PFLANZENSCHUTZ-WARNDIENST für die Landwirtschaft Region Ost Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Ausgabe 22 20.09.2018 Grüner Kamp 15 17 24768 Rendsburg Telefon: 04331 9453-376 Telefax: 04331 9453-389 1. Nachbau von Wintergetreide nach Mais 2. Insekten im Winterraps 1. Nachbau von Wintergetreide nach Mais Wie schon im Warndienst Nr. 21 vom 11.09.2018 mitgeteilt, ist der Anbau von Wintergetreide nach dem Einsatz von Sulfonylharnstoffen im Mais dieses Jahr mit einigen Risiken behaftet. Die Risikofaktoren für dieses Jahr sind: - extrem trockene Witterung im Frühjahr und Sommer - extrem frühe Maisernte, die die Flächen zum einen für eine zeitigere Aussaat freigeben und zum anderen den Anbau von Kulturen ermöglichen, die in anderen Jahren nicht zum Tragen kommen (z. B. Wintergerste). Auf Standorten mit starker Trockenheit ist der hydrolytische und/oder biologische Abbau der Sulfonylharnstoffe verringert. Schwerere Böden sind bezüglich des mikrobiellen Abbaus gegenüber leichteren Böden im Nachteil. Als besonders kritisch wird MaisTer Power (Foramsulfuron und Iodosulfuron) gesehen. Aber auch Produkte mit Nicosulfuron, S-Metolachlor und Terbuthylazin können nachfolgend zu Problemen führen. Wintergerste reagiert besonders empfindlich auf einige Sulfonylharnstoffe. Winterroggen wird ähnlich gesehen, abgeschwächt Winterweizen. Die Symptome äußern sich in Blattaufhellungen sowie Ausdünnungen, in dessen Folge es zu massiven Kahlstellen kommen kann. So gesehen, darf nach dem Einsatz von MaisTer Power bzw. MaisTer Power Aspect keine Wintergerste angebaut werden. Winterweizen sollte nur nach tief mischender Bodenbearbeitung angebaut werden. Wenn möglich, sollte gepflügt werden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Herstellerfirma des eingesetzten Produktes und sichern sich auf diesem Wege ab. 2. Insekten im Winterraps Rapserdfloh Die Fänge in den Gelbschalen differenzieren weiterhin stark. Auf einigen Flächen ist die Bekämpfungsschwelle von 50 Käfern pro Gelbschale bzw. 10 % zerstörte Blattmasse überschritten worden. Momentan führt der Rapserdfloh noch den Reifungsfraß durch. Behandlungen mit Pyrethroiden bei den derzeitigen hohen Temperaturen gehen zu Lasten des Wirkungsgrades. Nichtsdestotrotz muss die Behandlung bei Aktivität der Käfer erfolgen. Bei kaltem regnerischen Wetter verziehen sich die Rapserdflöhe unter Erdkluten und sind somit nicht bekämpfbar. Bei deutlicher Überschreitung der Bekämpfungsschwelle bietet sich heute Abend somit ein Behandlungsfenster. Ist die Bekämpfungsschwelle nicht erreicht, führen Sie keine überstürzte Spritzung durch, sondern verlagern den Einsatz auf die nächste Zuflugswelle, die es zweifelsohne bei erneuter guter (warmer, sonniger) Witterung geben wird.
Blattläuse An der Ostküste (besonders Kreis Ostholstein) und im Südlichen Herzogtum Lauenburg ist auf einigen Schlägen zum Teil stärkerer Blattlausbefall zu beobachten. Neben der Grünen Pfirsichblattlaus, handelt es sich maßgeblich um die Mehlige Kohlblattlaus. Die Läuse sitzen an der Blattunterseite und werden durch den Einsatz von Pyrethroiden nicht erfasst! Biscaya hat eine Notfallzulassung für 120 Tage zur Bekämpfung der Grünen Pfirsichblattlaus als Virusvektor bei Starkbefall erhalten (siehe WD Nr. 21). Neben der Virusübertragung sind es vor allem die Saugschäden, die dem Raps momentan zu schaffen machen. Kontrollieren Sie ihre Rapsbestände und entscheiden Sie im Einzelfall je nach Zustand des Rapses. Mit Biscaya ist nur eine Behandlung möglich. Der Spritztermin sollte so gesehen genau abgewogen werden, da es durchaus zu weiteren Zuflügen kommen kann. Das Produkt Teppiki wird dieses Jahr keine Notfallzulassung erhalten. Biscaya hat die Bienenschutzauflage NB6613 erhalten. Danach darf Biscaya an blühenden und von Bienen beflogenen Pflanzen nicht mehr in Mischungen mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Biosynthese-Hemmer ausgebracht werden. Ausgenommen sind Anwendungen zusammen mit entsprechenden Fungiziden, die eine solche Mischung ausdrücklich freigeben (NB6645, Proline, Propulse). Alle anderen Mischungen sind als B1 (bienengefährlich) zu betrachten. Soloanwendungen bleiben B4. Blattläuse produzieren Honigtau, so dass sich durchaus Bienen in den Beständen aufhalten können. Korrektur vom WD Nr. 21 - die korrekte Aufwandmenge von Cleanshot in Kombination beträgt 0,075 kg/ha. - Fence/Franzi ist nur in den Kulturen Winterweizen und Wintergerste zugelassen. Aktuelle Übersichten zu den in den Kulturen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Abstandsauflagen und sonstigen Anwendungsbestimmungen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein unter www.lksh.de über den folgenden Pfad: Startseite > Schnell zum Ziel: Pflanzenschutzdienst > Pflanzenschutzinfos zu den Kulturen > einzelne gewünschte Kultur anklicken > Pflanzenschutz Ihre Ansprechpartner der Landwirtschaftskammer für den Pflanzenschutz vor Ort: Name Kreis Telefonnummer E-Mail Adresse S. Hagen Raum Neumünster Tel.: 0 43 31/94 53-387 Mobil: 01 51/52 59 83 24 N. Klein Rendsburg-Eckernförde, Kiel Tel.: 0 43 31/94 53-377 Mobil: 0170/95 70 413 A. Klindt Schleswig-Flensburg Tel.: 0 43 31/94 53-386 Mobil: 01 60/90 17 50 63 H. Jonas Plön, Ostholstein Tel.: 0 43 81/ 90 09-941 Mobil: 01 71/2 62 78 63 shagen@lksh.de nklein@lksh.de asklindt@lksh.de hjonas@lksh.de L. Krützmann Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Segeberg, Stormarn Tel.: 04 51/ 31 70 20-27 Mobil: 0171/7 65 21 29 lkruetzmann@lksh.de M. Landschreiber Ansprechpartnerin Warndienst Tel.: 04 51/31 70 20-25 mlandschreiber@lksh.de Region Ost Mobil: 01 75/5 75 34 46 Allgemeiner Hinweis: Die Hinweise in diesem Warndienst ersetzen nicht die genaue Beachtung der jeweiligen Gebrauchsanleitungen. 2
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