Gerüche in der Umwelt
V01- Ges ells (h af t DIN Reinhaltung der Luft (Umwelt) ISBN 978-3-18-092076-4
VDI-Berichte Nr. 2076. 2009 101 Die Akkreditierung der Geruchsimmissionsprognose: Möglichkeiten, Erfordernisse und Notwendigkeiten? Dipl.-Ing. Norbert Suritsch, Müller-BBM GmbH, Planegg Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.v. (BUA) Die Akkreditierung der Geruchsimmissionsprognose: Möglichkeiten, Erfordernisse und Notwendigkeiten? 1. Einleitung 2. Rechtliche Grundlagen (9. BlmSchV, TA Luft, GIRL) 3. Akkreditierung nach DIN EN ISOIIEC 17025 4. Ringversuch als Instrument der Qualitätssicherung? 5. Qualitätssicherung in der Immissionsprognose (Richtlinie VDI 3783 Blatt 13) 6. Fazit
111 li i 102 VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 Einleitung Starke Zunahme von Immissionsprognosen in den letzten Jahren (TA Luft 2002 mit verringerten Bagatellmassenströmen, GIRL, Energie-IAbfallsektor) Unterschiedliche Anforderungen in den einzelnen Bundesländern (Leitfäden zur Erstellung von Immissionsprognosen in Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen, uneinheitliche Umsetzung der GIRL in den Ländern) Bestrebungen zur Vereinheitlichung und Qualitätssicherung (Richtlinie VDI 3783 Blatt 13) Erstmalige Akkreditierung eines Prüflaboratoriums durch den DAP im Juli 2008 auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfs Aufforderung zur Teilnahme an einem Ringversuch für Immissionsprognosen (zwischenzeitlich zurückgezogen) Kritische Haltung des BUA Rechtliche Grundlagen - 9. BlmSchV 9. BlmSchV, 4a Abs. 2 (Verordnung über das Genehmigungsverfahren): "Soweit schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, müssen die Unterlagen auch enthalten: 1. eine Prognose der zu erwartenden Immissionen, soweit Immissionswerte in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind und nach dem Inhalt dieser Vorschriften eine Prognose zum Vergleich mit diesen Werten erforderlich ist; 2. im Obrigen Angaben überart, Ausmaß und Dauer von Immissionen sowie ihre Eignung, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen, soweit nach Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eine Sonderfallprüfung durchzuführen ist. " Verpflichtung des Antragstellers(!) zur Vorlage, keine Rechtsgrundlage für einen unabhängigen Gutachter
VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 103 Rechtliche Grundlagen - BlmSchG, TA Luft bzw. GIRL Eine Anlage muss so errichtet und betrieben werden, dass die von der Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorrufen können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen dieser Anlage getroffen ist. Konkretisierung in Nr. 4.1 der TA Luft bzw. Anhang 3 Ausbreitungsmodell muss VDI 3945 Blatt 3 entsprechen (Lagrange-Partikelmodell) Austal2000 ist kein "offizielles" Programm, sondern ein (von Behörden akzeptiertes) Anwendungsbeispiel GIRL: VDI 3788 Blatt 1, Anhang 3 der TA Luft sowie "spezielle Anpassungen für Geruch" (vage Formulierung) Rechtliche Grundlagen - Unterschiede zu Messstellen keine vergleichbare Regelung zu 26, 28 BlmSchG "befriedende" Funktion einer Messstelle, hoher Anspruch an Unabhängigkeit Überprüfung der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen, diese wiederum dienen der Vorsorge Messunsicherheit wird gemäß TA Luft addiert (TA Luft Nr. 5.3.2.4) Immissionswerte dienen der Gefahrenabwehr Unsicherheiten bei der Ermittlung sind bereits in den Immissionswerten enthalten (TA Luft Nr. 4.1)
104 VOI-Berichte Nr. 2076. 2009 MÜLLER-BBM Rechtliche Grundlagen - Unterschiede zu Messstellen Die dargestellten Sachverhalte führen zu unterschiedlichen Qualitätssicherungsstragien: Qualitätssicherung in vielfältiger Form bei Emissionsmessungen, aufgrund der Vielzahl der Prüfungen finden eher Stichproben statt. Die Kompetenz der Messstelle, die Etablierung eines Qualitätssicherungssystems wird im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Immissionsprognosen werden hingegen grundsätzlich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft, ggf. unter Einbeziehung einer kritischen Öffentlichkeit, binäres Ergebnis: genehmigungsfähig ja/nein DIN EN ISOIIEC 17025 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien wichtig für Messstellen nach 26,28 BlmSchG (Fachmodulimmissionsschutz) Akkreditierung mit nachfolgender Notifizierung dürfte mittlerweile die Regel sein bzw. werden Ist diese Norm auf die Tätigkeit eines Gutachterbüros, auf die Erstellung einer Immissionsprognose sinnvoll übertragbar? Abschnitt 4 enthält Anforderungen an das Management (QM-System, weitgehende Kongruenz mit ISO 9001)
VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 105 DIN EN ISO/IEC 17025 - Abschnitt 4 Organisation, Managementsystem Lenkung der Dokumente Prüfung von Anfragen. Angeboten und Verträgen Vergabe von Prüfungen/Kalibrierungen im Unterauftrag, Beschaffung von Dienstleistungen und Ausrüstungen Dienstleistung für den Kunden (Anmerkung 2: Beratung!) Beschwerden, Lenkung bei fehlerhaften Prüf- und Kalibrierarbeiten, Verbesserung. Korrekturmaßnahmen Vorbeugende Maßnahmen Lenkung von Aufzeichnungen Interne Audits Managementbewertung DIN EN ISOIIEC 17025 - Abschnitt 5 Abschnitt 5 enthält technische Anforderungen: Allgemeines, Personal Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen Prüf- und Kalibrierverfahren und deren Validierung (Schätzung der Messunsicherheit, Lenkung von Daten, Änderungsdokumentation) Einrichtungen Messtechnische Rückführung, Probenahme Handhabung und Sicherheit der Qualität von Prüf- und Kalibriergegenständen (Ringversuch!) Ergebnisberichte
106 VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 MÜLLER-BBM Ringversuch als Instrument der Qualitätssicherung? ISO 17025, Nr. 5.9.1: a) regelmäßige Verwendung von zertifiziertem Referenzmaterial und interne Qualitätslenkung unter Verwendung von sekundärem Referenzmaterial b) Teilnahme an Programmen von Vergleichen zwischen Laboratorien oder von Eignungsprüfungen c) Wiederholungsprüfungen oder -kalibrierungen unter Anwendung derselben oder unterschiedlicher Verfahren d) erneute Prüfung I Kalibrierung von aufbewahrten Gegenständen e) Korrelation von Ergebnissen für verschiedene Merkmale eines Gegenstandes MÜLLER-BSM Ringversuch als Instrument der Qualitätssicherung? Kritikpunkte: Definition des "wahren" Ergebnisses (Soll-lZielwert, zulässige Abweichung) Rechenkern Austal2000 ist bereits validiert Unsicherheiten bereits in Immissionswerten enthalten Große Ergebnisdifferenzen können bei einer Immissionsprognose vor allem auftreten durch: - Schornsteinhöhenfestlegung, Gebäudeeinflüsse - Emissionsannahmen (z. B. Schwermetallanteile, Korngrößenverteilung, N0 2 -Anteil, diffuse Emissionen) - Meteorologie, Wahl des Anemometerstandortes - Bodenrauigkeit, Deposition Die tatsächliche Qualität einer Immissionsprognose liegt in der begründeten Auswahl und Festlegung dieser Parameter, sie entzieht sich einer Überprüfung im Rahmen eines Ringversuchs.
VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 107 MüLLER-BBM VDl3783 Blatt 13 Juli 2009 Qualitätssicherung in der Immissionsprognose Anlagenbezogener Immissionsschutz Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft (und GIRL) Anforderungen an eine Immissionsprognose - AufgabensteIlung, örtliche Verhältnisse - Anlagenbeschreibung, Schornsteinhöhenbestimmung - Quellen und Emissionen, Deposition - Meteorologische Daten, Rechengebiet, komplexes Gelände - Statistische Sicherheit - Darstellung der Ergebnisse Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, aber sehr viele Freiheitsgrade und Ermessensspielräume mit zum Teil gegenläufig konservativen Modellparametern Fazit MÜLLER-BBM Bestrebungen zur Qualitätsverbesserung und -vereinheitlichung werden vom BUA vorbehaltlos unterstützt. VDI 3783 Blatt 13 ist hierfür eine gute Grundlage (lag aber zum Zeitpunkt der ersten Akkreditierung lediglich im Gründruck vor). Erfordernis der Akkreditierung der Immissionsprognose wird vom BUA kritisch gesehen. Preis-/Leistungsverhältnis als Marktregulativ, Auftraggeber haben ein Interesse an Qualität. Der Knowhow-Transfer Emission - Transmission -Immission entzieht sich einer qualitativ/quantitativen Überprüfung.
108 VOI-Berichte Nr. 2076, 2009 Fazit Der bei Messstellen erforderliche Kompetenznachweis als Voraussetzung der staatlichen Bekanntgabe ist bei Immissionsprognosen nicht erforderlich. Die Qualität einer Immissionsprognose muss im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens ohnehin überprüft werden. Die Rücknahme des Ringversuchs wurde vom BUA begrüßt. Möglichkeiten? - einheitliche Qualität - ländereinheitlicher Konsens Erfordernisse und Notwendigkeiten? - formaljuristisch nein! - unverhältnismäßiger Aufwand