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Transkript:

Nummer 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 36. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 77 Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans Bad 32, 1. Änderung für Salzgitter-Bad, Hinter dem Salze Wiesenstraße Bismarckstraße... 120 78 Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad... 122 79 Einziehung in der Gemarkung Ringelheim... 124 80 Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig 125 Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 81 Bekanntmachung der WEVG Salzgitter GmbH. 125 82 Änderung der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 32 (Windmühlenbergstraße) in Salzgitter-Bad... 126 83 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes Ordnungswidrigkeiten... 126 77 Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans Bad 32, 1. Änderung für Salzgitter-Bad, Hinter dem Salze Wiesenstraße Bismarckstraße Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 27.05.2009 gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den vorstehend bezeichneten Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung wird der vorstehend bezeichnete Bebauungsplan rechtsverbindlich. Die von seinem Geltungsbereich überdeckte rechtsverbindliche Bebauungsplan 32 für Salzgitter-Bad Hinter dem Salze Wiesenstraße - Bismarckstraße wird aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im abgedruckten Lageplan eingetragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte nach 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Entschädigung verlangen können, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeiführen. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Amtliche Bekanntmachungen Nach 215 Abs. 1 Baugesetzbuch werden unbeachtlich eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der vorgenannte Satz gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung werden vom Tage der Bekanntmachung an dauernd zur Einsichtnahme im Fachgebiet Stadtplanung, SZ-Lebenstedt, Rathaus, bereitgehalten. Bei den angegebenen Vorschriften des Baugesetzbuches handelt es sich um die Vorschriften des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung. Salzgitter, am 24.06.2009 Stadt Salzgitter Desgleichen wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. i. V. gez. Dworog... Erster Stadtrat 120

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 121 121

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 122 78 Widmung in der Gemarkung Salzgitter-Bad Die in der Gemarkung Salzgitter-Bad befindliche Straße Windmühlenbergstraße - Flur 21, Flurstücke 138/37, 138/38 teilweise, 138/39 teilweise und 138/42 teilweise sowie Flur 22, Flurstücke 71/1 und 71/5 - wird mit sofortiger Wirkung gemäß 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als Kreisstraße K 32 für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter. Die Widmung dieser Straßenfläche als Kreisstraße hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 16.06.2009 beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Wiederspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 724 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 122

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 123 123

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 124 79 Einziehung in der Gemarkung Ringelheim Die in Salzgitter-Ringelheim gelegene Teilfläche von ca. 294 m² der Straße (hier: des Verbindungsweges) Am Schlosspark, Gemarkung Ringelheim, Flur 3, Flurstücke 45/2 und 45/4 sowie Flurstück 46/2 teilweise, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Es ist nicht erforderlich, einen Verbindungsweg in diesem Bereich vorzuhalten. Die genannte Fläche hat für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr. Sie wird daher gemäß 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 17.07.2009 eingezogen. Die Einziehung dieser Straßenfläche hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 26.05.2009 beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr, in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 724, zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 124

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 125 80 Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig Die Verbandsversammlung hat am 09. Juni 2009 die Jahresrechnung 2008 des Zweckverbandes für das kommunale Kreditwesen in Braunschweig beschlossen und dem Verbandsgeschäftsführer für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung liegt gemäß 101 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 20. Juli 2009 bis 28. Juli 2009 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Wolfenbüttel, Bahnhofstr. 11 (Landkreis Wolfenbüttel), Zimmer 114 während der Dienststunden öffentlich aus. Wolfenbüttel, 01. Juli 2009 gez. Röhmann Röhmann Verbandsgeschäftsführer 81 Bekanntmachung der WEVG Salzgitter GmbH Fernwärmepreise für die Zeit vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010 Wärmeerzeugung durch die Salzgitter Flachstahl GmbH Im Zeitablauf werden die Basisfaktoren für Dampfkessel, Fettkohle und schweres Heizöl vom Statistischen Bundesamt nicht mehr zur Preisberechnung ausgewiesen. Wir haben als Ersatz die Basisfaktoren für Dampferzeuger, den durchschnittlichen Drittlandkohlepreis und den Erzeugerpreis für schweres Heizöl, Geltungsbereich Deutschland abzüglich 5,29 /t, jeweils als arithmetisches Mittel für die Zeit von April des Vorjahres bis März des laufenden Jahres des Statistischen Bundesamtes zur Indizierung eingesetzt. Durch die Anwendung der in der am 18.10.86 öffentlich bekannt gegebenen Preisregelung enthaltenen Preisänderungsklauseln (mit geänderten Basisfaktoren) errechnen sich die mit Wirkung vom 01.07.2009 geltenden Preise zzgl. USt. wie folgt: netto 19% USt. inkl. USt. 1. Jahresgrundpreis (Wohnung) 5,74/m² 1,09 6,83/m² 2. Leistungspreis (Gewerbe) bis 500 MJ/h (138,89 kw) je angefangene MJ/h 13,29 2,53 15,82 (56,93 /KW) für die folgenden 500 MJ/h Wärmeleistung je angefangene MJ/h 12,21 2,32 14,53 (52,31 /KW) für die restliche Wärmeleistung je angefangene MJ/h 11,39 2,16 13,55 (48,79 /KW) 3. Mengenpreis (Wohnung) 49,77/MWh 9,46 59,23/MWh 4. Mengenpreis (Gewerbe) 63,46/MWh 12,06 75,52/MWh 5. Gebrauchswarmwasserpreis bis 200 m³ 11,40/m³ 2,173 13,57/m³ bis einschließlich 300 m³ 8,84/m³ 1,68 10,52/m³ bis einschließlich 400 m³ 7,25/m³ 1,38 8,63/m³ bis einschließlich 500 m³ 5,71/m³ 1,08 6,79/m³ bis einschließlich 600 m³ 4,65/m³ 0,88 5,53/m³ bis einschließlich 700 m³ 3,64/m³ 0,69 4,33/m³ für jeden weiteren angefangenen m³ 7,25/m³ 1,38 8,63/m³ 125

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 126 Gemäß Preisregelung des Wärmelieferungsvertrages wird die Staffelung der Preise nach Gebrauchswarmwassermenge nur wirksam, wenn ein Einzelverbraucher mehr als 200 m3 Warmwasser im Jahr verbraucht. Bei der Gesamtwärmeabrechnung werden für ein m3 Gebrauchswarmwasser 0,32 GJ (88,89 kwh) von der abgenommenen Wärmemenge in Abzug gebracht, soweit die zur Gebrauchswarmwasserbereitung benötigte Wärme durch den Wärmemengenzähler erfasst wird. Hinweis gemäß 24 Absatz 3 AVBFernwärmeV: Bei Anwendung der Preisänderungsklausel beträgt beim Mengenpreis der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Faktors 75 %. Salzgitter, im Juni 2009 WEVG Salzgitter GmbH 82 Änderung der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 32 (Windmühlenbergstraße) in Salzgitter-Bad Die Grenze für die in der Gemarkung Salzgitter-Bad gelegene Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 32 (Windmühlenbergstraße) wird gemäß 4 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) von bislang km 2,263 auf künftig km 2,273 neu festgesetzt. Träger der Straßenbaulast ist weiterhin die Stadt Salzgitter. Die Änderung der Ortsdurchfahrt hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am 16.06.2009 beschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr, in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 2-8, Rathaus, Zimmer 724 zu erheben. Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird. Stadt Salzgitter - als Träger der Straßenbaulast - 83 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes Ordnungswidrigkeiten Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist. Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid Aktenzeichen vom Greis, Fenja Langstraße 81 Straßenverkehrsgesetz 27.04.2009 32.4/6901947 68169 Mannheim Hilwerde-de Vries, Pieta Van Andel-Ripkestraat 19 Straßenverkehrsgesetz 18.06.2009 32.4/6908495 NL-8802 XA Franeker Nikolka, Jörg unbekannt Straßenverkehrsgesetz 23.06.2009 32.4/3900650 126

36. Jahrgang Amtsblatt Nr. 13 Salzgitter, den 16. Juli 2009 Seite 127 Schwarz, Anton Erlachgasse 88-29 Straßenverkehrsgesetz 24.06.2009 32.4/6907947 A-1100 Wien Pruim, Jantje J Tarthorst 193 Straßenverkehrsgesetz 25.06.2009 32.4/6909655 NL-6708HJ Wageningen Wiersma, Jouke J Ds. Schuilingstraat 58 Straßenverkehrsgesetz 25.06.2009 32.4/6908322 NL-9078WE Oude Bildtzijl Rapp, Pierre 110 FBG De Molhouse Straßenverkehrsgesetz 30.06.2009 32.4/6906100 F-68260 Kingersheim Oetting, Gerrit Uesener Mühlenweg 4 Straßenverkehrsgesetz 30.06.2009 32.4/6903170 28832 Achim Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6-8, während der Sprechzeiten bis zum 13.08.2009 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten diese Bescheide als zugestellt. Fachdienst Ordnung - Fachgebiet Ordnungswidrigkeiten - AZ.: 32.4/ Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates. BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen. Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter: Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806 (BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914 (BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013-300 Herausgeber: Stadt Salzgitter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter 127