Die Qualifikationsanalyse

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Transkript:

Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln Die Qualifikationsanalyse Musterverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen IQ-Fachgruppe Anerkennung Berlin, 12.06.2013 Anke Köhn Das DHI e.v. wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie von den Wirtschaftsministerien der Bundesländer und vom Deutschen Handwerkskammertag.

Zitiertext Köhn, A. (2013): Prototyping. Die Qualifikationsanalyse: Musterverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen Vortrag im Rahmen der IQ-Fachgruppe Anerkennung in Berlin am 12.06.2013 2

Grundlage Anerkennungsgesetz Menschen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation erhalten die Möglichkeit, ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss überprüfen zu lassen. Prüfung der Gleichwertigkeit - Dokumentenanalyse (Grundlage sind die vorgelegten Unterlagen und Bescheinigungen) - 14 BQFG/ 50b Absatz 4 HwO sieht vor, die berufliche Qualifikation durch sonstige Verfahren analysieren und feststellen zu lassen 3

Aufgabe des Projekts Prototyping Entwicklung eines Musterverfahrens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung, die so genannte Qualifikationsanalyse. Neben der Entwicklung eines Musterverfahrens konzipieren die Projektpartner eine Einstiegsberatung der zuständigen Stellen in das neue Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz. Zielsetzung des Projektes: - Unterstützung der zuständigen Stellen - Bundesweit nachvollziehbare und einheitliche Verfahrenspraxis - Verfahrenstransparenz 4

Projektbeteiligte 10 Verbundpartner Projektleitung Bildungspolitische Federführung Laufzeit 01.08.2011 bis 31.01.2014 Gefördert vom 5

Zwischenergebnisse 1. Leitfaden Die Einstiegsberatung in das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für Berater/Beraterinnen der zuständigen Stellen 2 a. Empfehlung Die Qualifikationsanalyse Empfehlung an die zuständigen Stellen. für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der zuständigen Stellen 2 b. Handreichung für die Experten zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse 2 c. Schulungskonzept zur Vorbereitung der Experten/Expertinnen auf die Qualifikationsanalyse 6 4

01 Wann kommt eine Qualifikationsanalyse zur Anwendung? Deutsche (Referenz-) Qualifikation Qualifikation der/des Migrantin/en Wesentliche Tätigkeiten Abgleich Dokumente Tätigkeiten 7 Dokumente belegen Angaben nicht ausreichend: Qualifikationsanalyse Dokumente belegen Angaben ausreichend: (teilweise) Anerkennung

Erste Prozessschritte zur Qualifikationsanalyse (QA) - Entscheidung durch Antragsteller/in - Kontakt Informationen zur QA Antragsteller/in 03 Experte/in Kontakt Festzustellende WT / FKF; evtl. Vorgespräch mit Antragsteller/in Zuständige Stelle Interesse an QA Kontakt Aufgaben- und Kostenaufstellung Kosten und Ablauf der QA Antragsteller/in 8 Schriftliche Einwilligung / Ablehnung

Vorbereitung der Qualifikationsanalyse Experte/in 2.Beobachter/in Antragsteller/in Einsatz 03 Termin- Abstimmung Zuständige Stelle Termin- Abstimmung Beobachtungsbogen Einladung mit Zeit und Ort Vorbereitung Dokumentationsvorlagen Bereitstellung Infrastruktur 9

Qualifikationsanalyse Kernfragen Wer führt die Qualifikationsanalyse durch? Die Qualifikationsanalyse wird von 2 Personen durchgeführt (4-Augen-Prinzip): ein Experte, ein Zweitbeobachter. Wer legt Aufgabenstellung und Instrumente fest? Der/die Experte/Expertin entwickelt eine Aufgabenstellung, wählt geeignete Instrumente aus und erstellt einen Beobachtungsbogen. Folgende Instrumente stehen zur Auswahl: Fachgespräch, Rollenspiel/Gesprächssimulation, Präsentation, Fallstudie, Arbeitsprobe und Probearbeit im Betrieb. 10 Verfahrenssprache ist Deutsch. Sprachliche Voraussetzungen der Antragsstellenden sind nach Möglichkeit bei Instrumentenauswahl und Aufgabenstellung zu berücksichtigen. 5

Qualifikationsanalyse Kernfragen Wie findet die Beurteilung statt? Der/die Experte/Expertin wertet die Beobachtungsbögen aus und stellt in einem Ergebnisprotokoll fest, ob die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (FKF) nachgewiesen wurden. Wann hat jemand die notwendigen FKF nachgewiesen? Die maßgeblichen FKF sind nachgewiesen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin eine mindestens ausreichende Leistung in einem beruflichen Tätigkeitsbereich zeigt. Die Beurteilungskompetenz über die erbrachte Leistung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Expertin/des Experten in Rücksprache mit dem/der Zweitbeobachter/in. 11 6

Die Qualifikationsanalyse unterscheidet sich von einer klassischen Prüfung! Ziel ist es, festzustellen, ob Antragsstellende über ausreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine wesentliche Tätigkeit auszuführen. 12

Eindrücke aus der Erprobung Organisation Aufgaben Probanden Experten Zweitbeobachter Sprachniveau Zufriedenheit 13 14

Erkenntnisse aus der Erprobung - für die Beratung - In der Beratung sollte geprüft werden, wie lange die Ausbildung schon zurückliegt und ob eine Anpassungsqualifizierung zielführender ist als eine Qualifikationsanalyse Vorgespräche mit einem Experten helfen bei der Entscheidung, ob eine Qualifikationsanalyse sinnvoll ist Ein gewisses Sprachniveau in der deutschen Sprache sollte für eine Qualifikationsanalyse vorhanden sein (Lesen, Schreiben, Sprechen, Verstehen; u. a. auch Kenntnis von Fachbegriffen) Für eine Qualifikationsanalyse sollten deutsche Regelwerke grundlegend bekannt sein (z. B. Sicherheitsvorschriften) 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: FBH an der Universität zu Köln Anke Köhn Venloer Str. 151-153. 10. OG 50672 Köln anke.koehn@uni-koeln.de http://www.fbh.uni-koeln.de 15 Westdeutscher Handwerkskammertag Andreas Oehme Sternwartstraße 27-29 40223 Düsseldorf andreas.oehme@handwerk-nrw.de http://www.handwerk-nrw.de