Die neue EU Finanzaufsichtsarchitektur Regulatorische Antworten auf die Krise

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1 Die neue EU Finanzaufsichtsarchitektur Regulatorische Antworten auf die Krise WM/ÖWS Forum im Radisson Wien, 7. Juni 2011 Michaela Posch Abteilung für Finanzmarkanalyse Oesterreichische Nationalbank

2 Agenda 1. Ausgangssituation und Genesis 2. European System of Financial Supervisors I. European Systemic Risk Board (ESRB) II. European Supervisory Authorities (ESAs) 3. Überblick Basel III: Kernelemente der neuen Regulierung

3 Ausgangssituation und Genese Vorgeschichte: Große, grenzüberschreitend tätige Banken dominieren den europäischen Bankenmarkt Bereits 2005 hielten 46 grenzüberschreitend tätige Bankgruppen etwa 68% der konsolidierten Vermögenswerte europäischer Kreditinstitute Europäische Kommission: Finanzkrise zeigt Schwächen (vor allem Systemaufsicht) der Aufsicht über die europäischen Finanzmärkte aufgrund nationaler Zersplitterung der Aufsicht und mangelnder Beachtung der Verflechtungen der Marktteilnehmer 2008: Ersuchen an Expertengruppe (Vorsitz Herr Jacques de Larosière), Vorschläge für den Aus- und Umbau der Rahmenbedingungen für die europäische Finanzmarktaufsicht auszuarbeiten Aufbauend auf den Empfehlungen der de Larosière Gruppe, neue Europäische Aufsichtsarchitektur in Kraft seit Ziel: Effizienteres, integriertes und nachhaltigeres EU Aufsichtsystem 1

4 Agenda 1. Ausgangssituation und Genesis 2. European System of Financial Supervisors I. European Systemic Risk Board (ESRB) II. European Supervisory Authorities (ESAs) 3.Überblick Basel III: Kernelemente der neuen Regulierung

5 Die neue EU-Aufsichtsarchitektur seit ESFS (European System of Financial Supervision) ESRB (European Systemic Risk Board) EU-Finanzsystem Banken Versicherungen Märkte Instrumente Banken (EBA) Versicherungen (EIOPA) Mikroprudentielle Aufsicht Makroprudentielle Aufsicht Produkte Wertpapiere (ESMA) 2

6 Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Von den Mitgliedern unabhängiges Gremium ohne Rechtspersönlichkeit Frühzeitige Erkennung, Unterbindung und Eindämmung systemischer Risiken für das EU-Finanzsystem und damit Verhinderung von Finanzkrisen Die Ziele des ESRB I. Makroaufsicht über das EU Finanzsystem (vs zersplitterte Risikoanalyse auf nationaler Ebene) II. Verbesserung der Wirkung von Früherkennungsmechanismen durch verstärktes Zusammenwirken von Mikro- und Makroaufsicht (Verflechtung der Marktteilnehmer) III. Möglichkeit der Umsetzung von Risikobewertungen in konkrete Maßnahmen der zuständigen Behörden 3

7 Mandat des ESRB Risikoidentifizierung Risikobeurteilung Politische Antwort Sammlung und Analyse von Informationen/Daten FS-Indikatoren Frühwarnsysteme Beurteilung und Priorisierung von Risiken Netzwerkmodelle Makro-Stresstesting Risikowarnungen und Empfehlungen Instrumente 4

8 ESRB - Erhebung und Austausch von Informationen Enge Zusammenarbeit mit und Informationsfluss von (1) ESAs, (2) nationalen Zentralbanken und (3) Mitgliedsstaaten Zweistufiger Informationsfluss: ESRB arbeitet mit aus dem ESZB verfügbaren Daten und kann Informationen bei ESAs anfordern (nur auf anonymisierter/aggregierter Basis) Verfügen ESAs nicht über gewünschte Informationen oder stellen diese nicht zeitnah bereit, kann das ESRB Daten direkt von nationalen Aufsichtsbehörden, Zentralbanken oder anderen Behörden anfordern Individualisierte Informationen über einzelne Marktteilnehmer können nur mit begründetem Ansuchen an die entsprechende ESA beantragt werden 5

9 ESRB - Warnungen und Empfehlungen Bei Identifikation signifikanter systemischer Risiken: Verpflichtung des ESRB, allgemeine oder spezifische, öffentliche oder nichtöffentliche Warnungen oder Empfehlungen an: (1) die EU, (2) einen oder mehrere Mitgliedsstaaten, (3) die zuständigen ESAs (4) eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden oder (5) die EU KOM auszusprechen Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich Empfehlungen enthalten eine Frist zur Umsetzung oder Beantwortung Adressat ist verpflichtet zu reagieren: (1) Mitteilung an das ESRB, welche Umsetzungsmaßnahmen ergriffen werden oder (2) Erläuterung, weshalb keine Maßnahmen erfolgen ("act or explain") Entspricht der Adressat nicht, hat das ESRB den Europäischen Rat und gegebenenfalls die betroffenen ESAs zu informieren 6

10 Zusammensetzung des General Board 1. Vize-Chair M. King (gewählt) Chair EZB-Präsident 2. Vize-Chair EBA/ESMA/EIOPA Notenbanken Aufsichtsbehörden EZB Präsident and Vize-Präsident ESZB Gouverneure 3 ESAs Vorsitzenden Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden KOM Mitglied WFA Präsident ATC Vorsitzender S. Ingves (gewählt) ASC Vorsitzender und 2 Vize-Vorsitzende EU KOM BMF Sub-Strukturen One member, one vote 7

11 Themenschwerpunkte des ESRB 2011 Prozyklizität Ansteckungskanäle im Finanzsystem Schattenbankensystem und Anwendungsbereiche von Regulierung Neue systemrelevante Akteure (zentrale Gegenpartei) Makroprudentieller Aufsichtsrahmen Antizyklischer Kapitalpuffer Komplexe Finanzprodukte Niedrigzinsumfeld USD Refinanzierung von EU Banken Fremdwährungskredite Aufbau/Entwicklung neuer Datenquellen Laufende Überwachung des makroökonomischen Umfeldes Frühzeitiges Erkennen von Risiken (bspw. Bewertungsblasen) Aussprechen von Warnungen / Handlungsempfehlungen an EU, ein oder mehrere Mitgliedsstaaten, ein oder mehrere ESAs, ein oder mehrere nat. Aufseher und EK 8

12 European System of Financial Supervisors (ESFS) EZB Makro-prudentielle Aufsicht European Systemic Risk Board (ESRB) Mikro-prudentielle Aufsicht European System of Financial Supervisors (ESFS) EBA Europäische Bankenaufsichtsbehörde Joint Committee EIOPA Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge Board of Appeal ESMA Europäische Wertpapieraufsicht Parlament Kommission Rat Nationale Aufsichtsbehörden 9

13 Aufgaben der ESAs Laufende Überwachung von Risiken und Marktentwicklungen im Bankensektor Erlass rechtlich bindender Standards ( binding standards ) Direkte Durchgriffsrechte auf Finanzinstitute in 3 definierten Fällen: i. in Krisensituationen (auf Basis einer Feststellung durch Rat und ESRB) ii. bei Uneinigkeit nationaler Aufseher iii. bei europarechtswidrigem Verhalten nationaler Aufseher Koordinations- und Mediationsfunktion Förderung der gemeinsamen Aufsichtskultur, Colleges of Supervisors - Sicherstellung eines Level Playing Field Durchführung von Peer Reviews nationaler Aufsichtsbehörden, Risk Assessments, Stress Tests Zusammenarbeit mit ESAs und ESRB (Reaktionen auf Risikowarnungen) Überwachung von Finanzinnovationen (Verbraucherschutz) 10

14 Daten - Informationsaustausch zwischen EBA und ESRB (=> Informationsaustausch zwischen der mikro- und makro-prudentiellen Aufsicht) - Einzelbankdaten (Mikroebene) werden nur auf Ersuchen des ESRBs ausgetauscht - Errichtung einer zentralen Datenbank bei EBA: auf Ersuchen von EBA stellen die nationalen Aufsichtsbehörden Daten zur Verfügung Auf bereits verfügbares Datenmaterial soll primär zugegriffen werden (EZB-Statistik, ESZB-Daten) Erfassung, Speicherung, Analyse, Weitergabe von FINREP-, COREP- und makroökonomischen Daten unter Verwendung harmonisierter Taxonomien/Standards und Einhaltung höchster Sicherheitsstandards (Vertraulichkeit, Vollständigkeit) Falls nationale Aufsichtbehörden über die angeforderten Daten nicht verfügen, kann EBA direkt von den betroffenen Instituten Daten anfordern (mit Begründung) 11

15 EBA-Arbeitsprogramm 2011 Effektive Implementierung der CRD IV - Vorschlag von der EK im Sommer 2011 erwartet Entwicklung von Binding Standards und Guidelines zur CRD III - April 2011: Revision von COREP veröffentlicht EBA Stress Testing - Veröffentlichung im Juni 2011 geplant EBA Zentrale Datenbank (Definition von Key Risk Indicators) Home-Host Support (Colleges) Zusammenarbeit mit ESRB und ESAs Risiko Assessment 12

16 Agenda 1. Ausgangssituation und Genesis 2. European System of Financial Supervisors I. European Systemic Risk Board (ESRB) II. European Supervisory Authorities (ESAs) 3.Überblick Basel III: Kernelemente der neuen Regulierung

17 Basel 3 - Überblick Eigenkapitalminimumstandards Core Tier 1 (4,5%; zuvor 2%), Non-Core Tier 1 (1,5%; zuvor 2%), Tier 2 (2%; zuvor 4%) = 8% Stärkung der Kapitalqualität 1) strengere Regeln für Tier 1 und Tier 2 2) international einheitliche Abzugsregelungen Kernkapitalquote= Eigenkapital risikogewichtete Aktiva Flankierend zur Kapitalbestimmung Mindestliquiditätsstandards 1) Liquidity Coverage Ratio (kurzfristiges Li, Risiko unter Stress über 30 Tage) 2) Net Stable Funding Ratio (strukturelle Li, verlangt langfristige Finanzierung Reduktion v. Transformations-risiken) Abmilderung der Prozyklizität - Aufbau von Puffern im Aufschwung, die im Abschwung reduziert werden können - Ausschüttungsbeschränkungen bei Nichteinhaltung Leverage Beschränkung (Höchstverschuldensquote) Verschuldensquote = Kernkapital (neu) ungewichtete Aktiva SIFI Maßnahmen Entwicklung von Aufsichts Tools um negative externe Effekte von TooBigToFail Instituten zu internalisieren (Kapitalaufschläge, Liquiditätsaufschläge, etc.) 13

18 Kernelemente der neuen Regulierung Basel III : verschärfte Eigenkapitalanforderungen (mehr Eigenkapital, bessere Qualität) Grundsätzlich: haftendes Eigenkapital (Kernkapital und Ergänzungskapital) wird ins Verhältnis zu den gewichteten Risikoaktiva gesetzt: haftendes Eigenkapital / Risikoaktiva = 8% Massive Anhebung der Referenzgröße der risikogewichteten Aktiva (Nenner) im Handelsbuch 14

19 Kernelemente der neuen Regulierung Minderung pro-zyklischer Effekte im Finanzsystem (Eigenkapital, Risikovorsorge, Bewertung) Antizyklische Kapitalpuffer - fester Kapitalerhaltungspuffer (Capital conservation buffer, +2,5%) - Antizyklischer Kapitalpuffer (Counter-cyclical buffer, 0-2,5%) zeitvariant Makro-Variable Dynamic Provisioning (Vorsorge noch in Diskussion) Regelmäßige Überprüfung der Kapitalpuffer in ihrer Wirkungsweise 15

20 Kernelemente der neuen Regulierung Überarbeitung der Regelungen zur Liquidität (inkl. Stress Testing) Kurzfristige Stresstest-Kennziffer (Zeithorizont 1 Monat) Liquidity Coverage Ratio = Bestand an hochliquiden Aktiva Nettomittelabfluss unter Stress > 100% Längerfristige Strukturkennziffer (Zeithorizont 1 Jahr) Net Stable Funding Ratio = Bestand an stabiler Refinanzierung erforderliche stabile Refinanzierung > 100% 16

21 Kernelemente der neuen Regulierung G-20 Seoul Summit: Verabschiedung der FSB Empfehlungen Reducing the moral hazard posed by systemically important financial institutions ( SIFI Recommendations ) Die Empfehlungen beziehen sich anfänglich auf Finanzunternehmen mit globaler systemischer Relevanz ( G-SIFIs ) über die Basel III-Vorgaben hinausgehende Verlusttragfähigkeit (common equity, contingent capital, bail-in instruments) bessere Abwickelbarkeit (Resolution Regimes, Recovery and Resolution Plans, Crisis Management Groups) intensivere Beaufsichtigung (Geschäftsmodelle, Risikomanagement, Stress Testing) 17

22 Zeitplan Leverage Ratio Supervisory Monitoring Parallel Run ; Offenlegung ab finale Kalibrierung Säule 1 Maßnahme Minimum Common Equity Tier 1 Ratio 3,50% 4,00% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% 4,50% Minimum Tier 1 Ratio 4,50% 5,50% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% Minimum Total Capital 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 8,00% Capital Conservation Buffer 0,625% 1,25% 1,875% 2,50% Countercyclical Buffer 0% - 0,625% 0% - 1,250% 0% - 1,875% 0% - 2,50% Phase in of Deductions of CET1 20% 40% 60% 80% 100% 100% Liquidity Coverage Ratio Supervisory Monitoring Einführung LCR Net Stable Funding Ratio Supervisory Monitoring Einführung NSFR 18

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