Daniela Paus/Gabriele Rollbühler. Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen Basiswissen Abschlussprüfung

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Transkript:

Daniela Paus/Gabriele Rollbühler Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen Basiswissen Abschlussprüfung 3. Auflage 2017 Best.-Nr. 26520

3. Auflage 2017 Best.-Nr. 26520 ISBN 978-3-95532-652-4 Bildquellen Titelbild: AllebaziB Fotolia.com Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Untere Weidenstr. 5, 81543 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes durch welches Medium auch immer untersagt. U-Form Verlag Hermann Ullrich GmbH & Co. KG Cronenberger Straße 58 42651 Solingen Telefon: 0212 22207-0 Telefax: 0212 208963 Internet: www.u-form.de E-Mail: uform@u-form.de

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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 1 Frage Was sind Geschäftsprozesse? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

1 Antwort Geschäftsprozesse sind die Folgen von betrieblichen Tätigkeiten, die sich regelmäßig wiederholen, dem Patienten Nutzen stiften und einen Zusammenhang aufweisen.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 2 Frage Welches Ziel verfolgen Krankenhausgeschäftsprozesse? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

2 Antwort Ziel ist die Wertschöpfung für den Patienten von krank nach gesund bzw. gebessert

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 3 Frage Erläutern Sie den Informationsstrom im Krankenhaus! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

3 Antwort Aufnahmedokumentation Dokumentation der Diagnose Dokumentation der Therapie Pflege und Versorgungsdokumentation Entlassungsdokumentation Leistungsabrechnung

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 4 Frage Erläutern Sie den Leistungsstrom im Krankenhaus! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

4 Antwort Aufnahme Diagnose Therapie Pflege und Versorgung Entlassung

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 5 Frage Erläutern Sie den Materialstrom im Krankenhaus! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

5 Antwort Materialeingang Materiallagerung Materialverwendung Materialentsorgung

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 6 Frage Was bedeutet duale Finanzierung? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

6 Antwort Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt über zwei Quellen: Bundesländer und Patient

UWG und HWG 161 Frage Was regelt das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und für wen gilt es? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

161 Antwort Es dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen (vgl. 1 UWG). Damit gilt das UWG prinzipiell auch für den Gesundheitssektor. Wichtige sind die Vorschriften in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb ( 3, 4) irreführende Werbung ( 5, 5a), vergleichende Werbung ( 6), sowie unzumutbare Belästigung ( 7). Mögliche Folgen bei Rechtsverstößen: Beseitigungsund Unterlassungsanspruch (vgl. 8), Anspruch auf Schadensersatz (vgl. 9), bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung (vgl. 16)

UWG und HWG 162 Frage Was regelt das HWG (Heilmittelwerbegesetz) und für wen gilt es? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

162 Antwort Der Verbraucherschutz genießt gerade im Gesundheitswesen (v.a. wegen des häufig subjektiv empfundenen Abhängigkeitsverhältnisses vieler Patienten gegenüber Ärzten etc.) einen besonders hohen Stellenwert. Aus diesem Grund wurde das HWG geschaffen. Es regelt die konkreten Beschränkungen der Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Verfahren, Behandlungen etc., die der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten dienen.

Abrechnung ärztlicher Leistungen 166 Frage Welches Klassifizierungssystem wird in Deutschland zur Verschlüsselung von Diagnosen angewendet? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

166 Antwort Als Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland wird die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ( ICD-GM ( German Modification)) in der jeweils aktuellen Fassung verwendet.

Qualitätsmanagement 177 Frage Was versteht man unter Ergebnisqualität? Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

177 Antwort Ergebnisqualität bezieht sich auf das Behandlungsergebnis Bsp.: objektive Kriterien: postoperative Komplikationen, Wundheilung subjektive Kriterien: Patientenzufriedenheit

Säulen der Sozialversicherung 213 Frage Nennen Sie die 5 Säulen der Sozialversicherung! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

213 Antwort gesetzliche Krankenversicherung gesetzliche Pflegeversicherung gesetzliche Rentenversicherung gesetzliche Arbeitslosenversicherung gesetzliche Unfallversicherung

Krankenhaus und Co. 249 Frage Erklären Sie, was ein Belegarzt ist! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

249 Antwort Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Vertragsarzt, der nicht am Krankenhaus angestellt ist (vgl. 18 KHEntgG). Er behandelt seine Belegpatienten im Krankenhaus und nutzt hierbei dessen Dienste, Ausstattung etc. Über die Zulassung als Belegarzt entscheidet die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.

Integrierte Versorgung 300 Frage Wer kann Vertragspartner der Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung sein? Nennen Sie mindestens 6! Kfm./Kffr. im Gesundheitswesen Daniela Paus/Gabriele Rollbühler 2017 U-Form Verlag

Antwort einzelne Vertragsärzte Träger von zugelassenen Krankenhäusern Träger von stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Träger von ambulanten Rehabilitationseinrichtungen Pflegedienste, Pflegeheime, Pflegekassen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden Apotheken Medizinische Versorgungszentren KVen (seit GKV VSG 2015!) (vgl. 140 a SGB V) 300