Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm
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- Hedwig Hoch
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1 Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm
2 EU Beihilfenrecht EG-Vertrag: Prinzipielles Beihilfenverbot (Art. 87 und Art. 88)! Rat kann Ausnahmen definieren Art. 87 Absatz 3 lit c Art. 88 definiert Notifizierung Gemeinschaftsrahmen: Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) In Kraft ab Jänner 2007 Seite 2
3 Gruppenfreistellungen Verordnung des Rates 994/98: Gruppenfreistellungen möglich Kommission ist ermächtigt, Beihilfen zu definieren, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind und nicht notifiziert werden müssen Verordnungen der Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission vom 24. Oktober 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf regionale Investitionsbeihilfen Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen Seite 3
4 De-minimis Verordnung Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis Beihilfen darf innerhalb von 3 Steuerjahren den absoluten Höchstbetrag ( De-minimis"-Schwellenwert) von EUR nicht übersteigen. Es zählen die Steuerjahre (keine Stichtagsregelung mehr) Unabhängig von der Unternehmensgröße Kumulierung mit anderen Beihilfen: es muss auf die Gruppenfreistellungsverordnung bzw. Kommisionsentscheidungen Rücksicht genommen werden Die Verordnung ist zu finden unter de pdf Seite 4
5 Wie berechnet sich das Bruttosubventionsäquivalent? Bei Zuschüssen: Höhe des Zuschusses Bei zinsverbilligten Darlehen: Zinsvorteil, der sich aus Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) errechnet. Der aktuelle Referenzzinssatz im Internet: In mehreren Tranchen gezahlte Beihilfen werden zum Zeitpunkt ihrer Gewährung abgezinst. Seite 5
6 Überwachung Vor Gewährung einer De-minimis-Beihilfe muss der Mitgliedstaat das Unternehmen ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Im Gegenzug erhält der Mitgliedsstaat eine vollständige Übersicht über sonstige in den letzten zwei Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhaltene De-minimis-Beihilfen. Mitgliedstaat gewährt die De-minimis-Beihilfe erst, wenn er sich vergewissert hat, dass im betreffenden und den vergangenen beiden Steuerjahren der Höchstbetrag von EUR ,- nicht überschritten wird bzw. wenn GründerInnen von dritter Seite in ebendiesem Zeitraum de-minimis-pflichtige Bürgschaft(en) gewährt wurde(n) und die Höchstgrenze des Bruttosubventionsäquivalents nicht überschritten wird (Berechnung siehe nächste Seite. Seite 6
7 Überwachung / Bruttosubventionsäquivalent Bürgschaften De-minimis-pflichtige Bürgschaften müssen bei der Errechnung des Bruttosubventionsäquivalents wie folgt berücksichtigt werden: Der verbürgte Teil des Darlehens darf EUR 1,5 Mio. nicht überschreiten (bei Unternehmen im Straßentransportsektor: EUR ). Wenn der verbürgte Anteil des zugrunde liegenden Darlehens lediglich ein Teil dieses Höchstbetrages ist, wird das Bruttosubventionsäquivalent folgendermaßen berechnet: z.b.: Verbürgter Teil des Darlehens ist EUR 1 Mio. EUR 1 Mio. sind 2/3 von EUR 1,5 Mio. Die 2/3 werden auf den De-minimis-Schwellenwert umgelegt: 2/3 von EUR sind ca. EUR Das Bruttosubventionsäquivalent beträgt also EUR EUR sind also noch frei für weitere De-minimis-Beihilfen. Seite 7
8 Was heißt das für AplusB? Sobald der Gründer unternehmerisch tätig ist, werden die Leistungen des Zentrums beihilfenrechtlich relevant. Unternehmerisch tätig sein ist die Aufnahme einer auf eine gewisse Nachhaltigkeit gerichtete Tätigkeit, die nach außen auf den Austausch von Waren und DL gerichtet ist (Beihilfengutachten AplusB) Gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit nach 1 der GewO Aktiver Gewerbeschein ist starkes Indiz Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich, wäre aber ebenfalls ein starkes Indiz Seite 8
9 Ebenen der De-minimis Kontrolle Meldung der Richtlinien im BKA durch bmvit Förderungsvertrag FFG Zentrum enthält die Verpflichtung zur Einhaltung der aktuell gültigen Beihilfenregelungen (insbesondere De-minimis) Zusammengefasste Tabelle zur De-minimis-Kontrolle (vom Zentrum auszufüllen) Verankerung im Förderungsvertrag Zentrum Gründer Formular für GründerIn zum Zeitpunkt der Gründung (von GründerIn VOR Vergabe zu unterzeichnen) Seite 9 Ebene FFG Ebene Zentrum Ebene GründerIn
10 Verankerung im Förderungsvertrag Zentrum Gründer Leistungen des Zentrums werden bei Beginn des eigentlichen Gründungsvorgangs zu beihilfenrechtlich relevanten staatlichen Beihilfen Verpflichtung zur Einhaltung der Beihilfenregelung und der damit verbundenen Berichterstattungspflichten Einstellung und Rückzahlung Bei Nichtbeachtung der Beihilfenregelung Bei Nichtentsprechung der Informations- und Meldepflichten Seite 10
1 Gewährung von Kleinbeihilfen
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