vom 20. Mai 2018 I. Allgemeine Bestimmungen Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

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Transkript:

Ausführungsbestimmungen für den Weiterbildungsstudiengang Certificate of Advanced Studies in Bildungsdesign (CAS BID) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 0. Mai 08 Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, gestützt auf Art. Abs. des Studienreglements über die Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Weiterbildungsreglement) vom 0. September 03. beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich Die Ausführungsbestimmungen gelten für den Weiterbildungsstudiengang Certificate of Advanced Studies in Bildungsdesign (im Folgenden: CAS BID) an der Pädagogischen Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern). Art. Umfang des Weiterbildungsstudiengangs Der CAS BID umfasst.5 ECTS-Punkte. Art. 3 Ziele Die Studierenden werden befähigt, a. bedarfsgerechte und finanziell gesicherte Bildungsangebote im Rahmen der Organisationsstrategie zu entwickeln und im Bildungsmarkt zu positionieren, b. bei der Entwicklung von Bildungskonzepten den aktuellen bildungspolitischen, rechtlichen und fachlichen Kontext zu berücksichtigen und ein wirksames Bildungsdesign zu entwerfen. SRL Nr. 56b * Siehe Tabelle mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses.

II. Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang Art. 4 Aufnahmevoraussetzungen Die Aufnahme in den CAS BID setzt voraus: a. einen Hochschulabschluss (Tertiär A) oder b. ein EDK- oder SBFI-anerkanntes Lehrdiplom oder c. einen Abschluss der höheren Berufsbildung (Tertiär B) und mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bildungsbereich. Die Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang CAS BID setzt eine Bestätigung über eine Bildungstätigkeit oder eine Absichtserklärung über eine ab Studienbeginn geplante Praxistätigkeit im Bildungsbereich für die Dauer des Studiums im Umfang von mindestens 40 Stunden voraus. 3 Bewerberinnen und Bewerber ohne erforderlichen Ausbildungsabschluss können sur dossier aufgenommen werden, wenn sie einen gleichwertigen und zertifizierten Abschluss vorweisen. Art. 5 Studienplatzbeschränkung Die Anzahl Studienplätze im CAS BID ist beschränkt. Haben sich mehr Personen angemeldet als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird die Auswahl der Teilnehmenden, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen getroffen. III. Studienleistungen Art. 6 Anerkennung von Vorleistungen Vorleistungen können auf Gesuch hin an den CAS BID angerechnet werden, wenn sie gleichwertig zu den erforderlichen Studienleistungen des CAS BID der PH Luzern sind. Mindestens 8 ECTS-Punkte müssen an der PH Luzern erbracht werden. Art. 7 Module und Umfang Für den angestrebten Abschluss CAS BID müssen folgende Module absolviert werden: a. Modul Bildungsangebote positionieren, b. Modul Bildungskonzepte entwickeln. Für den erfolgreichen Abschluss der Module werden je 6.5 ECTS-Punkte vergeben. Art. 8 Inhalt und Lehrveranstaltungsformen eines Moduls Der Inhalt und die Lehrveranstaltungsformen der Module sind in den Modulbeschreibungen im Anhang festgelegt.

Art. 9 Leistungsnachweise Im CAS BID sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a. je ein Präsenznachweis für die Module Bildungsangebote positionieren und Bildungskonzepte entwickeln, b. eine Zertifikatsarbeit. Art. 0 Zertifikatsarbeit Die Zertifikatsarbeit besteht aus einem Konzept. Sie hat Inhalte der beiden Module Bildungsangebote positionieren und Bildungskonzepte entwickeln zu verbinden. Das Konzept ist in der Studiengruppe zu präsentiert. 3 Die Zertifikatsarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit verfasst. In begründeten Fällen kann die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter das Verfassen in Zweiergruppe auf schriftliches Gesuch hin bewilligen. 4 Die Zertifikatsarbeit wird mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Die Bewertung gilt für jedes Gruppenmitglied. Die Präsentation wird nicht bewertet. Art. Präsenzpflicht und Absenzen Für die Kontaktveranstaltungen eines Moduls besteht eine Präsenzpflicht von 80%. Wer die Präsenzpflicht aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, hat die Studiengangsleiterin oder den Studiengangsleiter umgehend zu informieren und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen (beispielsweise durch ein Arztzeugnis). Liegt ein wichtiger Grund vor, muss die Abwesenheit durch eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden. 3 Besteht kein wichtiger Grund für das Nichteinhalten der Präsenzpflicht, gilt das Modul als nicht bestanden. Art. Titel Der verliehene Titel lautet Certificate of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Luzern in Bildungsdesign (CAS PH Luzern). IV. Schlussbestimmung Art. 3 Inkrafttreten Die Ausführungsbestimmungen treten am. Juni 08 in Kraft. 3

Anhang Header Modultitel Modulabkürzung Bildungsangebote positionieren BP ECTS-Credits 6.5 Verantwortliche Ansprechperson Alois Amstad Modulkarte Zielgruppe Fachpersonen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Erwachsenenbildung, z.b.: Fach- und Führungskräfte im Bildungsbereich Ausbildungsleitende und Weiterbildungsverantwortliche Angebots- und Lehrgangsleitende, Fachverantwortliche Kurs- und Seminarleitende in Lernveranstaltungen für Erwachsene Ausbildende in Organisationen, Verwaltung und Betrieben Lehrpersonen mit EDK- oder SBFI-anerkanntem Lehrdiplom, die in der Erwachsenenbildung tätig sind oder sein wollen Dozierende an Schulen der höheren Berufsbildung Dozierende an Hochschulen Leiter/innen von Bildungsprojekten und Beratende von Bildungsorganisationen Modultyp Pflichtmodul Anrechnung an Besondere Eintrittsvoraussetz ungen Lernstunden (h) Präsenzstudium: 40h Angeleitetes Selbststudium (inkl. Zertifikatsarbeit): 05h Freies Selbststudium: 43h Total Lernstunden: 88h 4

Zielsetzung Die Studierenden werden befähigt, bedarfsgerechte und finanziell gesicherte Bildungsangebote im Rahmen der Organisationsstrategie zu entwickeln und im Bildungsmarkt zu positionieren. Kompetenzen Fachleute der Erwachsenenbildung analysieren den Bildungsmarkt in konkreten Fachbereichen, vergleichen die Anbieterinstitutionen und stellen Überlegungen zum Marktpotential an. führen Organisations- und Fachanalysen anhand von geeigneten Instrumenten durch und ziehen Folgerungen in Bezug auf den Bildungsbedarf in der Organisation oder im Fachbereich. positionieren Bildungsangebote im Rahmen der Organisationsstrategie und kommunizieren sie bei den potentiellen Kund/-innen. arbeiten bei der Definition und der Umsetzung des Marketingmix für spezifische Angebote im Rahmen der Organisationsstrategie mit. wenden betriebswirtschaftliche Arbeitsschritte zur Kostenentwicklung und sicherheit von Bildungsprodukten an. kaufen Bildungsangebote ein und erstellen entsprechende Offertunterlagen. Bezug auf die Vorgaben der Organisation. Lerninhalte / Ressourcen Wissen und Kenntnisse Vertiefte Kenntnisse der schweizerischen Bildungslandschaft, der Akteure und deren Vernetzung Grundlagen Bildungsmanagement und Wettbewerbsstrategie Strategieentwicklung, Organisations- und Umfeldanalysen Bildungstrends und Bedarfs- und Bedürfnisveränderungen Bildungsmarkt und seine Segmente Angebots- und Nachfrageseite des Bildungsmarktes Ausgewählte Instrumente Markt- und Konkurrenzanalysen Bildungsmarketing: Instrumente und Marketingkonzept Marketingkonzept und seine Elemente Wettbewerbsstrategie und strategisches Portfoliomanagement Grundlagen zu Kurskalkulation, Buchhaltung in Profit und Nonprofit- Organisationen Offertunterlagen und Einkauf von Bildungsleistungen 5

Fertigkeiten und Fähigkeiten Strategische Überlegungen auf das Bildungsangebot in der Organisation anwenden Instrumente zur Bedarfsanalyse einsetzen Markt-und Konkurrenzanalysen durchführen und auswerten Bildungsangebote bedarfsorientiert begründen und marktgerecht ausrichten Vernetzung zu relevanten Bildungsplayern suchen und nutzen ein didaktisch begründetes Bildungskonzept um Managementanteile ergänzen ein Marketingkonzept erstellen und Marketinginstrumente zielgruppengerecht bestimmen Kurskalkulation und -budget erstellen Bildungsmassnahmen aus finanzieller Perspektive reflektieren eine bildungsethische Position im Spannungsfeld zwischen Bildungsverständnis und Erfordernissen von Markt und Politik einnehmen eigenen Standpunkt argumentativ fachlich vertreten, mit Kritik und Einwänden umgehen Vernetzung der Theoriegrundlagen Lehr- und Lernmethoden Unterlagen / Pflichtliteratur Leistungsnachweis Vielfältiger Methodeneinsatz Werden in der Veranstaltung bekannt gegeben Präsenznachweis Zertifikatsarbeit Bemerkungen 6

Header Modultitel Modulabkürzung Bildungskonzepte entwickeln BE ECTS-Credits 6.5 Verantwortliche Ansprechperson Ueli Bürgi Modulkarte Zielgruppe Fachpersonen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Erwachsenenbildung, z.b.: Ausbildungsleitende und Weiterbildungsverantwortliche Angebots- und Lehrgangsleitende, Fachverantwortliche Kurs- und Seminarleitende in Lernveranstaltungen für Erwachsene Ausbildende in Organisationen, Verwaltung und Betrieben Dozierende an Schulen der höheren Berufsbildung Dozierende an Hochschulen Lehrpersonen mit EDK- oder SBFI-anerkanntem Lehrdiplom, die in der Erwachsenenbildung tätig sind oder sein wollen Leiter/innen von Bildungsprojekten und Beratende von Bildungsorganisationen Modultyp Pflichtmodul Anrechnung an Besondere Eintrittsvoraussetz ungen Lernstunden (h) Präsenzstudium: 40h Angeleitetes Selbststudium (inkl. Zertifikatsarbeit): 05h Freies Selbststudium: 4h Total Lernstunden: 87h 7

Zielsetzung Die Studierenden werden befähigt, bei der Entwicklung von Bildungskonzepten den aktuellen bildungspolitischen, rechtlichen und fachlichen Kontext zu berücksichtigen und ein wirksames Bildungsdesign zu entwerfen. Kompetenzen Fachleute der Erwachsenenbildung berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben und Standards, die für den jeweiligen Bereich des Bildungssystems gültig sind. arbeiten bei Anerkennungsverfahren von Bildungsangeboten mit. führen gemeinsam mit Bildungsexperten Verfahren zur Berufsfeldanalyse durch und arbeiten bei der Entwicklung von Berufs- und Qualifikationsprofilen mit. beschreiben im Fachgebiet relevante Arbeitssituationen von Berufsgruppen und leiten daraus die erforderlichen Kompetenzen von Berufsfachleuten ab. entwickeln ausgehend von definierten Kompetenzen ein kohärentes didaktisches Design für das Bildungskonzept. gestalten im eigenen Fachgebiet Prüfungsformen im Hinblick auf formale Rahmenbedingungen. Lerninhalte / Ressourcen Wissen und Kenntnisse Strukturen und Akteure in der CH-Bildungslandschaft Aktuelle bildungspolitische Fragen und Entwicklungen Gesetzliche Grundlagen, Bildungspläne und Anerkennungsverfahren Finanzierung der Bildungsangebote auf allen Stufen, Subventionen Verfahren zur Entwicklung und Überarbeitung von Bildungsgängen auf verschiedenen Bildungsstufen Ausgewählte Konzepte und Instrumente zur Berufsfeldanalyse Berufs- und Qualifikationsprofile, Arbeitsprozesse und Kompetenzen Curriculumsmodelle KoRe und Triplex Aufbau von Curricula und Didaktisches Design von Bildungskonzepten Kompetenzorientierte und stufengerechte Prüfungsverfahren 8

Fertigkeiten und Fähigkeiten rechtliche Grundlagen und Standards in Bezug auf bestimmte Bildungsbereiche analysieren Formale Vorgaben bei der Entwicklung von Bildungsangeboten berücksichtigen Einflussfaktoren und Akteure in aktuellen bildungspolitischen Debatten recherchieren und die eigene Position entwickeln eine bildungsethische Position im Spannungsfeld zwischen Bildungsverständnis und Erfordernissen von Markt und Politik einnehmen Vernetzung zu Bildungsplayern im eigenen Praxisfeld suchen und nutzen bei der Erarbeitung von Tätigkeits- und Qualifikationsprofilen mitwirken Kompetenz- und Ressourcenprofile passend zur Bildungsstufe festlegen ausgehend von definierten Kompetenzen ein wirksames didaktisches Design entwickeln ein kohärentes Bildungskonzept entwerfen und gegenüber beteiligten Stellen begründen eigenen Standpunkt argumentativ fachlich vertreten, mit Kritik und Einwänden umgehen Vernetzung der Theoriegrundlagen untereinander Lehr- und Lernmethoden Unterlagen / Pflichtliteratur Vielfältiger Methodeneinsatz Werden in der Veranstaltung bekannt gegeben Leistungsnachweis Präsenznachweis Zertifikatsarbeit Bemerkungen 9

Änderungstabelle Beschluss Inkrafttreten Element Änderung 0.05.08 0.06.08 Erlass Erstfassung 0