Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Ähnliche Dokumente
Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rick

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf und Ursula

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Seibel, Rudolf und Ursula gem. UN Resolution A/RES/56/83, ICCPR Art. 1(1) und GG Art. 20(4) Natürliche Personen nach BGB ( 1)

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben

Gesetze. Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze

Selbstverwaltung Lothar Günther Pliezhausenerstr Reinsdorf

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Ich erkläre hiermit meinen Personenstand:

Beweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)

Gerichtsurteil (2012)

SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft

Wahrheiten. Die Staatsverträge des Deutschen Reiches sind immer noch in Kraft?

2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 (siehe unten)

xxx Zwecks Dringlichkeit, per und FAX.

(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt:

zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen zu den entsprechenden Vorgängen z.d.a.

Landgericht Augsburg Dem Präsidenten PERSÖNLICH Am Alten Einlaß Augsburg DATUM Einwurf-Einschreiben

Handlungsempfehlungen

Von internationalem Recht nicht gedeckt Fantasiestaat / Kunststaat BRD

Fachdienst: Jugend, Familie, xxx, xxx xxx xxx, Datum

- 4 - Ob ein Vertrag nichtig ist, lässt sich mit konstitutiver Wirkung nur durch eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes, welches hierfür die

Verpflichtungsklage. des Herrn Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde, Sorauer Straße 26, Berlin,

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht

Internationales Zentrum für Menschenrechte Netzwerk Menschenrecht

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gesetz über das Verfahren zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (Bremisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz - BremVwVG)

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Netzwerk Menschenrecht - Network Human Rights

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den Bekstrasse 5a Gettorf Deutschland

Merkzettel aus Infovideo Die heimliche Weiterführung von azi-deutschland

Beschreibung der Handlungskette

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege

Feststellung: Ihr Schreiben ist rechtsungültig, da die Unterschrift fehlt!

Verfassungsbeschwerde

Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach 123 und 124 GWB

1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit 6 Abs. 5 VOL/A

Art 56 GG Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

Vertraulichkeitsvereinbarung

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts - Musterlösung

Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Protokoll und Dokumentation des Ablaufes einer polizeilichen Kontrolle / Ordnungsamt o.ä.

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Informationen speziell zur Situation in Deutschland

Petition Umsetzung des Willkürverbotes - Änderung 339 StGB - Rechtsbeugung Sammelunterschriftsbogen

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Kinder- Jugendhilfe nach dem SGB VIII

ASF 2010_149. Gesetz. über die Videoüberwachung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 7. Dezember 2010

Steuern dürfen nur von Staaten erhoben werden, was mir unter anderen sogar von der Bundes-SPD mitgeteilt wurde.

2. Tatsachenstoff erfassen

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG)

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Geschäftszeichen Datum Stra-H 01/

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 246/02 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 1. der Frau A..., 2. der Frau B...-P..., 3. der Frau B...

Vertragspartner: Personalausweis Reisepass Sonstiges Ausstellende Behörde: Ausweisnummer: Gültig bis:

Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017

Aktion LANDRAT. Jeder Aktionist erhält eine Ausfertigung des Auswertungsergebnisses durch die zentrale Aktionsleitstelle

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

DR. IUR. H. C. GERHARD STRATE KLAUS-ULRICH VENTZKE RECHTSANWÄLTE

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Politik zum Schutz der Privatsphäre

Bunde$staat Freie und Hansestadt Hamburg

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG

Zweite Evaluierungsrunde. Nachtrag zum Umsetzungsbericht über Deutschland

nehmen wir Bezug auf die Schriftsätze der Klägerin vom und sowie auf den Gerichtsbeschluß vom

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Äußerst wissenswert: Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung

Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Dr. Weismann Bonn

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe

Öffentlicher Brief an den SWR Abteilung GEZ

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Rechtstaatlichkeit das erste Gebot einer EU- Sanktionspolitik

Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Urteil. gegen. Geschäftsstelle:

TG Ting Genossenschaft

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

Sehr geehrte Frau Malmström,

Das Wissen über die Rechte des Deutschen Amtes für Menschenrechte in

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Netzwerk Menschenrecht - Network Human Rights. Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Herrn Hellmut Königshaus Platz der Republik 1

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art.

Allerdings hat das BVerfG die Nichtigkeit der Regelung lediglich für den Fall des 13 Nr. 3 BWahlG angeordnet. Für die Betreuung in allen

Zu den Begriffen deutsches Volk, Deutsche und deutsche Volkszugehörigkeit im Grundgesetz

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen.

Inhalt des Antrags. Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB

Rechte der betroffenen Person

Transkript:

Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: 06246-905004 (Fax: - 905005) Oberdorfstr. 76 67580 Hamm am Rhein Per Telefax: 06731-408 1280 16 Seiten Kreisverwaltung Alzey-Worms Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss z.hd. Herrn M. Ernst-Ludwig-Str. 36 55221 Alzey Die Schreiben werden generell per Telefax übermittelt, damit der Übertragungsnachweis eine eindeutige Dokumentation und Beweislage ermöglicht, da relevante Teile des Dokuments Bestandteil des Nachweises sind. Alles schriftlich zu Protokoll amtl. Unterlage im Sinne des 31(1) LDG, 26 BDG, GG Art.19 GG Artikel 133 Behörden sind verpflichtet, an die zuständigen Stellen weiter zu leiten. Bei allen Personen werden die latent natürlichen Personen - nie die juristischen Personen angesprochen(c.d.m.). Az.: 2-11902/ms-kn KRA-W-Nr. 135/2010 KR-kn Ihr Schreiben vom 11.10.2010 Ihr Widerspruchsverfahren Sehr geehrter Herr M. (Latent Natürliche Person), da um zweifache Ausfertigung gebeten wurde, erhalten Sie das Fax doppelt! 08.11.2010 Ich beziehe mich auf Ihr o.a. Schreiben vom 11.10.2010 und schreibe Ihnen als Natürliche Person in Selbstverwaltung. Mit meinem Schreiben wende ich mich an die latent Natürliche Person M., und nicht an die durch Personalausweis ausgewiesene Verwaltungseinheit und Juristische Person M.. Denn letztendlich haftet diese vollumfänglich wegen der fehlenden Staatshaftung für Ihr Tun und Handeln. Der zugrunde liegende Verwaltungsakt ist mangels gültiger Rechtsgrundlagen nichtig, solange keine anderen oder aktuelleren derzeit gültigen Rechtsgrundlagen als die mir vorliegenden und mit diesem Schreiben dokumentierten - von Ihnen benannt und schriftlich nachgewiesen werden können. Unstrittig sind die nachfolgenden Offenkundigkeiten und Fakten, die im Laufe des Schreibens zweifelsfrei mittels Augenscheinsbeweisen und Zitaten von mir nachgewiesen werden. Ferner wird hiermit eindeutig bewiesen, dass es sich nicht nur um Meinungen meinerseits handelt! Die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sowie die aktuellen Inhalte der Bundesgesetzblätter und die für Sie gültigen Gesetze Ihres sog. souveränen Staates - sowie das derzeit gültige Besatzungsrecht werden Sie ja nicht ernsthaft in Zweifel ziehen wollen?! Sollten Sie, Herr M., mir andere, für mich derzeit gültige Gesetze und Rechtsgrundlagen benennen können, welche u.a. auch die Zahlung von Steuern rechtfertigen und somit als Grundlage des zugrunde liegende Verwaltungsaktes dienen können, würde sich die ganze Angelegenheit im Übrigen sofort erledigen, da ich ja dann - und selbstverständlich - den rechtmäßigen Steuerforderungen nachkommen - also zahlen würde. 1/15

Die BRD Finanzagentur-GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind für mich aufgrund meiner Selbstverwaltung und meiner Personenstandsänderung nicht mehr zuständig ( 20 GVG). Bevor ein Bescheid ergeht, muss vorher sorgfältig geprüft werden, ob er überhaupt Rechtskraft erlangen kann. Ohne die entsprechende verbindliche Zuständigkeit und ohne gültige gesetzliche Grundlagen und Gesetze darf ein entsprechender Bescheid niemals ergehen, zumal er dann gem. 43(3), 44(1, 2) VwVfG in jedem Fall nichtig und somit unwirksam ist! Dies gilt auch für die Finanzverwaltungen, solange sie sich nicht staatsrechtlich als Ämter legitimiert haben! Bis einschließlich heute sind durch die zuständigen Finanzverwaltungen weder entsprechende Stellungnahmen erfolgt, noch haben sich die Finanzverwaltungen gem. derzeitigem Besatzungsrecht entsprechend pflichtgemäß legitimiert. Gemäß derzeit geltendem Besatzungsrecht handelt es sich unstreitig beim Eintreiben von Steuern ohne entsprechende Legitimation, um Plünderung. Ich würde also durch freiwillige Zahlung beliebiger Steuern, Landes- und Verfassungshochverrat begehen, wozu ich aus verständlichen Gründen nicht bereit bin. Plünderung gemäß derzeit gültigem Besatzungsrecht kann mit der Todesstrafe belegt werden! Als natürliche Person nach Personenstandsgesetz von 1913 in der geltenden Fassung ist es meine Pflicht, in Kenntnis der Rechtslage, entsprechende Legitimationen von den Finanzverwaltungen zu verlangen. Meine nach Besatzungsrecht und gem. GG legitime Selbstverwaltung wird vollständig negiert, ignoriert und missachtet! Was hier geschieht, ist die permanente Täuschung im Rechtsverkehr! Wie soll denn in der BRD ein gültiger rechtsmittelfähiger Bescheid erstellt werden, nachdem die Alliierten Besatzungsmächte selbst - in 2006-2007 mittels dem 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz der BRD die Verwaltungsbefugnis als gesetzliche Aufgabe entzogen haben, und jegliche Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in der BRD für die BRD verbieten? Wer diese TÄUSCHUNG im Rechtsverkehr duldet und unterstützt, macht sich meines Erachtens der Strafvereitelung im Amt schuldig. Die Benennung und Anwendung von Gesetzen ohne Geltungsbereich zum Nachteil Dritter ist unzulässig und strafrechtlich relevant. Dies gilt gleichwohl hinsichtlich der rechtsmittelfähigen Bescheide, die sich nachweislich auf Sondergerichte beziehen, da es in der BRD derzeit keine Staatsgerichte gibt ( 15 GVG) und daher ein gesetzlicher Richter nicht zur Verfügung steht, obwohl das Grundgesetz diesen Anspruch auf den gesetzlichen Richter garantiert (GG Art. 101(1))! Nach staatlichem BGB und derzeit gültigen Gesetzen, sind kriminelle Handlungen gegen Dritte in jedem Falle strafbar und können nicht verjähren! Die BRD behauptet und suggeriert ein souveräner Staat zu sein. Dann könnte Sie natürlich selbstverständlich auch Steuern erheben. Aber genau dies ist eine offenkundige und unstrittige Lüge, wie es die vorgenannten und nachfolgenden Fakten und Augenscheinsbeweise eindeutig und zweifelsfrei belegen. Die BRD ist nicht identisch mit Deutschland auch wenn dies suggeriert werden soll, sondern die BRD ist ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet ( 133 GG), welchem durch die Alliierten Besatzungsmächte selbst - mittels dem 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz in 2006 und 2007, jegliche Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben und die Verwaltungsbefugnisse entzogen wurden! In diesem Zusammenhang weise ich auch auf folgende Informationsquelle hin: Deutsches Amt für Menschenrechte - http://www.deutsches-amt.de 2/15

Doch nun zu den Offenkundigkeiten, Fakten und Augenscheinsbeweisen: Am 13.03.2010, habe ich gegenüber der Finanzverwaltung klar zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht mehr dazu bereit bin, beliebige Steuerforderungen stillschweigend zu dulden, sondern dass ich ohne entsprechende gültige Rechtsgrundlage nicht mehr dazu bereit bin, auf der Grundlage von Gesetzen ohne Geltungsbereich beliebige Steuern zu zahlen. Als gesetzestreuer STAATS-Bürger habe ich mich pflichtgemäß unter strikter Anwendung geltenden Rechts und Gesetzes gemäß geltendem Völkerrecht und gem. GG Artikel 20 (3, 4) unter Selbstverwaltung gestellt. Dies geht auch aus der Korrespondenz mit dem Finanzamt eindeutig hervor. Ferner habe ich in Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB 677 wegen Personenstandsänderung und Abwesenheit/Ausfall der staatlichen Stellen in Selbstermächtigung und in Gebrauch meiner latenten Rechtsfähigkeit, meinen Personenstand als NATÜRLICHE PERSON erklärt. Ich bin also kein Personal der BRD. Die BRD Finanzagentur - GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind folglich für mich nicht mehr zuständig ( 20 GVG). Entgegen der in Deutschland gültigen Reichsverfassung (Stand: 28.10.1918) die eine staatsrechtliche Verfassung ist, sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Steuerpflicht des Bürgers kraft Verfassung vor, so dass der deutsche Staatsbürger (nicht BRD-Personal) durch seine Grundrechte auch gegenüber Eingriffen, aber insbesondere auch Übergriffen der Finanzbehörden, geschützt ist. Die AO ist wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), seit dem 01.01.1977 nichtig! Aufgrund des fehlenden staatlich hoheitlichen Aktes des fehlenden Urkundsbeweises, dürfen in der BRD keine Steuern gegenüber Bürgern des Staates Deutsches Reich (nicht Bewohnern der BRD) erhoben werden. Das Grundgesetz ist keine Verfassung! Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig! Der Geltungsbereich des GG wurde aufgehoben. In der BRD herrscht Stillstand der Rechtspflege! 3/15

Der Staat DEUTSCH ist auf keiner Landkarte verzeichnet er existiert nicht! Der Bundespersonalausweis verstößt gegen die universellen Menschenrechte. Ferner dokumentiert und beweist der Bundespersonalausweis die permanenten Menschenrechtsverletzungen am deutschen Staats-Volk durch die BRD und ihre Verwaltungen - und dient somit auch der Beweissicherung, bis dieser unhaltbare Zustand beendet wird! 4/15

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 15 1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Kein BRD-Bediensteter ist dazu in der Lage, seine Geschäftsfähigkeit und seine Staatsangehörigkeit mittels BRD-Dokumenten zu beweisen. Mit dem BUNDESPERSONALAUSWEIS und der Staatsangehörigkeit DEUTSCH können mangels Signatarstaat in der BRD nur juristische Personen ausgewiesen werden. Die logische Folge ist, dass kein Bediensteter der BRD (Personal) geschäftsfähig ist, da juristische Personen nicht denken und handeln können, und auch entsprechende staatsrechtlich gültige Bescheinigungen von juristischen Personen nicht ausgestellt werden können. Ferner bedeutet dies, dass in der BRD alle Adressaten von beliebigen Verwaltungen immer nur juristische Personen sein können. Allein schon aufgrund unserer Personenstandsänderung ist für die BRD-Verwaltungen keine Zuständigkeit mehr gegeben! Die BRD ist kein Staat, sondern ein Firma eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiets (GG Art. 133) Die BRD ist die Wirtschafts- und Verwaltungseinheit Bundesrepublik (in) Deutschland. Der Staat Deutschland ist nicht identisch mit der Wirtschafts- und Verwaltungseinheit Bundesrepublik Deutschland / Bund (siehe auch Begriffsbestimmung der Alliierten in bezug auf Deutschland). Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern geschäftsführender Justiziar der Ländersimulationen in einem staatlich - vorgetäuschtem Provisorium und wird nicht regiert, sondern geschäftsmäßig als Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben. (Art. 65, 120, 133 GG). Kein souveräner Staat würde freiwillig seine eigenen Hoheitsrechte aufgeben, und sich seiner eigenen Legitimation entziehen. Genau dieses wurde in 2006-2007 von den Alliierten Besatzungsmächten mittels des 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetzes veranlasst! 5/15

========================================================================== ======================================================================= 6/15

7/15

Das 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19.04.2006 bestimmt u.a. in Artikel 14, dass der 1 (Geltungsbereich) des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz der BRD (EGGVG) aufgehoben und ersatzlos gestrichen wurde. Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des EGGVG ist damit das betreffende Gesetz selbst (Gerichtsverfassungsgesetz), sowie die entsprechenden Paragrafen im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO), dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) und den 2, 3, und 5 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG), welche die Arbeit der ordentlichen Gerichte und anderer Organe mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen regeln, suspendiert und nicht mehr anwendbar, da niemand mehr feststellen kann, wo diese Gesetze eigentlich noch gelten. Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007, wird im Artikel 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt. Damit ist das deutsche Recht in der BRD für die BRD durch die Militärregierung außer Kraft gesetzt oder aufgehoben worden. Dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) ist zu entnehmen, dass das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt wurde. Das hatte zur Folge, dass gemäß der SHAEF Proklamation Nr. 1 Punkt II und III, in Verbindung mit dem SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel II, Punkt 3b und SHAEF Gesetz Nr. 2 Artikel I Punkt 1a, Artikel III Punkt 5, Artikel IV Punkt 7, Artikel V Punkt 8 und 9 die Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie alle Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Organe in der BRD für ihre Tätigkeit, ausdrücklich die Genehmigung und Autorisation durch den SHAEF Gesetzgeber bedürfen ansonsten wirken sie illegal. 8/15

Jede Behörde, jedes Amt und jede Verwaltung ist spätestens auf Anfrage hin dazu verpflichtet, dem Bürger - ihrem Souverän gegenüber die Rechtmäßigkeit des entsprechenden Verwaltungsakts zu beweisen! Die jeweilige Behörde (Verwaltung) handelt ohne den Nachweis des staatlichhoheitlichen Aktes im Urkundsbeweis ohne entsprechende Vollmacht und muss ihre gültige Legitimation und Ermächtigung durch die Alliierten Besatzungsmächte zweifelsfrei nachweisen. Verwaltungsverfahrensgesetz Setzt in diesem Zusammenhang Staatlichkeit und eine gültige Abgabenordnung voraus! 9/15

10/15

Zum Thema Plünderung(Steuern) und was bedeutet DEUTSCHLAND ein Auszug aus dem gültigen SHAEF-Militärgesetz Nr. 52 --------------------------------------------------------------------------------------------------- 11/15

Im Zusammenhang mit der KFZ-Steuer ist derzeit das folgende Gesetz gültig: Selbst im Zusammenhang mit den Reichsgesetzen gibt es also keine KFZ-Steuerpflicht. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301). Dies ist auch für die Finanzverwaltungen bindend - gem. BVerfGG 31. Diese stillschweigende Voraussetzung ist kein Gesetz! Auf welche derzeit gültigen Rechtsgrundlagen stützt sich also Ihr Verwaltungsakt? Kein Amt! folglich kein Vollzug der FZV von Amts wegen Keine gültigen Steuergesetze! folglich keine Steuerpflicht... Stillschweigende Duldung? Ich bin nicht dazu bereit dieses ungesetzliche Vorgehen stillschweigend zu dulden! Wie können Verwaltungen von den Bürgern ihrem Souverän - erwarten, dass sie sich an deren Vorschriften halten, wenn die Verwaltungen selbst ihre eigenen Vorschriften nicht kennen - oder missachten und ignorieren? Bewohner des Bundesgebietes sind keine Staatsbürger der Bundesgebietes!, da das Bundesgebiet kein Staat sein kann. 12/15

Soweit zu den Rechtsgrundlagen. Kommen wir jetzt zur Finanzverwaltung: Auch dieses Schreiben kann man nach Würdigung aller Umstände nur als Lüge und vorsätzliche Täuschung im Rechtsverkehr bezeichnen! Eine Kopie meines Fax an das Finanzamt vom 03.10.2010 liegt auch der Zulassungsstelle vor, und beweist somit - zumindest von meiner Seite aus - meine Aussagen! Hier die für Sie relevanten Zitate: Ich beziehe mich auf Ihr o.a. Schreiben, welches ich von Ihnen zur Kenntnis erhalten habe. Dieses Schreiben enthält gleich mehrere offenkundige Unwahrheiten - auch in Bezug auf die von Ihnen getroffenen Aussagen im Zusammenhang mit dem Erfolg der Vollstreckung meiner KFZ-Steuer. Letzteres kann Ihnen Ihr Kollege, Herr Spengler, eindeutig bestätigen, da eine von ihm vorgeschlagene Abmachung mündlich von mir bestätigt wurde! Sollte er sich nicht mehr an seinen eigenen Vorschlag erinnern können, bin ich gerne bereit auf die 3 weiteren anwesenden Zeugen zurückzugreifen. Ich habe deshalb seit März diesen Jahres pflichtgemäß im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und über Monate hinweg mehrfach versucht, von den Finanzverwaltungen eine gesetzlich einwandfreie Legitimation für deren Steuereinzug zu erhalten, insbesondere sollte dem Unterzeichner der Geltungsbereich der Abgabenordnung nachvollziehbar dargelegt werden. Bis einschließlich heute habe ich nie eine Antwort hinsichtlich der zu klärenden Sachverhalte erhalten, obwohl die Verwaltungen dazu verpflichtet sind. Meinen geschilderten Zitaten und Offenkundigkeiten wurde niemals widersprochen und somit alles durch Nichtantwort und Fristablauf bestätigt. Würde ich unter diesen Umständen freiwillig Steuern zahlen, käme ich meinen Verpflichtungen als öffentlich Bediensteter nicht mehr nach, und würde Hochverrat begehen. Dies ist für mich nicht tolerierbar und wird von mir auch nicht geduldet! Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, meine Steuern sofort zu zahlen, sobald der entsprechende Nachweis erbracht wird. Dies ist bis einschließlich heute nicht erfolgt. Stattdessen werden unangemeldete Plünderungen vorgenommen. In dem Moment wo die Verwaltungen ohne Legitimation ihre Steuern bei mir durch persönliche Übergabe plündern (pfänden), dokumentieren sie durch die Unterschrift des entsprechenden Bediensteten, dass ich nur unter Zwang und unter Protest also unfreiwillig - gezahlt habe. Ich kann dann wegen Hochverrats nicht mehr belangt werden - und ich habe meiner Pflicht genüge getan! Diese Sachverhalte wurden Ihrem Kollegen, Herrn Spengler, bereits mitgeteilt. Da die Pfändungen (Plünderungen) durch persönliche Übergabe des Betrags also für mich der einzig gangbare Weg sind, hatte Herr Spengler selbst vorgeschlagen, in Zukunft bei weiteren Pfändungen entsprechende Benachrichtigungen in meinen Briefkasten zu werfen, damit ich jeweils die weitere Vorgehensweise (Termin) mit ihm besprechen könnte. Da ich klargestellt hatte, mich unter diesen Bedingungen vorläufig dem Zwang der illegalen und ungesetzlichen Pfändungen zu beugen. Seit Ihrer Vollstreckungsvorankündigung warte ich also auf entsprechende Nachricht ihres Vollstreckungsbediensteten wegen Terminabsprache! Die Entscheidung, ob Sie die illegale und ungesetzlichen Pfändung tatsächlich vornehmen, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Sie müssen die Folgen persönlich verantworten. Bis einschließlich heute hat sich niemand von den Finanzverwaltungen mehr bei mir gemeldet. Das Geld liegt vereinbarungsgemäß - immer noch bei mir zur Abholung (Plünderung) bereit. Somit ist zweifelsfrei dokumentiert, dass ich mich rechtlich korrekt und einwandfrei verhalten habe - und somit unschuldig bin, und wer die tatsächlichen Verursacher der Probleme sind! 13/15

Dies hängt vielleicht auch damit zusammen, dass ausnahmslos alle in der Angelegenheit involvierten Bediensteten der Finanzverwaltungen - wie mehrfach angekündigt - mittlerweile entsprechend angezeigt- und auch die entsprechenden Strafanträge gestellt wurden. Wenigstens wegen der folgen Straftatbestände: wegen Plünderung oder versuchter Plünderung, Anstiftung-, Erpressung- und versuchter Erzwingung zum Landes- und Verfassungshochverrat. Ferner wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Willkür. Zum gegebenen Zeitpunkt werden sich diese BRD-Bediensteten - aufgrund meiner Dokumentationen der entsprechenden Vorgänge - in jedem Fall entsprechend zu verantworten haben. Gegebenenfalls auch in Bezug auf das aktuelle Besatzungsrecht (SHAEF Gesetze). Dies betrifft natürlich unmissverständlich in gleichen Maßen auch alle anderen ungesetzlich - und somit als Privatpersonen handelnden BRD-Bediensteten genauso! Hieraus resultierende Schadensersatzforderungen können nicht verjähren und werden auch an meine Nachfahren vererbt. Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Fakten gibt es folglich weder einen Grund - noch eine gesetzliche Grundlage, für die Maßnahme der Zulassungsstelle. Alle aktuellen - zur rechtlichen Beurteilung der Angelegenheit - erforderlichen Augenscheinsbeweise liegen Ihnen durch dieses Schreiben hiermit unmittelbar und direkt vor! Trotzdem werden Sie von mir aufgefordert, dies anhand hiervon unabhängiger Quellen nochmals persönlich zu überprüfen! Weshalb sollten also auch Sie sich der o.a. Straftatbestände schuldig machen? Zu Ihrer eigenen Sicherheit, Herr M., würde ich an Ihrer Stelle der Finanzverwaltung dieses Schreiben zur Stellungnahme vorlegen. Vielleicht erhalten Sie ja eine entsprechende Stellungnahme der um Amtshilfe bittenden Finanzverwaltung. Sollten Ihnen sehr geehrter Herr M., andere derzeit gesetzlich geltende Bestimmungen zugänglich sein, als die hier vorgelegten Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten bezüglich meiner Zitierung der rechtlichen Sachverhalte, bitte ich darum, mir kurzfristig eine entsprechende schriftliche dezidierte Stellungnahme zukommen zu lassen, da alle Beteiligten ein Interesse an eindeutiger Rechtssicherheit haben sollten und müssten. Aus verständlichen Gründen reicht es mir nicht aus, wenn von Ihrer Seite aus nur unbewiesene anders lautende Feststellungen getroffen werden sollten. Sollten Sie, Herr M., auf die Gültigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes bestehen, müssen Sie Im Rahmen Ihrer Amts -Hilfe natürlich auch die entsprechenden Legitimationen und Berechtigungen, im Zusammenhang mit Ihrer Zwangshandlung, bezüglich der ungesetzlichen KFZ-Steuer - auch in Bezug auf das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetze) - nachweisen können, wozu Sie hiermit von mir vorsorglich aufgefordert werden. Ferner müssten Sie die Rechtsgültigkeit eindeutig und zweifelsfrei beweisen. Nochmals und abschliessend: Die BRD Finanzagentur-GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind für mich nicht mehr zuständig ( 20 GVG) und können folglich auch keine ungesetzlichen Steuern mehr von mir einfordern! PS: Mit Datum vom 05.11.2010, während meiner Überprüfung dieses Schreibens, habe ich in der Angelegenheit eine Mahnung erhalten, ohne Benennung eines zuständigen und somit persönlich verantwortlichen Bediensteten - und ohne jeglichen Bezug auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen (ungeachtet dessen - ob gültig oder nicht)! Das hiermit vorliegende Schreiben gilt vollumfänglich für jede Art der ungesetzlichen und illegalen Steuereintreibung und Erpressung. Ferner für alle noch in diesem Zusammenhang erfolgenden ungesetzlichen Aktionen beliebiger Art und Weise. Alles wird dokumentiert und zum gegebenen Zeitpunkt zur Anwendung kommen. Sollten Sie also auf der Forderung bestehen, muss nach Terminabsprache ein Bediensteter das Geld gegen Quittung abholen zur Dokumentation der Plünderung! Ich beuge mich dann vorläufig der Gewalt und zahle unter Protest Das Geld liegt bereit! 14/15

Aufgrund der Aufmachung der Mahnung könnte sich auch jemand einen Scherz erlaubt haben. Mit Scanner ist Betrug bei automatisierten Schreiben für die niemand verantwortlich zeichnet - sehr einfach! Es ist z.b. die Rede von Seite 18 (die ersten 17 Seiten liegen mir allerdings nicht vor). Siehe Anhang. Sollten Sie, Herr M., keine anderen derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen benennen können und auch nicht schriftlich vorlegen, dann ist die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes (wie von mir vorgetragen) - mittels der hier von mir durch Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten, Ihnen direkt vorliegenden Beweise - eindeutig und hinlänglich bewiesen und bestätigt. Ich weise als natürliche Person (nach Personenstandsgesetz von 1913 - in der geltenden Fassung) auf die persönliche und vollumfängliche Haftung eines jeden Bediensteten der BRD- Verwaltungen und der Firma BRD Finanzagentur GmbH und deren Folgeorganisationen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG) - gem. staatl. BGB hin (latent natürliche Personen), und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die BRD Finanzagentur-GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind für mich nicht mehr zuständig ( 20 GVG). Der Geltungsbereich des GG wurde aufgehoben. Da Staatsgerichte (s. 15 GVG) in der BRD n i c h t existieren, sind rechtsmittelfähige Bescheide obsolet. 31 Abs. 1 BverfGG "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." 155 BGB - Versteckter Einigungsmangel Dieses Schreiben dient der Beweissicherung und dokumentiert weiterhin die Grundlagen meiner Strafanzeigen und Strafanträge, sowie der Schadensersatzforderungen - bezogen auf tatsächlich geltendes Recht und Gesetz in der BRD für die BRD und die begangenen Menschenrechtsverletzungen zum entsprechenden Zeitpunkt - die ich zu gegebener Zeit in jedem Falle ausnahmslos und vollumfänglich stellen werde, wobei das Verhalten eines jeden involvierten Bediensteten entsprechende Berücksichtigung finden wird. Meine, dem entsprechenden Forderungen, können nicht verjähren und werden an meine Nachfahren vererbt! Es wird Öffentlichkeit hergestellt werden. Die alliierten Begriffsbestimmungen in bezug auf D e u t s c h l a n d (Deutsches Reich) sind absolut bindend für alle sog. Verwaltungsbehörden in dieser Staatssimulation namens Bundesrepublik Deutschland, in der es keine Rechtssicherheit geben wird und geben kann, da es ein völkerrechtliches Subjekt namens Bundesrepublik Deutschland nicht gibt. Alle von mir getroffenen Äußerungen und Aussagen beinhalten in keinem Falle eine Einlassung auf BRD-Recht (BRD=Anwendung der Rechts-Normen und nicht der Gesetze), und können deshalb auch nicht dementsprechend ausgelegt und angewendet werden. Mit freundlichen Grüßen Seibel, Rudolf Unterschriften gem. EU Annex doc 10111/06 und UN Resolution A/RES/56/83 Anlagen http://www.deuww.de 15/15