Anlage 4: Standardlastprofilverfahren [und bis 31. März 2016 Verfahren zur SLP Mehr/Mindermengenabrechnung] Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH
1 Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren bis 31. März 2016 Verfahren: Monatsverfahren aggregiert Die Ablesung der Zähler findet rollierend statt. Die Verbrauchsmengen werden vom Netzbetreiber auf einzelne Monate aufgeteilt. Für die Mehr-Mindermengen werden die Verbrauchsmengen abgegrenzt auf den Abrechnungsmonat - den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden tagesscharf in der Allokation und in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Abrechnungsart Die Abrechnung erfolgt aggregiert. Abrechnungszeitraum Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt rollierend, somit umfasst der Abrechnungszeitraum ab jeweiligem Lieferbeginn maximal 12 Monate. Preis und Entgelt Im Rahmen der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird der veröffentlichte Mehr- und Mindermengen-Monatspreis für den jeweils abzurechnenden Monat herangezogen. Der Netzbetreiber kann ggf. für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen ein Entgelt erheben. Gewichtungsverfahren Das Gewichtungsverfahren erfolgt für Standardlastprofilkunden nach dem TU München Verfahren 2002. Zeitpunkt der Rechnungserstellung Der Zeitpunkt der Rechnungserstellung erfolgt monatlich, jeweils im darauffolgenden Jahr (gemäß Leitfaden Bilanzkreismanagement). Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung Die Mehr-/Mindermengenabrechnung erfolgt nicht gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung. Übermittlung der Rechnung Rechnungen werden je nach Vereinbarung per Papier oder INVOIC übermittelt. Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Seite 3
2 Lastprofile Der Netzbetreiber setzt das synthetische Lastprofilverfahren nach TU München 2002 ein. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Die Lastprofile können von unserer Homepage www.netze-bw.de unter Koeffizienten der Standardlastprofile Gas TU München 2002 entnommen werden. Für die Belieferung von SLP-Entnahmestellen gibt der Netzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen. Für die Kundengruppe Haushalt und Gewerbe und ab 01.10.2011 für Kochgaskunden verwendet der Netzbetreiber die Lastprofile der TU München vom November 2002. Für die Zuordnung des Zählverfahrens zu einer Entnahmestelle sind grundsätzlich die Vorgaben der GasNZV maßgeblich. Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Diese werden auf der Internetseite des Netzbetreibers unter folgendem Link täglich bereitgestellt: https://www.netze-bw.de/unternehmen/veroeffentlichungen-nach-enwg/netznutzung/gas.html: [Excel-Datei anwendungsspezifische Parameter des SLP-Verfahrens] Die zu berücksichtigenden Feiertage werden auf Anforderung bereitgestellt. Es kommt der Leitfaden des BDEW zu den Lastprofilen für die Berücksichtigung der Feiertage zur Anwendung. Der Netzbetreiber ordnet die bestätigten SLP-Zählpunkte einer der SLP-Kundengruppen aus der Tabelle 1 zu und teilt die SLP-Zuordnung dem Lieferanten in der Antwortnachricht zur Anmeldung mit. Wählt der Lieferant für seine SLP-Kunden das RLM-Verfahren, werden für diesen Kunden die Bilanzregeln für RLM-Kunden angewendet. Die gemessene Leistung und Arbeit werden dann für die Netznutzungsabrechnung herangezogen. Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Seite 4
Tabelle 1 EF1 EF2 EF3 EF4 MF1 MF2 MF3 MF4 Bezeichnung der Lastprofile Haushalt, Einfamilienhaus, neu, Heizung und Warmwasser Haushalt, Einfamilienhaus, alt, Heizung und Warmwasser Haushalt, Einfamilienhaus, neu, nur Heizung Haushalt, Einfamilienhaus, alt, nur Heizung Haushalt, Mehrfamilienhaus, neu, Heizung und Warmwasser Haushalt, Mehrfamilienhaus, alt, Heizung und Warmwasser Haushalt, Mehrfamilienhaus, neu, nur Heizung Haushalt Mehrfamilienhaus, alt, nur Heizung GH1 Großhandel, Stützkurve, -- GH2 Großhandel, Stützkurve, - GH3 Großhandel, Stützkurve, allg. GH4 Großhandel, Stützkurve, + GH5 Großhandel, Stützkurve, ++ EH1 Einzelhandel, Stützkurve, -- EH2 Einzelhandel, Stützkurve, - EH3 Einzelhandel, Stützkurve, allg. EH4 Einzelhandel, Stützkurve, + EH5 Einzelhandel, Stützkurve, ++ PD1 Papier und Druck, Stützkurve, - PD2 Papier und Druck, Stützkurve, allg. PD3 Papier und Druck, Stützkurve, 0 PD4 Papier und Druck, Stützkurve, + PD5 Papier und Druck, Stützkurve, ++ KF1 KFZ, Stützkurve, -- KF2 KFZ, Stützkurve, - KF3 KFZ, Stützkurve, allg. KF4 KFZ, Stützkurve, + KF5 KFZ, Stützkurve, ++ ME1 Metall, Stützkurve, -- ME2 Metall, Stützkurve, - ME3 Metall, Stützkurve, allg. ME4 Metall, Stützkurve, + Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Seite 5
ME5 Metall, Stützkurve, ++ GB1 Gartenbau, Stützkurve, - GB2 Gartenbau, Stützkurve, allg. GB3 Gartenbau, Stützkurve, 0 GB4 Gartenbau, Stützkurve, + GB5 Gartenbau, Stützkurve, ++ WA1 Wäschereien, Stutzkurve WA2 Wäschereien, Stützkurve, - WA3 Wäschereien, Stützkurve, allg. WA4 Wäschereien, Stützkurve, + WA5 Wäschereien, Stützkurve, ++ BA1 Bäckereien, Stützkurve, -- BA2 Bäckereien, Stutzkurve, - BA3 Bäckereien, Stützkurve, allg. BA4 Bäckereien, Stützkurve, 0 BA5 Bäckereien, Stützkurve, + BA6 Bäckereien, Stützkurve, ++ KV1 Kreditinstitute und Versicherungen, -- KV2 Kreditinstitute und Versicherungen, - KV3 Kreditinstitute und Versicherungen, allg. KV4 Kreditinstitute und Versicherungen, + KV5 Kreditinstitute und Versicherungen, ++ GK1 Gebietskörperschaften, -- GK2 Gebietskörperschaften, - GK3 Gebietskörperschaften, allg. GK4 Gebietskörperschaften, + GK5 Gebietskörperschaften, ++ BD1 Sonstige betriebliche Dienstleistungen, -- BD2 Sonstige betriebliche Dienstleistungen, - BD3 Sonstige betriebliche Dienstleistungen, allg. BD4 Sonstige betriebliche Dienstleistungen, + BD5 Sonstige betriebliche Dienstleistungen, ++ OE1 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, -- Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Seite 6
OE2 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, - OE3 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, allg. OE4 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, 0 OE5 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, + OE6 Organisationen ohne Erwerbszweck und Heime, ++ GA1 Gaststätten, -- GA2 Gaststätten, - GA3 Gaststätten, allg. GA4 Gaststätten, + GA5 Gaststätten, ++ BH1 Beherbergung, -- BH2 Beherbergung, - BH3 Beherbergung, allg. BH4 Beherbergung, + BH5 Beherbergung, ++ KH3 WW3 SU3 Kochen Haushalt Warmwasser Haushalt Summenprofil Haushalt 3 Allokationsregeln und Temperaturmessort Es kommen die Regelungen der GABi Gas und gemäß Kooperationsvereinbarung 8/ Leitfaden Bilanzkreismanagement zur Abwicklung täglichen Allokationsmeldungen des Verteilnetzbetreibers an den Marktgebietsverantwortlicher für SLP-Kunden zur Anwendung. Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Seite 7