Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf und Ursula
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- Hanna Kohl
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1 Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf und Ursula Telefon: (Fax: ) Oberdorfstr Hamm am Rhein 5 Seiten Vollstreckungsstelle z.hd. Herrn C. Die Schreiben werden generell per Telefax übermittelt, damit der Übertragungsnachweis eine eindeutige Dokumentation und Beweislage ermöglicht, da relevante Teile des Dokuments Bestandteil des Nachweises sind. Alles schriftlich zu Protokoll amtl. Unterlage im Sinne des 31(1) LDG, 26 BDG, GG Art.19 GG Artikel 133 Behörden sind verpflichtet, an die zuständigen Stellen weiter zu leiten. Bei allen Personen werden die latent natürlichen Personen - nie die juristischen Personen angesprochen(c.d.m.). Ihr Schreiben vom /161/31792-III/3 C 62/10T Sehr geehrter Herr C. (latent natürliche Person), beachten Sie bitte die Verfügung am Ende dieses Schreibens - und leiten das Fax entsprechend unverzüglich weiter. Wir schreiben als natürliche Personen in Selbstverwaltung. Aufgrund unserer Personenstandsänderung werden unsere Persönlichkeitsrechte als natürliche und somit rechtsfähige Personen derzeit absolut missachtet und ignoriert! Da die Ankoppelung der juristischen Doppelgänger infolge unserer Kenntnis nicht mehr möglich ist, und die Adressaten in jedem Fall innerhalb der BRD die juristischen Doppelgänger sind. Die rechtsfähigen Personen an ihrem Wohnort können derzeit durch die BRD-Verwaltungen nicht erreicht werden. Es ist unser ausdrücklicher Wunsch und Wille, dass bezüglich dieses Schreibens und der damit verbundenen Vorgänge Öffentlichkeit hergestellt wird von wem auch immer! Eine weite Verbreitung ist ausdrücklich erwünscht. Persönlichkeitsrechte können hierdurch nicht verletzt werden, da alle Bediensteten der BRD und deren Verwaltungen lediglich den Status von Juristischen Personen inne haben. Der Status von natürlichen Personen kann mangels Signatarstaat in der BRD von der BRD nicht bescheinigt werden. Vorab folgender Hinweis an alle Bediensteten auch Amtsgericht und Polizei, die von diesem Fax Kenntnis erhalten: Sollten Sie bezüglich unserer Zitierung der rechtlichen Sachverhalte andere gesetzlich geltende Bestimmungen nachweisen können, bitten wir darum, uns kurzfristig eine entsprechende schriftliche dezidierte Stellungnahme zukommen zu lassen, da alle Beteiligten ein Interesse an eindeutiger Rechtssicherheit haben sollten. Das Betreten unserer Grundstücke und unserer Immobilien von Personen in ihrer Eigenschaft als Bedienstete der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und damit verbundener Unternehmen und Verwaltungen, wie z.b. dem Finanzamt Worms - ohne unsere ausdrückliche Aufforderung und Erlaubnis ist Hausfriedensbruch, und wird dem entsprechend geahndet. 1/5
2 Die in unserer Verfügung vom geforderten Stellungnahmen aller beteiligter bediensteten Personen der Finanzverwaltungen wurden durch Fristablauf beantwortet, indem von niemandem eine entsprechende Stellungnahme vorliegt. Insofern dokumentiert dieses Schreiben, dass sich die Finanzverwaltungen und deren Bedienstete nicht an geltendes Recht und die bindenden Weisungen des Bundesverfassungsgerichts halten. Ferner dokumentiert das Schreiben für uns die Grundlage aller unserer Haftungsansprüche bei späteren, unverjährbaren und vollumfänglichen Schadensersatzforderungen gegenüber den in der Angelegenheit involvierten Bediensteten der BRD-Verwaltungen, dies bezogen auf die vollumfängliche persönliche Haftung der Bedienstete wegen der fehlenden Staatshaftung. Wenn sich schon die Bediensteten selbst nicht mehr an ihre eigenen Verwaltungsvorschriften halten, wie kann dann von rechtstreuen Staatsbürgern erwartet und verlangt werden, dass sie in Kenntnis der Sach- und Rechtslage, ungültigen und nichtigen Vorschriften Folge leisten. Das ist Amtsanmaßung, Anarchie, Rechtsbeugung, Willkür Diktatur, Terrorismus und Anstiftung zum Landes- und Verfassungshochverrat. Als langjähriger Angestellter im öffentlichen Dienst zuletzt im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst habe ich(seibel Rudolf) ein Gelöbnis abgelegt, das besagt, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze wahren werde. Ich halte mich im wesentlichen daran, da meines Erachtens die Einhaltung von Recht und Ordnung wichtige Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Miteinander sind. Insofern bin ich an geltendes Recht und Gesetz gebunden - ja bin ich sogar zum Widerstand gegen Verfassungsfeinde und Hochverräter verpflichtet, die bindende Gesetzte hinsichtlich der Bedeutung und dem Bezeichneten als persönliche Rechtsauffassung rabulistisch auslegen. Insofern kenne ich die Probleme die daraus resultieren, wenn man seine Aufgaben und Pflichten, auch wenn es unangenehm wird ernst nimmt. Aber schließlich haben wir eine Verantwortung gegenüber unserem Souverän- und auch unseren Kindern und Nachfahren gegenüber übernommen! Ich bin betroffen und schäme mich für jeden Einzelnen dieser gegen ihren Amtseid oder Dienstgelöbnis handelnden Personen sog. deutsche Staatsbürger mit der Staatsangehörigkeit deutsch, deren Staat auf keiner Landkarte zu finden ist. Sofern Sie Herr C., die von Ihnen angedrohte illegale und ungesetzliche Maßnahme am , tatsächlich durchführen wollen, teilen wir im Vorfeld folgendes mit: Wir stehen Ihren Bediensteten am in der Zeit von bis zur Verfügung! Wir widersprechen dieser illegalen Maßnahme bis zuletzt und beugen uns zunächst der Gewalt, die hier auf der Grundlage von Gesetzen ohne Geltungsbereich stattfinden soll. Unter Protest werden wir die Zahlung, zu der wir gezwungen werden, durch persönliche Übergabe an Ihre Bediensteten leisten um eine Eskalation zu verhindern. Die Zahlung ist in keinem Fall ein Anerkenntnis der von Seiten der Finanzverwaltung behaupteten Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Die Maßnahme erfolgt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Benennung von Gesetzen ohne Geltungsbereich. Wir dokumentieren hiermit, dass wir keinen Landes- und Verfassungshochverrat begehen, sondern gegen geltendes Recht und Gesetz zur Zahlung gezwungen werden sollen. Wir halten uns in der Sache strikt an geltendes Recht und Gesetz. Im Rahmen des derzeit geltenden Besatzungsrechts handelt es sich hierbei unzweifelhaft um Plünderung! Wir werden nach erfolgter Plünderung in jedem Fall entsprechende Strafanträge wegen Plünderung bei den alliierten Behörden stellen - und anregen, mit der vollen Kraft des Militärgesetzes entsprechend gegen die involvierten Personen vorzugehen. Zu gegebener Zeit werden sich die beteiligten Personen in jedem Fall zu verantworten haben. Im schlimmsten Fall gegenüber der Militärregierung - im Zusammenhang mit der erfolgten Plünderung. Oder vor einem Zivilgericht wegen der vollumfänglich bestehenden Schadensersatzpflicht - die nicht verjähren kann. 2/5
3 Wir haben seit Monaten gegenüber den Finanzverwaltungen klar zum Ausdruck gebracht, dass wir nicht dazu bereit sind Verfassungshochverrat zu begehen, indem wir Steuern zahlen, deren Rechtmäßigkeit nicht eindeutig nachgewiesen ist - und wir sofort zahlen würden, nachdem die Rechtmäßigkeit von den Verwaltungen und deren Mitarbeitern schriftlich nachgewiesen ist! Wir haben über Monate hinweg klargestellt, dass wir dazu bereit sind, die von uns abverlangten Steuern nachvollziehbar - an einen Staat im völkerrechtlichen Sinne - zu leisten. Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und die mit dieser Firma verbundenen Organisationen erfüllen diese Voraussetzungen jedoch derzeit nicht! Zu Recht fordern wir deshalb auch jetzt und immer wieder solange keine entsprechende Legitimierung erfolgt, die unverzügliche Rückzahlung der arglistig, böswillig und betrügerisch erschlichenen Steuergelder, deren Rückzahlung aus vorgenannten Gründen auch nicht verjähren kann. Die Rechtmäßigkeit der Forderungen wurde uns bisher niemals und von niemandem nachgewiesen. Die Behörde ist in der Beweispflicht und hat uns die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen eindeutig und unzweifelhaft, sachlich und sachbezogenen, anhand geltendem Recht und Gesetz zu beweisen. Der dieser Forderung zugrunde liegende Bescheid hätte bei rechtlich korrekter Prüfung niemals ergehen können und dürfen! Zumal wir ausdrücklich vorher! unter Benennung der geltenden Rechtsgrundlagen eine korrekte Prüfung gefordert hatten. Wir sind kein Personal der Firma BRD Finanzagentur GmbH, welche als Dienstleistungsunternehmen im Handelsregister Frankfurt am Main, beim dortigen Amtsgericht, unter der Nummer eingetragen ist und dies gilt auch für deren Folgeorganisationen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG). Als natürliche Personen in Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) sind die BRD und ihre Verwaltungsorgane für uns nicht mehr zuständig (GVG 20). Die geplante Plünderung ist ein eindeutiger Verstoß gegen geltendes Völkerrecht GG Art. 25. Mit der Durchführung dieser Plünderung und der Quittierung der erpressten Summe dokumentieren Sie, dass Sie wissentlich gegen die folgenden Offenkundigkeiten und Sachverhalte verstoßen haben: Abs. 1 BverfGG "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."! 2. Verwaltungen der BRD sind für Personen in Selbstverwaltung nicht zuständig (GVG 20) 3. Nichtigkeit der AO seit 1977 wegen Verletzung des Zitiergebots! 4. Die fehlende Steuerpflicht in der BRD! 5. Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301)! 6. Unsere Ihnen vorliegende Erklärung zum veränderten Personenstand! 7. Ihre Adressaten sind in jedem Fall juristische Personen! Insofern sind alle Forderungen und Bescheide - juristisch betrachtet - die Antragung von (Schein-) Rechtsgeschäften von Nichtberechtigten, die nur eine Rechtswirkung haben können, nämlich die der Nichtigkeit! 8. Beliebige Zahlungen von wie auch immer gearteten Steuerforderungen erfüllen den Straftatbestand des Landes- und Verfassungshochverrats, solange die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht eindeutig und zweifelsfrei bewiesen ist, da die BRD eine Firma(NGO) ist, und nicht der Staat - wie die meisten zu wissen glauben. Der Geltungsbereich der Abgabenordnung wird innerhalb dieser Ordnung nicht benannt und ist daher nicht nachvollziehbar. Eine Steuerpflicht vermag das Grundgesetz (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) nicht zu vermitteln. Auf die aktuelle Rechtslage weisen wir diesbezüglich ausdrücklich hin. Da Staatsgerichte (s. 15 GVG) in der BRD n i c h t existieren, sind ihre rechtsmittelfähigen Bescheide obsolet. Gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind Ihre nicht unterschriebenen Bescheide des weiteren lediglich Entwürfe. 3/5
4 Wie lange wollen Sie sich noch Ihrer Verantwortung und Ihren Dienstpflichten entziehen. Falls Sie die Medien beobachten, werden Sie feststellen, dass die Ratten bereits angefangen haben das sinkende Schiff zu verlassen. Zusammenfassung der rechtlichen Sachverhalte: Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom , wird im Artikel 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt. Damit ist das deutsche Recht in der BRD für die BRD durch die Militärregierung außer Kraft gesetzt oder aufgehoben worden. Das 1. Bundesbereinigungsgesetz vom bestimmt u.a. in Artikel 14, dass der 1 (Geltungsbereich) des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz der BRD (EGGVG) aufgehoben und ersatzlos gestrichen wurde. Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des EGGVG ist damit das betreffende Gesetz selbst (Gerichtsverfassungsgesetz), sowie die entsprechenden Paragrafen im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO), dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) und den 2, 3, und 5 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG), welche die Arbeit der ordentlichen Gerichte und anderer Organe mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen regeln, suspendiert und nicht mehr anwendbar, da niemand mehr feststellen kann, wo diese Gesetze eigentlich noch gelten. Dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) ist zu entnehmen, dass das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt wurde. Das hatte zur Folge, dass gemäß der SHAEF Proklamation Nr. 1 Punkt II und III, in Verbindung mit dem SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel II, Punkt 3b und SHAEF Gesetz Nr. 2 Artikel I Punkt 1a, Artikel III Punkt 5, Artikel IV Punkt 7, Artikel V Punkt 8 und 9 die Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie alle Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Organe in der BRD für ihre Tätigkeit, ausdrücklich die Genehmigung und Autorisation durch den SHAEF Gesetzgeber bedürfen ansonsten wirken sie illegal. Damit sind alle ergangenen Bescheide und Urteile rechtunwirksam und können mangels bestehender Staatsaufbaumängel in der BRD nicht vollstreckt werden. Wir weisen nochmals darauf hin: Sollten Sie bezüglich unserer Zitierung der rechtlichen Sachverhalte andere gesetzlich geltende Bestimmungen nachweisen können, bitten wir darum, uns kurzfristig eine entsprechende schriftliche dezidierte Stellungnahme zukommen zu lassen, da alle Beteiligten ein Interesse an eindeutiger Rechtssicherheit haben sollten. Alle von uns geschilderten Sachverhalte beziehen sich niemals auf unsere persönliche Meinung - sondern ausschließlich auf derzeit geltendes Recht und Gesetz, und wurden seit Monaten von den Finanzverwaltungen und ihren Bediensteten negiert! Alle von uns getroffenen Äußerungen und Aussagen beinhalten in keinem Falle eine Einlassung auf BRD-Recht, und können deshalb auch nicht dementsprechend ausgelegt und angewendet werden. Mit der vollen Ihnen angemessenen Hochachtung Seibel, Rudolf Seibel, Ursula Unterschrift gem. EU Annex doc 10111/06 und UN Resolution A/RES/56/83 V. Zur Kenntnisnahme: 1. Per Telefax: Amtsgericht Worms An den Direktor des Amtsgerichts - Herrn T. B. Hardtgasse Worms 4/5
5 2. Per Telefax: Polizeidirektion Worms An den Leiter der Polizeidirektion - Herrn W. S. Hagenstraße Worms 3. Per Telefax: Volksbank Worms-Wonnegau eg Filiale Hamm - Herrn W. S. Goethe-Straße Hamm 4. Vollstreckungsstelle z.hd. Herrn C. 5. Per Telefax: 06781/ Finanzamt Idar-Oberstein an die Leiterin der Finanzkasse z. Hd. Frau M. S. Hauptstr Idar-Oberstein 6. per Telefax: Geschäftsstellenleiter z.hd. Herrn M. D. 7. z.hd. Herrn K. 8. Vollstreckungsstelle z.hd. Herrn W. 9. Vollstreckungsaußenstelle z.hd. Herrn S. Seibel, Rudolf Seibel, Ursula 5/5
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Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf
Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: 06246-905004 (Fax: - 905005) Oberdorfstr. 76 67580 Hamm am Rhein Per Telefax: 06731-408 4290 7 Seiten Kreisverwaltung Alzey-Worms
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Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: 06246-905004 (Fax: - 905005) Oberdorfstr. 76 67580 Hamm am Rhein Per Telefax: 06731-408 1280 16 Seiten Kreisverwaltung Alzey-Worms
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