Vision Kirche 21 und neues Landeskirchengesetz Wichtige Meilensteine und neue Herausforderungen Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 8. Januar 2018
Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet Meilensteine und Herausforderungen der Vision Kirche 21
Die Vision Kirche 21 1. Was ist die Vision? 2. Wie ist sie entstanden? 3. Wie soll sie umgesetzt werden? 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3
Bern, 10. September 2017 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Mitarbeiter Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und 21 Vision Kirche 4
1. Was ist die Vision? Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet. Auf die Bibel hören nach den Menschen fragen. Vielfältig glauben Profil zeigen. Offen für alle solidarisch mit den Leidenden. Die Einzelnen stärken Gemeinschaft suchen. Bewährtes pflegen Räume öffnen. Vor Ort präsent die Welt im Blick. Die Gegenwart gestalten auf Gottes Zukunft setzen. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 5
Zugänge zum Verständnis der Vision 1. Beitrag zur Klärung des Selbstverständnisses; zur Selbstvergewisserung 2. Beitrag zur Bildung und Stärkung einer gemeinsamen Identität 3. Eröffnung einer gemeinsamen Suche, in welche Richtung die Kirche gehen soll 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 6
Gedankenstriche als Spannungsfelder und stete Aufgabe Die Volkskirche löst Spannungsfelder nicht auf, sondern lebt und gestaltet sie aktiv. Kirche sein und werden ist eine stete Aufgabe semper reformanda Gedankenstriche fordern dazu auf, weder in starre Einseitigkeiten noch in Beliebigkeit zu verfallen, sondern Spannungen stets neu auszuhandeln 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 7
2. Wie ist sie entstanden? «Die Welt um uns ist im Umbruch. Die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen gehen weiter. Dies bedeutet, dass wir nicht im Status quo verharren sollten. Wir müssen uns diesen Herausforderungen stellen: Wir brauchen eine neue Vision und Leitziele.» (Aus Gesprächssynode vom April 2013 in Grenchen) 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8
2. Wie ist sie entstanden? Dreijähriger, breit angelegter Prozess 2015: «Fragen stellen» 2016: «Antworten finden» 2017: «Kirche sein» 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 9
2015: «Fragen stellen» «Welche Fragen muss eine wiedergewonnene Vision von Kirche beantworten?» In 15 Konferenzen und online wurden insgesamt 5748 Fragen gesammelt. Eine Arbeitsgruppe hat die Fragen sortiert, gebündelt und zu 13 «Spannungsfeldern» verdichtet. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 10
2016: «Antworten finden» Suche nach Antworten an Gesprächssynode: Die 13 Spannungsfelder wurden einer erweiterten Gesprächssynode vorgelegt. Ein Tag lang wurde in Gruppen eingehend diskutiert und gemeinsam nach möglichen Antworten auf die Fragen gesucht. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 11
Gesprächssynode PLUS, 17. August 2016 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Mitarbeiter Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Vision Kirche 21 12
2017: «Kirche sein» Verankerung der Vision anlässlich der Sommersynode und am «Doppelpunkt 21» Eine weitere Arbeitsgruppe leitete aus den Ergebnissen der Gesprächssynode PLUS die Vision ab. Am 30. Mai setzte die Sommersynode die Vision mit 156:2 Stimmen bei 9 Enthaltungen in Kraft. Das Kirchenfest «Doppelpunkt 21» vom 10. September 2017 als feierlicher Abschluss des Visionsfindungsprozesses und Startsignal zur Umsetzung. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 13
3. Wie soll sie umgesetzt werden? a.) Ebene RefBeJuSo: Umsetzung soll wo immer möglich in die laufenden Arbeiten aller Ebenen einfliessen (Vorschläge dazu sind in Erarbeitung) Visionsbuch mit den Predigten des Kirchenfestes sowie weitere Texte zur Vision (auch auf dem Internet unter http://kirche21.refbejuso.ch/home/). 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 14
3. Wie soll sie umgesetzt werden? b.) Ebene der Kirchgemeinden: Anregung zu Gesprächen zur Auseinandersetzung mit der Vision: Welche Bedeutung hat sie für unsere Kirchgemeinde? Zwei aktuelle Arbeitshilfen: 1. Zur theologischen Vertiefung der Vision Kirche 21 2. Für Gespräche in Kirchgemeinden 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 15
Arbeitshilfe für Gespräche in Kirchgemeinden zur Vision Kirche 21 Ein klareres Verständnis des eigenen Kirche-Seins entwickeln und sich als Kirchgemeinde darüber verständigen Mögliche Weiterentwicklung in bestimmten Handlungsfeldern ausloten Möglichkeiten der Weiterentwicklung entdecken Erwartungen und Ideen der Gemeindeglieder wahrnehmen Vision Kirche 21 Mit Nachbar- Kirchgemeinden ins Gespräch kommen Sich der theologischen Bedeutung und Tragweite der Vision Kirche 21 annähern Und Vieles weitere mehr 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 16
Die Vision mit Leben füllen «Die Vision ist kein Masterplan der Synode, der nun von den Kirchgemeinden umzusetzen ist. Eine Volkskirche ist immer eine Kirche der Freiheit. Die Vision ist auf Menschen in den Kirchgemeinden angewiesen, die sie mit Leben füllen.» (Von Synodalrat Pfr. Stefan Ramseier im Geleitwort zur Arbeitshilfe Kirche 21) 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 17
Das neue Landeskirchengesetz und seine innerkirchliche Umsetzung Aktuelle Meilensteine und Herausforderungen
Stand politischer Prozess Das neue Landeskirchengesetz wurde am 6. September 2017 im Grossen Rat in erster Lesung diskutiert und beschlossen. In der Diskussion wurde von den meisten Parteien eine grosse Wertschätzung für die Landeskirchen ausgedrückt. Der Grosse Rat folgte in seinen Beschlüssen ausnahmslos den Anträgen der Regierung. Insbesondere wurden Anträge, welche das Gesetz zurückweisen wollten oder den Landeskirchen weniger Geld zugestehen wollten, mit grossem Mehr abgelehnt. Einzig die Frage, unter welchen Bedingungen die katholischen Geistlichen die Pensionskasse wechseln können, ist für die zweite Lesung noch offen. Die zweite Lesung ist für Frühling 2018 geplant. Wenn kein Referendum ergriffen wird, kann das Landeskirchengesetz auf 1.1. 2020 in Kraft gesetzt werden. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 19
Partnerschaftliche Zusammenarbeit Kirche und Staat Die gelebte und bewährte Partnerschaft zwischen dem Kanton Bern und den drei Landeskirchen zum Wohl der Menschen im Kanton wird durch das Landeskirchengesetz weiterentwickelt. Das Gesetz anerkennt, dass die Landeskirchen in gesamtgesellschaftlichem Interesse arbeiten und dabei zum Wohl der Menschen im Kanton beitragen. Art. 3 Gesamtgesellschaftliche Bedeutung Die Landeskirchen tragen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zur solidarischen Gemeinschaft, zur Vermittlung grundlegender Werte, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung und zur Kulturpflege bei. Art. 4 Partnerschaft Kanton und Landeskirchen arbeiten partnerschaftlich zusammen. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 20
Die Selbstbestimmung der Landeskirchen wird gestärkt Das Landeskirchengesetz regelt weniger als sein Vorgänger. Die Landeskirchen sind im Rahmen des kantonalen Rechts selbständig. Der Staat verlangt aber von den Landeskirchen, dass sie ihre Organisation nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen festlegen. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 21
Die Kirchgemeinden bleiben dem Gemeindegesetz unterstellt Das landeskirchliche Recht kann ergänzende Bestimmungen über das Zusammenwirken der Organe und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinden sowie über Unvereinbarkeiten vorsehen. Das kantonale Recht kann Ausnahmen vorsehen. Der Regierungsrat legt durch Verordnung das Gebiet und den Namen jeder Kirchgemeinde fest. Bei der Bildung, Aufhebung, Veränderung des Gebiets oder beim Zusammenschluss von Kirchgemeinden nach Art. 4h Gemeindegesetz hört er den Synodalrat vorgängig an. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 22
Anstellung der Pfarrer und Pfarrerinnen Künftig regeln die Landeskirchen das Anstellungsverhältnis der Pfarrer und Pfarrerinnen selber. Die Landeskirchen entscheiden über die Aufnahme in den Kirchendienst. Die Kirchgemeinden wählen unter den in den Kirchendienst aufgenommenen ihre Pfarrpersonen. Sie sind für die Wahl und die Entlassung verantwortlich. Die Voraussetzungen für eine Anstellung ändern sich nicht. Die Landeskirchen entscheiden selber über die Dienstwohnungspflicht. Die Regionalpfarrer und Regionalpfarrerinnen sind künftig der Kirche und nicht mehr dem Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten (BKA) unterstellt. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 23
Staatliche Finanzierung in zwei Säulen Säule A: Wahrung der historischen Rechtstitel 34,8 Millionen Franken Muss für die Entlöhnung der Pfarrpersonen verwendet werden Wird jährlich dem Lohnsummenwachstum des Kantons angepasst. Säule B: Beiträge für Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse Wird jeweils vom Grossen Rat für einen Zeitraum von sechs Jahren festgelegt. Wird nicht dem Lohnsummenwachstum des Kantons angepasst. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 24
Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse Art. 31. 2 Als Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse gelten insbesondere a) Kinder- und Jugendarbeit, b) Angebote zu Ehe, Familie und Partnerschaft, c) Angebote für Seniorinnen, Senioren und Betagte, d) Angebote für sozial Schwache und Armutsbetroffene, e) Angebote für Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchende, f) Erwachsenenbildung, g) kirchlicher Unterricht, h) ökumenische Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit, i) Kultur, k) Öffentlichkeitsarbeit betreffend soziale und gesellschaftliche Themen und l) Seelsorge. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 25
Herausforderung Lohnsummenwachstum 2020 erhalten die Landeskirchen die nötige Lohnsumme, um alle ihnen übertragenen Stellen zu finanzieren. Da die Beiträge aus der Säule B nicht an das Lohnsummenwachstum angepasst werden, müssen die Landeskirchen dieses ab 2021 selber finanzieren. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 26
Negative Zweckbindung als wichtige Änderung im neuen Kirchensteuergesetz Die Erträge aus den Kirchensteuern der juristischen Personen dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet werden (Art. 1 a). Offen ist, wer den Nachweis erbringen wird. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 27
Innerkirchliche Umsetzung Die innerkirchliche Umsetzung des Landeskirchengesetzes ist eine grosse Herausforderung. Anstellungsbedingungen der Pfarrpersonen in Anlehnung an das kantonale Personalrecht definieren Personalmanagement und Personalentwicklung aufbauen und sicher stellen Rolle der Regionalpfarrpersonen klären Gesamtkirchliche Dienste und Synodalrat so organisieren, dass die neuen Aufgaben bewältigt werden können Finanzströme klären und Finanzierung sichern Rolle der drei Ämter bei der Leitung der Kirche klären Zahlreiche Reglemente erlassen oder den veränderten Bedingungen anpassen 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 28
Bisherige Beschlüsse zur innerkirchlichen Umsetzung Die Sommersynode hat am 30. Mai 2017 für die Umsetzung folgende Leitsätze beschlossen: 1. Die geltende Kirchenverfassung wird vorläufig nicht verändert. 2. An den von der Synode verabschiedeten drei Ämtern wird festgehalten. 3. Mit der Übernahme der Pfarranstellungsverhältnisse durch die Landeskirche werden im Grundsatz die Regelungen des kantonalen Personalrechts übernommen. 4. Die gemeinderechtlichen Auswirkungen auf die Kirchgemeinden müssen berücksichtigt werden. 5. Die Pfarrstellenzuordnung richtet sich bis 2022 nach den bisherigen kantonalen Bestimmungen. 8. Januar 2018 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Treffen pensionierter kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 29
Diskussion Fragen und Anregungen