6. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Breitscheidplatz / Amri)

Ähnliche Dokumente
Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz

Deutscher Bundestag Drucksache 19/229. Antrag. 19. Wahlperiode

Kenntnisse der Ermittlungsbehörden über Kontakte von Anis Amri zum sogenannten Islamischen Staat (IS)

Bedrohungen und Bespitzelungen türkischstämmiger Oppositioneller in Bremen

Deutscher Bundestag. Kleine Anfrage. Drucksache 18/[ ] 18. Wahlperiode

Der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und der Fall Anis Amri Verantwortung und etwaige Fehler der Sicherheitsbehörden

der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP

18. Wahlperiode. Nr. 2017/13/25 B Drucksache 18/0462

Kenntnisse der Ermittlungsbehörden über Kontakte von Anis Amri zum sogenannten Islamischen Staat (IS)

Antrag. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/7230. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum Sachstand 2008

Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum Sachstand 2008

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10827

Besondere Maßnahmen zur technischen Überwachung durch Bundesbehörden

Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und seine rechtlichen Grundlagen

"Nick Greger und das Berliner LKA"

Bericht über die Untersuchung. zur Rückführung. des Bilel Ben Ammar

3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich

einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 35 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg einzusetzen:

Der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und der Fall Anis Amri Verantwortung und etwaige Fehler der Sicherheitsbehörden

Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 2)

Das gemeinsame Analyseprojekt Anti-Asyl-Aktivitäten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2018

dienichtnurdieexistenzeinesaktivengladio-untergrundesbestätigten,

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

eineidentifizierungderzumabrufzeitpunktineinerfunkzelleanwesenden AnschlussinhabersowiedieLokalisierungbekannterAnschlussinhaber.

Tötung eines deutschen Staatsangehörigen durch einen US-Drohnenangriff

Einsatz und Verwendung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden der Polizei und den Zoll

Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten

Tätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes

Ausbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland

FRAGENKATALOG ZUM NSU-KOMPLEX

Eine neue Sicherheitsarchitektur für Deutschland. Jörg H. Trauboth Oberst a.d. / Krisenmanager / Publizist

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/ der Bundesregierung. auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache 18/11352

Beitrag: Der Fall Amri Fehler im Antiterrorkampf

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wortprotokoll. 18. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9660

13. Wahlperiode

wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/1214. der Bundesregierung

A Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein Westfalen am

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Extremistendateien in Deutschland Deutscher Bundestag WD /17

Deutscher Bundestag Drucksache 19/8637. Kleine Anfrage. 19. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch die Bundesregierung

Dringliche Beschlussempfehlung

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

Ich bin darüber belehrt worden,

Mitteilung Berlin, den 19. April Tagesordnung. Innenausschuss

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden

Stephan Mayer, MdB informiert aus Berlin

Inhalt. Vorwort 11. Teil 1 Tatort Deutschland 21. Teil 2 Das vorsätzliche Versagen der Politik 75

15525/J XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

Mündlicher Bericht für die Sondersitzung des Innenausschusses am Spur des Terroranschlags auf Berliner Weihnachtsmarkt führt nach NRW

4. April 2011 Anis AMRI, geboren am 22. Dezember 1992, reist über Lampedusa nach Italien ein. Dort wird er am Folgetag unter dem Namen

Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

GeheimdiensteundandereBehördenausBundundLändernzusammenarbeiten,existiereninverschiedenenBundesländernauchdauerhafteStrukturenfür

Der offizielle Name lautet Ad Hoc Group on Nuclear Security (AHGNS).

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8685

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7230

Drucksache 18/[ ] 18. Wahlperiode

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

Auf die Kleine Anfrage übersende ich namens der Bundesregierung die beigefügte Antwort.

Der Bundesbeauftragte für Menschenrechte und Aufklärung über Folter

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/309. der Bundesregierung

Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten

Verfolgung sogenannter ausländischer terroristischer Vereinigungen aus der Türkei

Aufgaben und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Rechtsgrundlagen ROLAND HOHEISEL-GRULER

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/3622

Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge

Beschlussempfehlung. Drucksache 18/ Wahlperiode

Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen

Nick Greger und das Berliner LKA

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS Drucksache 13/854

Name Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Wohnort Postleitzahl Bundesland

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

34. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Düsseldorf. für die Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7027

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im November 2016

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im September 2016

Handlungsansätze im Kampf gegen den Rechtsextremismus unabdingbar.

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3721

Ergebnisse des Reformprozesses im Bundesamt für Verfassungsschutz

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im August 2017

Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Trịnh Xuân Thanh aus Berlin

Transkript:

6. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Breitscheidplatz / Amri) Entwurf April 2017 A. Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Der Bundestag wolle beschließen: A. Einsetzung I. Es wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. II. Der Untersuchungsausschuss soll aus [ ] Mitgliedern und entsprechend vielen Stellvertretern bestehen. B. Auftrag I. Der Untersuchungsausschuss soll bezüglich des terroristischen Anschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 mit zwölf Toten und mindestens 65 Verletzten hinsichtlich des Zeitraums seit der Einreise des Attentäters Anis Amri nach Europa Anfang 2011 aufklären, 1. Ob und ggf. wann, in welcher Weise und in welchem Umfang Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesregierung, das Bundesministerium des Inneren, das Bundeskanzleramt, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Generalbundesanwalt (GBA) an der Bearbeitung des Falles Anis Amri sowie dessen Kontaktumfelds beteiligt waren bzw. davon Kenntnis hatten und von dessen Gefährlichkeit und Anschlagsplänen wussten, auch im Zusammenwirken mit Stellen der Länder; 2. Ob und wenn ja in wieweit sowie in welcher Weise Anis Amri als sogenannter Nachrichtenmittler oder ähnliche Informationsquelle in der islamistischen Szene in Deutschland fungieren sollte und in diesem Zusammenhang durch deutsche (v.a. Sicherheits-) Behörden nicht längerfristig festgenommen oder abgeschoben wurde; 3. Ob und ggf. wann, in welcher Weise und in welchem Umfang Daten zur Person Anis Amri sowie dessen Kontaktpersonen, insbesondere zur Person B. Ammar sowie mindestens zwei Personen in Libyen, aber auch Daten zu seinen sonstigen 1

Netzwerken, durch deutsche Stellen an Dritte, insbesondere ausländische Sicherheitsbehörden, übermittelt wurden; 4. Ob und ggf. in wieweit sowie warum die Bundesregierung den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit ggf. wiederholt, anhaltend und mutwillig unzutreffend und/oder unvollständig über den Anschlag auf dem Breitscheidplatz und die behördlichen Erkenntnisse zu Anis Amri informiert hat; 5. Wer für das zum Anschlag führende Behörden-Verhalten sowie die mutmaßlich unzutreffende Unterrichtung von Parlamenten und Öffentlichkeit je fachlich und politisch verantwortlich ist sowie welche personellen, gesetzgeberischen, organisatorischen, konzeptionellen und praktischen Konsequenzen aus den untersuchten Vorgängen gezogen werden sollten. II. Der Untersuchungsausschuss soll hierzu insbesondere klären, 1. a. ob und in wieweit insbesondere das BKA, das BfV und der GBA in die Bearbeitung des Falles Anis Amri eingebunden waren und ob diese je ihr Recht zum Selbsteintritt bzw. zur Übernahme des Falls nach den dafür bestehenden rechtlichen Möglichkeiten z.b. für länderübergreifende Sachverhalte in Betracht gezogen haben und wenn nein, warum nicht; b. warum das BfV nach Beendigung der polizeilichen Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen nicht in die Beobachtung Anis Amris eintrat; c. ob und in wieweit der BND über eigene Erkenntnisse bzw. von Partnerdiensten erhaltene Kenntnisse zur Person Anis Amri bzw. zu dessen Umfeld verfügte; d. ob und in wieweit Stellen des Bundes Kenntnis von Informationen sowie Unterlagen von Länderbehörden v.a. aus Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten, die auf die bestehende und zunehmende Gefährlichkeit sowie Anschlagsplanungen Anis Amris hinwiesen und seine weitere Beobachtung sowie Abschiebung nach 58a AufenthG empfahlen, und wie Stellen des Bundes ggf. mit diesen Informationen umgegangen sind; e. wann, wie und durch wen die Person Anis Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) besprochen wurde, welche Positionen die jeweiligen Behördenvertreter dabei vertraten, welche Ergebnisse in diesen Besprechungen festgehalten wurden, und ob und ggf. wie diese Ergebnisse umgesetzt bzw. nachverfolgt wurden; f. ob, und wenn ja in wieweit, die Bundesregierung Kenntnis hatte von Anis Amris Chats insbesondere über die Mobiltelefon-App Telegram mit 2

Kontakten in Libyen aus denen sich der unbedingte Willen Amris ergeben soll, einen terroristischen Anschlag in Deutschland zu verüben, und der Möglichkeit, dass es sich bei diesen Chatpartnern um Familienangehörige Anis Amris handelte und sogar um aktive IS-Kämpfer im Einsatz; g. ob und in wieweit die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Bundesbehörden vor, während und nach der Tat Kenntnis von dem Aufenthaltsort und von einer möglichen Täterschaft von Anis Amri hatte; 2. a. ob, und wenn ja warum, es je die Entscheidung einer (welcher?) Stelle des Bundes oder eines Landes gab, Anis Amri als sogenannten Nachrichtenmittler oder ähnliche Informationsquelle in der islamistischen Szene in Deutschland einzusetzen, oder ihn mit diesem Ziel laufen zu lassen; b. warum Anis Amri trotz zahlreicher Straftaten inklusive eines Strafermittlungsverfahrens in Berlin wegen versuchten Mordes sowie mutmaßlicher Betäubungsmittel-, Körperverletzungs-, Diebstahls-, Betrugsdelikte sowie Vorbereitung staatsgefährdender Gewaltdelikte nicht in Untersuchungshaft oder Abschiebehaft genommen wurde; c. warum gegen Anis Amri seiner mutmaßlichen intensiven Kontakte zu mutmaßlichen IS-Kämpfern in Libyen zwecks Anleitung zu einem Anschlag in Deutschland kein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft oder mindestens Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung eingeleitet wurde; d. warum kein nach Abschnitt 25 RiStBV mögliches strafrechtliches Sammelverfahren gegen Anis Amri angesichts der vielen von ihm mutmaßlich begangenen Delikte angestrengt wurde, und wer für dieses Versäumnis verantwortlich ist; e. ob und ggf. wann und in wieweit der Generalbundesanwalt mitwirkte bei Vertraulichkeitszusagen an V-Personen oder ähnliche Informationsquellen in Amris Umfeld und danach von jenen gelieferte belastende Erkenntnisse über Amri deshalb als in einem Strafverfahren praktisch unverwertbar erklärte; f. wieviel V-Personen o.ä. Informanten Bundes- und Länder-Behörden im Umfeld Amris je in welchen Zeiträumen einsetzten und welche Erkenntnisse über Amri diese je lieferten; g. ob und ggf. warum tatsächlich das BKA und ggf. weitere Stellen des Bundes entgegen deutlichen Warnungen von Länderbehörden vor ausdauernd und langfristig verfolgten Anschlagsplanungen des Amri diese als eher unwahrscheinlich abtaten und diese unzutreffende Position im GTAZ seit Februar 2016 durchsetzten und bis Dezember 2016 beibehielten; 3

3. a. ob, wann, durch wen und mit welchen Inhalten die Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden im Rahmen der nachrichtendienstlichen oder sonstigen Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen insbesondere Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten der Vereinigten Staaten von Amerika, der Schweiz, Marokko, Tunesien und Italien über die Person Anis Amri und/oder dessen Kontaktpersonen wie und worüber kommuniziert hat; b. ob, wann und durch wen in diesem Rahmen welche Daten insbesondere Mobilfunknummern, zu Anis Amri, dem sogenannten Abu Walaa oder dem Verein Fussilet 33 e.v. übermittelt wurden, insbesondere die Mobilfunknummern der mindestens zwei Kontakte Anis Amris in Libyen, und wenn ja welche Erkenntnisse man durch diese Datenübermittlungen erlangt hat oder zu erlangen hoffte; c. welche Erkenntnisse aus der Überwachung von Anis Amris Kommunikation insbesondere von dessen Mobiltelefonen gewonnen wurden und wie mit diesen Erkenntnissen umgegangen wurde; d. wie Amri nach dem Anschlag ins Ausland entkommen konnte, wie sich seine Flucht bis zur Erschießung in Italien gestaltete, wie sich der Informationsaustausch deutscher mit ausländischen bzw. zwischenstaatlichen Dienststellen dabei gestaltete und welche deutschen Behörden ggf. in wieweit diese Flucht ermöglicht bzw. erleichtert haben und hätten verhindern können; 4. a. ob die von der Bundesregierung erstellte, im Januar 2017 veröffentlichte und bislang (Stand 6. April 2017) zweimal geringfügig überarbeitete Chronologie zum Behördenhandeln bzgl. des Anschlags auf den Breitscheidplatz und der Person Anis Amri zutreffend und vollständig ist; b. welche Informationen darin ggf. fehlen und warum diese Informationen darin nicht enthalten sind; c. warum die Bundesregierung in dieser Chronologie anders als NRW in deren am 27.3.2017 veröffentlichten Chronologie die Überwachung von Amris Chats sowie die dabei erlangten Erkenntnisse verschwieg und dies auch den mit der Aufklärung des Falls befassten Ausschüssen und Gremien vorenthielt; d. ob und ggf. je welche Stellen der Bundesländer tatsächlich Stellen des Bundes aufforderten, die Überwachung der Chats und dabei gewonnene Erkenntnisse Parlament und Öffentlichkeit mitzuteilen, und wenn ja, warum die Bundesregierung dies gleichwohl unterließ; 5. 4

a. wer die Verantwortung trägt im Bereich der Bundesregierung und -ministerien, v.a. des über die Bundessicherheitsbehörden aufsichtführenden Bundesministerium des Inneren; b. bezüglich des GTAZ, um zukünftig die Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten im GTAZ effektiv, klarer und verantwortungsvoller zu gestalten; c. bezüglich des GBA, um dessen Rechte und Pflichten zur Übernahme der Strafverfolgungszuständigkeit v.a. bei zusammenhängenden Straftaten in mehreren Bundesländern eindeutiger und effektiver auszugestalten. 5