PRAKTIKER-SEMINAR rund um die Neueinführung des 2b UStG am 19. und 20. Februar 2019 in Berlin

Ähnliche Dokumente
UMSATZSTEUERFORUM am 29. und 30. November 2011 an der Humboldt-Universität zu Berlin

UMSATZSTEUERFORUM am 28. und 29. November 2018 in Berlin

UMSATZSTEUERFORUM am 20. und 21. November 2017 in Berlin

UMSATZSTEUERFORUM am 23. und 24. November 2016 in Berlin

Informations- und Orientierungsveranstaltung am 20. und 21. März 2019 in Berlin

AMADEUS FACHSEMINAR am 2. und 3. September 2019 in Berlin

1. Seminartag (28. November 2018) STEUERFOKUS 1 (09.00 bis Uhr) Dipl.-Finanzwirt Thomas Meurer (OFD Nordrhein-Westfalen)

Informations- und Orientierungsveranstaltung am 21. und 22. März 2018 in Berlin

Kommunale Steuerfachtage. Kommunale Steuerfachtage. 29. und 30. April SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN:

SPEZIALSEMINAR am 29. und 30. September 2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin

Besteuerung staatlicher Hochschulen auf dem neuesten Stand - Entwicklung Erläuterung Gestaltung Perspektive -

Kommunale Steuerfachtage. Kommunale Steuerfachtage. 4. und 5. Mai Leitung und Koordination:

Kommunale Steuerfachtage am 13. und 14. Mai 2019 in Berlin

d u r c h d a c h t e S T E U E R G E S T A L T U N G E N

MODERATION UND FACHLICHE LEITUNG:

Besteuerung der öffentlichen Hand

UMSATZSTEUERFORUM am 23. und 24. November 2015 (Kongresshotel Potsdam am Templiner See)

Praxisbezogene Informations- und Orientierungsveranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin:

UMSATZSTEUERFORUM am 26. und 27. November 2012 an der Humboldt-Universität zu Berlin

Praktiker-Seminar auf dem neuesten Stand, am 27. und 28. Juni 2017 in der Kulturstadt Weimar

Kommun ense Schulungszentrum in Weimar (Fort- und Weiterbildung im öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereich)

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Prof. Fritz Lang Fachbereich Steuer- und Staatsfinanzverwaltung

Besteuerung der öffentlichen Hand

Besteuerung staatlicher Hochschulen auf dem neuesten Stand - Entwicklung Erläuterung Gestaltung Perspektive -

STEUERN IN DER KOMMUNALEN ENTSORGUNGSWIRTSCHAFT. 17. Januar 2019 in Düsseldorf 20. Februar 2019 in Leipzig

Besteuerung der öffentlichen Hand

KOMMUN ENSE SCHULUNGSZENTRUM IN WEIMAR (Intensiv-Seminare am 20. und 21. Februar 2012) Informations- und Orientierungsforum:

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Beratungsfolge. Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

Fachseminar an der Humboldt-Universität zu Berlin am 28. und 29. Februar 2012 BESTEUERUNG DER KÜNSTLER UND VERANSTALTER AUF DEM NEUESTEN STAND

Kommunale Steuerfachtage. Kommunale Steuerfachtage. 3. und 4. Mai 2017 SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN:

3. UMSATSTEUER-PRAKTIKER-SEMINAR vom 25. bis 27. Juni 2018 in der Kulturstadt Weimar. - Konstruktiver Wissenstransfer auf höchstem Niveau -

ringen Östringen Östringen Östringen Östringen GR STADT ÖSTRINGEN TOP 8. AZ öffentlich

DAS NEUE UMSATZSTEUERGESETZ

4. UMSATZSTEUER-PRAKTIKER-SEMINAR

KIRCHLICHES STEUERFORUM am 27. und 28. September 2017 in Weimar

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1

Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- ( ) S a c h v e r h a l t :

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

KIRCHLICHES STEUERFORUM am 23. und 24. September 2015 in Weimar

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18

Kommunale Steuerfachtage. Kommunale Steuerfachtage. 17. und 18. April 2018 SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN:

Steuerlicher Querverbund

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG

STEUERN IN DER KOMMUNALEN ENTSORGUNGSWIRTSCHAFT

KIRCHLICHES STEUERFORUM am 8. und 9. Oktober 2018 in Berlin

KIRCHLICHES STEUERFORUM am 17. und 18. September 2014 in Weimar

Die gesetzliche Neuregelung führt gegenüber der bisherigen Beurteilung nach BgA- Grundsätzen vor allem zu folgenden Änderungen:

Besteuerung der öffentlichen Hand

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit

WORKSHOP-VERANSTALTUNG der öffentlich-rechtlichen Steuerpraxis auf dem neuesten Stand (1. und 2. Juni 2016 in der Kulturstadt Weimar)

Informationsveranstaltung der Regierung von Oberbayern am 29. November 2013 in Erding Interkommunale Zusammenarbeit

AMADEUS FACHSEMINAR am Februar 2015 an der Humboldt- Universität zu Berlin

Kommunale Steuerfachtage Hagen 2008

UMSATZSTEUER-IMPULS FÜR GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Änderung des UStG 2b Bedeutung, Auswirkungen, Umsetzungsszenarien

An alle VKU-Mitgliedsunternehmen Bundestag beschließt Reform der Umsatzbesteuerung der öffentlichen. Sehr geehrte Damen und Herren,

In folgenden beispielhaft ausgewählten Verfahren waren wir bereits in der Vergangenheit als Prozessvertreter tätig:

BETRIEBE GEWERBLICHER ART. 2b UStG Übergang jetzt vorbereiten! Ihre Experten aus Finanzverwaltung, Praxis und Beratung: IHR PRAXIS-PLUS

Kommunale Steuerfachtage. Kommunale Steuerfachtage. 9. und 10. April SACHKUNDIGE SPEZIALISTEN:

IT, Recht, Steuern Ein Überblick

BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbb

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung

Besteuerung der öffentlichen Hand

Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen

SEMINAR. Die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge im Querschnitt des BEIHILFEN- und STEUERRECHTS

Beschreibung und Erläuterung komplexer Strukturen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Steuerpraxis

Fachtag Werkstätten. Februar April 2017

eureosforum Was Blockheizkraftwerke, Geldanlagensicherheit und Vogel Strauß miteinander gemein haben Veranstaltung für die öffentliche Hand

Was kommt da auf die Kommunen zu? Dipl.-Finw. Bernd Leippe

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

Steuer- und Rechtspraxis Kommunaler Unternehmen 2016 Teil 5: 2b UStG und Optionsregelung last call für den Ratsbeschluss

Steuerforum Öffentliche Hand 2015

AMADEUS FACHSEMINAR am März 2017 im Bach-Museum in Leipzig

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften

Seminar Aktuelles Steuerrecht für Schulen und Bildungsunternehmen in freier Trägerschaft am in Halle/Saale

AUSWAHL: >> DEMNÄCHST // << Stand:

Die Umsetzung der neuen MaRisk

Beschreibung und Erläuterung komplexer Strukturen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Steuerpraxis

SEMINARREIHE: Aktuelles Steuerrecht 2011 / Teil 4 von 4 1/4 -jährlich, jeweils 3 -stündig Seminar-Nr.: STB.08

Beschreibung und Erläuterung komplexer Strukturen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Steuerpraxis

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Kommunales Finanzwesen

Wirtschaftliche Sicherung und Risikominimierung Compliance und Korruptionsprävention im Krankenhaus

Private Ersatzschulen betriebswirtschaftlich erfolgreich führen

LEISTUNGEN MIT AUSLANDSBEZUG

Umsatzsteuer und Immobilien

Transkript:

PRAKTIKER-SEMINAR rund um die Neueinführung des 2b UStG am 19. und 20. Februar 2019 in Berlin Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des neuen 2b UStG 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 THEMEN UND TEILNEHMERKREIS: GELEITWORTE: Einführung des neuen 2b UStG Steuerfokus 1: " 2b UStG Koblenz bereitet sich vor Steuerfokus 2: 2b UStG im Hochschulbereich Steuerfokus 3: Kommunale Parkplatzbewirtschaftung und 2b UStG Steuerfokus 4: Bestattungswesen der öffentlichen Hand unter Beachtung des 2b UStG Steuerfokus 5: 2b UStG Umsetzung Land Hessen Steuerfokus 6: Mögliche Konsequenzen resultierend aus der Optionserklärung (Richter Steuerfokus 7: Kooperationen zwischen jpdör und Hilfsgeschäfte Steuerfokus 8: VoSt-Abzug im Rahmen des 2b UStG Steuerfokus 9: Einführung des neuen 2b UStG und und Implementierung eines TCM-Systems Teilnehmerkreis: 09.00 Führungskräfte bis 16.30 und Mitarbeiter öffentl. Trägerkörperschaften sowie deren Betriebe und Eigengesellschaften Rechtsanwälte, FAfStR, Steuerberater, sowie Wirtschaftsprüfer FACHREFERENTEN: 1. Ministerialdirigent a. D. Werner Widmann (ehemals Finanzministerium Rheinland-Pfalz) 2. Steuerberater Ulrich Zimmer (Stadtverwaltung Koblenz) 3. ORRin / Dipl.-Kffr. Laura Madeja (Universität Erlangen/Nürnberg) 4. RA/StB/FAfStR Dr. Thorsten Boos Schüllermann + Partner AG (Dreieich b. Ffm.) 5. Regierungsdirektor Christian Sterzinger (Finanzministerium Sachsen-Anhalt) 6. Ralf-Olaf Halm und Sandra Müller (Fachaufsicht im Finanzministerium Hessen) 7. Dr. iur. Thomas Wiesch (Richter am Finanzgericht Münster) 8. RA/StB Dr. Thomas Küffner RA/StB/WP/FAfStR (München/Düsseldorf) 9. RA/StB Dr. Mirko Brill (c k s s Carlé Korn Stahl Strahl Köln) 10. RA/StB Peter Ballwieser (Tax-Direktor KPMG WP-Gesellschaft - Köln) ORT UND TERMIN: Heinrich Böll Stiftung -Konferenzzentrum- Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hbf.) 19. und 20. Februar 2019 jeweils von 08.45/09.00 Uhr und16.00 Uhr VERANSTALTER: KOMMUN ENSE-FORTBILDUNG (Dipl.-Kfm. Uwe Baldauf) Tel./Fax: 030 84 30 69 31 /-32 Email: uwebaldauf@kommunsense.de Website: www.kommunsense.de

2 MODERATION UND FACHLICHE LEITUNG: Ministerialdirigent Werner Widmann (ehemals Finanzministerium Rheinland-Pfalz) Dipl.-Finanzwirt Claus Peter Pithan (Landschaftsverband Rheinland -LVR-) Dipl.-Finanzwirt Hans-Jürgen Rang (Ltd. Städtischer Verwaltungsdirektor - Düsseldorf) 1. Seminartag (19. Februar 2019) Ministerialdirigent a.d. Werner Widmann (ehemals Finanzministerium Rheinland-Pfalz) STEUERFOKUS 1 (09.30 bis 10.15 Uhr) Steuerberater Ulrich Zimmer (Stadtverwaltung Koblenz) Aktueller Praxisbericht (1): 2b UStG Die Stadt Koblenz bereitet sich vor Beratungsfelder für Kommunen und theoretische Einsicht hinsichtlich der Umstrukturierung der Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften auf der Grundlage der Neueinführung des 2b UStG gibt es mehr als ausreichend. Die Einsicht in die Notwendigkeit des praktischen Handelns vollzieht sich im kommunalen Tätigkeitsbereich aber leider nur halbherzig oder gar nicht. Das liegt oft daran, dass die entscheidenden Personen oft hervorragende Verwaltungsfachkräfte sind, aber oftmals leider keine Erfahrungen im Rechnungs- und Steuerwesen besitzen. Im Gegensatz dazu hat die Stadt Koblenz bereits im Jahr 2016 eine Planstelle Umsatzsteuer geschaffen, um den bevorstehenden USt-Herausforderungen und der daraus resultierenden Reorganisation zu meistern. Der Vortrag soll ein Bild zum Vorgehen und den gesammelten Erfahrungen vermitteln und dazu anregen, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich notwendige Maßnahmen zu ergreifen. 1. Vorstellung der Problemstellung innerhalb der Stadt Koblenz 2. Planung und Herangehensweise 3. Leistungserhebung als Kernstück 4. Erkenntnisse, Maßnahmen und Umsetzung (aktuell - zum Stichtag des Wegfalls von 2 Abs. 3 UStG) 5. Aus der städtischen Umsatzsteuerpraxis (einige Bereichsbeispiele zur Einführung des neuen 2b UStG) Kaffee-/Tee-Pause (10.15 bis 10.45 Uhr) STEUERFOKUS 2 (10.45 bis 11.30 Uhr) ORRin/Dipl.-Kffr. Laura Madeja (Universität Erlangen/Nürnberg) Aktueller Praxisbericht (2): 2b UStG Einführung in den Hochschulbereich Durch die Einführung des neuen 2b UStG stehen die Hochschulen partiell schon heute vor der Herausforderung die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis anzuwenden und im universitären Alltag umzu-

3 setzen. Nicht nur die im 2b UStG, sondern auch die im BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2016 verwendeten hinreichend unklaren Rechtsbegriffe und die laufenden Beschwerden privater Wirtschaftsteilnehmer gegenüber der EU-Kommission in Bezug auf 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG erschweren den beruflichen Alltag in einem sehr hohen Maß. 1. Hochschulspezifische Problembeschreibung innerhalb der Universität während der Umstellungsphase 2. Notwendigkeiten bei der Umgestaltung und Handlungsempfehlungen 3. Status Quo in Bezug auf den 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG (der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten) STEUERFOKUS 3 (11.30 bis 12.45 Uhr) RA/StB/FAfStR Dr. Thorsten Boos (Schüllermann + Partner AG - Dreieich bei Frankfurt/M.) Bereichsspezifische Steueranalyse (1): Kommunale Parkplatzbewirtschaftung und 2b UStG Kommunale Parkplätze konnten schon in der Vergangenheit steuerlich relevante Betätigungen darstellen. In jüngster Zeit werden diese zunehmend zum Gegenstand verstärkter Betrachtungen der Finanzverwaltungen. Im Zusammenhang mit der Einführung des 2b UStG sind kommunale Parkeinrichtungen zudem vor dem Hintergrund der spätestens ab 01.01.2021 geltenden neuen Umsatzsteuerwelt zu beleuchten. Der Vortrag geht ausgehend von den rechtlichen Grundlagen kommunaler Parkeinrichtungen zunächst in einem Überblick auf deren bisherige steuerliche Qualifizierung ein, um sodann systematisch die umsatzsteuerliche Behandlung kommunaler Parkeinrichtungen nach Maßgabe des neuen Umsatzsteuerrechts zu beleuchten. I. Rechtliche Grundlagen kommunaler Parkplätze und deren Systematisierung (insbesondere Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht) II. Bisherige steuerliche Behandlung nach Maßgabe von 2 Abs. 3 UStG a. F. i.v.m. 4 KStG im Überblick (BgA vs. Vermögensverwaltung und hoheitlicher Betätigung) III. Umsatzsteuerliche Einordnung kommunaler Parkplätze nach Maßgabe von 2 Abs. 1 und 2b UStG 1. privatrechtlicher vs. öffentlich-rechtlicher Betrieb und Einordnung als Betätigung im Rahmen öffentlicher Gewalt im Sinne von 2b Abs. 1 UStG 2. Vorliegen marktrelevanter Leistungen beim Betrieb kommunaler Parkplätze 3. Unterschiedliche Formen kommunaler Parkplätze als gleichartige Tätigkeiten nach 2b Abs. 2 Nr. 1 UStG 4. Nutzungsüberlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige oder steuerbefreite Leistungen Mittagspause (12.45 bis 13.45 Uhr) STEUERFOKUS 4 (13.45 bis 15.00 Uhr) Regierungsdirektor Christian Sterzinger (Finanzministerium Sachsen-Anhalt) Bereichsspezifische Steueranalyse (2): Einführung der Vorschrift des 2b UStG und der dadurch geänderten Beurteilung der Umsatzbesteuerung des Bestattungswesens der öffentlichen Hand Im Anwendungsbereich der Vorschrift des 2b UStG und abweichend von den Rechtsfolgen der Regelung des 2 Abs. 3 UStG rückt auch das Bestattungswesen der öffentlichen Hand in den Fokus der Umsatzbesteuerung. Der Vortrag erläutert die sich für Friedhofsträger ergebenden Konsequenzen im Zusammenhang mit der Einräumung von Grabnutzungsrechten und dem Erbringen sonstiger Bestattungsleistungen. Steuerliche Auswirkungen können sich sogar für solche Rechtsverhältnisse ergeben,

4 die im zeitlichen Anwendungsbereich des 2 Abs. 3 UStG begründet worden sind, aber erst im Anwendungsbereich des 2b UStG enden. 1. Gesetzliche Grundlagen des Bestattungswesens 2. Bisherige umsatzsteuerrechtliche Beurteilung auf der Grundlage des 2 Abs. 3 UStG (Abgrenzung Hoheitsbetrieb - Betrieb gewerblicher Art) 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung auf der Grundlage des 2b UStG 3.1. Wettbewerbsverzerrungen bei Erdbestattungen, Feuerbestattungen 3.2. Größere Wettbewerbsverzerrungen bei Feuerbestattungen 3.3. Übergangsregelung wegen Besonderheit bei Steuerentstehung? 3.4 Weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Bestattung - Einheitliche oder gesonderte Leistungen? 3.5. Nutzungsmöglichkeit von Friedhofshallen, Kapellen, Abschiedsräumen 3.6. Leistungen, die bestehende Grabstätten betreffen 3.7. Grabpflegeleistungen (der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten) Kaffee-/Tee-Pause (15.00 bis 15.30 Uhr) STEUERFOKUS 5 (15.30 bis 16.15 Uhr) Ralf-Olaf Halm und Sandra Müller (Finanzministerium Hessen) Aktueller Praxisbericht (2): 2b UStG Umsetzung Land Hessen Mit Kabinettbeschluss vom Juni 2017 wurde dem Hessischen Finanzministerium die Aufgabe übertragen, die Umstellung der Besteuerung des Landes Hessen auf die Vorgaben des 2b UStG zu koordinieren. In einem Vorprojekt hat die Projektleitung im HMdF zunächst Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen geklärt. Im Oktober 2017 startete das Umsetzungsprojekt mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Mit einer guten Strategie unter Nutzung der Chancen der IT ist Hessen zum Vorreiter bei der Umsetzung des 2b UStG geworden. 1. Überblick: 2b UStG Umsetzung in den Bundesländern 2. Vorgehensweise im Land Hessen Das Projekt Strategie und Strukturen 3. Ermittlung der zu prüfenden Geschäftsvorfälle Vorstellung des hessischen Clusterverfahrens Die Identifizierung der für 2b UStG relevanten Geschäftsvorfälle ist eine der wesentlichen Aufgaben i. R. der Umsetzung. Das Land Hessen geht dabei systematisch unter Nutzung der IT vor. 4. IT-Anwendung für die rechtliche Prüfung und Dokumentation der 2b UStG Sachverhalte Das Land Hessen hat eine IT-Anwendung entwickelt mit der die steuerrechtliche Beurteilung der 2b UStG-relevanten Sachverhalte unterstützt wird. Die Ergebnisse der rechtlichen Würdigung werden in einer Datenbank dokumentiert und stehen damit für Auswertungen zur Verfügung. (der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten) Ende des 1. Seminartags um ca. 16.15 Uhr Inspirierende Kultur & Konversation am Abend (19.02.2019): Nähere Informationen hierzu können den ergänzenden Hinweisen entnommen werden.

5 2. Seminartag (20. Februar 2019) STEUERFOKUS 6 (09.00 bis 10.15 Uhr) Dr. iur. Thomas Wiesch (Richter am Finanzgericht Münster) Antrag auf Anwendung des 2 Abs. 3 UStG a. F. nach 27 Abs. 22 UStG - Folgen für die Besteuerungspraxis und die mögliche Wirkung als unionsrechtlich verbotene Beihilfe Der Antrag auf Anwendung des 2 Abs. 3 UStG a. F. verspricht die von der Praxis geforderte Übergangszeit, um sich auf das neue Regelungsregime des 2b UStG einzustellen. Doch welche konkreten Folgen und möglichen Fallstricke ergeben sich daraus für die Umsatzbesteuerung während dieser Zeit? Zudem drängt sich die Frage auf, ob und wie sich diese gesetzgeberische Sonderbehandlung jpdör mit dem unionsrechtlichen Verbot (steuerlicher) Beihilfen vereinbaren lässt? Droht gar eine Rückzahlung der durch die Anwendung des alten Rechts erlangten steuerlichen Vorteile, sollte sich die EU- Kommission dieses Themas annehmen oder ein FG bzw. der BFH diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen? Der Vortrag wird sich den vorgenannten Fragen widmen. Dabei soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die rechtlichen Hintergründe aufgezeigt und vermittelt werden, damit sie die im konkreten Einzelfall bestehenden Gefahren erkennen und, soweit möglich, entgegenwirken können. 1. Antrag nach 27 Abs. 22 UStG und seine Folgen für die Besteuerungspraxis 1.1 Aus Sicht der Verwaltung 1.2. Aus Sicht der Finanzgerichtsbarkeit 1.3. Möglichkeiten und Risiken für den Antragsteller 2. Besteuerungspraxis auf Grundlage des 27 Abs. 22 UStG als unionsrechtlich verbotene Beihilfe 2.1. Verbotene Beihilfen i. S. des Artikels 107 Abs. 1 AEUV und ihre Konsequenzen a) Hintergrund und Anwendungsbereich des Artikels 107 Abs. 1 AEUV b) Das Verfahren und die Konsequenzen im Fall einer verbotenen Beihilfe 2.2. Ob und in welchen Fällen sind die Voraussetzungen einer verbotenen Beihilfe erfüllt? a) Die Besteuerungspraxis als staatliche Beihilfeleistung b) Das Unternehmen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts c) Die Besteuerungspraxis als Begünstigung des Unternehmens einer jpdör d) Die Besteuerungspraxis als Maßnahme mit wettbewerbsverfälschender Wirkung e) Die Besteuerungspraxis als Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten 3. Die Gefahr eines Eingreifens der Europäischen Kommission (der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten) Kaffee-/Tee-Pause (10.15 bis 10.45 Uhr) STEUERFOKUS 7 (10.45 bis 12.15 Uhr) Prof. Dr. Thomas Küffner -RA/StB/WP/FAfStR (München/Düsseldorf) Bereichsspezifische Steueranalyse (3): Kooperationen zwischen jpdör sowie das Mysterium der Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte Das Spektrum der Amtshilfe- und der sog. Beistands- oder Kooperationsleistungen gemäß 2b Abs. 3 UStG wird exemplarisch reflektiert resp. problematisiert. Außerdem werden über den steuerbefreiten Anwendungsbereich der Kostenteilungsgemeinschaften i. S. d. Artikels 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL Überlegungen angestellt. Zu guter Letzt werden nicht steuerbare Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte im Rahmen des neuen 2b UStG näher beleuchtet und Abgrenzungen prüfend behandelt.

6 1. Kooperative Ausgangskonstellationen und geänderte Rechtsprechung 2. Nicht steuerbarer Lösungsansatz mangels Leistungsaustausch 3. Nicht steuerbare Lösungsansätze gemäß 2b Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 UStG 4. Steuerbefreiung bei Kostenteilungsgemeinschaften als alternativer Lösungsansatz? 5. Mysterium nicht steuerbarer Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte Mittagspause (12.15 bis 13.15 Uhr) STEUERFOKUS 8 (13.15 bis 14.30 Uhr) RA/StB Dr. Mirko Brill (c k s s Carlé Korn Stahl Strahl Köln) Vorsteuerabzug im Rahmen der Neuregelung des 2b UStG Mit der Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand durch Geltung des 2b UStG stellen sich zugleich Fragen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug der jpdör. Von Interesse sind hierbei Fragen im Zusammenhang mit Dauersachverhalten, d. h. von unter der Geltung des 2 Abs. 3 UStG bezogenen Eingangsleistungen, die durch Anwendung des 2b UStG einen Korrekturbedarf erfahren. Hier ist insbesondere an Gebäudenutzungen vor dem Hintergrund des 15a UStG zu denken. Daneben wird sich mit weiteren praxisrelevanten Fragestellungen befasst, die ausschließlich in den Geltungsbereich des 2b UStG fallen und deren Relevanz den jpdör heute möglicherweise noch gar nicht bewusst sind. 1. Darstellung der aktuellen Vorsteuerabzugsmöglichkeit der öffentlichen Hand 2. Änderung des Vorsteuerabzug mit Anwendung des 2b UStG 3. Korrektursachverhalte 4. Vorsteuerprobleme und Gestaltungsmöglichkeiten unter Anwendung des 2b UStG Kaffee-/Tee-Pause (14.30 bis 15.00 Uhr) STEUERFOKUS 9 (15.00 bis 16.15 Uhr) RA/StB Peter Ballwieser (Tax-Direktor der KPMG WP-Gesellschaft - Köln) Einführung des neuen 2b UStG, verknüpft mit der notwendigen Implementierung eines funktionierenden Tax-Compliance-Management-Systems Die Umsetzung des 2b UStG läuft derzeit bei vielen Kommunen in unterschiedlicher Intensität. Neben den fachlichen Anforderungen stehen insbesondere organisatorische Fragen im Mittelpunkt der Projekte. Aspekte der Zusammenarbeit unterschiedlicher Ämter bei der notwendigen Informationsbeschaffung, Verantwortlichkeiten bei dem Abschluss von Verträgen, Erklärung der Vollständigkeit zur Verfügung gestellter Informationen das sind nur einige Beispiele wichtiger organisatorischer Anforderungen, die zum Einen im Rahmen der laufenden 2b Projekte intensiv diskutiert werden und zum Anderen unter dem Aspekt der Tax Compliance von nachhaltiger Bedeutung sind. Anhand von Praxisbeispielen wird das Zusammenspiel dieser beiden Themengebiete diskutiert und aufgezeigt, welche Chancen die derzeitigen Aktivitäten zur Implementierung eines funktionierenden und nachhaltigen TCM Systems bieten. I. Projekt: Einführung des neuen 2b UStG 1. Wo stehen wir derzeit? Unterschiedliche Erfahrungen aus Beratersicht 2. Wo müssen wir zukünftig hin? Anforderungen und To do s bis zum 31. Dezember2020 II. Organisatorische Anforderungen an ein TCM System in der Praxis 1. Projektbeispiel 2. Zukünftige Maßstäbe aus Sicht der Finanzverwaltung 3. Schwachstellenanalyse (Wo hakt es noch?)

7 4. Risikominimierung bei der Einführung des neuen 2b UStG: Ende des 2. Seminartages um ca. 16.15 Uhr Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr für das Fachseminar am 19./20. Februar 2019 beträgt: 1.800 Euro p. P. (zzgl. 19 Prozent USt) Sonderpreis für Angehörige des öffentlichen Dienstes: 1.200 Euro p. P. (zzgl. 19 Prozent USt). Fundierte Skriptmaterialien sowie Mittagsbüffet, Getränke, Snacks, Obst und Gebäck sind im Seminarpreis enthalten. a) Mindestanforderungen an ein funktionierendes TCM-System b) Lösungsansätze einer nachhaltigen Projektsteuerung TCMS aus den laufenden 2b UStG Projekten Teilnahmebedingungen: Der Eingang von Online-Anmeldungen wird zwecks Reiseplanung sofort bestätigt; Fax-Anmelder werden per Email benachrichtigt. Eine verbindliche schriftliche Mitteilung erfolgt ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Die Teilnahmegebühr wird vor Veranstaltungsbeginn (nach Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung) fällig. Die Vertretung angemeldeter Teilnehmer/-innen ist möglich. Die Teilnehmer/-innen erhalten am 2. Seminartag eine TN-Bestätigung. HBS Konferenzzentrum: Wichtige Hinweise zum Veranstaltungsort (Heinrich Böll Stiftung Konferenzzentrum Beletage - Schumannstr. 8, 10117 Berlin) können der Website https://www.boell.de/de/unser-konferenzzentrum entnommen werden. Eine Liste der Hotels in der näheren Umgebung des Veranstaltungsortes kann beim Veranstalter bezogen werden. Ergänzende Hinweise: Kultur & Konversation am Abend (19.02.2019): Das Angebot beinhaltet eine kostenlose 1 ½ -stündige Bus-/Führungstour der besonderen Art. Start: 18.30 Uhr am Haupteingang des HBS-Konferenzzentrums. Anschließend: Tagesausklang nebst Gedankenaustausch in einer gemütlichen Location in Berlin- Mitte Essen und Getränke müssen selbst finanziert werden.

8 PRAKTIKER-SEMINAR rund um die Neueinführung des 2b UStG am 19. und 20. Februar 2019 in Berlin Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch die Einführung des neuen 2b UStG 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 Fax-Anmeldung: (030) 84 30 69 32 Ja, ich/wir nehme(n) an dem oben genannten Fachseminar teil: ( ) TEILNAHMEBESTÄTIGUNG zur Seminarveranstaltung am 19. und 20.02.2019 (jeweils in der Zeit von 08.45 / 09.00 Uhr bis 16.15 Uhr) Veranstaltungsort: Heinrich Böll Stiftung -Konferenzzentrum-, Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) Fachreferenten: Widmann / Zimmer / Prof. Dr. Küffner / Madeja / Halm-Müller / Dr. Brill / Dr. Boos / Sterzinger / Dr. iur. Wiesch / Ballwieser Seminargebühr: ( ) 1.800 Euro p. P. (zzgl. 19 % USt) ( ) 1.200 Euro p. P. (zzgl. 19 % USt) Sonderpreis für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Inkl. Snacks, Getränken, Obst, Gebäck und Mittagsbüfett sowie einer wertvollen Tagungsmappe. Kultur & Konversation am Abend des 19.02.2019 (kostenlose Sightseeing-Bustour der besonderen Art und mehr) Teilnehmer(in) 01:... Teilnehmer(in) 02:... Emailkontakt:. Rechnung an:... (Datum) (Unterschrift)