Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2019
Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer.
Dieser Vorsorgeplan ist integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements der Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG vom 1. Januar 2018 und geht bei abweichenden Bestimmungen diesem vor. Aufbau des Vorsorgeplans Der Vorsorgeplan ist aufgeteilt in: Rentenversicherung Kapitalsparplan bestehend aus Spar-, Bonusund Schichtteil Freiwilliges Sparen BVG-Altersguthaben für den Nachweis der gesetzlichen Mindestleistungen. Für das Freiwillige Sparen gelten die Bestimmungen des Vorsorgereglements zum Kapitalsparplan sinngemäss. Für jeden Versicherten werden hierzu individuelle Konti geführt und ein jeweiliges Guthaben wird auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. Die Stiftung führt für jeden Versicherten eine Kontrollrechnung (BVG-Altersguthaben), die gewährleistet, dass sämtliche gesetzlichen Mindestleistungen garantiert sind. 1. Versicherungspflicht In den Vorsorgeplan werden alle vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres aufgenommen, welche vom Arbeitgeber einen AHV-pflichtigen Jahreslohn erhalten, der den Betrag von 6 8 der maximalen AHV-Altersrente übersteigt. Der in den Plan aufgenommene Arbeitnehmende wird nachstehend Versicherter genannt. 2. Versichertes Einkommen 2.1 Rentenversicherung, Sparteil des Kapitalsparplans und Freiwilliges Sparen Das versicherte Einkommen entspricht dem Gesamteinkommen, Art. 14 des Vorsorgereglements, und ist auf den Betrag der vierfachen maximalen AHV- Altersrente limitiert. Es gilt als Basis für die Beiträge, Gutschriften und Einkaufstabellen. 2.2 Bonusteil des Kapitalsparplans Die vom Arbeitgeber dem Kapitalsparplan Bonus unterstellten Bonuszahlungen gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Bonus. 2.3 Schichtzulage des Kapitalsparplans Jährliche Schichtzulagen des Vorjahres von mindestens CHF 2500. gelten als Basis für die Beiträge und Gutschriften Schicht. 3. Beiträge Die Beiträge für die Rentenversicherung, den Sparteil, sowie die Schichtzulage des Kapitalsparplans und das Freiwillige Sparen müssen monatlich an die Pensionskasse abgeliefert werden. Die Beiträge auf die Bonuszahlung werden in einem Einmalbetrag im Auszahlungsmonat abgeliefert. Die nicht zur Finanzierung der Altersgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten und des Arbeitgebers stellen Aufwendungen zur Finanzierung der Risiken Invalidität und Tod, des Verwaltungsaufwands, der Beiträge an den Sicherheitsfonds sowie der Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung nach Art. 33 BVG dar. Auf diese Beitragsteile besteht bei Austritt kein Anspruch. Bei Weiterversicherung des bisherigen versicherten nach Lohnreduktion entrichtet der Versicherte auf dem freiwillig versicherten Einkommen nebst den Beiträgen des Versicherten auch die Beiträge des Arbeitgebers (Art. 33a BVG). 3.1 Beiträge Rentenversicherung Alter Individueller Arbeit- Kollektiver Arbeitnehmerbeitrag geberbeitrag 18 19 0,25 0,25 20 65 4,70 9,20 65* 70 3,70 3,70 * Ab dem ordentlichen Rücktrittsalter Die nicht zur Finanzierung der Altersgutschriften benötigten Beiträge der Versicherten betragen bis Alter 65 1,1% des versicherten. 3.2 Beiträge Kapitalsparplan Sparteil Alter Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag 18 29 30 44 1,20 1,60 45 54 1,40 1,60 55 70 1,60 1,60 1. Januar 2019 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 1
3.3 Beiträge Kapitalsparplan Bonuszahlung (Abzug einmalig bei Auszahlung Bonus) Alter Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % des in % des ausbezahlten Bonus ausbezahlten Bonus 18 70 3,40 3,40 3.4 Beiträge Kapitalsparplan Schichtzulage Vorjahr Alter Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag in % der im Vorjahr in % der im Vorjahr ausbezahlten ausbezahlten Schichtzulage Schichtzulage 18 70 3,40 3,40 3.5 Beiträge Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Versicherte ab Alter 20 bis Alter 65 können monatlich unter drei Plänen wählen: Plan Basic: 0% Plan Medium: 1,125% Plan High: 2,250% Der gewählte Beitrag gemäss Art. 2.1, ist ab dem Folgemonat nach erfolgter Beitragswahl gültig. 4. Altersgutschriften 4.1 Altersgutschriften Rentenversicherung Die aus den Beiträgen finanzierten Altersgutschriften werden bei den Versicherten ihren persönlichen Altersguthaben-Konti der Rentenversicherung gutgeschrieben. Alter Altersgutschrift in % des versicherten p.a. 18 19 20 34 8,20 35 44 10,40 45 54 12,90 55 65 15,90 65* 70 7,40 * Ab dem ordentlichen Rücktrittsalter 4.2 Gutschriften Kapitalsparplan Sparteil Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. Alter Altersgutschrift in % des versicherten p.a. 18 29 30 44 2,80 45 54 3,00 55 70 3,20 4.3 Gutschriften Kapitalsparplan Bonus (Gutschrift einmalig bei Auszahlung Bonus) Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. Alter Altersgutschrift in % der Bonuszahlung 18 70 6,80 4.4 Gutschriften Kapitalsparplan Schicht Vorjahr Die Gutschriften werden dem persönlichen Kapitalsparplan-Konto gutgeschrieben. Alter Altersgutschrift in % der Schichtzulage Vorjahr p.a. Monatliche Gutschrift je 1 12 18 70 6,80 4.5 Gutschriften Freiwilliges Sparen (Pläne Basic, Medium und High) Für Versicherte ab Alter 20 bis Alter 65, die einen freiwilligen Sparbeitrag leisten, werden diese Spargutschriften einem persönlichen Konto Freiwilliges Sparen gutgeschrieben: Plan Basic: 0% Plan Medium: 1,125% Plan High: 2,250% 5. Vorsorgeleistungen Die Vorsorgeleistungen sind: Altersleistungen Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen Die Höhe der ordentlichen Leistungen ist auf dem persönlichen Versicherungsausweis ausgewiesen. 5.1 Altersleistungen Altersrente oder Alterskapital Die versicherte Person kann das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben der Rentenversicherung und das Guthaben des Kapitalsparplans und das Guthaben des Freiwilligen Sparens in bar beziehen oder in eine lebenslängliche Rente umwandeln lassen. Mischformen sind möglich. Umwandlungssätze bei Rentenbezug Das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben wird wie folgt umgewandelt, wobei der Umwandlungssatz für angebrochene Jahre interpoliert wird 2 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 1. Januar 2019
(Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung u Umwandlungssatz = lebenslängliche jährliche Altersrente): Alter Umwandlungssatz in % des vorhandenen Altersguthabens für die Rentenversicherung, den Kapitalsparplan und das Freiwillige Sparen 70 5,75 69 5,60 68 5,45 67 5,30 66 5,15 65 5,00 64 4,85 63 4,70 62 4,55 61 4,40 60 4,25 Pensionierten-Kinderrente Versicherte, denen eine Altersrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. Die Höhe der Pensionierten-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Kinderrente. 5.2 Invaliditätsleistungen aus der Rentenversicherung Invalidenrente Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht gemäss Art. 32 des Vorsorgereglements. Die Vollinvalidenrente entspricht 5,00% des mit einem Basiszins von 2,75% auf Alter 65 hochgerechneten Alterskapitals. Invaliden-Kinderrente Versicherte, denen eine Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisen rente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Die übrigen Bestimmungen über die Waisenrente gelten hierbei sinngemäss. 5.3 Invaliditätsleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Invaliditätskapital Versicherte mit einem Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben Anspruch auf die Auszahlung des vorhandenen individuellen Guthabens im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen in Kapitalform. Bei Teilinvalidität wird das Guthaben weiterverzinst und anteilmässig geäufnet. 5.4 Todesfallleistungen aus der Rentenversicherung Ehegattenrente oder Rente an eingetragenen Partner Der Anspruch auf eine Ehegattenrente oder eine Rente an einen eingetragenen Partner entsteht gemäss Art. 36 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden Altersrente. Lebenspartnerrente Der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente entsteht gemäss Art. 37 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden Altersrente. Waisenrente Der Anspruch auf eine Waisenrente entsteht gemäss Art. 39 des Vorsorgereglements. Sie beträgt 20% der versicherten oder laufenden Invalidenrente bzw. der laufenden Altersrente. 5.5 Todesfallleistungen aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen Todesfallkapital Bei Tod vor Erreichen des Rücktrittalters kommt ein Todesfallkapital zur Auszahlung. Der Anspruch entsteht gemäss Art. 40 des Vorsorgereglements. Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht dem vorhandenen individuellen Guthaben im Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen. Die Höhe der Invaliden-Kinderrente entspricht der gesetzlichen BVG-Invaliden-Kinderrente. Beitragsbefreiung Invalidität führt mit dem Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse, entsprechend dem Grad der Invalidität, zur Befreiung von den Beiträgen. Sie wird gewährt, solange die Invalidität besteht, längstens bis zum ordentlichen Rücktrittsalter. 1. Januar 2019 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Roche Pensionskasse 3
6. Umwandlungssätze für einen Rentenkauf aus anderen Roche-Vorsorgeeinrichtungen Alter Umwandlungssatz in % des vorhandenen Altersguthabens (monatliche Interpolation) 70 5,45 69 5,30 68 5,15 67 5,00 66 4,85 65 4,70 64 4,55 63 4,40 62 4,25 61 4,10 60 3,95 Der Umwandlungssatz für einen Rentenkauf kann durch den Stiftungsrat unter Anzeige der vertraglichen Meldepflicht jederzeit angepasst werden. 7. Höhe des maximalen Einkaufsgeldes Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Bestehen gemäss entsprechendem Vorsorgeplan Einkaufsmöglichkeiten und/oder gesetzliche Rückzahlungsmöglichkeiten bzw. -pflichten von Vorbezügen oder Scheidungsabfindungen, kann der Versicherte diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Einkaufsbeschränkungen beim Eintritt oder später wahrnehmen. Einkaufsmöglichkeiten werden jeweils per 1. Januar oder bei einer Anpassung des versicherten neu berechnet. Die Abzugsfähigkeit des Einkaufs vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit seiner Steuerverwaltung abzuklären. Alter Einkauf in % des versicherten 20 0,00 21 10,45 22 20,90 23 31,35 24 41,80 25 52,25 26 62,70 27 73,15 28 83,60 29 94,05 30 104,50 31 117,75 32 131,00 33 144,25 34 157,50 35 170,75 36 186,20 37 201,65 38 217,10 39 232,55 40 248,00 41 263,45 42 278,90 43 294,35 44 309,80 45 325,25 46 343,40 47 361,55 48 379,70 49 397,85 50 416,00 51 434,15 52 452,30 53 470,45 54 488,60 55 506,75 56 528,10 57 549,45 58 570,80 59 592,15 60 613,50 61 634,85 62 656,20 63 677,55 64 698,90 65 726,23 4 Roche Pensionskasse Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen 1. Januar 2019