Kriterienkatalog April 2016 Kleinfahrzeuge der Kommunalreinigung

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Transkript:

Kriterienkatalog 05003 18. April 2016 Kleinfahrzeuge der Kommunalreinigung

ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 05 Fuhrpark Arbeitsgruppenleiter: Ing. Martin Wabeck Magistratsabteilung 48, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Richthausenstraße 2, A-1170 Wien Telefon: +43 1 48804 48601 E-Mail: martin.wabeck@wien.gv.at www.oekokauf.wien.at Impressum: Herausgeber: Magistrat der Stadt Wien, Programm für umweltgerechte Leistungen ÖkoKauf Wien, 1082 Wien, Rathaus, www.oekokauf.wien.at

Ökologische Kriterien für die Beschaffung von Kleinfahrzeugen der Kommunalreinigung (05003/18.04.2016) 1. Einführung Der Umweltschutz ist ein wichtiges Ziel der Wiener Stadtverwaltung. Dazu zählen die Verringerung des Ressourcenverbrauches (z.b. Energie), die Vermeidung umweltbelastender Stoffe, die Vermeidung von Abfällen, die ökologisch zweckmäßige Behandlung nicht vermeidbarer Abfälle sowie die Verminderung der Lärm- und Schadstoffbelastung. Dieser Kriterienkatalog gilt für die Beschaffung von Kleinfahrzeugen der Kommunalreinigung bis 7,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht. Information für Beschafferinnen und Beschaffer Kraftfahrzeuge sind generell als eine der bedeutsamsten Quellen für Umweltbelastungen zu nennen. Nachstehend werden die in diesem Zusammenhang wichtigsten Umweltprobleme im Straßenverkehr angeführt. Bei den Emissionen kann zwischen eher lokal und eher global (also klimarelevant) wirkenden Emissionen unterschieden werden. Global wirksam ist vor allem Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). Lokal wirksam sind Stoffe wie Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickstoffoxide (NOx) und Partikel (PM), z.b. bei Diesel. Klimarelevante Emissionen - Kohlenstoffdioxid Österreich hat sich nach diversen Klimaschutzprotokollen verpflichtet, seine Treibhausgas- Emissionen gegenüber dem Ausgangswert vom Jahr 1990 zu senken. CO 2 ist hinsichtlich seiner negativen Auswirkungen auf das Klima relevant. Der Verkehrsbereich ist eine der wesentlichen Verursacher von Treibhausgas-Emissionen und verantwortlich für ca. 22 % des gesamten Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes. Im Rahmen der Beschaffung ist den CO 2 -Emissionen deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 1

Luftverunreinigungen Die nachstehend aufgelisteten Schadstoffe werden durch EU-weit geltende Maßnahmen zur Verminderung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen bereits erheblich reduziert. CO-Emissionen: Bei der heute auftretenden, sehr niedrigen CO-Konzentration in der Luft gibt es keine negativen Auswirkungen auf Mensch oder Natur. Der Verkehr ist zwar nach wie vor der größte Verursacher von CO-Emissionen, durch den Einsatz von Dreiwegkatalysatoren und schadstoffarmen Diesel-Fahrzeugen nimmt dieser Anteil seit Anfang der Achtziger Jahre aber kontinuierlich ab. NOx-Emissionen: Der Straßenverkehr verursacht ca. die Hälfte der NO x -Emissionen in Österreich. Stickstoffoxide gelten als bedeutender Faktor für Waldschäden sowie als Vorläufersubstanz für die Bildung von bodennahem Ozon. Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe (NMHC): Der Straßenverkehr verursacht ca. ein Drittel der gesamten Emissionen von Nicht-Methan- Kohlenwasserstoffen in Österreich. Die NMHC sind in ihren Umweltauswirkungen sehr unterschiedlich zu bewerten. Sie haben vor allem Bedeutung als Faktor für Waldschäden und hinsichtlich gesundheitsschädigender Eigenschaften auch als Vorläufersubstanz für die Ozonbildung. Der Hauptanteil wird von benzinbetriebenen Kraftfahrzeugen emittiert (ca. 87 %). Rußpartikel-Emission: Rußpartikel werden überwiegend von dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen emittiert. Sie haben sich im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen. Außerdem sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe angelagert, von denen einige, z.b. Benzo(a)pyren, als krebserzeugend eingestuft sind. Geräuschemissionen Der Straßenverkehr ist eine bedeutende Lärmemissionsquelle. Umfragen zufolge fühlen sich zwei Drittel der Bevölkerung dadurch belästigt, fast ein Viertel sogar stark belästigt. Recycling Die Entsorgung von Kraftfahrzeugen, einschließlich der Zubehörartikel, z.b. Starter-Batterien, Altöl und Altreifen, stellt ein nicht unwesentliches Abfallproblem dar. 2

Resümee Bei der Beschaffung von neuen Kraftfahrzeugen sind die unter Punkt 2 geforderten Mindestanforderungen einzuhalten. Über die unter Punkt 2 angeführten Mindestanforderungen hinausgehende bzw. alternative Kriterien können sein: Oxidations-Katalysator Dieselfahrzeuge können optional mit einem Oxidations-Katalysator (Oxi-KAT) ausgerüstet sein. Der Oxi-KAT wandelt Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC) fast vollständig in Wasserdampf und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) um. Biodiesel (RME) als alternativer Kraftstoff Wenn Fahrzeuge größtenteils in ökologisch sensiblen Gebieten (z.b. Wasserschutzgebieten) eingesetzt werden, kann durch Einsatz von Biodiesel das Risiko einer Umweltverschmutzung durch auslaufenden Treibstoff stark reduziert werden. Elektroantrieb Standheizung Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Standheizung ist je nach Anwendungs- bzw. Einsatzfall zu betrachten. Durch Standheizungen mit kombinierter Kühlwassererwärmung oder vergleichbare Einrichtungen können die verbrauchs- und emissionsintensiven Kaltstart- und Warmfahrphasen in den Wintermonaten erheblich verkürzt werden. Verbrauchsanzeige Diese kann zu einer energiesparenden und verschleißarmen Fahrweise beitragen und so den notwendigen Investitionsaufwand mehr als ausgleichen. Berücksichtigung der Serviceintervalle bei Normalkraftstoff und alternativen Kraftstoffen (z.b. Biodiesel), da bei längeren Intervallen geringere Altölmengen zur Entsorgung anfallen Berücksichtigung des Verbrauches, Angabe nach MVEG Berücksichtigung der CO 2 -Emissionen Berücksichtigung strengerer Abgasnormen (z.b. EURO V, EU Richtlinie 2010/26/EG idgf) 3

Berücksichtigung der Ersatzteile Es können die Austauschintervalle und Austauschkosten für die wichtigsten, nachstehend angeführten Positionen abgefragt werden (jeweils Material und Leistung): - Bremsklötze - Bremsscheiben - Wechsel Bremsflüssigkeit - Wechsel Luftfilter - Wechsel Staub- und Pollenfilter Intervall und Kosten für Inspektionsservice Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit des Fahrzeuges Es kann auf die verwendeten Stoffe und deren Recyclingfähigkeit geachtet werden: - Verwendung recyclierbarer Werkstoffe - demontagefreundliche Konstruktionen - Einsatz von Recyclaten - Trennbarkeit von Stoffen - Vermeidung des Einsatzes von problematischen Stoffen - Reduktion der Werkstoffvielfalt Entsprechende Angaben und Erklärungen der Herstellerin oder des Herstellers, z.b. über den Recyclinggrad in Gew-%, können von den Bieterinnen oder Bietern eingeholt und von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber bewertet werden. Die Herstellerin oder der Hersteller hat in diesem Fall die angegebenen Recyclingquoten zu garantieren. Die Bieterinnen oder Bieter können aufgefordert werden, ein entsprechendes Recyclingkonzept vorzulegen. Für eine sortenreine Sortierung und Wiederverwertung sollten die eingesetzten Kunststoffe entsprechend gekennzeichnet werden. 4

2. Mindestanforderungen an die Leistung in der Leistungsbeschreibung In die Leistungsbeschreibung sind folgende Mindestanforderungen an die Leistung jedenfalls aufzunehmen: Beschreibung Mindestanforderung Umweltschutz Emissionsgrenzwerte für LKW Emissionsgrenzwerte für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren Partikelfilter Lärm Kraftstoff Euro V EU Richtlinie 2010/26/EG Stufe 3b bzw. 4 Ja maximal Grenzwerte gemäß 70/157/EWG idgf Diesel Ausrüstung Lüftungsanlage Betriebsstundenzähler oder Tachometer Pollenfilter Ja Betrieb Garantie ohne Kilometerbegrenzung bzw. Betriebsstundenbegrenzung Garantie auf Ersatzteile und Reparaturen ab dem Zeitpunkt der Reparatur unabhängig von der 2-Jahresgarantie 2 Jahre 1 Jahr Schulung Schulung Lenkerinnen oder Lenker und Mechanikerinnen oder Mechaniker 5

Datenblätter Aktuelle Datenblätter für die Mindestanforderungen sind dem Angebot beizulegen. Der Nachweis zu Daten betreffend die Mindestanforderungen, die in den Datenblättern nicht angeführt sind, ist auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers in geeigneter Form zu erbringen. 3. Anhang Information für Benutzerinnen und Benutzer Die Bedarfsstelle soll sicherstellen, dass obrige Informationen an die Benutzerinnen und Benutzer weitergegeben wird. 6