwissenschaft sind keine Schwerpunktthemen. Bei der Wahl der Schwerpunkte bleiben Gegenstand und näherer Umkreis des Themas der wissenschaftlichen Arbeit außer Betracht.
Unterlagen zur Anmeldung 5. Änderungen der Schwerpunktthemen nach der Anmeldung. Änderungen nach der Anmeldung sind möglich. Wer die Schwerpunktthemen bis kurz (3 Wochen) vor der Prüfung nicht festgelegt und dem Prüfungsamt auf dem Formblatt mitgeteilt hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht. Werden die Themen nach der Anmeldung geändert, muss dies dem Prüfungsamt mit einem neuen, aktuell datierten und unterschriebenen Themenformblatt mitgeteilt werden. Die Verantwortung, dass Prüfer/innen und Vorsitzende über die Änderungen informiert sind, liegt bei den Studierenden. Den Vorsitzenden ist der aktuelle Themenzettel in der Prüfung vorzulegen.
Unterlagen zur Anmeldung 6./7. Vorprüfung, Zwischenprüfung, Teilprüfung, Modulprüfungen Bitte beachten Sie dazu die nachfolgende Folie 8. Schulpraktische Studien Die schulpraktischen Studien werden im Notenspiegel ausgewiesen. Hier gilt die Information und das Vorgehen zu Punkt 6./7.
Unterlagen zur Anmeldung Modulprüfungen Überprüfen Sie Ihren Notenspiegel im Online- Service. Tragen Sie alle Leistungen, welche auf dem Notenspiegel fehlen und welche Sie schon erbracht haben, auf dem Formular ein. Tragen Sie ebenfalls alle Prüfungsleistungen ein, die Sie im aktuellen Semester erbringen.
Unterlagen zur Anmeldung Modulprüfungen Soweit Sie im laufenden Vorlesungssemester noch Prüfungsleistungen erbringen, müssen Sie sich mit Ihren Lehrenden in Verbindung setzen. Es muss unbedingt abgeklärt werden, ob die Prüfungsleistungen noch bis zum Abgabetermin bewertet werden können. Wenn die Prüfungsleistungen nicht bis zum 22. Februar 2019 im Landeslehrerprüfungsamt vorliegen, ist keine Zulassung zur Staatsprüfung möglich.
Unterlagen zur Anmeldung 9. Nachweis von Fremdsprachen Der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen wird über die im Fach abgelegten Modulprüfungen erbracht. 10./11. Grundlagen des Sprechens / Interdisziplinäres Projekt Soweit die erfolgreiche Teilnahme nicht aus Ihrem Notenspiegel hervorgeht, legen Sie bitte die Nachweise bei.
Abmeldung von der Prüfung vor Zulassung Ein Rücktritt von der Staatsprüfung ist bis zum Zulassungstermin formlos möglich. Hierbei genügt es, wenn die Abmeldung per Mail mitgeteilt wird. Nach der Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist kein formloser Rücktritt mehr möglich.
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Fehlende Unterlagen/Prüfungsleistungen müssen bis spätestens 22. Februar 2019 nachgereicht werden. Wer nicht zugelassen wird, wird per Post nach dem 22. Februar 2019 benachrichtigt!
Termine und Fristen
Mündliche Prüfungen Prüfungsthemen/Schwerpunkte siehe Punkt 5 (Folie 7 und 8) Prüfungsdauer Mündlich: 30 Minuten Fächer / Erziehungswissenschaft 20 Minuten Psychologie
Mündliche Prüfungen Prüfungstermine Erziehungswissenschaft (PO 2011) / Psychologie (PO 2011) 18.03.-12.04.2019 Haupt- /Nebenfächer (PO 2011) 29.04.-31.05.2019 Mathematik 03.06.-07.06.2019 Deutsch 24.06.-28.06.2019 Ende des Prüfungszeitraumes 12.07.2019 Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um Planungsangaben handelt. In Verhinderungsfällen muss evtl. auf andere Prüfungszeiträume zurückgegriffen werden.
Krankheit vor der Prüfung - unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen - unverzüglich den Unterbrechungsantrag mit Anhang (Attest) oder separatem ärztlichem Attest mit Befundtatsachen vorlegen (sofort am Tag der Prüfung vorlegen oder in die Post geben). Sie finden den Unterbrechungsantrag auf der Homepage des Prüfungsamts. In der nächsten Prüfungsperiode muss die genehmigte Unterbrechung der Prüfung fortgesetzt werden. Wer eine Prüfung antritt, hat für sich entschieden prüfungsfähig zu sein und kann keine späteren Rücktrittsgründe wegen Krankheit mehr geltend machen.
Krankheit vor der Prüfung - Inhalt eines Attests Ein bloßer Hinweis eines Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig ist, ist hierzu nicht ausreichend. Denn es geht um die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung/die Unterbrechung rechtfertigen kann. Dieses zu entscheiden ist nicht Aufgabe des Arztes, sondern Sache der Prüfungsbehörde. Es werden nur Atteste, auf welchen Befundtatsachen aufgeführt sind, akzeptiert und verarbeitet. Bitte legen Sie keine Atteste mit lateinischen Fachbegriffen oder ausschließlich ICD-Codes vor. Diese werden nicht verarbeitet.
Fehlen in der Prüfung Unentschuldigtes oder verspätet entschuldigtes Fehlen wird als ohne Genehmigung unterbrochene Prüfung gewertet. Dieser Prüfungsversuch gilt als nicht bestanden und muss frühestens während der nächsten, spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode wiederholt werden.
Nicht bestandene Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal in der nächsten oder übernächsten Prüfungsperiode wiederholt werden! In welchem Durchgang die Prüfung stattfinden soll, legt der/die Studierende, nach Erhalt des Bescheids, per Erklärung auf einem Formular fest. Es besteht die Möglichkeit gegen eine nicht bestandene Prüfung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch wird vom Landeslehrerprüfungsamt bearbeitet. Ein erstellter Widerspruchsbescheid ist kostenpflichtig. Zweimal Nicht Bestanden in einer Prüfung im gleichen Fach bedeutet den Verlust des Prüfungsanspruches für das jeweilige Lehramt!
Wissenschaftliche Hausarbeit Das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung vom Prüfungsamt ausgegeben sein. Die Bearbeitungszeit läuft ab Bearbeitungsbeginn mit der Ausgabe des Themas. Die Note der Wiss. Hausarbeit/Wiss. Arbeit wird nach Abschluss aller Prüfungsteile mit Ausgabe des Zeugnisses bekanntgegeben.
Zeugnisausgabe Die Zeugnisausgabe findet im Rahmen der Absolventenfeier im Juli 2019 statt.
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