Für die Neuromodulation



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KDIERLEITFADEN 2012 Für die Neuromodulation

Unternehmensmission Unsere Unternehmensmission ist die Entwicklung von Medizintechnik und Dienstleistungen, die Ärzten weltweit optimale Kontrolle bei der Behandlung von Herzkrankheiten, neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen ermöglicht. Wir haben uns verpfl ichtet, den Fortschritt in der Medizin voranzutreiben, indem wir die Risikominimierung in allen Aspekten und die Verbesserung der Therapieergebnisse für jeden Patienten in den Mittelpunkt stellen.

Vorwort Nachdem das DRG-System 2003 mit 664 DRGs gestartet ist, hat sich nunmehr die Anzahl der DRGs fast verdoppelt. Auch wenn damit die Abbildungsgenauigkeit deutlich zugenommen hat, so ist dennoch der Umgang mit dem System nicht leichter geworden. Die DRGs im Bereich der Neurochirurgie sind weitestgehend prozedurengesteuert, d.h. die Eingruppierung in eine bestimmte DRG ist in erster Linie von den angewandten Prozeduren abhängig. Es ist daher in diesem Leitfaden ein besonderes Augenmerk auf die PS-Codes gelegt worden. Es ist uns ein Anliegen, Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Wir hoffen mit diesem Leitfaden einen weiteren Teil dazu beitragen zu können. Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit dankbar und berücksichtigen Sie gerne in zukünftigen Updates. Fragen zu diesem Leitfaden bitte an: Jannis Radeleff Manager Reimbursement reimbursement-germany@sjm.com

Inhaltsverzeichnis 1. Diagnosen, die eine Indikation zur Neuromodulation (ICD-10-GM Version 2012) darstellen können 6 8 2. Prozedurencodes (PS Version 2012) 9 SCS 9 10 PNS 11 DBS 12 Nachkontrolle 13 Zugänge 14 3. DRGs 15 SCS 15 PNS 16 17 DBS 18 4. Zusatzentgelte (ZE) 19 5. DRG Gruppierungsbeispiele 20 SCS 20 Beispiel 1: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) 20 Beispiel 2: CRPS (Compex Regional Pain Syndrome) 21 Beispiel 3: PAVK (Periphere Arterielle Verschlusskrankheit) 22 Beispiel 4: Angina Pectorisschmerz 23 PNS 24 Beispiel 1: Chronische Schmerzen in den oberen Extremitäten 24 Beispiel 2: Chronische therapierefraktäre Migräne 25 Beispiel 3: Chronischer Leistenschmerz 26 Beispiel 4: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) 27 DBS 28 Beispiel 1: Parkinsonsyndrom 28 Beispiel 2: Dystonie 29 Beispiel 3: Essentieller Tremor 30 PCCL Effekte 31 6. Fallzusammenführung 32 Beispiel 1: Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer 33 Beispiel 2: Wiederaufnahme bei Ausnahme von Wiederaufnahme -Tatbestand 34 Beispiel 3: Wiederaufnahme bei gleicher Basis-DRG 35 7. Ambulante Versorgung mit Neurostimulatoren 36 Ambulant im Krankenhaus nach 115b SGB V 36 Ambulant beim Vertragsarzt 37 Glossar 38 Daten-CD 39 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 5

1. Diagnosen Folgende Diagnosen (ICD-10-GM Version 2012) können eine Indikation zur Neuromodulation darstellen. Die hier gelisteten Diagnosen sind typisch für Patienten, die mit Neuromodulationssystemen behandelt werden und finden in den Beispielen dieses Leitfadens Anwendung. Die getriggerten DRGs gelten jeweils für den Fall einer eines Neuromodulationssystems. Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS FBSS M96.1 Failed Back Surgery Syndrome (FBSS) I10E I28B CRPS Nervenläsionen und Neuralgien >> weiter siehe S. 7 M89.04 M89.05 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen) Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Beckenregion und berschenkel (Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk) B18Z B17B B18Z B17B M89.06 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Unterschenkel (Fibula, Tibia, Kniegelenk) B18Z B17B M89.07 M89.08 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Knöchel und Fuß (Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes) Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Sonstige (Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule) B18Z B17B B18Z B17B M89.09 Complex Regional Pain Syndrome I (CRPS) Nicht näher bezeichnete Lokalisationen B18Z B17B G56.4 Complex Regional Pain Syndrome II (CRPS) der oberen Extremität B18Z B17B G57.8 Complex Regional Pain Syndrome II (CRPS) der unteren Extremität B18Z B17B G54.0 Läsionen des Plexus brachialis B18Z B17B G54.1 Läsionen des Plexus lumbosacralis B18Z B17B G54.2 Läsionen der Zervikalwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.3 Läsionen der Thorakalwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.4 Läsionen der Lumbosakralwurzeln, anderenorts nicht klassifiziert B18Z B17B G54.5 Neuralgische Amyotrophie B18Z B17B G56.0 Karpaltunnel-Syndrom B18Z B17B G56.1 Sonstige Läsionen des N. medianus B18Z B17B G56.2 Läsion des N. ulnaris B18Z B17B G56.3 Läsion des N. radialis B18Z B17B G56.8 Sonstige Mononeuropathien der oberen Extremität B18Z B17B G56.9 Mononeuropathie der oberen Extremität, nicht näher bezeichnet B18Z B17B G57.0 Läsion des N. ischiadicus B18Z B17B G57.1 Meralgia paraesthetica B18Z B17B G57.2 Läsion des N. femoralis B18Z B17B G57.3 Läsion des N. fibularis (peronaeus) communis B18Z B17B G57.4 Läsion des N. tibialis B18Z B17B G57.5 Tarsaltunnel-Syndrom B18Z B17B G57.6 Läsion des N. plantaris B18Z B17B G57.8 Sonstige Mononeuropathien der unteren Extremität B18Z B17B G57.9 Mononeuropathie der unteren Extremität, nicht näher bezeichnet B18Z B17B G58.0 Interkostalneuropathie B18Z B17B G58.7 Mononeuritis multiplex B18Z B17B G58.8 Sonstige näher bezeichnete Mononeuropathien B18Z B17B G58.9 Mononeuropathie, nicht näher bezeichnet B18Z B17B 6 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

1. Diagnosen Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS G63.1* Polyneuropathie bei Neubildungen (C00-D48 ) z.b. bei C41.2 I10E I28B Polyneuropathien G63.2* Diabetische Polyneuropathie (E10-E14, vierte Stelle.4) B18Z B17B G63.3* Polyneuropathie bei sonstigen endokrinen und Stoffwechselkrankheiten (E00-E07, E15-E16, E20-E34, E70-E89 ) z.b. bei E78.0 901C 901D G63.4* Polyneuropathie bei alimentären Mangelzuständen (E40-E64 ) z.b. bei E61.1 901C 901D G63.5* Polyneuropathie bei Systemkrankheiten des Bindegewebes (M30-M35 ) I10E I28B G63.6* Polyneuropathie bei sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (M00-M25, M40-M96 ) I10E I28B G63.8* Polyneuropathie bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten z.b. bei N18.1 L09D L04C M54._ Rückenschmerzen 5. Stelle: 0 Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule 1 kzipito-atlanto-axialbereich 2 Zervikalbereich 3 Zervikothorakalbereich 4 Thorakalbereich 5 Thorakolumbalbereich 6 Lumbalbereich 7 Lumbosakralbereich 8 Sakral- und Sakrokokzygealbereich 9 Nicht näher bezeichnete Lokalisation M54.0_ Pannikulitis in der Nacken- und Rückenregion (5. Stelle: 0-9) 0-2: 901C 3-9: I10E 0-2: 901D 3-9: I28B M54.1_ Radikulopathie (5. Stelle: 0-6) 0-3: B18Z 4-8: I10E 9: B18Z 0-3: B17B 4-8: I28B 9: B17B M54.2 Zervikalneuralgie I10E I28B M54.4 Lumboischialgie I10E I28B M54.5 Kreuzschmerz I10E I28B M54.6 Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule I10E I28B M54.8_ Sonstige Rückenschmerzen (5. Stelle: 0-9) I10E I28B M54.9_ Rückenschmerzen, nicht näher bezeichnet (5. Stelle: 0-9) I10E I28B Phantomschmerz G54.6 Phantomschmerz B18Z B17B Postherpetische Neuralgie PAVK Angina Pectoris Migräne und Clusterkopfschmerz >> weiter siehe S. 8 B02.2+ Zoster mit Beteiligung anderer Abschnitte des Nervensystems B18Z B17B G53.0* Neuralgie nach Zoster (B02.2+) B18Z B17B G63.0* Polyneuropathie B18Z B17B I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen 901C I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration 901C I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Gangrän 901C I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Schulter-Arm-Typ, alle Stadien 901C I20.1 Angina pectoris mit nachgewiesenem Koronarspasmus 901C I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris 901C I20.9 Angina Pectoris, Ischämischer Thoraxschmerz 901C G43.0 Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] B17B G43.1 Migräne mit Aura [Klassische Migräne] B17B G43.2 Status migraenosus B17B G43.3 Komplizierte Migräne B17B G43.8 Sonstige Migräne B17B G43.9 Migräne, nicht näher bezeichnet B17B Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 7

1. Diagnosen Indikation ICD Beschreibung Triggert DRG bei PCCL=0 SCS PNS DBS G44.0 Cluster-Kopfschmerz B17B Migräne und Clusterkopfschmerz Parkinson Dystonie Essentieller Tremor Zwangsstörungen G44.1 Vasomotorischer Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert B17B G44.2 Spannungskopfschmerz B17B G44.3 Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz B17B G44.4 Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert B17B G44.8 Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome B17B G20.00 G20.01 G20.10 G20.11 G20.20 G20.21 Primäres Parkinson-Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung: Mit Wirkungsfluktuation B21A B21A B21A B21A B21A B21A G20.90 Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: hne Wirkungsfluktuation B21A G20.91 Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Mit Wirkungsfluktuation B21A G24.0 Arzneimittelinduzierte Dystonie B21A G24.1 Idiopathische familiäre Dystonie B21A G24.2 Idiopathische nichtfamiliäre Dystonie B21A G24.3 Torticollis spasticus B21A G24.4 Idiopathische orofaziale Dystonie B21A G24.5 Blepharospasmus B21A G24.8 Sonstige Dystonie B21A G24.9 Dystonie, nicht näher bezeichnet B21A G25.0 Essentieller Tremor B21A G25.1 Arzneimittelinduzierter Tremor B21A G25.2 Sonstige näher bezeichnete Tremorformen B21A G25.3 Myoklonus B21A G25.4 Arzneimittelinduzierte Chorea B21A G25.5 Sonstige Chorea B21A G25.6 Arzneimittelinduzierte Tics und sonstige Tics organischen Ursprungs B21A G25.80 Periodische Beinbewegungen im Schlaf B21A G25.81 Syndrom der unruhigen Beine [Restless-Legs-Syndrom] B21A G25.88 Sonstige näher bezeichnete extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen B21A G25.9 Extrapyramidale Krankheit oder Bewegungsstörung, nicht näher bezeichnet B21A F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang B21A F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale] B21A F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt B21A F42.8 Sonstige Zwangsstörungen B21A F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet B21A 8 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

2. Prozedurencodes (PS Version 2012) Die im Folgenden gelisteten perationen- und Prozedurenschlüssel decken die Eingriffe, die im Zusammenhang mit der Therapie mit Neurostimulationssystemen relevant sind, ab. Sie sind in die Bereiche j Spinal Cord Stimulation (SCS) j Periphere Nervenstimulation (PNS) j Deep Brain Stimulation (DBS) j Nachkontrolle, sowie Codes für j Zugänge unterteilt. SCS PS 5-039 5-039.3_ Beschreibung Andere perationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen Hinw.: Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-030 ff, 5-031 ff, 5-032 ff) Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation.33 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation.34 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan.35 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan.36.37 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch.38 Implantation einer Multifunktionselektrode in den Epidural- oder Spinalraum zur gepulsten Radiofrequenzbehandlung, perkutan 5-039.8 Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation 5-039.a_ Entfernung von Elektroden.a2 Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem.a3 Epidural, Stabelektrode, Mehrelektrodensystem.a4 Epidural, Plattenelektrode, Einzelelektrodensystem.a5 Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem.a6 Subdural, Einzelelektrodensystem.a7 Subdural, Mehrelektrodensystem 5-039.b 5-039.c_ Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation Revision von Elektroden.c0 Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem.c1 Epidural, Stabelektrode, Mehrelektrodensystem.c2 Epidural, Plattenelektrode, Einzelelektrodensystem.c3 Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem.c4 Subdural, Einzelelektrodensystem.c5 Subdural, Mehrelektrodensystem 5-039.d Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 9

2. Prozedurencodes (PS Version 2012) SCS PS 5-039.e_ Beschreibung Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur epiduralen Rückenmarkstimulation sind gesondert zu kodieren (5-039.3 ff.).e0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.e1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.e2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.f_ Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.f0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.f1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.f2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.g 5-039.h Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode Hinw.: Die durchgeführte Deafferenzierung ist gesondert zu kodieren (5-034.7) Die Implantation oder der Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation sind gesondert zu kodieren (5-039.8) Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Wechsel einer subduralen Elektrode 10 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

PNS PS Beschreibung 5-059 Andere perationen an Nerven und Ganglien 5-059.1 Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems 5-059.2 Entfernung eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems 5-059.8_ Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.80 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur Teststimulation.81 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation.82 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems.83 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems.84 Implantation oder Wechsel einer Vagusnervstimulator-Elektrode 5-059.9_ Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.90 Einzelelektrodensystem.91 Mehrelektrodensystem.92 Vagusnervstimulator-Elektroden 5-059.a_ Entfernung von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems.a0 Einzelelektrodensystem.a1 Mehrelektrodensystem.a2 Vagusnervstimulator-Elektroden 5-059.b 5-059.c_ Anwendung eines Endoskopiesystems Hinw.: Dieser Code ist ein Zusatzcode für alle Eingriffe am Nervensystem. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode zur Stimulation des peripheren Nervensystems sind gesondert zu kodieren (5-059.8 ff.).c0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.c1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.c2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.d_ Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.d0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.d1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.d2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 11

2. Prozedurencodes (PS Version 2012) DBS PS Beschreibung 5-014 Stereotaktische perationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten 5-014.9 Implantation oder Wechsel von intrazerebralen Elektroden Inkl.: Neurophysiologische und klinisch-neurologische Untersuchung und Ersteinstellung Kranielle Zielpunktberechnung und Ventrikulographie.90 Implantation von temporären Mikroelektroden zur monolokulären Ableitung und Stimulation.92 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur Dauerstimulation.93 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur Dauerstimulation.94 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 1 bis 5 Elektroden.95 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 6 bis 10 Elektroden.96 Implantation von temporären Mikroelektroden zur multilokulären Ableitung und Stimulation, 11 und mehr Elektroden.9x Sonstige 5-028 Funktionelle Eingriffe an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten 5-028.2_ Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode (z.b. Epilepsiechirurgie).20 Implantation einer temporären Neurostimulationselektrode zur kortikalen Teststimulation.21 Implantation und Wechsel einer permanenten Neurostimulationselektrode zur kortikalen Dauerstimulation.23 Implantation oder Wechsel eines berflächenelektrodenträgers zur auditorischen Hirnstammstimulation.24 Implantation oder Wechsel eines berflächenelektrodenträgers und eines Trägers für penetrierende Elektroden zur auditorischen Hirnstamm- oder Mittelhirnstimulation 5-028.3 Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation 5-028.5 Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur Dauerstimulation 5-028.6 Entfernung eines Neurostimulators zur Hirnstimulation oder einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion 5-028.7 Entfernung einer Neurostimulationselektrode 5-028.9_ Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode Hinw.: Die Implantation oder der Wechsel der Neurostimulationselektrode sind gesondert zu kodieren (5-028.2 ff., 5-014.9 ff).90 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.91 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.92 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.a_ Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode.a0 Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.a1 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht.a2 Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-029 Andere perationen an Schädel, Gehirn und Hirnhäuten 5-029.f 5-029.g Implantation von Knochenankern zur Vorbereitung auf die stereotaktische Einführung von Stimulationselektroden Entfernung von Knochenankern 12 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

2. Prozedurencodes (PS Version 2011) Nachkontrolle PS 8-631 8-631.0 8-631.1_ Beschreibung Neurostimulation Hinw.: Die Ersteinstellung nach Implantation ist im Code für die Implantation enthalten Ein Code aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Hirnstimulation Hinw.: Dieser Code darf nur verwendet werden, wenn die folgenden Qualitätsstandards erfüllt werden: Quantitative Testung durch pharmakologische Stimulation mit klinischer Skalierung (ggf. mehrfach), neurologischer und neurophysiologischer Testung und Medikamentenanpassung Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Rückenmarkstimulation.10 hne pharmakologische Anpassung.11 Mit pharmakologischer Anpassung 8-631.2_ Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur peripheren Nervenstimulation.20 hne pharmakologische Anpassung.21 Mit pharmakologischer Anpassung Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 13

2. Prozedurencodes (PS Version 2012) Zugänge PS 5-030 Beschreibung Zugang zum kraniozervikalen Übergang und zur Halswirbelsäule 5-030.0 Kraniozervikaler Übergang, transoral 5-030.1 Kraniozervikaler Übergang, dorsal 5-030.2 Kraniozervikaler Übergang, lateral 5-030.3_ HWS, dorsal.30 1 Segment.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente 5-030.4_ Laminotomie HWS.40 1 Segment.41 2 Segmente.42 Mehr als 2 Segmente 5-030.5_.50 1 Segment.51 2 Segmente Hemilaminektomie HWS.52 Mehr als 2 Segmente 5-030.6_ Laminektomie HWS.60 1 Segment.61 2 Segmente.62 Mehr als 2 Segmente 5-030.7_ HWS, ventral.70 1 Segment.71 2 Segmente.72 Mehr als 2 Segmente 5-030.8 HWS, lateral 5-031 Zugang zur Brustwirbelsäule 5-031.0_ BWS, dorsal.00 1 Segment.01 2 Segmente.02 Mehr als 2 Segmente 5-031.1_ Laminotomie BWS.10 1 Segment.11 2 Segmente.12 Mehr als 2 Segmente 5-031.2_.20 1 Segment.21 2 Segmente Hemilaminektomie BWS.22 Mehr als 2 Segmente PS 5-031.3_ Beschreibung Laminektomie BWS.30 1 Segment.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente 5-031.4 bere BWS, ventral mit Sternotomie 5-031.5 BWS, transpleural 5-031.6 BWS, retropleural 5-031.7 BWS, dorsolateral 5-031.8 Kombiniert transpleural-retroperitoneal 5-031.9 Kombiniert extrapleural-retroperitoneal 5-032 5-032.0_ Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum s sacrum und zum s coccygis LWS, dorsal.00 1 Segment.01 2 Segmente.02 Mehr als 2 Segmente 5-032.1_ Flavektomie LWS.10 1 Segment.11 2 Segmente.12 Mehr als 2 Segmente 5-032.2_ Laminotomie LWS.20 1 Segment.21 2 Segmente.22 Mehr als 2 Segmente 5-032.3_.30 1 Segment Hemilaminektomie LWS.31 2 Segmente.32 Mehr als 2 Segmente 5-032.4_ Laminektomie LWS.40 1 Segment.41 2 Segmente.42 Mehr als 2 Segmente 5-032.5 LWS, transperitoneal 5-032.6 LWS, retroperitoneal 5-032.7 LWS, dorsolateral 5-032.8 s sacrum und s coccygis, dorsal 5-032.9 s sacrum und s coccygis, ventral 5-032.a 5-032.b Kombiniert pararektal-retroperitoneal Kombiniert thorako-retroperitoneal 5-032.c Transiliakaler Zugang nach Judet 14 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

3. DRGs In diesem Kapitel werden die gemäß Definitionshandbuch für die Neurostimulation relevanten DRGs dargestellt. Je nach Kombination von Hauptdiagnose, Nebendiagnose(n) und Prozedur(en) wird mittels DRG-Grouper unter Berücksichtigung weiterer Kriterien (i.e. Alter und/oder VWD) eine DRG angesteuert. Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die DRG-bezogenen Parameter, auf die in diesem Leitfaden Bezug genommen wird. SCS DRG B03A B03B B18Z I10A I10B I10C I10D I10E 901C Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) perative Eingriffe bei nicht akuter Para- / Tetraplegie oder Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes Bestimmte andere Eingriffe an der Wirbelsäule mit äußerst schweren CC, mit aufwändigem Eingriff Bestimmte andere Eingriffe an der Wirbelsäule mit äußerst schweren CC, ohne aufwändigen Eingriff Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, mit bestimmtem komplexen Eingriff oder Halotraktion Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, mit aufwändigem Eingriff oder Wirbelfraktur oder Para- / Tetraplegie Andere Eingriffe an der Wirbelsäule, ohne komplexen Eingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 3,085 5 28 8.947 3,026 5 29 8.775 1,939 3 17 5.623 2,913 5 31 8.448 2,204 4 26 6.392 1,763 3 18 5.113 1,375 3 15 3.988 1,223 3 14 3.547 2,648 5 28 x 7.679 1) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 15

3. DRGs PNS DRG B03A B03B B06A B06B B07Z B17A B17B B17C I08A I08B I08C Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) perative Eingriffe bei nicht akuter Para- / Tetraplegie oder Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, bei Para- / Tetraplegie Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, Alter < 19 Jahre oder mit schweren CC, Alter < 16 Jahre Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, Alter < 19 Jahre oder mit schweren CC, Alter > 15 Jahre Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit äußerst schweren CC oder komplizierender Diagnose Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexer Diagnose Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 Jahre, mit komplexem Eingriff Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierender Diagnose oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 Jahre, ohne komplexem Eingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder mit sehr komplexen Diagnosen, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik bei Zerebralparese oder Kontraktur oder mit bestimmtem Eingriff bei Beckenfraktur Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder mit sehr komplexen Diagnosen, ohne steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik bei Zerebralparese oder Kontraktur, ohne bestimmten Eingriff bei Beckenfraktur, Alter < 16 Jahre Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Mehrfacheingriff oder sehr komplexen Diagnosen, Alter > 15 Jahre oder mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC bei Para- / Tetraplegie oder Beckenfraktur oder Ersatz des Hüftgelenkes mit Eingriff an oberer Extremität oder Wirbelsäule Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 3,085 5 28 8.947 3,026 5 29 8.775 1,494 2 12 4.333 1,465 3 17 4.249 2,622 5 28 7.604 2,099 2 13 6.087 1,396 2 9 4.048 0,973 2 10 2.822 4,080 6 34 11.832 2,737 3 19 7.937 3,488 6 33 10.115 1) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag 16 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

3. DRGs PNS DRG I08D Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik, außer bei Para- / Tetraplegie, ohne bestimmte Eingriffe bei Beckenfraktur Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 2,235 4 18 6.482 I08E Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexem Eingriff oder äußerst schweren CC, ohne steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik, oder ohne komplexen Eingriff, ohne äußerst schwere CC, mit steotomie oder Muskel- / Gelenkplastik 1,975 4 22 5.728 I13B Bestimmte Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk mit bestimmten Mehrfacheingriff oder komplexer Diagnose oder bestimmter komplexer steotomie bei komplexem Eingriff oder schwerem Weichteilschaden, oder bestimmte Eingriffe bei Endoprothese der oberen Extremität 2,030 4 21 5.887 I28A Komplexe Eingriffe am Bindegewebe 2,253 4 23 6.534 I28B Mäßig komplexe Eingriffe am Bindegewebe 1,227 3 19 3.558 901D Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, ohne andere Eingriffe an Kopf und Wirbelsäule, Alter > 0 Jahre, außer bei Para- / Tetraplegie 2,211 5 27 x 6.412 1) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 17

3. DRGs DBS DRG B02A B02B B02C B20A B20B B20D B20E B21A B21B B39A Partition Beschreibung RG ugvd 1) ogvd 2) Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, bei bestimmter Neubildung des Nervensystems Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen oder Alter < 6 Jahre oder Alter < 18 Jahre mit großem intrakraniellen Eingriff und äußerst schweren CC, bei bestimmter Neubildung des Nervensystems oder mit bestimmten Eingriff am Schädel Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-peration, Alter < 6 Jahre oder Alter < 18 Jahre mit großem intrakraniellen Eingriff und äußerst schweren CC oder mit komplizierender Konstellation oder mit verschiedenartiger komplexer Prozedur Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter < 16 Jahre Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring oder komplexer Diagnose Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, ohne intraoperatives neurophysiologisches Monitoring, ohne komplexe Diagnose Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration ohne komplexe Prozedur, Alter > 2 Jahre, mit komplexer Diagnose oder bestimmtem Eingriff bei Trigeminusneuralgie Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplantation Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, ohne Sondenimplantation Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter R-Prozedur, mehr als 72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mit komplizierender Konstellation Ausnahme von Wiederaufnahme Entgelt 2012 bei Basisfallwert von 2.900,00 10,281 18 71 29.815 7,194 8 42 20.863 4,225 4 25 12.253 2,600 3 15 7.540 2,976 4 19 8.630 2,447 3 19 7.096 2,307 3 18 6.690 10,335 5 25 29.972 4,932 2 11 14.303 5,605 5 28 16.255 B39B Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter R-Prozedur, bis 72 Stunden mit komplexem Eingriff, oder mehr als 72 Stunden, ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation 3,653 5 26 10.594 I26Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 588 / 552 Aufwandspunkte oder hochaufwändiges Implantat bei hochkomplexer Gewebe- / Hauttransplantation 9,852 10 47 x 28.571 1) erster Tag ohne Abschlag 2) letzter Tag ohne Zuschlag 18 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

4. Zusatzentgelte (ZE) Gemäß KHG 17b Absatz 1 Satz 12 sind für bestimmte Leistungen, die nicht adäquat in Fallpauschalen abgebildet werden können, Zusatzentgelte vereinbart. Zusatzentgelte sind Bestandteil des Erlösbudgets, die zusätzlich zu einer DRG berechnet werden. Der Art nach unterscheidet man folgende Zusatzentgelte: j Bundeseinheitliche Zusatzentgelte gemäß KHEntgG 9 (1) 2. Diese Entgelte sind im DRG-Katalog in Anlage 2 und 5 gelistet. Für diese ZE sind im DRG-Katalog feste Euro-Beträge ausgewiesen, die bundeseinheitlich zur Anwendung kommen. Diese ZEs dürfen bei vorhandenem Versorgungsauftrag immer ohne Verhandlung ab dem 1.1. abgerechnet werden. j Unbewertete Zusatzentgelte gemäß KHEntgG 6 (1). Im DRG-Katalog sind diese Entgelte in den Anlagen 4 und 6 zu finden. Unbewertete ZEs dürfen bei gegebenen Versorgungsauftrag ebenfalls ohne Verhandlung ab 1.1. abgerechnet werden zunächst pauschal mit 600 Spitzabrechnung bei nachträglicher Verhandlung oder Fortschreibung nach Verhandlung des letzten Jahres Im Bereich der Neuromodulation kommen folgende Zusatzentgelte zur Anwendung: ZE Beschreibung Entgelt ZE86 Neurostimulatoren zur Hirnstimulation, Einkanalsystem, nicht 5362,53 ZE87 ZE127 ZE2012-61 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nerven systems, Einkanal system, nicht Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmark stimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehr kanalsystem, 6714,25 11.695,59 Das Entgelt ist krankenhaus individuell nach 6 (1) KHEntgG zu Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 19

5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 1: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) Ein Patient mit chronischen Beinschmerzen nach vorangegangener Wirbelsäulenoperation wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 T85.1 (HD) M96.1 Kodierung PS 5-039.32 (AP) 5-039.e1 (AP) 5-039.e2 (AP) 5-039.f1 (AP) 5-039.f2 (AP) 5-039.b (.c0) DRG I10D I10E I10E I10E I10E B18Z Relativgewicht 1,375 1,223 1,223 1,223 1,223 1,939 Partition untere GVD 1) 3 3 3 3 3 3 Abschlag pro Tag 733,70 658,30 658,30 658,30 658,30 933,80 obere GVD 2) 15 14 14 14 14 17 DRG-Erlös 3) 3.987,50 3.546,70 3.546,70 3.546,70 3.546,70 5.623,10 Zusatzentgelt ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 3.987,50 15.242,29 3.546,70 zzgl. ZE2012-61 15.242,29 3.546,70 zzgl. ZE2012-61 5.623,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: M96.1 Postlaminektomie-Syndrom, anderenorts nicht klassifiziert (FBSS) T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation 5-039.c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem I10D Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, mit komplexem Eingriff oder Halotraktion, ohne Wirbelfraktur, außer bei Para- / Tetraplegie I10E Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff oder Halotraktion, mit mäßig komplexem Eingriff B18Z Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Alternativ kann Testung und/oder Implantation ambulant nach 115b SGB V durchgeführt werden. 20 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 2: CRPS (Compex Regional Pain Syndrome) Ein 60-jähriger Patient wird aufgrund seiner Erkrankung an Morbus Sudeck mit chronischen Schmerzen im Bereich des Fußes stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD M89.09 M89.09 M89.09 M89.09 M89.09 T85.1 (HD) M89.09 Kodierung PS 5-039.32 (AP) 5-039.e1 (AP) 5-039.e2 (AP) 5-039.f1 (AP) 5-039.f2 (AP) 5-039.b (.c0) DRG B18Z B18Z B18Z B18Z B18Z B18Z Relativgewicht 1,939 1,939 1,939 1,939 1,939 1,939 Partition untere GVD 1) 3 3 3 3 3 3 Abschlag pro Tag 933,80 933,80 933,80 933,80 933,80 933,80 obere GVD 2) 17 17 17 17 17 17 DRG-Erlös 3) 5.623,10 5.623,10 5.623,10 5.623,10 5.623,10 5.623,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 5.623,10 17.318,69 5.623,10 zzgl. ZE2012-61 17.318,69 5.623,10 zzgl. ZE2012-61 5.623,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: M89.09 CRPS I Morbus Sudeck T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation 5-039.c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem B18Z Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Alternativ kann Testung und/oder Implantation ambulant nach 115b SGB V durchgeführt werden. Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 21

5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 3: PAVK (Periphere Arterielle Verschlusskrankheit) Ein 60-jähriger Patient mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit wird mit schweren Schmerzen in den unteren Extremitäten stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD I70.22 I70.22 I70.22 I70.22 I70.22 T85.1 (HD) I70.22 Kodierung PS 5-039.32 (AP) 5-039.e1 (AP) 5-039.e2 (AP) 5-039.f1 (AP) 5-039.f2 (AP) 5-039.b (.c0) DRG 901C 901C 901C 901C 901C B18Z Relativgewicht 2,648 2,648 2,648 2,648 2,648 1,939 Partition untere GVD 1) 5 5 5 5 5 3 Abschlag pro Tag 965,70 965,70 965,70 965,70 965,70 933,80 obere GVD 2) 28 28 28 28 28 17 DRG-Erlös 3) 7.679,20 7.679,20 7.679,20 7.679,20 7.679,20 5.623,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 7.679,2 19.374,79 7.679,20 zzgl. ZE2012-61 19.374,79 7.679,20 zzgl. ZE2012-61 5.623,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: I70.22 PAVK der Extremitäten, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation 5-039.c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem 901C Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel kann die Implantation in kurzer zeitlicher Abfolge zur Testung durchgeführt werden, da die DRG 901C von der Wiederaufnahme-Regelung ausgenommen ist (vgl. DRG- Katalog, Hauptabteilungen Spalte 13). Testung und/oder Implantation des Neurostimulationssystems können nach 115b SGB V auch ambulant durchgeführt werden. 22 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

5. DRG Gruppierungsbeispiele SCS Beispiel 4: Angina Pectorisschmerz Ein 60-jähriger Patient wird zur Behandlung seiner therapierefraktären Angina pectoris stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD I20.9 I20.9 I20.9 I20.9 I20.9 T85.1 (HD) I20.9 Kodierung PS 5-039.32 (AP) 5-039.e1 (AP) 5-039.e2 (AP) 5-039.f1 (AP) 5-039.f2 (AP) 5-039.b (.c0) DRG 901C 901C 901C 901C 901C B18Z Relativgewicht 2,648 2,648 2,648 2,648 2,648 1,939 Partition untere GVD 1) 5 5 5 5 5 3 Abschlag pro Tag 965,70 965,70 965,70 965,70 965,70 933,80 obere GVD 2) 28 28 28 28 28 17 DRG-Erlös 3) 7.679,20 7.679,20 7.679,20 7.679,20 7.679,20 5.623,10 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 7.679,2 19.374,79 7.679,20 zzgl. ZE2012-61 19.374,79 7.679,20 zzgl. ZE2012-61 5.623,10 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: I20.9 Angina pectoris, Ischämischer Thoraxschmerz T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.e2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.f1 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-039.f2 Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.b Revision von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation 5-039.c0 Revision von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem 901C Ausgedehnte R-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstellation, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderen Eingriffen an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para- / Tetraplegie ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel kann die Implantation in kurzer zeitlicher Abfolge zur Testung durchgeführt werden, da die DRG 901C von der Wiederaufnahme-Regelung ausgenommen ist (vgl. DRG- Katalog, Hauptabteilungen Spalte 13). Testung und/oder Implantation des Neurostimulationssystems können nach 115b SGB V auch ambulant durchgeführt werden. Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 23

5. DRG Gruppierungsbeispiele PNS Beispiel 1: Chronische Schmerzen in den oberen Extremitäten Ein 60-jähriger Patient mit Z.n. operativer Behandlung des Karpaltunnel-Syndroms und erlittener Läsion des Nervus medianus hat chronische Schmerzen im Handgelenk. Er wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD G56.1 G56.1 G56.1 G56.1 G56.1 T85.1 (HD) G56.1 Kodierung PS 5-059.81 5-059.c1 5-059.c2 5-059.d1 5-059.d2 5-059.90 (.1) DRG B17B B17B B17B B17B B17B B17C Relativgewicht 1,396 1,396 1,396 1,396 1,396 0,973 Partition untere GVD 1) 2 2 2 2 2 4 Abschlag pro Tag 693,10 693,10 693,10 693,10 693,10 1.177,40 obere GVD 2) 9 9 9 9 9 10 DRG-Erlös 3) 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 2.821,70 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 4.048,40 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 2.821,70 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G56.1 Sonstige Läsionen des N. medianus T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-059.81 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation 5-059.c1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.c2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.d1 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.d2 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.90 Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Einzelelektrodensystem 5-059.1 Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B17B Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexem Eingriff B17C Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., ohne komplexen Eingriff ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. 24 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

5. DRG Gruppierungsbeispiele PNS Beispiel 2: Chronische therapierefraktäre Migräne Ein 60-jähriger Patient mit chronischer therapierefraktärer Migräne wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 be schreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD G43.1 G43.1 G43.1 G43.1 G43.1 T85.1 (HD) G43.1 Kodierung PS 5-059.81 5-059.c1 5-059.c2 5-059.d1 5-059.d2 5-059.90 (.1) DRG B17B B17B B17B B17B B17B B17C Relativgewicht 1,396 1,396 1,396 1,396 1,396 0,973 Partition untere GVD 1) 2 2 2 2 2 4 Abschlag pro Tag 693,10 693,10 693,10 693,10 693,10 1.177,40 obere GVD 2) 9 9 9 9 9 10 DRG-Erlös 3) 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 2.821,70 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 4.048,40 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 2.821,70 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G43.1 Migräne mit Aura [Klassische Migräne] T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-059.81 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation 5-059.c1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.c2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.d1 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.d2 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.90 Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Einzelelektrodensystem 5-059.1 Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B17B Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexem Eingriff B17C Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., ohne komplexen Eingriff ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 25

5. DRG Gruppierungsbeispiele PNS Beispiel 3: Chronischer Leistenschmerz Zur Behandlung eines 60-jährigen Patienten mit chronischem Leistenschmerz aufgrund einer Femoralis-Neuralgie nach vielfachen Leistenoperationen (Postherniotomiesyndrom) soll ein Neurostimulationssystem implantiert werden. Der Patient wird zunächst zur Testung stationär aufgenommen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird ein Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 be schreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD G57.2 G57.2 G57.2 G57.2 G57.2 T85.1 (HD) G57.2 Kodierung PS 5-059.81 5-059.c1 5-059.c2 5-059.d1 5-059.d2 5-059.90 (.1) DRG B17B B17B B17B B17B B17B B17C Relativgewicht 1,396 1,396 1,396 1,396 1,396 0,973 Partition untere GVD 1) 2 2 2 2 2 4 Abschlag pro Tag 693,10 693,10 693,10 693,10 693,10 1.177,40 obere GVD 2) 9 9 9 9 9 10 DRG-Erlös 3) 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 4.048,40 2.821,70 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 4.048,40 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 15.743,99 4.048,40 zzgl. ZE2012-61 2.821,70 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G57.2 Läsion des Nervus femoralis T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-059.81 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur Teststimulation 5-059.c1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.c2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.d1 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.d2 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.90 Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Einzelelektrodensystem 5-059.1 Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B17B Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., mit komplexem Eingriff B17C Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schweren CC, ohne komplizierende Diagnose oder Eingriff bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie ohne äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 18 J., ohne komplexen Eingriff ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. 26 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

5. DRG Gruppierungsbeispiele PNS Beispiel 4: FBSS (Failed Back Surgery Syndrome) Ein Patient mit chronischen Rückenschmerzen nach vorangegangener Wirbelsäulenoperation wird stationär aufgenommen, um die Testung eines Neurostimulationssystems durchzuführen (Fall 1). In einem zweiten stationären Aufenthalt wird der Neurostimulator implantiert (Fall 2 oder 3). Die Fälle 4 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: Testung Neurostimulation Fall 2: nicht- Fall 3: Fall 4: nicht- Fall 5: Fall 6: Revision (Sonde und/oder Neurostimulator 5) 6) ICD M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 M96.1 T85.1 (HD) M96.1 Kodierung PS 5-059.80 5-059.c1 5-059.c2 5-059.d1 5-059.d2 5-059.90 (.1) DRG I28A I28A I28A I28A I28A B17C Relativgewicht 2,253 2,253 2,253 2,253 2,253 0,973 Partition untere GVD 1) 4 4 4 4 4 2 Abschlag pro Tag 916,40 916,40 916,40 916,40 916,40 1.177,40 obere GVD 2) 23 23 23 23 23 10 DRG-Erlös 3) 6.533,70 6.533,70 6.533,70 6.533,70 3.224,80 2.821,70 Zusatzentgelt 4) ZE127 ZE2012-61 ZE127 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt 11.695,59 11.695,59 Gesamterlös/Fall 6.533,70 18.229,29 6.533,70 zzgl. ZE2012-61 18.229,29 6.533,70 zzgl. ZE2012-61 2.821,70 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: M96.1 Postlaminektomie-Syndrom, anderenorts nicht klassifiziert (FBSS) T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-059.80 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur Teststimulation 5-059.c1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.c2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.d1 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-059.d2 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-059.90 Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Einzelelektrodensystem 5-059.1 Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B17C Eingriffe an periph. Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensyst. ohne äußerst schw. CC, ohne kompliz. Diag. oder Eingr. bei zerebr. Lähmung, Muskeldystrophie od. Neuropathie ohne äußerst schw. oder schw. CC, Alter > 18 J., ohne komplexen Eingr. I28A Komplexe Eingriffe am Bindegewebe ZE127 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem, nicht Hinweis zur Fallzusammenlegungsproblematik (vgl. auch Kapitel 6 dieses Leitfadens): In diesem Beispiel ist es wichtig, dass mit der Implantation des Systems erst nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten stationären Aufenthalts (Testung) begonnen wird, da andernfalls wegen 2, FPV2012 eine Fallzusammenlegung resultiert. Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 27

5. DRG Gruppierungsbeispiele DBS Beispiel 1: Parkinsonsyndrom Die Behandlung eines 60-jährigen Patienten mit Morbus Parkinson soll mittels Neurostimulation erfolgen. Nach stationärer Aufnahme wird der Stimulator implantiert (Fall 1 oder 2). Die Fälle 3 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: nicht- Fall 2: Fall 3: nicht- Fall 4: Fall 5: Revision einer permanenten Sonde Fall 6: Revision eines Neurostimulators ICD G20.10 G20.10 G20.10 G20.10 G20.10 T85.1 (HD) G20.10 Kodierung 5) 6) 5-028.91 5-028.92 PS 5-028.a1 5-028.a2 5-028.5 5-028.3 5-014.93 5-014.93 DRG B21A B21A B21B B21B B20B B20B Relativgewicht 10,335 10,335 4,932 4,932 2,976 2,976 Partition untere GVD 1) 5 5 2 2 4 4 Abschlag pro Tag 1.093,30 1.093,30 788,80 788,80 1.162,90 1.162,90 obere GVD 2) 25 25 11 11 19 19 DRG-Erlös 3) 29.971,50 29.971,50 14.302,80 14.302,80 8.630,40 8.630,40 Zusatzentgelt 4) ZE2012-61 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt Gesamterlös/Fall 29.971,50 29.971,50 zzgl. ZE2012-61 14.302,80 14.302,80 zzgl. ZE2012-61 8.630,40 8.630,40 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G20.10 Primäres Parkinsonsyndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: hne Wirkungsfluktuation T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-014.93 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur Dauerstimulation 5-028.91 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-028.92 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.a1 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-028.a2 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.5 Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur Dauerstimulation 5-028.3 Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation B21A Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplantation B21B Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, ohne Sondenimplantation B20B Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring oder komplexer Diagnose 28 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

DBS Beispiel 2: Dystonie Die idiopatische nichtfamiliäre Dystonie eines 40-jährigen Patienten soll mittels Neurostimulation behandelt werden. Nach stationärer Aufnahme wird der Neurostimulator implantiert (Fall 1 oder 2). Die Fälle 3 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: nicht- Fall 2: Fall 3: nicht- Fall 4: Fall 5: Revision einer permanenten Sonde Fall 6: Revision eines Neurostimulators ICD G24.2 G24.2 G24.2 G24.2 G24.2 T85.1 (HD) G24.2 Kodierung 5) 6) 5-028.91 5-028.92 PS 5-028.a1 5-028.a2 5-028.5 5-028.3 5-014.93 5-014.93 DRG B21A B21A B21B B21B B20B B20B Relativgewicht 10,335 10,335 4,932 4,932 2,976 2,976 Partition untere GVD 1) 5 5 2 2 4 4 Abschlag pro Tag 1.093,30 1.093,30 788,80 788,80 1.162,90 1.162,90 obere GVD 2) 25 25 11 11 19 19 DRG-Erlös 3) 29.971,50 29.971,50 14.302,80 14.302,80 8.630,40 8.630,40 Zusatzentgelt 4) ZE2012-61 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt Gesamterlös/Fall 29.971,50 29.971,50 zzgl. ZE2012-61 14.302,80 14.302,80 zzgl. ZE2012-61 8.630,40 8.630,40 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G24.2 Idiopathische nichtfamiliäre Dystonie T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-014.93 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur Dauerstimulation 5-028.91 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-028.92 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.a1 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-028.a2 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.5 Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur Dauerstimulation 5-028.3 Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation B21A Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplantation B21B Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, ohne Sondenimplantation B20B Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring oder komplexer Diagnose Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 29

5. DRG Gruppierungsbeispiele DBS Beispiel 3: Essentieller Tremor Die Behandlung eines 40-jährigen Patienten mit Essentiellem Tremor soll mittels Neurostimulation erfolgen. Nach stationärer Aufnahme wird der Stimulator implantiert (Fall 1 oder 2). Die Fälle 3 6 beschreiben den bzw. die Revision eines implantierten Systems. Fall 1: nicht- Fall 2: Fall 3: nicht- Fall 4: Fall 5: Revision einer permanenten Sonde Fall 6: Revision eines Neurostimulators ICD G25.0 G25.0 G25.0 G25.0 G25.0 T85.1 (HD) G25.0 Kodierung 5) 6) 5-028.91 5-028.92 PS 5-028.a1 5-028.a2 5-028.5 5-028.3 5-014.93 5-014.93 DRG B21A B21A B21B B21B B20B B20B Relativgewicht 10,335 10,335 4,932 4,932 2,976 2,976 Partition untere GVD 1) 5 5 2 2 4 4 Abschlag pro Tag 1.093,30 1.093,30 788,80 788,80 1.162,90 1.162,90 obere GVD 2) 25 25 11 11 19 19 DRG-Erlös 3) 29.971,50 29.971,50 14.302,80 14.302,80 8.630,40 8.630,40 Zusatzentgelt 4) ZE2012-61 ZE2012-61 Erlös für Zusatzentgelt Gesamterlös/Fall 29.971,50 29.971,50 zzgl. ZE2012-61 14.302,80 14.302,80 zzgl. ZE2012-61 8.630,40 8.630,40 1) Untere Grenzverweildauer: erster Tag ohne Abschlag 2) bere Grenzverweildauer: letzter Tag ohne Zuschlag 3) Erlös bei einem Basisfallwert von 2.900 4) ZE2012-61 ist ein krankenhausindividuelles Entgelt nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHEntgG 5) Bei Verwendung des Codes 5-039.xx ist der Zugang gesondert zu kodieren (vgl. 5-030.xx bis 5-032.xx) 6) (AP) = ambulantes P-Potenzial nach 115b SGB V Verwendete Codes: G25.0 Essentieller Tremor T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems 5-014.93 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur Dauerstimulation 5-028.92 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.a1 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht 5-028.a2 Wechsel eines Neurostimulators zur Hirnstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-028.5 Revision einer permanenten Neurostimulationselektrode zur Dauerstimulation 5-028.3 Revision eines Neurostimulators zur Hirnstimulation B21A Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplantation B21B Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, ohne Sondenimplantation B20B Kraniotomie oder große Wirbelsäulen-peration mit komplexer Prozedur, Alter > 15 Jahre, mit intraoperativem neurophysiologischen Monitoring oder komplexer Diagnose 30 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

PCCL Effekte Schweregraderhöhende Nebendiagnosen führen in einigen Fällen zu einem Split zu höherbewerteten DRGs. Im Folgenden soll für die vorausgegangenen Beispiele der PCCL-Effekt vorgestellt werden. DRG bei PCCL = 0 Relativgewicht Split bei PCCL DRG bei erhöhtem PCCL Relativgewicht RG Erhöhung Mehrerlös I10D 1,375 4 I10A 2,913 1,538 4.460 SCS I10E 1,223 4 I10A 2,913 1,690 4.901 B18Z 1,939 3 B03B 3,026 1,087 3.152 901C 2,648 4 901C 2,648 0 0 B17C 0,973 3 B06B 1,465 0,492 1.427 PNS B17B 1,396 3 B06B 1,465 0,069 220 B06B 1,465 4 B03B 3,026 1,561 4.527 I28A 2,253 4 I28A 2,253 0 0 B21A 10,335 4 B21A 10,335 0 0 DBS B21B 4,932 4 B21B 4,932 0 0 B20B 2,976 4 B02C 4,225 1,249 3.622 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 31

6. Fallzusammenführung Gemäß 2 der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2012 (FPV 2012) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen. Folgende Kriterien sind dabei zu prüfen: j obere Grenzverweildauer j Einstufung in dieselbe Basis-DRG j 30-Kalendertage-Frist j Einstufung in dieselbe MDC j Reihenfolge der Partitionen j Ausnahme von der Zusammenfassung bei gekennzeichneten DRG-Fallpauschalen j Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der ogvd Eine Ausnahme von der Wiederaufnahme ist bei den Fallpauschalen gegeben, die im Fallpauschalenkatalog in Spalte 13 (Hauptabteilung) bzw. Spalte 15 (Belegabteilung) als solche gekennzeichnet sind. Bei den für diesen Leitfaden relevanten DRGs ist dies nur für die sonstigen DRGs 901 und 902 der Fall (vgl. Beispiel 2). Das der Verordnung zugrunde liegende Ablaufschema wurde vom BMG in einem Leitsatzpapier zur Wiederaufnahmeregelung folgendermaßen dargestellt. Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb ogvd selbe Basis-DRG unmittelbare Abfolge Kennzeichnung im DRG-Katalog (für einen der Aufenthalte) innerhalb 30 Kalendertagen gleiche MDC erste DRG aus Partition M oder A zweite DRG aus Partition Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der ogvd neuer Fall Zusammenfassung und DRG-Neueinstufung 32 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

6. Fallzusammenführung Die folgenden Beispiele sollen die Anwendung und Konsequenz der Wiederaufnahmeregelung verdeutlichen. Beispiel 1: Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer Ein Patient wird zur medikamentösen Schmerzbehandlung stationär aufgenommen. Innerhalb der oberen Grenzverweildauer wird er erneut aufgenommen, um bei ihm die Testung eines epiduralen Neurostimulationssystems durchzuführen. Krankenhausaufenthalt 1: ICD M96.1 FBSS PS 8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie DRG I68D Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich, > ein Belegungstag, bei and. Femurfraktur, Alt. > 55 J. u. < 65 J., mit schweren CC, ohne äußerst schweren CC, außer bei Para-/Tetraplegie, außer bei Diszitis oder infektiöse Spondylopathie, ohne komplexe Diagnose Partition M ogvd = 12 Krankenhausaufenthalt 2: ICD M96.1 FBSS PS 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation DRG I10D Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schweren CC, mit komplexem Eingriff oder Halotraktion, ohne Wirbelfraktur, außer bei Para-/Tetraplegie Partition ogvd = 16 Prüfkriterien: j ogvd (Fall 1) =12 j Basis-DRG (Fall 1) = I68 Basis-DRG (Fall 2) = I10 j MDC (Fall 1) = 8 MDC (Fall 2) = 8 j Partition (Fall 1) = M Partition (Fall 2) = j Kennzeichnung (Fall 1): Kennzeichnung (Fall 2): Ergebnis der Prüfung: Die beiden Fälle werden zu einem Fall zusammengefasst. Nur durch die Einhaltung der 30-Kalendertage-Regel hätte eine Fallzusammenlegung verhindert werden können Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb ogvd selbe Basis-DRG unmittelbare Abfolge innerhalb 30 Kalendertagen zweite DRG aus Partition Kennzeichnung im DRG-Katalog (für einen der Aufenthalte) gleiche MDC erste DRG aus Partition M oder A Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der ogvd neuer Fall Zusammenfassung und DRG-Neueinstufung Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 33

6. Fallzusammenführung Beispiel 2: Wiederaufnahme bei Ausnahme von Wiederaufnahme -Tatbestand Ein Patient wird zur Testung eines epiduralen Neurostimulationssystems zur Behandlung von Angina pectoris Schmerzen stationär aufgenommen. Innerhalb der oberen Grenzverweildauer wird er erneut aufgenommen, um die Implantation des permanenten Stimulationssystems durchzuführen. Krankenhausaufenthalt 1: ICD I70.22 PAVK PS 5-039.33 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation DRG 901C Ausgedehnte R- Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose, ohne komplizierende Konstellatio n, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderem Eingriff an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para-/Tetraplegie Partition ogvd = 29 Krankenhausaufenthalt 2: ICD I70.22 PAVK PS 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht DRG 901C Ausgedehnte R -Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose ohne komplizierende Konstella - tion, ohne Strahlentherapie, ohne komplexe R-Prozedur, mit anderem Eingriff an Kopf und Wirbelsäule, Alter < 1 Jahr oder bei Para-/Tetraplegie Partition ogvd = 29 Prüfkriterien: j ogvd (Fall 1) = 29 j Basis-DRG (Fall 1) = 901 Basis-DRG (Fall 2) = 901 j Kennzeichnung (Fall 1): Kennzeichnung (Fall 2): Ergebnis der Prüfung: Die beiden Fälle werden einzeln abgerechnet. In diesem Fall ist man an keinerlei zeitliche Fristen gebunden, die zweite Intervention kann in kurzer zeitlicher Abfolge erfolgen, die beiden Fälle werden in jedem Fall separat abgerechnet. Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb ogvd selbe Basis-DRG unmittelbare Abfolge innerhalb 30 Kalendertagen gleiche MDC erste DRG aus Partition M oder A zweite DRG aus Partition Kennzeichnung im DRG-Katalog (für einen der Aufenthalte) Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der ogvd neuer Fall Zusammenfassung und DRG-Neueinstufung 34 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

6. Fallzusammenführung Beispiel 3: Wiederaufnahme bei gleicher Basis-DRG Ein Patient wird zur Testung eines epiduralen Neurostimulationssystems bei FBSS stationär aufgenommen. Innerhalb von 30 Kalendertagen aber nach Ablauf der oberen Grenzverweildauer des ersten Aufenthaltes wird er erneut aufgenommen, um die Implantation des permanenten Stimulationssystems durchzuführen. Krankenhausaufenthalt 1: ICD M96.1 FBSS ICD T91.1 Folgen einer Fraktur der Wirbelsäule PS 5-039.33 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation DRG I10E Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff, mit mäßig komplexem Eingriff Partition ogvd = 15 Krankenhausaufenthalt 2: ICD M96.1 FBSS ICD T91.1 Folgen einer Fraktur der Wirbelsäule PS 5-039.e1 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht DRG I10E Andere Eingriffe an der Wirbelsäule ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff oder Halotraktion, mit mäßig komplexem Eingriff Partition ogvd = 15 Prüfkriterien: j ogvd (Fall 1) = 15 j Basis-DRG (Fall 1) = I10 Basis-DRG (Fall 2) = I10 j MDC (Fall 1) = 8 MDC (Fall 2) = 8 j Partition (Fall 1) = Partition (Fall 2) = Ergebnis der Prüfung: Die beiden Fälle werden einzeln abgerechnet. In diesem Fall ist es wichtig, dass mit der zweiten Intervention mindestens 16 Tage (ogvd) gewartet wird. Eine frühere Intervention hätte wegen der gleichen Basis-DRG eine Fallzusammenlegung zur Folge. Alternativ hätte die Testung ambulant nach 115b durchgeführt werden können. Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus innerhalb ogvd selbe Basis-DRG unmittelbare Abfolge Kennzeichnung im DRG-Katalog (für einen der Aufenthalte) innerhalb 30 Kalendertagen gleiche MDC erste DRG aus Partition M oder A zweite DRG aus Partition Wiederaufnahme wegen Komplikation innerhalb der ogvd neuer Fall Zusammenfassung und DRG-Neueinstufung Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 35

7. Ambulante Versorgung mit neurostimulatoren Sowohl die Testung als auch die Implantation von Neurostimulatoren kann ambulant durchgeführt werden. Jedoch sind nur ausgewählte Prozeduren aus dem Bereich der epiduralen Rückenmarkstimulation (5-039.xx) abgebildet. Ambulant im Krankenhaus nach 115b SGB V In Paragraph 1 des Vertrags nach 115 b Abs. 1 SGB V - Ambulantes perieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AP-Vertrag) heißt es: 1 Zulassung von Krankenhäusern zur Erbringung von Eingriffen gemäß 115 b SGB V (1) Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführung der in dem Katalog nach 3 aufgeführten Eingriffe gemäß 115 b SGB V in den Leistungsbereichen zugelassen, in denen sie auch stationäre Krankenhausbehandlung erbringen. Hierzu bedarf es einer maschinenlesbaren Mitteilung des Krankenhauses an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss. Das Erbringen von Leistungen nach 115b ist demnach nur meldepflichtig, nicht aber genehmigungspflichtig. Das Meldeformular nebst AP Katalog und AP Vertrag sind auf der diesem Leitfaden beiliegenden CD gespeichert. Im Internet sind diese Informationen z.b. auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (http://www.dkgev.de/) im Downloadbereich zu beziehen. Gemäß des Vertrages nach 115b SGB V ist von den Selbstverwaltungspartnern ein Katalog an Leistungen definiert worden, die ambulant im Krankenhaus erbracht werden dürfen. Nachfolgend ein Auszug mit den für diesen Leitfaden relevanten Prozeduren. PS Beschreibung Kategorie 5-039.e0 5-039.e1 5-039.e2 5-039.f0 5-039.f1 5-039.f2 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, 5-039.32 Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 2 5-039.33 Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation 2 5-039.34 Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan 2 5-039.35 Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan 2 5-039.a5 Entfernung von Elektroden: Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem 2 5-039.d Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation 1 2 2 2 1 1 1 Leistungen, die in der Regel ambulant erbracht werden können, sind in der Spalte Kategorie mit der Ziffer 1 gekennzeichnet. Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung möglich ist, sind mit der Ziffer 2 gekennzeichnet. 36 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

7. Ambulante Versorgung mit neurostimulatoren Ambulant beim Vertragsarzt Im EBM sind bestimmte Leistungen aus dem Bereich der Neuromodulation abgebildet. Alle Prozeduren entstammen mit einer Ausnahme dem Bereich der epiduralen Rückenmarkstimulation. Einzig die Entfernung eines Neurostimulators zur Hirnstimulation kann ebenfalls vom Vertragsarzt durchgeführt werden. Nachfolgende Tabelle fasst die Leistungen zusammen, die nach EBM erbracht werden können: PS Beschreibung 5-028.6 Entfernung eines Neurostimulators zur Hirnstimulation oder einer Medikamentenpumpe zur intraventrikulären Infusion 5-039.a2 5-039.a3 5-039.a4 5-039.a5 5-039.a6 5-039.a7 5-039.d 5-039.e0 5-039.e1 5-039.e2 5-039.f0 5-039.f1 5-039.f2 5-039.g 5-039.h 5-039.32 5-039.33 5-039.34 5-039.35 5-039.36 5-039.37 5-039.8 Entfernung von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Einzelelektrodensystem Entfernung von Elektroden: Epidural, Stabelektrode, Mehrelektrodensystem Entfernung von Elektroden: Epidural, Plattenelektrode, Einzelelektrodensystem Entfernung von Elektroden: Epidural, Plattenelektrode, Mehrelektrodensystem Entfernung von Elektroden: Subdural, Einzelelektrodensystem Entfernung von Elektroden: Subdural, Mehrelektrodensystem Entfernung von Neurostimulatoren zur epiduralen Rückenmarkstimulation und zur Vorderwurzelstimulation Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, nicht Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Mehrkanalsystem, vollimplantierbar, Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation mit Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode Wechsel eines Neurostimulators zur Vorderwurzelstimulation ohne Wechsel einer subduralen Elektrode Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation eines temporären Einzelelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation eines temporären Mehrelektrodensystems zur epiduralen Teststimulation Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel eines permanenten Einzelelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode zur Rückenmarkstimulation: Implantation oder Wechsel eines permanenten Mehrelektrodensystems (Plattenelektrode) zur epiduralen Dauerstimulation, offen chirurgisch Andere perationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen: Implantation oder Wechsel einer subduralen Elektrode zur Vorderwurzelstimulation Kodierleitfaden Neuromodulation 2012 37

Glossar Begriff Allodynie Analgesie CRPS DBS Deafferentierungsschmerz DRG Dysästhesie FBSS Hyperalgesie Hyperästhesie Hyperpathie iatrogen ICD Kausalgie MDC Einzelelektrodensystem Mehrelektrodensystem Mehrkanalgerät Neuralgie Neuropathie Nozizeption ogvd okzipital PS pavk PCCL PNS RG SCS ugvd VWD ZE Erklärung Schmerzauslösung durch Reize, die normalerweise keinen Schmerz verursachen (z.b. Berührung) Fehlende Schmerzempfindung bei physiologisch schmerzhaften Reizen Complex Regional Pain Syndrome Deep Brain Stimulation Schmerzzustände, die nach einer Läsion des peripheren oder zentralen Nervensystems mit nachweisbarer Ausfallsymptomatik entstehen können. Diagnosis Related Groups (deutsch Diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden, die nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet sind. In Deutschland wurde das aus Australien kommende DRG-System 2003 eingeführt und zu einem Fallpauschalensystem weiterentwickelt. Seither wird es zur Vergütung der einzelnen Krankenhausfälle verwendet. Unangenehme oder abnorme Empfindungen, entweder spontan entstehend oder provozierbar (z.b. durch Berührung) Ein Einzelelektrodensystem besteht aus einem Elektrodenkörper, auf dem durchaus bis zu 8 Kontakte liegen können. Failed Back Surgery Syndrome Verstärkte Schmerzempfindung durch einen physiologisch schmerzhaften Reiz Verstärkte Empfindung schmerzhafter und nicht schmerzhafter Reize (Schwellenerniedrigung) Verstärkte Reaktion auf Reize, insbesondere wiederholte Reize bei erhöhter Schwelle durch einen Arzt verursacht International Classification of Diseases Heute nicht mehr empfohlener Begriff für komplexes Syndrom, das durch einen brennenden Dauerschmerz, Allodynie und Hyperpathie nach einer Nervenläsion gekennzeichnet ist und mit vegetativen und trophischen Veränderungen einhergeht. Major Diagnostic Category, Hauptdiagnosekategorie im DRG-System, z.b. befinden sich die für die SCS relevanten DRGs vor allem in der MDC 08 (Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) Ein Mehrelektrodensystem besteht aus mehr als einem Elektrodenkörper. Ein Mehrkanalgerät erlaubt das gleichzeitige Abspielen verschiedener Stimulationsmuster mit individuell programmierbaren Amplituden. Dies kann z.b. auch mit einem Einzelelektrodensystem realisiert werden. (Alle SJM Neurostimulationsgeräte sind Mehrkanalgeräte.) Schmerz im Versorgungsgebiet eines oder mehrerer Nerven. Funktionsstörungen oder pathologische Veränderung eines Nervens (Mononeuropathie), verschiedener Nerven (Polyneuropathia multiplex) oder distal und bilateral (Polyneuropathie). Schmerzempfindung obere Grenzverweildauer in Richtung Hinterhaupt gelegen perationen und Prozeduren-Schlüssel, früher PS-301, perationsschlüssel nach 301 SGB V periphere arterielle Verschlusskrankheit Patient Clinical Complexity Level: Der PCCL-Wert steuert den Gesamtschweregrad der DRG, d.h. je nach Anzahl und Ausmaß von Begleiterkrankungen (Nebendiagnosen) der Patienten wird ein DRG-Split, also eine Gruppierung in eine höher bewertete DRG vollzogen. Eine sorgfältige Kodierung aller Nebendiagnosen der Patienten ist daher von großer Bedeutung. Periphere Nervenstimulation Relativgewicht Spinal Cord Stimulation untere Grenzverweildauer Verweildauer: Liegedauer des Patienten im Krankenhaus abzüglich des Entlassungs- oder Verlegungstages Zusatzentgelt 38 Kodierleitfaden Neuromodulation 2012

DAten-CD Inhalt der Daten-CD: Dieser Leitfaden, individualisierbar für ihren Basisfallwert DRG-Katalog 2012 Informationen zum Ambulanten perieren nach 115b SGB V AP-Katalog 2012 Anmeldeformular 2012 AP-Vertrag Fallpauschalenvereinbarung (FPV 2012)

ATRIAL FIBRILLATIN CARDIAC RHYTHM MANAGEMENT CARDIVASCULAR NEURMDULATIN St. Jude Medical GmbH Helfmann-Park 1 D-65760 Eschborn +49 (0) 6196-7 7110 Telefon +49 (0) 6196-7 711177 Fax +49 (0) 1803-6665 46 Service St. Jude Medical GmbH Neuromodulationsdivision Heinrich-Hertz-Straße 34 D-40699 Erkrath +49 (0) 211-28 0716 0 Telefon +49 (0) 211-28 0716 22 Fax www.sjm.de Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden DRG Informationen stammen von Dritten (InEK etc.) und werden Ihnen von der Firma St. Jude Medical (SJM) nur zu Ihrer Information und als Kodiervorschlag weitergegeben. Diese Information stellt keine Beratung in rechtlichen Fragen oder in Fragen der Vergütung dar, und SJM haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und den Zeitpunkt der Bereitstellung dieser Information. Die rechtliche Grundlage, die Richtlinien und die Vergütungspraxis der Krankenkassen ist komplex und verändert sich ständig. Die Leistungserbringer sind für Ihre Kodierung und Vergütungsanträge selbst verantwortlich. SJM empfiehlt Ihnen deshalb, sich hinsichtlich der Kodierung, der Erstattungsfähigkeit und sonstigen Vergütungsfragen mit den zuständigen Krankenkassen, Ihrem DRG-Beauftragten und/oder Anwalt in Verbindung zu setzen. Daten: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ggmbh ( InEK), Siegburg, Germany: German Diagnosis Related Groups, Version 2012, ICD-10-GM 2012 und PS 2012 ( DIMDI). Unless otherwise noted, indicates a registered or unregistered trademark or service mark owned by, or licensed to, St. Jude Medical, Inc. or one of its subsidiaries. ST. JUDE MEDICAL, the nine-squares symbol and MRE CNTRL. LESS RISK. are registered and unregistered trademarks and service marks of St. Jude Medical, Inc. and its related companies. 2012 St. Jude Medical, Inc. All rights reserved.