Ausschreibung. Unterhalts- und Glasreinigung des. Blindeninstituts Regensburg An der Brunnstube Regensburg

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Öffentliche Ausschreibung

Transkript:

Ausschreibung Unterhalts- und Glasreinigung 2018 des Blindeninstituts Regensburg An der Brunnstube 31 93051 Regensburg Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes -Vergabeunterlagen- -Seite 1 von 1-

Teilnehmer Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Hauswirtschaft Es schreibt Ihnen: Beate Garban Leitung Hauswirtschaft Tel. 09 41 / 29 84-257 Fax -199 beate.garban@blindeninstitut.de Regensburg, 21.09.2018 Öffentliche Ausschreibung Gebäudereinigung zur Unterhalts- und Glasreinigung Sehr geehrte Damen und Herren, das beabsichtigt, die Leistungen zur Gebäudereinigung (Unterhaltsund Glasreinigung) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A zu vergeben. Die gesamte Ausschreibung unterliegt der VOL/A. Für die öffentliche Ausschreibung sind alle beigefügten Anlagen verbindlich. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und ist an den vorgegebenen Stellen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das ausgefüllte Angebot ist als Papierausdruck abzugeben, in den Kalkulationsanlagen C und E sind die gelb unterlegten Felder auszufüllen. Wir bitten Sie, dabei folgendes zu beachten: - Schlusstermin für den Eingang der Angebote: Freitag, 12. Oktober 2018 / spätestens 15:00 Uhr - Submissionstermin: Montag, 15. Oktober 2018 / 10:00 Uhr - Einreichungsort:, An der Brunnstube 31, 93051 Regensburg, 1.Stock / Sekretariat -Seite 1 von 4- Die Ausschreibungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk

VOL/A-Ausschreibung Gebäudereinigung / Angebot für Unterhalts- und Glasreinigung / nicht vor dem Submissionstermin am 15.10.2018, 10 Uhr öffnen zu beschriften. Die Bindefrist endet am Freitag, 05. November 2018. Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 in 91522 Ansbach. In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie folgende Kalkulations-/ Angebotsunterlagen zu Ihrer Verwendung: - Anlage 1 Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen 5 Seiten / DIN A4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 2 Muster des Vertrages, der mit dem wirtschaftlichsten Bieter abgeschlossen wird 5 Seiten / DIN A4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 3 Hinweisblatt zur Reinigung der im Objekt vorhandenen Naturstein-Bodenbeläge (Muschelkalk) 1 Seite / DIN A 4 - Anlage 4 Kalkulationsgrundlage A Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (ohne Schwimmbad) 1 Seite / DIN A 4 (Rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 5 Kalkulationsgrundlage B Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung Schwimmbad 1 Seite / DIN A 4 (Rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 6 Kalkulationsgrundlage C Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung Bodenflächen 6 Seiten / DIN A 4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 7 Kalkulationsgrundlage D Preisblatt Glasreinigung 1 Seite / DIN A 4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 8 Kalkulationsgrundlage E Kalkulation der Stundenverrechnungssätze 1 Seite / DIN A 4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) -Seite 2 von 4-

- Anlage 9 Zusammenstellung der Angebotssummen 1 Seite / DIN A 4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) In dieses Formblatt sind die Ergebnisse der Kalkulation zu übertragen und zu der Angebotssumme für den gesamten Auftragszeitraum von 2 Jahr zusammenzuführen, welche in Papierform ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen sind. - Anlage 10 Eigenerklärungen zur Eignung Formblatt L124 3 Seiten / DIN A 4 (Ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) - Anlage 11 Hinweisblatt zur Reinigung 2 Seiten / DIN A4 (Rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.) Die Bieter haben sich vor der Abgabe ihrer Angebote zwingend von den örtlichen Gegebenheiten zu unterrichten. Hierzu ist eine Objektbesichtigung bzw. Objektbegehung vorzunehmen. Die Besichtigungstermine sind am 02.10. und am 05.10.2018, jeweils um 11 Uhr. Treffpunkt hierfür ist die Eingangshalle des Blindeninstituts Regensburg, An der Brunnstube 31, 93051 Regensburg. Folgende Nachweise sind durch den Bieter mit seinem Angebot vorzulegen: - Kopie eines Qualitätsmanagement-Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 und des Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 - Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mit Anschrift der Berufsgenossenschaft, dem Zeitraum der Zugehörigkeit und der Angabe der Mitgliedsnummer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Eigenbestätigung - Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche nachstehende Bereiche mit folgenden Mindestsummen abdecken: Personen- und Sachschäden 5.000.000,00 Vermögensschäden 1.000.000,00 Obhut- und Bearbeitungsschäden 1.000.000,00 Abhandenkommen von Sachen einschl. Schlüsselrisiko 750.000,00 - Objektverlustliste über den Zeitraum der letzten 3 Jahre Aufgrund der Beschaffenheit des Gebäudes, des zeitlichen Reinigungsablaufes sowie der besonderen Anforderungen der NutzerInnen / SchülerInnen ist eine Aufteilung in Lose nicht möglich. -Seite 3 von 4-

Der Auftrag muss vom Anbieter komplett ausgeführt werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bitte beachten Sie auch unser beigefügtes Hinweisblatt (Anlage 3) zur erforderlichen Reinigung der Natursteinplatten (Muschelkalk), welche auch maschinenreinigungsfähig sind. Wir freuen uns auf Ihre Angebote und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen. Stephan Husslein Beate Garban - Institutsleiter - -Bereichsleitung Hauswirtschaft- -Seite 4 von 4-

Anlage 1 Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen 1.1 Leistung: Unterhaltsreinigung und Glasreinigung nach Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus 1.2 Reinigungsobjekt: An der Brunnstube 31 93051 Regensburg 1.3 Die Angebotsunterlagen müssen bis zum Freitag, 12. Oktober 2018 bis spätestens 15:00 Uhr beim Auftraggeber,, An der Brunnstube 31, 93051 Regenburg, I. Stock (Sekretariat), in einem verschlossenen Umschlag abgegeben bzw. bis zu diesem Zeitpunkt zugeschickt worden sein. Der Umschlag mit dem Angebot ist mit dem Vermerk >VOL/A-Ausschreibung Gebäudereinigung / Angebot für Unterhalts- und Glasreinigung / nicht vor Submissionstermin am 15.10.2018, 10 Uhr öffnen< zu beschriften. 1.4 Für die Angebote sind ausschließlich die vorliegenden Angebotsunterlagen zu verwenden. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Angebote einschließlich Anlagen, die nicht vollständig ausgefüllt sind oder verspätet eingereicht werden, können keine Berücksichtigung finden. Nebenangebote werden nicht zugelassen. 1.5 Eine Objektbegehung ist für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Der Treffpunkt ist am 02.10. und am 05.10.2018, jeweils um 11 Uhr in der Eingangshalle des Blindeninstituts Regensburg, An der Brunnstube 31, 93051 Regensburg. 1.6 Die ausschreibende Stelle beantwortet schriftlich eingereichte Rückfragen bis zum 10. Oktober 2018. Ergänzende und / oder berichtigende Angaben, die für alle Bieter von Wichtigkeit sind, werden auf der Internetseite des Blindeninstituts/ Standort Regensburg unter Aktuelles & Projekte mitgeteilt. -Seite 1 von 5-

1.7 Die Anbieter halten sich an ihr Angebot bis zum Freitag, 05. November 2018 gebunden. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. 1.8 Die Ausführungsfrist beginnt am Montag, 07. Januar 2019 und endet am Dienstag, 22. Dezember 2020. 1.9 Die angebotenen Preise sind grundsätzlich Festpreise bis zum Dienstag, 22. Dezember 2020. Ein Anspruch auf Preiskorrektur besteht nur bei Änderungen von gesetzlichen Abgaben. Ansprüche auf Preisänderungen sind schriftlich anzuzeigen und zu begründen. 1.10 Für sämtliche Arbeiten, die nach Stunden abgerechnet werden, sind sofort nach Ausführung entsprechende Regiezettel zur Bestätigung vorzulegen und durch den Auftraggeber abzuzeichnen. Die bestätigten Regiezettel sind der Rechnung beizufügen. 1.11 Der Anbieter ist verpflichtet, die für die Reinigung erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel selbst zu stellen. Der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht ebenfalls zu seinen Lasten. Diese Kosten sind im Angebot mit einzukalkulieren. 1.12 Das eingesetzte Personal darf nur nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk in Bayern eingesetzt werden. Dies gilt auch für Arbeitskräfte, die als Geringverdiener beschäftigt werden. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden. 1.13 Der Einsatz von Subunternehmern ist dem Auftraggeber vorher mitzuteilen und ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht zulässig. 1.14 Der Anbieter stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch Kinder der Beschäftigten eingeschlossen. 1.15 Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, welche für die Arbeiten die erforderliche Erfahrung haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb in den Objekten nicht beeinträchtigt wird. Es -Seite 2 von 5-

wird ein fest zugeteiltes Mitarbeiterteam für die Ausführung der Unterhaltsreinigung gefordert. Der Einsatz ständig wechselnder Mitarbeiter (nicht Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung) ist nicht zulässig. Der Anbieter hat für die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme vorzulegen, dass diese frei von ansteckenden Krankheiten sind. 1.16 Datenschutz Seinen Arbeitskräften ist untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten zu nehmen. Der Anbieter sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. 1.17 Der Anbieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft (Genaue Anschrift der Berufsgenossenschaft) seit unter der Nr. Er verpflichtet sich, alle für das Haus geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. 1.18 Der Anbieter verpflichtet sich, entsprechend der aktuell gültigen Zertifizierungsgrundlagen des Gebäudereinigerhandwerks seine Leistungen zu erbringen. 1.19 Der Anbieter verpflichtet sich, für die Unterhaltsreinigung eine geeignete, mitarbeitende Person mit der Objektleitung zu beauftragen. Eine Verständigung in deutscher Sprache muss gewährleistet sein. Die Objektleitung hat die Reinigungsqualität und Sauberkeit zu überprüfen. Bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) wird sie durch eine, der Verwaltung namentlich zu benennende(n) Vorarbeiter(in) verantwortlich vertreten. Die Kosten für die Objektleitung sind in den Angebotspreis einzurechnen. 1.20 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigung zur Verfügung; es ist jedoch auf möglichst sparsamen Verbrauch zu achten. Ferner stehen im Haus kostenlos geeignete, abschließbare Räume zur Verfügung, in denen sich die Mitarbeiter des Anbieters umkleiden und Material und Maschinen lagern können. In diesen Räumen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Der Anbieter weist seine Mitarbeiter besonders auf den pfleglichen Umgang mit fremdem Eigentum hin. -Seite 3 von 5-

1.21 Zusammen mit dem Angebot sind vorzulegen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung von: Krankenkasse Berufsgenossenschaft Finanzamt (bzw. Eigenbestätigung) b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die nachstehende Bereiche mit folgenden Mindestsummen abdecken: Personen- und Sachschäden 5.000.000,00 Vermögensschäden 1.000.000,00 Obhut- und Bearbeitungsschäden 1.000.000,00 Abhandenkommen von Sachen einschl. Schlüsselrisiko 750.000,00 c) Eigenerklärung zur Eignung (bitte füllen Sie hierzu Anlage 10 aus!) d) Nachweis eines Umweltmanagementzertifikats nach DIN EN ISO 14001 oder eine EMAS-Bescheinigung. Nachweise der Bieter über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen werden akzeptiert. e) Objektverlustliste (letzten 3 Jahre) 1.22 Der Anbieter versichert, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen. Bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag nach zweimaliger schriftlicher Mahnung zu lösen. Der Auftraggeber hat zudem das Recht, nach erfolgloser Abmahnung nicht erbrachte Leistungen auf Kosten des Anbieters von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen. 1.23 Bei Auftragserteilung schließt der Auftraggeber einen Reinigungsvertrag ab, der auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet ist. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats gilt. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende. 1.24 Der Anbieter erklärt, die vorstehenden Bedingungen bei einer Auftragserteilung anzuerkennen und das Angebot entsprechend den geforderten Leistungen erstellt zu haben. 1.25 Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. -Seite 4 von 5-

1.26 Die werktägliche Unterhaltsreinigung ist ab 16.00 Uhr zu erbringen. 1.27 Die Reinigung der Sporthalle und des Therapiebades erfolgt in Absprache mit dem Vertreter des Auftraggebers entsprechend der Belegungspläne. Zur Kenntnis genommen und bei der Kalkulation des Angebotes berücksichtigt: (Ort und Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters) -Seite 5 von 5-

Anlage 2 Muster des Vertrages, der mit dem wirtschaftlichsten Bieter abgeschlossen wird ( Vorab zur Kenntnisnahme ) Reinigungsvertrag Objekt: An der Brunnstube 31 93051 Regensburg Zwischen: An der Brunnstube 31 93051 Regensburg - im folgenden Text Auftraggeber (AG) genannt und - im folgenden Text Auftragnehmer (AN) genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Gegenstand des Vertrages Der AG überträgt dem AN Leistungen zur Gebäudereinigung a) Unterhaltsreinigung b) Glasreinigung -Seite 1 von 5-

2. Vertragsbestandteile sind a) Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen b) Preisblatt mit Flächenverzeichnis - Kalkulationsgrundlage A - Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (ohne Schwimmbad) - Kalkulationsgrundlage B - Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung Schwimmbad - Kalkulationsgrundlage C - Flächenverzeichnis - Kalkulationsgrundlage D - Preisblatt Glasreinigung - Kalkulationsgrundlage E - Stundenverrechnungssätze Unterhaltsreinigung 3. Allgemeine Pflichten des AN Der AN verpflichtet sich, die gleichbleibende Qualität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu überwachen. Der AN hat sich vor Abgabe eines Angebotes über den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle der Objekte zu unterrichten. Die Übertragung von Reinigungsaufgaben aus diesem Auftrag an Nachunternehmer ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten täglichen und turnusmäßigen Arbeiten sind verbindliche Arbeitsnorm, d. h. sie sind ständig und gleichbleibend zu erbringen. Der AG behält sich vor, nach vorhergehender Absprache mit dem AN die Reinigungsprogramme zu ändern. Der AN hat vor Reinigungsbeginn der Verwaltung die Revierpläne mit Leistungsverzeichnis für sein Reinigungspersonal vorzulegen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. Die ausgehändigten Schlüssel für das zu reinigende Objekt sind nach Vertragsablauf dem AG auszuhändigen. 4. Allgemeine Pflichten des AG Der AG stellt dem AN unentgeltlich zur Verfügung: - Wasser und Strom für die Reinigung - geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten - Verbrauchsmaterial (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher, Hygienebeutel und Händedesinfektionsmittel) Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AGs oder dessen Erfüllungsgehilfen. Für, die vom AN verursachten Schäden an Sachen und am Gebäude des AG, übernimmt der AG keine Haftung. Diese werden dem AN in Rechnung gestellt. -Seite 2 von 5-

5. Allgemeines Grundlage für die Art und Umfang der Reinigungsleistungen sowie die Aufmassermittlung und Abrechnung sind neben der in der Anlage aufgeführten Leistungsbeschreibung die Richtlinie für die Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk. 6. Besondere Vertragsbestimmungen Der AN ist verpflichtet sein Reinigungspersonal durch fachkundige Aufsichtskräfte regelmäßig einzuweisen, zu schulen und zu beaufsichtigen. Der AG ist berechtigt zwecks Überprüfung des Reinigungsgrades Kontrollen vorzunehmen. Diese Kontrollen geschehen unangekündigt oder in Absprache mit der Objektleitung. Regiearbeiten Für Regiearbeiten ist ein gesonderter Auftrag der Verwaltung erforderlich. Arbeiten, die auf Regie abgerechnet werden, sind sofort nach Beendigung auf Regiezetteln zu bestätigen. Die durch den AG bestätigten Regiezettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungsgrundlage sind die angebotenen Stundenverrechnungssätze. Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel Der AN ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel, die den Anforderungen der Bodenbeläge entsprechen müssen, sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Die zur Reinigung verwendeten Tücher, Bezüge usw. müssen entsprechend dem Leistungsverzeichnis täglich nach den Hygienevorschriften für Krankenhauswäsche behandelt werden. Personal Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Lohn-, Gehalts- und Rahmentarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks in Bayern. Dies gilt auch für Arbeitskräfte, die als Geringverdiener beschäftigt werden. Der Preisermittlung liegen die jeweils gültigen Tariflöhne für das Tarifgebiet, sowie die gültigen Rahmentarifverträge zugrunde. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden. Das Reinigungspersonal ist mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufskleidung aus der die Firmenzugehörigkeit hervorgeht, vom AN auszustatten. Eine Verständigung in deutscher Sprache muss gewährleistet sein. Der AN verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird. Es wird ein fest zugeteiltes Mitarbeiterteam für die Ausführung der Unterhaltsreinigung gefordert. Der Einsatz ständig wechselnder Mitarbeiter (nicht Krankheits- bzw. Urlaubsvertretung) ist nicht zulässig. Seinen Arbeitskräften ist es untersagt Einblicke in Schriftstücke und Akten zunehmen. Der AN sorgt dafür, dass sich seine Arbeitnehmer schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu -Seite 3 von 5-

bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Personaleinsatzliste Die aktuelle Personaleinsatzliste ist auf Wunsch der Verwaltung zur Einsicht vorzulegen. Zutrittsberechtigung von Dritten Der AN stellt sicher, dass während der vereinbarten Hauptreinigungszeit keine betriebsfremden Personen (insbesondere Kinder des Beschäftigten) ins Objekt mitgebracht werden. Aufsichtspersonal Der AN verpflichtet sich, dass während der vereinbarten Hauptreinigungszeit eine verantwortliche Person als Ansprechpartner dem AG zur Verfügung steht. Sicherheitsvorschriften Der AN verpflichtet sich, dass alle für das Reinigungsobjekt geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Entsorgung Der AN stellt sicher, dass bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen beachtet und eingehalten werden. Erfüllungsort Erfüllungsort für beide ist das jeweilige Reinigungsobjekt. Änderungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. 7. Haftung Der AN haftet für Personen- und Sachschäden bis 5.000.000,-- für Vermögensschäden bis 1.000.000,-- für Obhut- und Bearbeitungsschäden bis 1.000.000,-- Die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. für Abhandenkommen von Sachen bis 750.000,-- Mitversichert sind weitergehende Folgeschäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln. 8. Preisvereinbarung - Preisänderung Preisvereinbarung / Rechnungsstellung Der Preisvereinbarung liegen die Kalkulationsblätter sowie die für den Leistungsort maßgeblichen Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks zugrunde. Den vereinbarten Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Rechnungsempfänger ist das. -Seite 4 von 5-

Preisbindung / Preisänderungen Die vereinbarten Preise sind grundsätzlich Festpreise bis zum Dienstag, den 22. Dezember 2020. Ein Anspruch auf Preiskorrektur besteht nur bei Änderungen von gesetzlichen Abgaben. Ansprüche auf Preisänderungen sind schriftlich anzuzeigen und zu begründen. 9. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag beginnt am Montag, 07. Januar 2019 und endet ohne Kündigung und Benachrichtigung am Dienstag, den 22. Dezember 2020. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. Die ersten 3 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der AG kann abgesehen von sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Vertragsverhältnis beenden, wenn der AN in Konkurs gerät. 10. Vertragserfüllung - Gewährleistung Die Leistungen des AN gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich Einwendungen erhebt. Weisen die Reinigungsarbeiten Mängel auf und ist unverzüglich vom AG gerügt, so ist der AN zur Nachbesserung verpflichtet. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, wird vom AG ein angemessener Betrag von der Monatsrechnung in Abzug gebracht oder ein Dritter zu Lasten des AN, mit der Nachbesserung beauftragt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nicht. 11. Änderung des Vertrages Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Würzburg. Zur Kenntnis genommen und bei der Kalkulation des Angebotes berücksichtigt: (Ort und Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters) -Seite 5 von 5-

Anlage 9 - Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung) Zusammenstellung der Angebotssummen A B C Angebotssumme Unterhaltsreinigung Obenarbeiten Ergebnis der Bearbeitung der Kalkulationsgrundlagen A und B ( Anlage 4 und 5 ) Ermittelte Kostensumme / Angebotsumme für den Auftragszeitraum von 1 Jahr ( 2019 ): netto Angebotssumme Unterhaltsreinigung Bodenflächen Ergebnis der Bearbeitung der Kalkulationsgrundlage C ( Anlage 6 ) Ermittelte Kostensumme / Angebotsumme aus dem beigefügten Preisblatt mit Flächenverzeichnis für den Auftragszeitraum von 1 Jahr ( 2019): netto Angebotssumme Glasreinigung Ergebnis der Bearbeitung der Kalkulationsgrundlage D ( Anlage 7 ) Ermittelte Kostensumme / Angebotsumme für den Auftragszeitraum von 1 Jahr ( 2019 ): netto Zwischensumme Angebotssumme für den Auftragszeitraum von 1 Jahr ( 2019): netto Angebotssumme für den gesamten Auftragszeitraum von 2 Jahren ( 2019+2020): netto + 19 % MwSt x 2 Angebotssumme für den gesamten Auftragszeitraum von 2 Jahren ( 2019+2020): brutto Ort Datum Stempel Bieter Rechtsverbindliche Unterschrift Bieter

Anlage 11 Hinweisblatt zur Reinigung Wischbezüge Im Sanitärbereich müssen Mikrofaserbezüge verwendet werden. Diese Wischbezüge dürfen nicht in weiteren Arbeitsgängen für Bereich außerhalb des Sanitärbereichs genutzt werden. Für jeden Sanitärboden müssen saubere Bezüge aufgezogen werden! Die Wischbezüge sind in ausreichender Anzahl zu stellen und täglich durch frische Bezüge zu ersetzten. Reinigungstücher Den Reinigungskräften müssen ausreichend Tücher in unterschiedlichen Farben mit dazugehörigen Eimern zur Verfügung stehen. Diese sind nach jedem Zimmer zu wechseln und abzuwerfen. Die Reinigungstücher sind in ausreichender Anzahl zu stellen und täglich durch frische Tücher zu ersetzten. Alle täglich genutzten Reinigungstextilien sind nach Beendigung der Arbeiten zu wechseln und in die Wäsche zu geben. Nass/feuchte Reinigungstextilien sind in geruchsdichten Behältnissen in dem Reinigungsmittelraum zu lagern. Ein Platz für eine Waschmaschine und einen Trockner sind vorhanden. Sonstiges Desinfizierende Reinigung Bei Bedarf ist auf Anordnung des AG eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. Die Reinigungskräfte sind vorab entsprechend von dem AN zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren und unaufgefordert dem AG einzureichen. Die desinfizierende Reinigung erfolgt innerhalb der Unterhaltsreinigung. Notwendige Desinfektionsmittel müssen in die derzeitig gültige Liste der VAH/DGHM aufgenommen sein. -Seite1 von 2-

Fenster und Türen Beim Verlassen der Räume bzw. des Gebäudes ist darauf zu achten, alle noch offenen Fenster und Türen zu schließen und die Lichter zu löschen. Türen und Terrassenfenster, die für den Reinigungsablauf nicht geöffnet werden müssen, sind geschlossen zu lassen. Die Türen der Sanitärräume, der Seherziehungsräume und der Einzelförderräume sind offen zu lassen. Müll Bedingt durch die vorwiegend mehrfachbehinderten Betreuten in unserer Einrichtung, haben wir ein erhöhtes Müllaufkommen. Hierfür sind in der Kalkulation ausreichend Müllsäcke einzurechnen. Bei der Entsorgung der Abfälle ist zu beachten, Kartons nur zerkleinert in die grünen Tonnen zu werfen. Der Müll-Weg führt über den Hof, die Auffahrt hinunter zur Tiefgarage. Zum Wegbringung der Abfälle steht im Reinigungsmittelraum ein Gitterwagen zur Verfügung. Treppenhäuser Die drei Treppenhäuser sind 3 x wöchentlich im Nasswischverfahren zu reinigen. Die Quadratmeteranzahl der Treppenaufgänge ist in der Verkehrsfläche A (siehe Kalkulationsgrundlage C / Anlage 6) beinhaltet. Abschließendes Die Leistungsverzeichnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere bei der Aufzählung der einzelnen Leistungen. Namentlich nicht erwähnte Einzelleistungen, die jedoch dem Reinigungsumfang zuzuordnen sind, verstehen sich als Bestandteil dieses Verzeichnisses, auch wenn sie im Detail nicht beschrieben sind. (Ort und Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters) -Seite 2 von 2-