Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Anne-Kathrin Bettecken. Die Gesellschafterstellung von Miterben an GmbH-Geschäftsanteilen.

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Transkript:

Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht 160 Anne-Kathrin Bettecken Die Gesellschafterstellung von Miterben an GmbH-Geschäftsanteilen Nomos

Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht Herausgegeben von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann Band 160

Anne-Kathrin Bettecken Die Gesellschafterstellung von Miterben an GmbH-Geschäftsanteilen Nomos

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2015 ISBN 978-3-8487-3079-7 (Print) ISBN 978-3-8452-7222-1 (epdf) D 21 1. Auflage 2016 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2016. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

Abkürzungsverzeichnis 19 Einführung 23 I. Problemstellung 23 II. Ziel der Arbeit 26 III. Gang der Untersuchung 26 Erster Teil: Grundlagen 29 I. Rechtsgemeinschaft an einem GmbH-Anteil 29 II. Entstehung der Beteiligung 30 1. Erbfall 30 a) Grundsatz der Vererblichkeit des Geschäftsanteils 30 aa) Die Regelung des 15 Abs. 1 GmbHG 30 bb) Kein Ausschluss der Vererblichkeit 31 cc) Keine Geltung von Vinkulierungsklauseln bei der Vererbung 32 b) Rechtliche Auswirkungen auf den Geschäftsanteil 32 aa) Übergang auf den Erben 32 bb) Keine Sondererbfolge 33 cc) Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten 34 dd) Eintragung in die Gesellschafterliste 34 (1) Voraussetzung für die Rechtsausübung 34 (2) Mitteilung und Nachweis 34 (3) Inhalt der Eintragung 36 c) Gestaltung durch Gesellschaftsvertrag? 38 aa) Nachfolgeklauseln 38 bb) Sonderfall: Vinkulierungsklauseln 39 cc) Die Vorschrift des 2302 BGB 40 2. Rechtsgeschäftlich 41 a) Gründung und Beteiligung an Gründung 41 b) Kapitalerhöhung 42 c) Erwerb durch Rechtsgeschäft 42 7

d) Besonderheiten bei Testamentsvollstreckung 43 aa) Gründung einer GmbH durch den Testamentsvollstrecker 43 bb) Kapitalerhöhung 44 cc) Erwerb durch Rechtsgeschäft 44 III. Ebenen und Interessenlagen 45 1. Allgemeines 45 2. Ebene der GmbH 45 3. Ebene der Erbengemeinschaft 46 a) Allgemein 46 b) Interessen 46 IV. Gegenstand der Beteiligung 47 1. Geschäftsanteil 47 2. Mitgliedschaft 47 a) Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis 48 b) Mitgliedschaft als subjektives Recht 48 c) Mitgliedschaft als Gegenstand 48 3. Gesellschafterstellung 49 a) Abgrenzung 49 b) Die Erbengemeinschaft als Ganzes 49 c) Der einzelne Miterbe 50 d) Stellungnahme 51 V. Ergebnis 52 Zweiter Teil: Außenverhältnis 55 I. Rechtsausübung gegenüber der Gesellschaft 55 II. Die Vorschrift des 18 Abs. 1 GmbHG 55 1. Zweck der Vorschrift 56 2. Abgrenzung zur aktienrechtlichen Regelung in 69 Abs. 1 AktG 56 3. Gemeinschaftliche Rechtsausübung 57 a) Alle Miterben 57 b) Gemeinsamer Vertreter 58 c) Sonderfall: Teilnahmerecht 59 d) Folge der Uneinigkeit der Miterben 60 8

III. Überlagerung durch 2038 BGB? 61 1. Die erbrechtlichen Regelungen zur Nachlassverwaltung 61 a) Gesamt-, Mehrheits-, Einzelverwaltung 62 b) Abgrenzung zur Verfügung nach 2040 BGB 62 2. Reichweite des Mehrheitsbeschlusses 63 3. Verhältnis 2038 BGB zu 18 Abs. 1 GmbHG 65 a) Vorrang des 18 Abs. 1 GmbHG 65 b) Geltung des 2038 BGB auch gegenüber der GmbH 66 c) Stellungnahme 67 4. Zwischenergebnis 69 IV. Gestaltungsmöglichkeiten 69 1. Satzung 70 a) Höchstpersönliche Ausübung bestimmter Rechte 70 b) Gemeinsamer Vertreter 71 aa) Verpflichtung zur Vertreterbestellung 71 bb) Vorgaben für Person des gemeinsamen Vertreters 71 cc) Vorgaben für Ausübung der Rechte? 72 dd) Ausschluss einer Rechtsausübung durch die Miterben 73 c) Teilnahmerecht 73 d) Legitimation 74 aa) Erbengemeinschaft 74 bb) Mehrheit der Miterben 75 cc) Gemeinsamer Vertreter 75 2. Erblasser 76 a) Anordnung der Testamentsvollstreckung 76 b) Auflage: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters 76 c) Auflage: Übertragung der Verwaltung auf einen Miterben oder Dritten 77 d) (Voraus-) Vermächtnis: Verwaltung des Geschäftsanteils 78 e) Auflage für Rechtsausübung 79 aa) Art und Weise der Rechtsausübung 79 bb) Person des Ausübenden 80 f) Teilungsanordnung 81 g) Vermächtnis oder Vorausvermächtnis 81 9

h) Vollmacht über den Tod hinaus 82 3. Geschäftsordnung 82 V. 18 Abs. 3 GmbHG: Rechtshandlungen gegenüber der Erbengemeinschaft Einladung zur Gesellschafterversammlung 83 1. Allgemeines 83 2. Konflikt zu 51 Abs. 1 GmbHG? 84 3. Problem: Keine Weiterleitung der Einladung an die Miterben 85 4. Problem: Zusammenwirken eines Miterben und des Geschäftsführers gegen die übrigen Miterben 87 5. Miterbe hält noch einen weiteren Geschäftsanteil 88 VI. Sonderfälle 88 1. Erbengemeinschaft hält mehrere GmbH- Geschäftsanteile 88 2. Erbengemeinschaft hält alle GmbH-Geschäftsanteile 89 3. Erbengemeinschaft in der Erbengemeinschaft? 89 VII. Ergebnis 90 Dritter Teil: Innenverhältnis 91 I. Willensbildung in der Erbengemeinschaft 91 II. Die (allgemeinen) Regelungen zur Verwaltung innerhalb der Erbengemeinschaft 91 1. Grundsatz: Gemeinschaftliche Verwaltung, 2038 Abs. 1 Satz 1 BGB 91 2. Mehrheitsverwaltung, 2038 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 745 Abs. 1 Satz 1 BGB 92 a) Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung 93 b) Begrenzung durch 745 Abs. 3 Satz 1 BGB 94 c) Mitwirkungspflicht 94 d) Berechnung der Mehrheit 95 3. Einzelverwaltung, 2038 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 BGB 96 a) Notwendige Erhaltungsmaßnahme 96 b) Verhältnis zur Mehrheitsverwaltung 97 10

III. Übertragung der Vorschriften auf die Verwaltung des Geschäftsanteils durch eine Erbengemeinschaft 97 1. Einzelfallbezogene Ansätze aus Rechtsprechung und Literatur 98 a) Gemeinschaftsverwaltung 98 b) Mehrheitsverwaltung 99 c) Einzelverwaltung 100 2. Generelle Lösungsansätze 100 a) Abstrakte Betrachtungsweise 100 aa) Verhältnis des Geschäftsanteils zum Gesamtnachlass 100 bb) Stellungnahme 101 b) Konkrete Betrachtungsweise 105 aa) Grundsätzlich Mehrheitsbeschluss 105 bb) Abgrenzung nach Inhalt des Verwaltungsrechts 105 cc) Zweistufige Prüfung 105 dd) Anlehnung an die Kriterien des 116 HGB 106 ee) Stellungnahme 107 3. Lösungsvorschlag 112 a) Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung 112 aa) Ursprung der Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung 112 bb) Bedeutung der Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Gesetz 113 cc) Die Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung bei der Ausübung von Verwaltungsrechten aus einem GmbH-Geschäftsanteil 115 (1) Der Begriff ordnungsmäßige Verwaltung 115 (2) Konkretisierung durch 745 Abs. 2 BGB 116 (3) Anlehnung an 21 Abs. 5 WEG 117 (a) Parallele Verwaltungsstruktur 118 (b) Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung 120 (aa) Konkretisierung 120 (bb) Beispielkatalog des 21 Abs. 5 WEG 121 (c) Übertragung der Grundsätze auf die Erbengemeinschaft 122 (d) Zwischenergebnis 125 11

b) Kernbereich der Mitgliedschaft als Grenze der Mehrheitsverwaltung 126 aa) Ansatzpunkt in der Literatur 126 bb) Stellungnahme 126 c) Einfluss erbrechtlicher Anordnungen? 129 d) Zwischenergebnis 130 4. Sonderfall: Einzelverwaltung 132 IV. Einzelne Verwaltungsrechte 134 1. Recht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung 134 2. Recht auf Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung 135 3. Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung 136 4. Informationsrecht 138 5. Stimmrecht 140 a) Allgemein 140 b) Zwei Stufen der Abstimmung 141 c) Beschlussfassung zur Ausübung des Stimmrechts 141 d) Uneinheitliche Abstimmung aus einem Geschäftsanteil 144 e) Stimmverbot 145 aa) Abstimmung in der Gesellschafterversammlung 145 bb) Abstimmung in der Erbenversammlung 147 f) Poolvereinbarung 148 g) Mitteilung der Stimmrechtsausübung 149 h) Beschlussfähigkeit 150 6. Recht zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen 151 a) Allgemein 151 b) Beschlussfassung zur Ausübung des Anfechtungsrechts 151 c) Prozessuale Folgeprobleme 152 aa) Prozessführungsbefugnis und Prozessführung 153 bb) Parteistellung 154 cc) Anfechtungsbefugnis/Aktivlegitimation 155 dd) Notwendige Streitgenossenschaft 156 ee) Rechtskraft 158 ff) Zwangsvollstreckung 159 7. Zwischenergebnis 160 12

V. Einzelheiten zur Beschlussfassung 160 1. Verfahren der Beschlussfassung 161 a) Keine formellen Anforderungen 161 b) Konkludente Beschlussfassung durch Ausübung des Verwaltungsrechts 162 c) Konkludente Beschlussfassung durch Handeln eines Miterben und Genehmigung durch die anderen Miterben 163 d) Zäsur zwischen Beschlussfassung und Rechtsausübung? 164 e) Genügt die Anwesenheit der Mehrheit in der Gesellschafterversammlung? 164 2. Zustimmungspflicht aufgrund Rechtsgemeinschaft? 165 a) Zustimmungspflicht zur Mehrheitsverwaltung 165 aa) 2038 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 BGB 165 bb) 2038 Abs. 2 Satz 1 BGB i.v.m. 745 Abs. 2 BGB 166 b) Zustimmungspflicht zur Gemeinschaftsverwaltung 167 aa) Treuepflicht? 168 bb) 242 BGB? 170 3. Auswirkungen von Besonderheiten innerhalb der Erbengemeinschaft auf die Beschlussfassung 171 a) Uneinigkeit der Miterben 171 b) Minderjährigkeit eines Miterben 172 c) Tod eines Miterben 174 d) Personelle Ungeeignetheit eines Miterben 175 e) Nicht nachfolgeberechtigter Miterbe 175 f) Ein Miterbe verfügt über seinen Anteil am Nachlass 176 VI. Sonderfall: Ein-Mann-GmbH 177 VII. Auseinandersetzung 179 1. Die Vorschrift des 2042 BGB 179 2. Auswirkung auf die Rechtsausübung 180 3. Einschränkung 182 a) Anordnung des Erblassers 182 aa) Ausschluss der Auseinandersetzung 182 bb) Auflage für Zeitpunkt der Auseinandersetzung 184 cc) Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses 184 b) Vereinbarung der Erben 185 13

c) 242 BGB? 185 VIII. Gestaltungsmöglichkeiten 186 1. Keine Einflussnahme durch die Satzung 187 2. Erblasser 187 3. Erben 189 IX. Fazit: Rechtsstellung 191 1. Rechtsstellung der Erbenmehrheit 191 2. Rechtsstellung des Minderheitserben gegenüber Mehrheitsbeschlüssen 192 X. Ergebnis 194 Vierter Teil: Gemeinsamer Vertreter 197 I. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters 197 1. Allgemeines 197 a) Grundsatz: Keine Verpflichtung 197 b) Keine formellen Anforderungen 197 c) Person des gemeinsamen Vertreters 198 2. Bestellung 198 a) Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung 198 b) Erteilung der Vollmacht 199 c) Keine Anzeige/Legitimation 199 3. Ausschluss der Befugnis zur Vertreterbestellung 200 4. Regelung in der Satzung 200 5. Regelung durch letztwillige Verfügung 201 II. Rechtliche Auswirkungen 202 1. Auswirkungen auf die Rechtsausübung 202 a) Ausübung der Rechte für die Erbengemeinschaft 202 aa) Reichweite der Stimmrechtsvollmacht 202 bb) Recht auf Einberufung und Ankündigung 203 cc) Informationsrecht 204 dd) Teilnahmerecht 204 b) Verhältnis zu Handlungen der Miterben 205 c) Reichweite der Befugnisse des gemeinsamen Vertreters 208 d) Stimmverbot des gemeinsamen Vertreters 211 2. Auswirkungen auf das Innenverhältnis 212 14

III. Abberufung des gemeinsamen Vertreters 213 1. Abberufung 213 2. Widerruf der Vollmacht 215 3. Keine Anzeige 216 IV. Einführung einer Pflicht zur Vertreterbestellung? 216 V. Ergebnis 218 Fünfter Teil: Testamentsvollstreckung 221 I. Allgemeines 221 1. Hintergrund 221 2. Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung 222 3. Anordnung der Testamentsvollstreckung 222 4. Befugnisse des Testamentsvollstreckers 223 II. Rechtliche Auswirkungen auf den GmbH-Geschäftsanteil 223 1. Auswirkungen auf die Rechtsausübung 223 a) Ausübung der Verwaltungsrechte 224 b) Stimmrecht 225 aa) Allgemein 225 bb) Stimmverbot 226 (1) Geltungsbereich des Stimmverbots 226 (2) Rechtsfolgen 229 (a) Auswirkungen auf das Stimmrecht 229 (aa) Stimmrechtsausübung durch die Erben 229 (bb) Befugnis zur Vertreterbestellung? 229 (b) Auswirkungen auf die übrigen Gesellschafterrechte 231 (aa) Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 II ZR 250/12 231 (bb) Stellungnahme 232 (cc) Offene Fragestellungen 233 i. Testamentsvollstrecker unterlässt Einberufung 233 ii. Teilnahmerecht zur Ausübung des Stimmrechts? 235 iii. Informationsrecht zur Ausübung des Stimmrechts? 237 15

iv. Anfechtung des gegenständlichen Beschlusses 238 (3) Zwischenergebnis 239 c) Anfechtungsrecht 240 2. Kein Testamentsvollstreckervermerk in der Gesellschafterliste 241 3. Auswirkungen auf das Innenverhältnis 243 III. Beschränkungen der Befugnisse des Testamentsvollstreckers 244 1. Gesetzliche Grenzen 244 a) Keine unentgeltlichen Verfügungen, 2205 Satz 3 BGB 244 b) Keine persönliche Verpflichtung der Erben, 2206 Abs. 1 Satz 1 BGB 245 2. Kernbereich 246 3. Gestalterische Grenzen 248 a) Letztwillige Verfügung 248 aa) Allgemein 248 bb) Aufteilung der Mitgliedschaftsrechte? 249 cc) Regelungen für den Fall des Stimmverbots 251 (1) Ersatztestamentsvollstrecker 252 (2) Erweiterung des Ausübungsverbots auf andere Verwaltungsrechte 253 (3) Erweiterung der Ausübungsbefugnisse der Erben 254 (4) Ausschluss auch der Erben von der Stimmrechtsausübung 254 b) Satzung 255 aa) Allgemeine Beschränkungen 255 bb) Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung von Verwaltungsrechten 256 cc) Beschränkungen für den Fall des Stimmverbots 257 c) Differenzen zwischen Satzung und letztwilliger Verfügung 258 4. Zusammenfassung 258 IV. Ergebnis 259 16

Sechster Teil: Gestaltungsbedarf? 261 Zusammenfassung 265 Literaturverzeichnis 271 17