Die neue EU-Finanzmarktaufsicht: Kann sie künftige Krisen vermeiden?

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Transkript:

Die neue EU-Finanzmarktaufsicht: Kann sie künftige Krisen vermeiden? Österreichische Gesellschaft für Europapolitik Mag. Andreas Ittner, Mitglied des Direktoriums 13. Januar 2011

EU-Aufsicht als wesentlicher Baustein zur Stärkung der Finanzmarktstabilität Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems: Verbesserung des regulatorischen Rahmens - neue Regulierungsvorschläge (Basel III) Verbesserungen der Aufsichtsstrukturen Einrichtung von Krisenmechanismen Stabilität bedeutet konkret: Verminderung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes von Krisen Vermeidung des Einsatzes von Steuergeld Vermeidung negativer Effekte auf Realwirtschaft (z.b. Kreditklemme, Arbeitslosigkeit) Langfristiger Nutzen der Stabilität übersteigt kurzfristige Kosten -2 -

Warum brauchen wir ein neues EU-Aufsichtssystem? Binnenmarkt mit grenzüberschreitenden Bankengruppen Nationale Aufsicht Zunehmende Integration des Binnenmarktes; Umfang der grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten steigt weiter an Europäisierung der Marktteilnehmer erfordert eine Europäisierung der Aufsicht, insbesondere auch in Krisensituationen Aufsichtsmodelle müssen mit der zunehmenden Integration Schritt halten Vereinheitlichung der Standards erfordert koordinierte Überwachung Gleiche Wettbewerbsbedingungen als Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes -3 -

Die Europäische Aufsichtsarchitektur Beobachtung makroökonomis cher Risiken Europäische Aufsichtsbehörde n Nationale Aufsichtsbehörden der Marktteilnehmer Nationale Bankenaufsichtsbehörden Alle Finanzsektoren European Systemic Risk Board (ESRB) Nationale Versicherungsaufsichtsbehörden Nationale Wertpapieraufsichtsbehörden European System of Financial Supervisors (ESFS) Marktteilnehmer Banken Versicherungsunternehmen Wertpapierdienstleister -4 -

Aufgaben von ESRB und EBA ESRB Laufende Überwachung des makroökonomischen Umfeldes Frühzeitiges Erkennen von Risiken (bspw. Bewertungsblasen) Aussprechen von Warnungen / Handlungsempfehlungen an Mitgliedstaaten und Aufsichtsbehörden EBA Laufende Überwachung von Risiken und Marktentwicklungen im Bankensektor Verfassen rechtlich bindender Standards ( binding standards ) Koordinations- und Mediationsfunktion Peer Reviews Direkte Durchgriffsrechte auf Banken in definierten Fällen: in Krisensituationen (auf Basis einer Feststellung durch ESRB und Rat) bei Uneinigkeit nationaler Aufseher bei europarechtswidrigem Verhalten nationaler Aufseher -5 -

Was wird besser durch ESRB und ESAs? Hätte es den ESRB bereits vor 2007 gegeben, hätte er die Krise zwar nicht verhindern können, aber Bewertungsblasen erkennen sollen (Sub-Prime) Warnungen / Handlungsempfehlungen aussprechen können den Verlauf der Krise abschwächen können Hätte es die ESAs bereits vor 2007 gegeben, hätte sie Krisen einzelner Banken nicht verhindern können, aber Maßnahmen zur Krisenbewältigung koordinieren bestimmte Produkte verbieten Krisen einzelner Institute abschwächen können -6 -

Blick in die Zukunft wo besteht noch Handlungsbedarf? EBA und ESRB wichtiger Schritt in die richtige Richtung; Frage, ob ausreichend? Zusammenspiel nationale Aufsicht EBA Europäische Aufsicht für große, europäische Bankengruppen? Einrichtung wirksamer grenzüberschreitender Mechanismen für Krisenbewältigung; Regelungsrahmen für europäisches Burden- Sharing Klares Bekenntnis der Politik zu weiterer und vertiefter europäischer Integration erforderlich -7 -

Danke für Ihr Interesse! -8 -