Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf

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2 Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: (Fax: ) Oberdorfstr Hamm am Rhein Per Telefax: Seiten Kreisverwaltung Alzey-Worms Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss z.hd. Frau K. R. Ernst-Ludwig-Str Alzey Die Schreiben werden generell per Telefax übermittelt, damit der Übertragungsnachweis eine eindeutige Dokumentation und Beweislage ermöglicht, da relevante Teile des Dokuments Bestandteil des Nachweises sind. Alles schriftlich zu Protokoll amtl. Unterlage im Sinne des 31(1) LDG, 26 BDG, GG Art.19 GG Artikel 133 Behörden sind verpflichtet, an die zuständigen Stellen weiter zu leiten. Bei allen Personen werden die latent natürlichen Personen - nie die juristischen Personen angesprochen(c.d.m.). Az.: KRA-W-Nr. 135/2010 KR-kn Ihr Schreiben vom Mündliche Verhandlung am Uhr10 Sehr geehrte Frau K. R. (Latent Natürliche Person), Ich beziehe mich auf Ihr o.a. Schreiben vom und schreibe Ihnen als Natürliche Person in Selbstverwaltung. Mit meinem Schreiben wende ich mich an die latent Natürliche Person K. R., und nicht an die durch Personalausweis ausgewiesene Verwaltungseinheit und Juristische Person K. R.. Denn letztendlich haftet diese vollumfänglich wegen der fehlenden Staatshaftung für Ihr Tun und Handeln. Offensichtlich hat sich die Zuständigkeit kurzfristig geändert und Sie Frau K. R. sind jetzt in dieser Angelegenheit zuständig und somit auch persönlich voll verantwortlich und haftbar. Aufgrund des Datums Ihres Schreibens muss ich davon ausgehen, dass Sie vom Inhalt meines Schreibens selbst keine Kenntnis haben. Sollte ich mich in diesem Punkt irren, würde Ihre Einladung allerdings keinen Sinn mehr machen! Insofern ist Kenntnis vom Inhalt meines Schreibens von auch in Bezug auf den von Ihnen angebotene Termin für eine mündliche Verhandlung von ausschlaggebender Bedeutung - und auch sehr wichtig für Sie selbst - als die jetzt zuständige Bedienstete, wie ich im Folgenden ausführlich darlegen werde. Wir alle sind persönlich von diesen Vorgängen betroffen. Beachten Sie bitte in jedem Fall die Zusammenfassung für den Kreisrechtsausschuss am Ende des Schreibens. Dem vorher zuständigen Herrn M., sofern er vom Inhalt meines Schreiben denn tatsächlich Kenntnis genommen hat (dies ist oder war ja seine Aufgabe), habe ich unmissverständlich versichert, dass das gesamte Problem sofort aus der Welt geschafft wird, wenn er mir die dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden gültigen Rechtsgrundlagen eindeutig und zweifelsfrei benennen und nachweisen kann. Zitate : 1/15

3 Sollten Sie, Herr M., mir andere, für mich derzeit gültige Gesetze und Rechtsgrundlagen benennen können, welche u.a. auch die Zahlung von Steuern rechtfertigen und somit als Grundlage des zugrunde liegende Verwaltungsaktes dienen können, würde sich die ganze Angelegenheit im Übrigen sofort erledigen, da ich ja dann - und selbstverständlich - den rechtmäßigen Steuerforderungen nachkommen - also zahlen würde. Sollten Ihnen sehr geehrter Herr M., andere derzeit gesetzlich geltende Bestimmungen zugänglich sein, als die hier vorgelegten Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten bezüglich meiner Zitierung der rechtlichen Sachverhalte, bitte ich darum, mir kurzfristig eine entsprechende schriftliche dezidierte Stellungnahme zukommen zu lassen, da alle Beteiligten ein Interesse an eindeutiger Rechtssicherheit haben sollten und müssten. Aus verständlichen Gründen reicht es mir nicht aus, wenn von Ihrer Seite aus nur unbewiesene anders lautende Feststellungen getroffen werden sollten. Sollten Sie, Herr M., auf die Gültigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes bestehen, müssen Sie Im Rahmen Ihrer Amts -Hilfe natürlich auch die entsprechenden Legitimationen und Berechtigungen, im Zusammenhang mit Ihrer Zwangshandlung, bezüglich der ungesetzlichen KFZ-Steuer - auch in Bezug auf das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetze) - nachweisen können, wozu Sie hiermit von mir vorsorglich aufgefordert werden. Ferner müssten Sie die Rechtsgültigkeit eindeutig und zweifelsfrei beweisen. Sollten Sie, Herr M., keine anderen derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen benennen können und auch nicht schriftlich vorlegen, dann ist die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes (wie von mir vorgetragen) - mittels der hier von mir durch Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten, Ihnen direkt vorliegenden Beweise - eindeutig und hinlänglich bewiesen und bestätigt. Insofern muss ich auch Sie, Frau K. R., fragen - Weshalb sollten Sie sich der folgenden Straftatbestände schuldig machen machen wollen? Plünderung oder versuchter Plünderung, Anstiftung-, Erpressung- und versuchter Erzwingung zum Landes- und Verfassungshochverrat. Ferner wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Willkür... Auch mit Hinblick auf eine mündliche Verhandlung wäre um Rechtssicherheit zu erlangen, vorher eine entsprechende Stellungnahme - bezüglich der nachweisbaren Rechtmässigkeit der Forderungen - von Seiten der Finanzverwaltung unabdingbar, wie Sie - nachdem Sie das Schreiben tatsächlich gelesen haben, auch feststellen können und werden. Tatsächlich geltendes Recht und Gesetz ist nicht verhandelbar! Schriftliche Stellungnahmen im Gegensatz zu mündlichen Verhandlungen - dienen jeder Seite zur eindeutigen Beweissicherung und als Grundlage für weiteres Vorgehen. Ich habe schließlich nichts zu verbergen. Im Zusammenhang mit einer mündlichen Verhandlung gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Ihr Vorgehen ist rechtmäßig! Dann beweisen Sie dies kurzfristig schriftlich, ich zahle - und die ganze Angelegenheit ist in Ihrem Sinne erledigt. Auch Sie haben Rechtssicherheit und sollte es keine beanstandungswürdigen gesetzlichen Grundlagen geben, findet die Verhandlung nicht statt. 2. Die Maßnahme ist ungesetzlich! Dann schicken Sie, wie von mir gegenüber der Finanzverwaltung und dem Herrn M. vorgeschlagen, einen Bediensteten, nach Terminabsprache, zum Unterzeichner. Ich zahle unverzüglich ( Plünderung) und die ungesetzliche Untersagung des Fahrzeugbetriebs hat auch keine Grundlage mehr! Es gibt also in keinem Fall einen sinnvollen Grund für eine mündliche Verhandlung! Nachfolgend auch für Sie nochmals die wichtigsten Beweise für die Nichtigkeit des zugrunde 2/15

4 liegenden Verwaltungsvorgangs. Offenkundigkeiten, Fakten und Augenscheinsbeweise! Am , habe ich gegenüber der Finanzverwaltung klar zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht mehr dazu bereit bin, beliebige Steuerforderungen stillschweigend zu dulden, sondern dass ich ohne entsprechende gültige Rechtsgrundlage nicht mehr dazu bereit bin, auf der Grundlage von Gesetzen ohne Geltungsbereich beliebige Steuern zu zahlen. Als gesetzestreuer STAATS-Bürger habe ich mich pflichtgemäß unter strikter Anwendung geltenden Rechts und Gesetzes gemäß geltendem Völkerrecht und gem. GG Artikel 20 (3, 4) unter Selbstverwaltung gestellt. Dies geht auch aus der Korrespondenz mit dem Finanzamt eindeutig hervor. Ferner habe ich in Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB 677 wegen Personenstandsänderung und Abwesenheit/Ausfall der staatlichen Stellen in Selbstermächtigung und in Gebrauch meiner latenten Rechtsfähigkeit, meinen Personenstand als NATÜRLICHE PERSON erklärt. Ich bin also kein Personal der BRD. Die BRD Finanzagentur - GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind folglich für mich nicht mehr zuständig ( 20 GVG). Entgegen der in Deutschland gültigen Reichsverfassung (Stand: ) die eine staatsrechtliche Verfassung ist, sieht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Steuerpflicht des Bürgers kraft Verfassung vor, so dass der deutsche Staatsbürger (nicht BRD-Personal) durch seine Grundrechte auch gegenüber Eingriffen, aber insbesondere auch Übergriffen der Finanzbehörden, geschützt ist. Die AO ist wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), seit dem nichtig! Aufgrund des fehlenden staatlich hoheitlichen Aktes des fehlenden Urkundsbeweises, dürfen in der BRD keine Steuern gegenüber Bürgern des Staates Deutsches Reich (nicht Bewohnern der BRD) erhoben werden. Das Grundgesetz ist keine Verfassung! Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig! Der Geltungsbereich des GG wurde aufgehoben. In der BRD herrscht Stillstand der Rechtspflege! 3/15

5 Der Staat DEUTSCH ist auf keiner Landkarte verzeichnet er existiert nicht! Der Bundespersonalausweis verstößt gegen die universellen Menschenrechte. Ferner dokumentiert und beweist der Bundespersonalausweis die permanenten Menschenrechtsverletzungen am deutschen Staats-Volk durch die BRD und ihre Verwaltungen - und dient somit auch der Beweissicherung, bis dieser unhaltbare Zustand beendet wird! 4/15

6 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Kein BRD-Bediensteter ist dazu in der Lage, seine Geschäftsfähigkeit und seine Staatsangehörigkeit mittels BRD-Dokumenten zu beweisen. Mit dem BUNDESPERSONALAUSWEIS und der Staatsangehörigkeit DEUTSCH können mangels Signatarstaat in der BRD nur juristische Personen ausgewiesen werden. Die logische Folge ist, dass kein Bediensteter der BRD (Personal) geschäftsfähig ist, da juristische Personen nicht denken und handeln können, und auch entsprechende staatsrechtlich gültige Bescheinigungen von juristischen Personen nicht ausgestellt werden können. Ferner bedeutet dies, dass in der BRD alle Adressaten von beliebigen Verwaltungen immer nur juristische Personen sein können. Allein schon aufgrund unserer Personenstandsänderung ist für die BRD-Verwaltungen keine Zuständigkeit mehr gegeben! Die BRD ist kein Staat, sondern ein Firma eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiets (GG Art. 133) Die BRD ist die Wirtschafts- und Verwaltungseinheit Bundesrepublik (in) Deutschland. Der Staat Deutschland ist nicht identisch mit der Wirtschafts- und Verwaltungseinheit Bundesrepublik Deutschland / Bund (siehe auch Begriffsbestimmung der Alliierten in bezug auf Deutschland). Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern geschäftsführender Justiziar der Ländersimulationen in einem staatlich - vorgetäuschtem Provisorium und wird nicht regiert, sondern geschäftsmäßig als Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben. (Art. 65, 120, 133 GG). Kein souveräner Staat würde freiwillig seine eigenen Hoheitsrechte aufgeben, und sich seiner eigenen Legitimation entziehen. Genau dieses wurde in von den Alliierten Besatzungsmächten mittels des 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetzes veranlasst! 5/15

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9 Das 1. Bundesbereinigungsgesetz vom bestimmt u.a. in Artikel 14, dass der 1 (Geltungsbereich) des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz der BRD (EGGVG) aufgehoben und ersatzlos gestrichen wurde. Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des EGGVG ist damit das betreffende Gesetz selbst (Gerichtsverfassungsgesetz), sowie die entsprechenden Paragrafen im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO), dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) und den 2, 3, und 5 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG), welche die Arbeit der ordentlichen Gerichte und anderer Organe mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen regeln, suspendiert und nicht mehr anwendbar, da niemand mehr feststellen kann, wo diese Gesetze eigentlich noch gelten. Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom , wird im Artikel 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt. Damit ist das deutsche Recht in der BRD für die BRD durch die Militärregierung außer Kraft gesetzt oder aufgehoben worden. Dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) ist zu entnehmen, dass das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt wurde. Das hatte zur Folge, dass gemäß der SHAEF Proklamation Nr. 1 Punkt II und III, in Verbindung mit dem SHAEF Gesetz Nr. 1 Artikel II, Punkt 3b und SHAEF Gesetz Nr. 2 Artikel I Punkt 1a, Artikel III Punkt 5, Artikel IV Punkt 7, Artikel V Punkt 8 und 9 die Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte, der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht sowie alle Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte und alle mit hoheitlichen Aufgaben befassten Organe in der BRD für ihre Tätigkeit, ausdrücklich die Genehmigung und Autorisation durch den SHAEF Gesetzgeber bedürfen ansonsten wirken sie illegal. 8/15

10 Jede Behörde, jedes Amt und jede Verwaltung ist spätestens auf Anfrage hin dazu verpflichtet, dem Bürger - ihrem Souverän gegenüber die Rechtmäßigkeit des entsprechenden Verwaltungsakts zu beweisen! Die jeweilige Behörde (Verwaltung) handelt ohne den Nachweis des staatlichhoheitlichen Aktes im Urkundsbeweis ohne entsprechende Vollmacht und muss ihre gültige Legitimation und Ermächtigung durch die Alliierten Besatzungsmächte zweifelsfrei nachweisen. Verwaltungsverfahrensgesetz Setzt in diesem Zusammenhang Staatlichkeit und eine gültige Abgabenordnung voraus! 9/15

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12 Zum Thema Plünderung(Steuern) und was bedeutet DEUTSCHLAND ein Auszug aus dem gültigen SHAEF-Militärgesetz Nr /15

13 Im Zusammenhang mit der KFZ-Steuer ist derzeit das folgende Gesetz gültig: Selbst im Zusammenhang mit den Reichsgesetzen gibt es also keine KFZ-Steuerpflicht. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301). Dies ist auch für die Finanzverwaltungen bindend - gem. BVerfGG 31. Diese stillschweigende Voraussetzung ist kein Gesetz! Soweit zu den Rechtsgrundlagen. Auf welche derzeit gültigen Rechtsgrundlagen stützt sich also der zugrunde liegende Verwaltungsakt? Kein Amt! folglich kein Vollzug der FZV von Amts wegen Keine gültigen Steuergesetze! folglich keine Steuerpflicht... Stillschweigende Duldung? Ich bin nicht dazu bereit dieses ungesetzliche Vorgehen stillschweigend zu dulden! Wie können Verwaltungen von den Bürgern ihrem Souverän - erwarten, dass sie sich an deren Vorschriften halten, wenn die Verwaltungen selbst ihre eigenen Vorschriften nicht kennen - oder missachten und ignorieren? Bewohner des Bundesgebietes sind keine Staatsbürger der Bundesgebietes!, da das Bundesgebiet kein Staat sein kann. 12/15

14 Kommen wir jetzt zur Finanzverwaltung: Hier die für Sie relevanten Zitate: Ich beziehe mich auf Ihr o.a. Schreiben, welches ich von Ihnen zur Kenntnis erhalten habe. Dieses Schreiben enthält gleich mehrere offenkundige Unwahrheiten - auch in Bezug auf die von Ihnen getroffenen Aussagen im Zusammenhang mit dem Erfolg der Vollstreckung meiner KFZ-Steuer. Letzteres kann Ihnen Ihr Kollege, Herr Spengler, eindeutig bestätigen, da eine von ihm vorgeschlagene Abmachung mündlich von mir bestätigt wurde! Sollte er sich nicht mehr an seinen eigenen Vorschlag erinnern können, bin ich gerne bereit auf die 3 weiteren anwesenden Zeugen zurückzugreifen. Stattdessen werden unangemeldete Plünderungen vorgenommen. In dem Moment wo die Verwaltungen ohne Legitimation ihre Steuern bei mir durch persönliche Übergabe plündern (pfänden), dokumentieren sie durch die Unterschrift des entsprechenden Bediensteten, dass ich nur unter Zwang und unter Protest also unfreiwillig - gezahlt habe. Ich kann dann wegen Hochverrats nicht mehr belangt werden - und ich habe meiner Pflicht genüge getan! Diese Sachverhalte wurden Ihrem Kollegen, Herrn Spengler, bereits mitgeteilt. Da die Pfändungen (Plünderungen) durch persönliche Übergabe des Betrags also für mich der einzig gangbare Weg sind, hatte Herr Spengler selbst vorgeschlagen, in Zukunft bei weiteren Pfändungen entsprechende Benachrichtigungen in meinen Briefkasten zu werfen, damit ich jeweils die weitere Vorgehensweise (Termin) mit ihm besprechen könnte. Da ich klargestellt hatte, mich unter diesen Bedingungen vorläufig dem Zwang der illegalen und ungesetzlichen Pfändungen zu beugen. Seit Ihrer Vollstreckungsvorankündigung warte ich also auf entsprechende Nachricht ihres Vollstreckungsbediensteten wegen Terminabsprache! Die Entscheidung, ob Sie die illegale und ungesetzlichen Pfändung tatsächlich vornehmen, kann ich Ihnen nicht abnehmen. Sie müssen die Folgen persönlich verantworten. Bis einschließlich heute hat sich niemand von den Finanzverwaltungen mehr bei mir gemeldet. Das Geld liegt vereinbarungsgemäß - immer noch bei mir zur Abholung (Plünderung) bereit. Somit ist zweifelsfrei dokumentiert, dass ich mich rechtlich korrekt und einwandfrei verhalten habe - und somit unschuldig bin, und wer die tatsächlichen Verursacher der Probleme sind! Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Fakten gibt es derzeit weder einen Grund - noch eine gesetzliche Grundlage, für die mündliche Verhandlung. Alle aktuellen - zur rechtlichen Beurteilung der Angelegenheit - erforderlichen Augenscheinsbeweise liegen Ihnen durch dieses Schreiben hiermit unmittelbar und direkt vor! Trotzdem werden Sie von mir aufgefordert, dies anhand hiervon unabhängiger Quellen nochmals persönlich zu überprüfen! Sollten Ihnen sehr geehrte Frau K. R., andere derzeit gesetzlich geltende Bestimmungen zugänglich sein, als die hier vorgelegten Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten bezüglich meiner Zitierung der rechtlichen Sachverhalte, bitte ich darum, mir diese kurzfristig zukommen zu lassen, da ich rechtmäßige und gesetzlich begründete Zahlungen ja unverzüglich leisten werde, und sich die Gesamtangelegenheit dadurch sofort erledigen würde. Dies habe ich immer wieder klar zum Ausdruck gebracht! Bitte teilen Sie, Frau K. R., nach inhaltlicher Kenntnisnahme dieses Schreibens mit, ob der Termin zur mündlichen Verhandlung weiterhin aufrecht erhalten bleiben soll, da von meiner Seite aus der Kreisverwaltung Alzey-Worms, alle Entscheidungsrelevanten Beweise direkt und unmittelbar vorliegen. Ferner weise ich, wie schon am , nochmals darauf hin: Sollte die KFZ- Zulassungsstelle respektive die Kreisverwaltung Alzey-Worms, weiterhin und unbewiesen auf die Forderung bestehen, kann nach Terminabsprache ein Bediensteter das Geld gegen Quittung abholen zur Dokumentation der Plünderung! Ich beuge mich dann vorläufig der Gewalt und zahle unter Protest Das Geld liegt bereit! 13/15

15 Sollten von Seiten der Kreisverwaltung Alzey-Worms keine anderen derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen benannt werden können und auch nicht schriftlich vorgelegt werden, dann ist die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes (wie von mir vorgetragen) - mittels der hier von mir durch Augenscheinsbeweise, Zitate und Fakten, Ihnen direkt vorliegenden Beweise - eindeutig und hinlänglich bewiesen und bestätigt. Die Inhalte der beiden folgenden Schreiben, an die Kreisverwaltung Alzey-Worms Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss z.hd. Herrn M. vom , an die Kreisverwaltung Alzey-Worms Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss z.hd. Frau K. R. vom , sind in jedem Fall in einer mündlichen Verhandlung als deren Bestandteil und als Beweismittel zu protokollieren und somit vorgelegt, und vollumfänglich als Beweismittel anzuerkennen. Die Fakten wurden auf den vorhergehenden Seiten anhand gültiger Gesetze eindeutig und zweifelsfrei bewiesen und sind unstrittig, solange keine anderen derzeit gesetzlich geltenden Bestimmungen vorgelegt werden. Zusammenfassend ist für den Kreisrechtsausschuss allgemein verständlich folgendes festzustellen: Die BRD ist kein souveräner Staat. Die alliierten Besatzungsmächte haben in mit den Bundesbereinigungsgesetzen gravierende Gesetzesänderungen vorgenommen. Hierbei wurden der BRD und ihren Verwaltungsstrukturen (auch Ländern) die Verwaltungsbefugnis als gesetzliche Aufgabe entzogen, und jegliche Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben in der BRD für die BRD verboten. Die BRD agiert seitdem als Firma ohne jegliche staatliche Befugnis! Diese Firma BRD, ist für Staatsbürger des Staates DEUTSCHES REICH nicht zuständig. Der Begriff DEUTSCHES REICH wurde von den Alliierten als Begriffsbestimmung für Deutschland in den Grenzen vom festgelegt und ist bindend. Da ich kein Personal der BRD bin, ist die BRD auch für mich nicht zuständig und deren firmeninterne Geschäftsordnung für mich ohne Wirkung. Ich habe mich als Verwaltungsangestellter eines Ministeriums meinem Gelöbnis entsprechend auf der Basis derzeit geltender Gesetze (auch Besatzungsrecht) und Bestimmungen in jeder Hinsicht korrekt und einwandfrei verhalten - wie von mir eindeutig belegt und bewiesen wurde! Solange der Kreisrechtsausschuss keine anderen Fakten vorlegt, kann er mir die Nichtigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsakts nur bestätigen und die Untersagung des Fahrzeugbetriebes (Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer) zurücknehmen sofern er sich an geltendes Recht und Gesetz hält. Tatsächlich geltendes Recht und Gesetz ist somit nicht verhandelbar! Sollte der Kreisrechtsausschuss nicht auf Basis derzeit geltenden Rechts und derzeit geltender Bestimmungen entscheiden, wäre mir diese Rechtsbeugung und Willkür mitzuteilen. Ein Termin zur Abholung des Geldes müsste vereinbart werden, und das zur Abholung bereit liegende Geld würde von mir mich vorläufig der Gewalt beugend unter Protest und gegen Quittung gezahlt!. Nur so kann ich beweisen, dass ich nicht freiwillig gezahlt habe und somit keinen Hochverrat begangen habe und gegen derzeit geltendes Besatzungsrecht verstoßen habe! Auch in diesem Fall wäre die ungesetzliche Untersagung des Fahrzeugbetriebs wegen Zahlung zurückzunehmen, da sie keine wie auch immer geartete Grundlage hat. Unstrittig ist festzustellen, dass ich für den derzeitigen und nichtigen Verwaltungsakt nicht verantwortlich gemacht werden kann, da ich seit Monaten eine eindeutige Stellungnahme gefordert hatte, und ich immer betonte - sofort zu zahlen, wenn die Forderung rechtmäßig ist. Eine entsprechende Stellungnahme und entsprechende Beweise wozu die Verwaltung verpflichtet ist - wurden nie vorgelegt! 14/15

16 Bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann, erwarte ich vom Kreisrechtsausschuss eine inhaltliche Stellungnahme zu meinen Schreiben. Schließlich muss ich ja wissen, weshalb diese mündliche Verhandlung - trotz meines Erachtens, klarer Sach- und Rechtslage stattfinden soll und welche Sachverhalte noch zu klären sind. Sofern andere rechtliche Bestimmungen vorliegen sollten, müsste ich diese ja vorher prüfen können, zumal sich die Verhandlung bei eindeutiger Rechtslage erübrigt, wegen gesetzlich korrekter Zahlung meinerseits. Ich weise als natürliche Person (nach Personenstandsgesetz von in der geltenden Fassung) auf die persönliche und vollumfängliche Haftung eines jeden Bediensteten der BRD- Verwaltungen und der Firma BRD Finanzagentur GmbH und deren Folgeorganisationen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG) - gem. staatl. BGB hin (latent natürliche Personen), und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die BRD Finanzagentur-GmbH und ihre Verwaltungsorgane sind für mich nicht mehr zuständig ( 20 GVG). Der Geltungsbereich des GG wurde aufgehoben. Da Staatsgerichte (s. 15 GVG) in der BRD n i c h t existieren, sind rechtsmittelfähige Bescheide obsolet. 31 Abs. 1 BverfGG "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." 155 BGB - Versteckter Einigungsmangel Dieses Schreiben dient der Beweissicherung und dokumentiert weiterhin die Grundlagen meiner Strafanzeigen und Strafanträge, sowie der Schadensersatzforderungen - bezogen auf tatsächlich geltendes Recht und Gesetz in der BRD für die BRD und die begangenen Menschenrechtsverletzungen zum entsprechenden Zeitpunkt - die ich zu gegebener Zeit in jedem Falle ausnahmslos und vollumfänglich stellen werde, wobei das Verhalten eines jeden involvierten Bediensteten entsprechende Berücksichtigung finden wird. Meine, dem entsprechenden Forderungen, können nicht verjähren und werden an meine Nachfahren vererbt! Es wird Öffentlichkeit hergestellt werden. Die alliierten Begriffsbestimmungen in bezug auf D e u t s c h l a n d (Deutsches Reich) sind absolut bindend für alle sog. Verwaltungsbehörden in dieser Staatssimulation namens Bundesrepublik Deutschland, in der es keine Rechtssicherheit geben wird und geben kann, da es ein völkerrechtliches Subjekt namens Bundesrepublik Deutschland nicht gibt. Alle von mir getroffenen Äußerungen und Aussagen beinhalten in keinem Falle eine Einlassung auf BRD-Recht (BRD=Anwendung der Rechts-Normen und nicht der Gesetze), und können deshalb auch nicht dementsprechend ausgelegt und angewendet werden. Mit freundlichen Grüßen Seibel, Rudolf Unterschriften gem. EU Annex doc 10111/06 und UN Resolution A/RES/56/83 15/15

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