Das Bildungspaket. - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23

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Transkript:

Das Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23 Herr Neufeld Stand 10/2015 1

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket? Zusätzliche Leistungen seit 1.1.2011: Ein- und mehrtägige Schul- und KiTa-Ausflüge Aufteilung des Schulbedarfspakets in zwei Teilbeträge Lernförderung soweit erforderlich Zuschuss zum Schul-/KiTa-/Kindertagespflege-Mittagessen (Eigenanteil: 1 ) Leistungen zur Teilhabe (z.b. Sport, Musik) bis 10 im Monat Schülerbeförderungskosten soweit erforderlich Stand 10/2015 2

Was ist drin im BuT-Paket? 1. eintägige Ausflüge der Schule oder Kita 2. mehrtägige Klassenfahrten, Fahrten der Kita 3. Persönlicher Schulbedarf 4. Schülerbeförderung 5. angemessene ergänzende Lernförderung 6. gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita 7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Stand 10/2015 3

Zielgruppe Grundsätzlich für Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen und jünger als 25 Jahre alt sind: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) Wohngeld Kinderzuschlag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ausnahmen Bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur Kinder & Jugendliche, die jünger als 18 Jahre alt sind. Keine Leistungen für SchülerInnen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Für jedes Kind und jede Leistung muss ein eigener Antrag gestellt werden! Stand 10/2015 4

Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Maßgeblich: Erstattet werden die tatsächlichen Kosten der Fahrt Leistungsbezug in dem Monat, in dem die Fahrt stattfindet; Bei Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kosten kann unter Vorbehalt der Rückforderung gewährt werden. Abrechnung nur mit dem Anbieter selbst (Ausnahme: beim eintägig. Ausflug war Barzahlung eilig) Taschengelder können nicht berücksichtigt werden Zuwendungen von Stiftungen, Fördergruppen etc. muss der Leistungsberechtigte mitteilen und ggf. die entsprechende Zuwendung zurück erstatten Stand 10/2015 5

Schulbedarf Umfang der Leistung Für Stifte, Hefte, Radierer, Schulranzen, Kochgeld, Kopiergeld, Materialkosten etc. Zu Beginn des Schuljahres (1. August) werden pauschal 70,- Euro direkt an den Leistungsberechtigten überwiesen Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar) dann pauschal weitere 30,- Euro Erforderlich: Bestätigung der Schule über Einschulung, Schulwechsel oder Schulbesuch ab der 10. Klasse Stand 10/2015 6

Schülerbeförderung Schülerbeförderung über das Bildungspaket wird lediglich nachrangig gewährt (Vorrangig wird Schülerbeförderung über das Schulamt bewilligt Frau Kühlmann, Herr Jung) Schulwege unter 2 km bei Grundschulen bzw. unter 4 km ab Klassenstufe 5 können nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: unzumutbare Gefahren auf diesem Weg) Nur für Kosten bis zur nächstgelegenen Schule. In Ausnahmefällen kann das Kind aus schulorganisatorischen Gründen auch eine weiter entfernt liegende Schule besuchen. Im Ferienmonat August erfolgt generell keine Kostenerstattung Erstattung an Leistungsberechtigten selbst, abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 5,00 monatlich Stand 10/2015 7

Lernförderung Ist Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen? Ziel ist in der Regel Versetzung in die nächste Klassenstufe Maßgeblich: Grundsatz: Die Note mangelhaft/ungenügend im Zeugnis, die Note mangelhaft in den letzten zwei Klassenarbeiten oder die Note ungenügend in der letzten Klassenarbeit Auch bei ausreichendem Leistungsniveau sofern z. B. eine mindestens sechswöchige Krankheit vorlag oder z. B. eine außergewöhnliche familiäre Belastungssituation besteht usw. Vorrangig sind Angebotsstrukturen der Schule zu nutzen Anbieter sollen individuell von der Schule / den Lehrkräften vorgeschlagen werden Abrechnung erfolgt direkt mit dem Anbieter Keine Förderung: bei fehlender Lernbereitschaft der Schüler oder wenn das Lernziel objektiv nicht mehr erreicht werden kann für Materialien wie Lehrbücher, Arbeitshefte etc. für Hausaufgabenbetreuung und sonstige dauerhaft angelegten Angebote für Fahrtkosten zur Lernförderung Stand 10/2015 8

Gemeinschaftliches Mittagessen Pro Essen Eigenanteil in Höhe von 1,- Euro (selbst an den Leistungserbringer zu zahlen) Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule (muss unter schulischer Verantwortung angeboten werden) oder Kita Abrechnung der individuellen Monatsbeträge direkt mit dem Anbieter (Rechnungsstellung) Keine Förderung: für Kioskverpflegung und Individualessen, Schülerhort Stand 10/2015 9

Soziale und kulturelle Teilhabe Primär Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur & Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern ( Musikunterricht etc.) und vergleichbare, sowie angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung Außerdem die Teilnahme an Freizeiten Wichtig: Anbieter muss generell entweder gemeinnützig sein oder eine Steuernummer haben. Keine Privatinitiativen! Pro Anspruchsmonat werden maximal 10,- Euro bewilligt Mehrere Angebote sind auch gleichzeitig nutzbar. Übersteigen die Kosten das Budget so muss die entsprechende Differenz vom Antragsteller getragen werden. Ein Ansparen innerhalb des Bewilligungszeitraumes ist möglich. Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit dem Anbieter. Bei Vorlage von Quittungen oder Kontoauszügen, im Ausnahmefall, auch mit dem Leistungsberechtigten. Stand 10/2015 10

Antragstellung Anträge können bei allen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises Germersheim abgeholt und abgegeben werden Anträge auch im Internet unter: kreisverwaltung-germersheim.de/ Publikationen/Formulare/Soziale Hilfen/Bildung und Teilhabe aktueller Bewilligungsbescheid der genannten Sozialleistungen ist vorzulegen Sachbearbeitung erfolgt bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 23, 17er Straße 1, 8. Obergeschoss, Zimmer 8.01 in 76726 Germersheim Einzige Ausnahme: ALG II-Bezieher erhalten Leistungen für Schulbedarf direkt vom Jobcenter Germersheim, Waldstraße 13, Germersheim Stand 10/2015 11

Bildungspaket-Mitarbeiter: Telefon 07274/53- Neu: 17er Straße 1, 8. Obergeschoss Frau Rödel Tel. -261 u.roedel@kreis-germersheim.de Buchstaben A P für Tages-, mehrtägige Klassenfahrten, Soziale und Kulturelle Teilhabe, Mittagessen, Schulbedarf und vollständig für Abrechnungen Frau Schmitt Tel. -146 s.schmitt@kreis-germersheim.de Buchstaben Q Z für Tages-, mehrtägige Klassenfahrten, Soziale und Kulturelle Teilhabe, Mittagessen, Schulbedarf und vollständig für Schülerbeförderung, Lernförderung Wie bisher: Waldstraße 13 a, Zimmer 5 Herr Neufeld Tel. -148 b.neufeld@kreis-germersheim.de Koordination Stand 10/2015 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Stand 10/2015 13