Elternabend Klasse 12 Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung Rechte sind Chancen, Pflichten ebenso. Prof. Querulix ( * 1946) deutscher Satiriker Oberland-Gymnasium 1
Ein kurzer Überblick 1 Rechtliche Grundlagen 2 Wichtige Termine 3 Zulassung zur Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Ordnungswidriges Verhalten 6 Nachprüfungen Oberland-Gymnasium 2
1 Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) Fassung vom 25.05.2018 VwV Durchführung Oberstufe und Abiturprüfung Fassung vom 06.04.2018 VwV Abiturprüfung 2019 Fassung vom 07.07.2017 VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2018/2019 Fassung vom 23.05.2018 Oberland-Gymnasium 3
2 Wichtige Termine (1) 03.09.2018 Wahl der Prüfungsfächer und Anmeldung zur Abiturprüfung, Meldung BELL 26.10.2018 Abgabe Komplexe Leistung beim Mentor 21.12.2018 Abgabe schriftliche Dokumentation BELL beim Schulleiter 28.03.2019 Zulassung zur Abiturprüfung (vgl. Folie 8) 08.04.2019 Beginn schriftliche Prüfungen (vgl. Folie 7) 07.05.2019 Beginn mündliche Prüfungen Oberland-Gymnasium 4
2 Wichtige Termine (2) 09.05.2019 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Dokumentation der BELL 13.05.2019 Beginn Kolloquien zur BELL (bis 23.05.) 07.06.2019 Ausgabe Kurshalbjahreszeugnis 12/II 13.06.2019 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 1 (falls 0 Punkte schriftlich) Oberland-Gymnasium 5
2 Wichtige Termine (3) 18.06.2019 Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2 (falls durch Schüler oder Eltern beantragt) 19.06.2019 Beginn zusätzliche mündliche Prüfungen (bis 25.06.) 26.06.2019 Gesamtqualifikation 27.06.2019 Sitzprobe für Ausgabe der Zeugnisse 29.06.2019 Ausgabe der Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife Abiturball Oberland-Gymnasium 6
2 Wichtige Termine (4) Schriftliche Prüfungen (Ersttermine) Arbeitszeit LK / GK 08.04.2019 Geografie, G/R/W 240 min (nur GK) 09.04.2019 Englisch praktisch 20 min / 25 min (nur LK) 10.04.2019 Englisch schriftlich 270 min (nur LK) 11.04.2019 Evangelische Religion 240 min (nur GK) 15.04.2019 Physik 270 min / 240 min 16.04.2019 Chemie 270 min / 240 min 17.04.2019 Biologie 270 min / 240 min 18.04.2019 Geschichte 300 min / 240 min 30.04.2019 Deutsch 300 min / 240 min 03.05.2019 Mathematik 300 min / 240 min Oberland-Gymnasium 7
3 Zulassung zur Abiturprüfung Zugelassen wird ein Schüler der Jahrgangsstufe 12, der 1. sich zur Abiturprüfung angemeldet hat, 2. zum ersten oder zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt, 3. die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht überschritten hat und bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht überschreiten wird, 4. die erforderliche Punktzahl gemäß 46 Abs. 3 Satz 1 SOGYA unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann sowie 5. die Anforderungen gemäß 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 erfüllt. Oberland-Gymnasium 8
4 Gesamtqualifikation geregelt in 46 SOGYA Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase Block II: Leistungen in der Abiturprüfung Oberland-Gymnasium 9
5 Ordnungswidriges Verhalten (1) Nutzung unerlaubter Hilfsmittel Bereithaltung unerlaubter Hilfsmittel Täuschung oder Täuschungsversuch Leistungsverweigerung Bewertung der jeweiligen Abiturprüfung mit 0 Punkten gemäß 62 SOGYA in besonders schweren Fällen kann der Ausschluss für weitere Prüfungen erfolgen und die gesamte Abiturprüfung eines Prüfungsteilnehmers mit 0 Punkten bewertet werden Oberland-Gymnasium 10
5 Ordnungswidriges Verhalten (2) Organisatorische Hinweise Handy, Uhr und Wertsachen werden vor der Prüfung abgegeben und in einem verschlossenen Zimmer aufbewahrt Taschen und Jacken werden gesondert in einem unverschlossenen und unbeaufsichtigten Zimmer abgelegt Oberland-Gymnasium 11
6 Nachprüfungen 63 SOGYA (1) für Prüfungsteilnehmer, die die Abiturprüfung aus einem wichtigen Grund ganz oder teilweise versäumt haben, wird vom Staatsministerium für Kultus pro Fach je ein Nachprüfungstermin festgelegt nimmt der Prüfungsteilnehmer aus einem wichtigen Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, kann er die Abiturprüfung im folgenden Schuljahr nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 insgesamt nachholen stellt der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern deren Eltern hingegen einen besonderen Härtefall fest, kann der Prüfungsteilnehmer an einer weiteren Nachprüfung teilnehmen Oberland-Gymnasium 12
6 Nachprüfungen 63 SOGYA (2) der Prüfungsteilnehmer hat den wichtigen Grund dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich mitzuteilen im Falle einer Erkrankung unter Beifügung eines ärztlichen Attests (Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests fordern) verneint der Prüfungsausschuss das Vorliegen eines wichtigen Grundes, wird der versäumte Teil der Abiturprüfung mit 0 Punkten bewertet hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen oder anderen erheblichen Beeinträchtigung der Abiturprüfung unterzogen, kann dies nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden Oberland-Gymnasium 13
6 Nachprüfungen (3) der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Prüfungsteilnehmer beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich Klärung herbeigeführt hat steht aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistung vor dem Nachprüfungstermin fest, dass der Prüfungsteilnehmer die Abiturprüfung nicht bestehen kann, teilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ihm dies mit (in diesem Fall entfällt die Nachprüfung) Oberland-Gymnasium 14
Nirgends strapaziert sich der Mensch so sehr, wie bei der Jagd nach Erholung. Laurence Sterne (1713 1768) englischer Schriftsteller Oberland-Gymnasium 15