Beistatut. Sinkt das Kapital eines Fonds unter 10 000 Franken kann das ganze Fondskapital aufgebraucht



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Transkript:

Beistatut der Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt Die Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt nimmt Vermögenswerte entgegen, um diese nach dem Willen der Donatoren 1 im Rahmen der Stiftungszwecke einzusetzen. Dazu kann der Donator unter dem Dach der Stiftung einen allgemeinen Stiftungsfonds äufnen oder einen eigenen Fonds im Sinne der gemeinnützigen Jugendarbeit der Salesianer Don Boscos eröffnen. Der Donator stellt damit sicher, dass sein Geld für lange Zeit einem Projekt für die benachteiligte Jugend zugutekommt. Variante allgemeine Fonds Der Donator bringt einen Teil seines Vermögens in einen bestehenden Fonds ein. Diese werden vom Stiftungsrat definiert. Folgende Fonds können derzeit geäufnet werden: Fonds für Berufsausbildung Fonds für Strassenkinder Fonds zur Bekämpfung der Armut Fonds für Frauenförderung Fonds für ländliche Entwicklung Fonds für Infrastrukturprojekte (Wasser, Energie, Häuser etc.) Fonds für Jugendarbeit in der Schweiz und in Europa Fonds für Unterstützung von Studenten (Stipendien) Freier Fonds für Aufgaben der Salesianer Don Boscos Der Donator kann einen oder mehrere Fonds in beliebiger Höhe äufnen. Ein Beitrag sollte aber aus Effizienzgründen nicht unter 25 000 Franken liegen. Es ist dem Donator überlassen, zu jeder Zeit weitere Mittel, beispielsweise durch letztwillige, testamentarische Verfügung, in den Fonds einzubringen. Jedes Jahr können von den betreffenden Fonds 10 Prozent des Fondskapitals inkl. kumulierter Zins (Stand 31.12. des Vorjahres) für Projekte im Sinne des Fonds verwendet werden. Die Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt informiert die Donatoren jährlich über den Stand der Fonds und über die Verwendung der Gelder. Sinkt das Kapital eines Fonds unter 10 000 Franken kann das ganze Fondskapital aufgebraucht werden. Die Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt verwaltet die Fonds. Sie achtet auf grösstmögliche Effizienz. Der Administrationsaufwand (Rechnungsführung, Revision, Verkehr mit 1 Im Interesse der Leserlichkeit wird hier und nachfolgend von «Donator» geschrieben. Gemeint sind aber immer auch die «Donatorinnen».

Aufsichtsbehörde, Evaluation und Kontrolle von Hilfsgesuchen, Berichterstattung an die Donatoren etc.) wird gedeckt durch die Verrechnung von 10 Prozent der jährlichen Ausschüttungen. Variante individuelle Fonds Der Donator widmet ein Vermögen einem eigenen Fonds mit dem Ziel, einen grösseren Betrag für die gemeinnützige Arbeit der Salesianer Don Boscos mit der benachteiligten Jugend in aller Welt zur Verfügung zu stellen. Der Donator kann diesem Fonds einen eigenen Namen geben. Die Zweckbestimmung des Fonds bestimmt der Donator in Absprache mit dem Stiftungsrat. Diese Zweckbestimmung orientiert sich an den weltweiten Aufgaben der Salesianer Don Boscos. Aus Effizienzgründen soll ein individueller Fonds mit nicht weniger als 250 000 Franken eröffnet werden. Es ist dem Donator überlassen, zu jeder Zeit weitere Mittel, beispielsweise durch letztwillige, testamentarische Verfügung, in den Fonds einzubringen. Jedes Jahr können von den individuellen Fonds 10 Prozent des Fondskapitals incl. kumulierter Zins (Stand 31.12. des Vorjahres) für Projekte im Sinne des Fonds verwendet werden. Die Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt informiert den Donator jährlich über den Stand des Fonds und über die Verwendung der Gelder. Sinkt das Kapital des individuellen Fonds unter 20% des Gründungskapitals werden jährliche Beiträge von 2% des Gründungkapitals ausgeschüttet. (Beispiel: Fällt bei einem Gründungskapital von 1 000 000 Franken das Stiftungskapital unter 200 000 Franken, werden jährlich 20 000 Franken ausgeschüttet. Vgl. Tabelle im Anhang.) Ein individueller Fonds hat in der Regel eine Laufzeit von 25. Jahren. Der Donator kann mit dem Stiftungsrat auch eine andere Form der Ausschüttungen vereinbaren, in der der die Laufzeit der Stiftung von 25 Jahren verkürzt wird (z.b. jährliche Ausschüttung von 10% des Gründungskapitals). Die Stiftung Don Bosco für die Jugend der Welt verwaltet die Fonds. Sie achtet auf grösstmögliche Effizienz. Der Administrationsaufwand (Rechnungsführung, Revision, Verkehr mit Aufsichtsbehörde, Evaluation und Kontrolle von Hilfsgesuchen, Berichterstattung an die Donatoren etc.) wird gedeckt durch die Verrechnung von 5 Prozent der jährlichen Ausschüttungen. Dieses Beistatut wurde vom Stiftungsrat an seiner konstituierenden Sitzung am 19. April 2013 in Zürich genehmigt. P. Toni Rogger, Präsident P. Josef Knupp, Aktuar

Beilage 1 Stiftung mit einem Startkapital von 1 000 000 Franken Jahr 1 1'000'000.00 100'000.00 900'000.00 5'000.00 Jahr 2 900'000.00 90'000.00 810'000.00 4'500.00 Jahr 3 810'000.00 81'000.00 729'000.00 4'050.00 Jahr 4 729'000.00 72'900.00 656'100.00 3'645.00 Jahr 5 656'100.00 65'610.00 590'490.00 3'280.50 Jahr 6 590'490.00 59'049.00 531'441.00 2'952.45 Jahr 7 531'441.00 53'144.10 478'296.90 2'657.21 Jahr 8 478'296.90 47'829.69 430'467.21 2'391.48 Jahr 9 430'467.21 43'046.72 387'420.49 2'152.34 Jahr 10 387'420.49 38'742.05 348'678.44 1'937.10 Jahr 11 348'678.44 34'867.84 313'810.60 1'743.39 Jahr 12 313'810.60 31'381.06 282'429.54 1'569.05 Jahr 13 282'429.54 28'242.95 254'186.58 1'412.15 Jahr 14 254'186.58 25'418.66 228'767.92 1'270.93 Jahr 15 228'767.92 22'876.79 205'891.13 1'143.84 Jahr 16 205'891.13 20'589.11 185'302.02 1'029.46 Jahr 17 185'302.02 20'000.00 165'302.02 1'000.00 Jahr 18 165'302.02 20'000.00 145'302.02 1'000.00 Jahr 19 145'302.02 20'000.00 125'302.02 1'000.00 Jahr 20 125'302.02 20'000.00 105'302.02 1'000.00 Jahr 21 105'302.02 20'000.00 85'302.02 1'000.00 Jahr 22 85'302.02 20'000.00 65'302.02 1'000.00 Jahr 23 65'302.02 20'000.00 45'302.02 1'000.00 Jahr 24 45'302.02 20'000.00 25'302.02 1'000.00 Jahr 25 25'302.02 20'000.00 5'302.02 1'000.00 Jahr 26 5'302.02 5'302.02 265.10 1'000'000.00 50'000.00 Sinkt das Stiftungskapital unter 20% des Gründungskapitals (200 000 Franken), werden jährlich 2% des Gründungskapitals (20 000 Franken) ausgeschüttet.

Beilage 2 Stiftung mit einem Startkapital von 500 000 Franken Jahr 1 500'000.00 50'000.00 450'000.00 2'500.00 Jahr 2 450'000.00 45'000.00 405'000.00 2'250.00 Jahr 3 405'000.00 40'500.00 364'500.00 2'025.00 Jahr 4 364'500.00 36'450.00 328'050.00 1'822.50 Jahr 5 328'050.00 32'805.00 295'245.00 1'640.25 Jahr 6 295'245.00 29'524.50 265'720.50 1'476.23 Jahr 7 265'720.50 26'572.05 239'148.45 1'328.60 Jahr 8 239'148.45 23'914.85 215'233.61 1'195.74 Jahr 9 215'233.61 21'523.36 193'710.24 1'076.17 Jahr 10 193'710.24 19'371.02 174'339.22 968.55 Jahr 11 174'339.22 17'433.92 156'905.30 871.70 Jahr 12 156'905.30 15'690.53 141'214.77 784.53 Jahr 13 141'214.77 14'121.48 127'093.29 706.07 Jahr 14 127'093.29 12'709.33 114'383.96 635.47 Jahr 15 114'383.96 11'438.40 102'945.57 571.92 Jahr 16 102'945.57 10'294.56 92'651.01 514.73 Jahr 17 92'651.01 10'000.00 82'651.01 500.00 Jahr 18 82'651.01 10'000.00 72'651.01 500.00 Jahr 19 72'651.01 10'000.00 62'651.01 500.00 Jahr 20 62'651.01 10'000.00 52'651.01 500.00 Jahr 21 52'651.01 10'000.00 42'651.01 500.00 Jahr 22 42'651.01 10'000.00 32'651.01 500.00 Jahr 23 32'651.01 10'000.00 22'651.01 500.00 Jahr 24 22'651.01 10'000.00 12'651.01 500.00 Jahr 25 12'651.01 10'000.00 2'651.01 500.00 Jahr 26 2'651.01 2'651.01 0.00 132.55 500'000.00 25'000.00 Sinkt das Stiftungskapital unter 20% des Gründungskapitals (100 000 Franken), werden jährlich 2% des Gründungskapitals (10 000 Franken) ausgeschüttet.

Beilage 3 Stiftung mit einem Startkapital von 250 000 Franken Jahr 1 250'000.00 25'000.00 225'000.00 1'250.00 Jahr 2 225'000.00 22'500.00 202'500.00 1'125.00 Jahr 3 202'500.00 20'250.00 182'250.00 1'012.50 Jahr 4 182'250.00 18'225.00 164'025.00 911.25 Jahr 5 164'025.00 16'402.50 147'622.50 820.13 Jahr 6 147'622.50 14'762.00 132'860.50 738.10 Jahr 7 132'860.50 13'286.00 119'574.50 664.30 Jahr 8 119'575.00 11'957.50 107'617.50 597.88 Jahr 9 107'617.50 10'761.70 96'855.80 538.09 Jahr 10 96'855.80 9'685.50 87'170.30 484.28 Jahr 11 87'170.30 8'717.00 78'453.30 435.85 Jahr 12 78'453.30 7'845.20 70'608.10 392.26 Jahr 13 70'608.10 7'060.70 63'547.40 353.04 Jahr 14 63'547.40 6'354.52 57'192.88 317.73 Jahr 15 57'192.88 5'719.00 51'473.88 285.95 Jahr 16 51'473.88 5'147.08 46'326.80 257.35 Jahr 17 46'326.80 5'000.00 41'326.80 250.00 Jahr 18 41'326.80 5'000.00 36'326.80 250.00 Jahr 19 36'326.80 5'000.00 31'326.80 250.00 Jahr 20 31'326.80 5'000.00 26'326.80 250.00 Jahr 21 26'326.80 5'000.00 21'326.80 250.00 Jahr 22 21'326.80 5'000.00 16'326.80 250.00 Jahr 23 16'326.80 5'000.00 11'326.80 250.00 Jahr 24 11'326.80 5'000.00 6'326.80 250.00 Jahr 25 6'326.80 5'000.00 1'326.80 250.00 Jahr 26 1'326.80 1'326.80 0.00 66.32 250'000.00 250'000.00 12'500.00 Sinkt das Stiftungskapital unter 20% des Gründungskapitals (50 000 Franken), werden jährlich 2% des Gründungskapitals (5 000 Franken) ausgeschüttet.