Sozialversicherungsfachangestellte/r
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- Curt Friedrich
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1 Uwe Andres Sozialversicherungsfachangestellte/r Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung Download-Version Tipps zur mündlichen Abschlussprüfung Best.-Nr. C771
2 Uwe Andres Sozialversicherungsfachangestellte/r Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung Tipps zur mündlichen Abschlussprüfung Bestell-Nr. C771 Download-Version U-Form-Verlag Hermann Ullrich GmbH & Co. KG 1
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4 Inhaltsverzeichnis Vorwort...4 Vorbereitung auf die mündliche Prüfung...5 Fragetechnik...6 Der Prüfungstag...7 Die 15-minütige Vorbereitungszeit...8 Der Einstieg in das Beratungsgespräch...9 Musterfälle Beabsichtigter Wechsel zur privaten Krankenversicherung...10 Leistungsfälle Zahnersatz...11 Medizinische Vorsorgeleistungen...12 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter...13 Medizinische Rehabilitation...14 Häusliche Krankenpflege...15 Haushaltshilfe...16 Arbeitsunfähigkeitsfall Pflegeleistungen...19 Zuzahlungsregelungen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft...22 Versicherungs- und Beitragsrecht Familienversicherung...23 Krankenversicherung der Studenten...24 Geringfügig Beschäftigte...25 Berufsstarter...26 Anlage Mitgliedschaftserklärung für freiwillige Mitglieder und Pflichtversicherung für Nichtversicherte
5 Beabsichtigter Wechsel zur PKV Gesprächsstruktur Stellen Sie zunächst die Frage nach den Beweggründen zum beabsichtigten Wechsel Auch ist es angebracht, ein aufrichtiges Bedauern auszusprechen und sich ggf. für mangelhafte Kundenbetreuung etc. zu entschuldigen. Danach klären Sie, wann überhaupt ein Ausscheiden aus der GKV möglich ist. Beachten Sie hierbei, wie lange der Kunde bereits freiwilliges Mitglied ist. Sollte der Kunde noch nicht 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse sein, gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht; vgl. 175 Abs. 4 Satz 6 letzter Halbsatz SGB V Erfragen Sie die familiäre Situation des Kunden um festzustellen, für wen in der PKV noch zusätzliche Prämien zu zahlen sind. Gehen Sie auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen PKV (Äquivalenzprinzip) und GKV (Solidaritätsprinzip) ein. Hieraus ergeben sich die Hinweise, dass: die Beitragsgestaltung in der GKV nur einkommensabhängig ist die PKV dies vom Gesundheitszustand abhängig macht die Familienversicherung in der GKV kostenfrei durchgeführt wird in der GKV keine Wartezeiten bestehen in der GKV keine Leistungsausschlüsse vorgesehen sind die umfassende, juristisch korrekte persönliche Beratung eine Rechtsanspruchsleistung der GKV ist Kleingedrucktes gibt es nicht; vgl. 14 SGB I Bonusprogramme Ihrer Krankenkasse der PKV nahe kommen und damit interessant für den Kunden sein können Die Beratung soll aufrichtig, fair und ehrlich sein, weil: für junge, gesunde Versicherte durchaus die PKV finanziell attraktiv ist allerdings eine Rückkehr zur GKV kaum bis gar nicht mehr möglich ist der Vergleich mit Beiträgen und Leistungen einer genauen Analyse bedarf Zum Höchstbeitrag siehe 223 Abs. 3 i.v.m. 6 Abs. 7 SGB V; 241 und 249 Abs. 1 SGB V 10
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