SEMINAR. Die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge im Querschnitt des BEIHILFEN- und STEUERRECHTS

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1 SEMINAR Die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge im Querschnitt des BEIHILFEN- und STEUERRECHTS ein Praxisseminar zu den Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts Inklusive Berücksichtigung der neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom

2 HINTERGRUND UND ZIELE Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind verboten. Dies gilt selbst für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Gleichwohl ließ sich die Frage der Beihilfenkonformität jeder kommunalen wirtschaftlichen Betätigung jahrzehntelang getrost ignorieren, denn es gab faktisch kein Aufdeckungsrisiko. Das hat sich maßgeblich geändert. Das Problembewusstsein aller Akteure ist geschärft und das Thema Beihilfen ist spätestens seit den wegweisenden Urteilen des BGH aus dem Jahr 2011 zur Möglichkeit der privaten Rechtsdurchsetzung des Beihilfenrechts in aller Munde. Nicht allein die Europäische Kommission ist somit treibende Kraft, sondern vor allem Wettbewerber, Aufsichtsbehörden und Banken, genauso wie die nationale Rechtsprechung. Als weitere Kontrollinstanz hat sich jüngst der Wirtschaftsprüfer etabliert, was nicht zuletzt am neuen Prüfungsstandard betreffend die Beurteilung von EU-Beihilfen in öffentlichen Unternehmen (IDW PS 700) liegt. Öffentliche Stellen und ihre Unternehmen müssen sich insofern künftig bewusster mit dem europäischen Beihilfenrecht auseinandersetzen. Das betrifft insbesondere die kommunale Daseinsvorsorge, da diese teilweise (noch) gar nicht als unternehmerische Leistung verstanden wird, wie etwa: Museen / Theater / Bildungsreinrichtungen Sportstätten und -Arenen Sozialer Wohnungsbau Krankenhäuser / Pflegeheime Öffentliche Bäder Messegesellschaften / Stadthallen Stadtentwicklungsgesellschaften ÖPNV / Parkhäuser / Flughäfen / Häfen Dabei ist die Legalisierung der Finanzierung von kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeiten zumeist mit überschaubaren Mitteln erreichbar. Das Europarecht selbst bietet zahlreiche Freistellungsmöglichkeiten vom Beihilfenverbot. Dazu zählen u.a. die Ausnahmen für Bagatellbeihilfen, die Legalisierung durch Betrauungsakte und die Ausnahmen im Anwendungsbereich der seit dem novellierten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

3 Allerdings reicht es nicht, das Beihilfenrecht isoliert zu betrachten. Ein Verstoß gegen das Beihilfenverbot führt zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts. Nicht zuletzt drohen massive Rückzahlungsansprüche. Auch die Steuer spielt eine erhebliche Rolle, da insbesondere die umsatzsteuerliche Einordnung von Zuschüssen einem erheblichen Wandel unterliegt. SEMINARINHALTE 1. Einführung in das EU-Beihilfenrecht Was sind überhaupt Beihilfen? Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge Auswirkungen des Beihilfenrechts auf das nationale Recht Sanktionen von Beihilfenrechtsverstößen 2. Ist jede wirtschaftliche Betätigung von Kommunen beihilfenrechtsrelevant? Beihilfen an Ämter, Dienststellen, Regie- und Eigenbetriebe Beihilfengewährung durch Kommunalbürgschaften Beteiligung an Unternehmen 3. Beihilfenrechtliche Absicherungsinstrumente Bagatellbeihilfen gemäß den De-minimis -VOen Legalisierung durch Betrauungsakte Ausnahmemöglichkeiten gem. der neuen AGVO 4. Beihilfen und Steuern Neues zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen Abgrenzung zum Leistungsaustausch Die ertragsteuerliche Einordnung der Finanzierung Beihilfe und der steuerliche Querverbund 5. Konsequenzen aus der Verlautbarung IDW PS 700 Wird der Abschlussprüfer zur neuen Beihilfenprüfinstanz? Wie kann mit beihilfenrechtlichen Risiken im Jahresabschluss umgegangen werden?

4 6. Beihilfenrechtliche Absicherungsmöglichkeiten anhand von Praxisbeispielen Kulturförderung Bäder & Sportstätten Wohnen Wohnungsbaugesellschaften Versorgung & Energie / Telekommunikation Gesundheit / Krankenhäuser & Altenpflege Struktur- & Wirtschaftsförderung / Standortentwicklungsgesellschaften / Messen Tourismusförderung ÖPNV / Parkhäuser / Flughäfen / Häfen WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME UND LADEN SIE HERZLICH EIN: JÜRGEN Tschiesche Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater/ Partner BBH Meike Weichel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht BBH Dr. Jan Deuster Rechtsanwalt BBH Guido Sydow Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater BBH Udo Glusa Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater BBH Näheres zu BBH und BBHC auch im Netz unter

5 TerminE Köln Berlin München Stuttgart KONDITIONEN Dauer des Seminars: 10:00 bis 16:00 Uhr PREISE: pro Workshop/Teilnehmer: 275,- zzgl. USt. Inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen ANMELDUNG Becker Büttner Held Anke Bauer Agrippinawerft Köln Tel +49 (0) Fax +49 (0)

6 veranstaltungsorte BÜRO BERLIN Magazinstraße Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO MÜNCHEN Pfeuferstraße München Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO KÖLN KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO STUTTGART Industriestraße Stuttgart Tel +49 (0) Fax +49 (0)

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