Anerkennungsverfahren für ausländische Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Hessen



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Transkript:

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Anerkennungsverfahren für ausländische Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Hessen Frankfurt, 28. Februar 2013 Zorica Erceg, Şükriye Altun Mangel beramí berufliche Integration e.v. Das Netzwerk IQ wird gefördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Inhalte des heutigen Vortrages Teil1: Teil 2: Teil 3: Einführung in das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes(BQFG) und in das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz(HBQFG) Formen der Anerkennung Gleichwertigkeitsprüfung Anerkennungsberatung Problemstellungen 1

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teilprojekt Anerkennung im IQ-Netzwerk: Angebote Fortbildungen für MultiplikatorInnen Infoveranstaltungen zum Thema Anerkennung Workshops zur Vernetzung der Akteure in der Region Telefonische Erstberatung für Ratsuchende und ausführliche telefonische Beratung für MultiplikatorInnen Verfahrensbegleitende Beratung Land Hessen für Ratsuchende und Multiplikatoren in besonderen Fällen der landesrechtlich geregelten Berufe 2

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene Gesetzliche Regelungen für Berufsgruppen auf Bundesebene(BQFG) und auf Landesebene(HBQFG) Jedes Bundesland muss für landesrechtlich geregelte Berufe sein eigenes Gesetz verabschieden und umsetzen. Bisheristdies 5 von 16 Bundesländerngelungen: o Hamburg, im August 2012 o Hessen, Niedersachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, imdezember2012 3

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bund seit 01.04.2012 in Kraft neues Verfahren für die 350 Ausbildungsberufe im dualen System (nicht- reglementierte Berufe) Auffangnorm für diejenigen reglementierten Berufe, die keine Regelungen im Fachrecht haben Änderungen in 63 Fachgesetzen betrifft die auf Bundesebene reglementierten Berufe z.b. Gesundheitsberufe, Justizberufe, Notar, Laufbahnrecht, FahrlehrerInnen, SteuerberaterInnen, Handwerksberufe + 4

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Das Hessische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz(HBQFG) seit 21.12.2012 in Kraft (Gültigkeit bis 31.12.2017) Verfahren analog zu BQFG für die auf Landesebene reglementierten Berufe z.b. ErzieherInnen, Sozialpädagogen, HeilerziehungspflegerInnen Verfahren für die landesrechtlich nicht reglementierten Berufe: z.b. ZahnarzthelferInnen, Betriebswirte, TechnikerInnen Änderungen in 7 Fachgesetzen betrifft auf Landesebene reglementierte Berufe und zwar: + LehrerInnen, Beamte, Berufe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Architekten und StadtplanerInnen, AltenpflegerhelferInnen, Ingenieure 5

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Was wirddas BQFG und das HBQFG nichtgeregelt? Hochschulabschlüsse: die nicht auf reglementierte Berufe hinführen z.b. PhysikerInnen, InformatikerInnen, Germanisten Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) akademische Anerkennung: Hochschulzugangsberechtigung, Prüfungsund Studienleistungen jeweilige Hochschule oder sofern vorhanden zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes Schulabschlüsse:Haupt-und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 6

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Neuerungen des BQFG / HBQFG -1- Ausweitung des Rechtsanspruchs auf ein Verfahren Erstmals allgemeiner Anspruch für nicht reglementierte Ausbildungsberufe für Drittstaatsangehörige / Drittstaatsabschlüsse in fast allen reglementierten Berufen Aber: Rechtsanspruch Anspruch auf Anerkennung! Einheitliche Kriterien und Verfahren Entscheidend: wesentliche Unterschiede Berücksichtigung von Berufserfahrungen rechtskräftiger Bescheid dokumentiert Gleichwertigkeit der Qualifikation bzw. Defizite Gleichwertigkeitsbescheid von bundesrechtlich geregelten Berufen gilt bundesweit Klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate 7

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Neuerungen des BQFG / HBQFG -2- Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend: Qualität der Berufsqualifikation Entkoppelung der Antragsberechtigung vom Aufenthaltstitel Anträge vom Ausland möglich Absicht, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen, muss nachgewiesen werden gilt nur für Drittstaatler mit Wohnsitz in einem Drittstaat erforderliche Unterlagen können im Ausland übersetzt werden Sonstige Verfahren Anwendung bei fehlenden oder unzureichenden Unterlagen Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische Prüfung, Gutachten Sachverständige etc. 8

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Zielgruppendes BQFG und HBQFG antragsberechtigt: Personen, die ihre Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben potenzielle Fachkräfte, die noch im Ausland leben und einen Abschluss haben AsylbewerberInnen und Geduldete SpätaussiedlerInnen(WahlrechtzwischenBVFG und BQFG/HBQFG) nicht antragsberechtigt: An- und Ungelernte potenzielle ArbeitgeberInnen 9

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Das HBQFG: UnterschiedezumBQFG Im HBQFG ist ein Beratungsanspruch ( 15a)für die sowohl auf landes-als auch auf bundesrechtlicher Ebene geregelten Berufe festgeschrieben. Der Beratungsanspruch entfällt,wenn die Beratungsleistungen von einer nicht vom Land Hessen finanzierten Stelle erbracht werden. HBQFG betrifft nur Antragssteller mit Hauptwohnsitz in Hessen. Anträge vom Ausland sind bei nachweisbarer Absicht einer Berufsausübung in Hessen möglich Drittstaatler. Es gilt nur für landesrechtlich geregelte Berufe. Die Regelungen nach dem HBQFG haben Vorrang vor dem Fachrecht. Gleichwertigkeitsbescheid von landesrechtlich geregelten Berufen gilt hessenweit. 10

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teil 2.1: 1. Formen der Anerkennung Akademisch: Schulabschlüsse Studienleistungen Beruflich: reglementierte Berufe nicht-reglementierte Berufe 11

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Formen der Anerkennung Beruflich Akademisch reglementierte Berufe nichtreglementierte Berufe Anerkennung von Schulabschlüssen Anrechnung von Studienleistungen 12

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Akademische Anerkennung Anerkennung von schulischen Abschlüssen: Ziel: Aufnahme einer Ausbildung Landesschulamt und Lehrkräfteakademie staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt Dieburg und die Stadt Darmstadt Ziel: Aufnahme bzw. Fortsetzens eines Studiums Aufnahme eines Erststudiums www.hochschulstart.de für NC-Fächer uni assistoder Hochschulen direkt für Nicht-NC-Fächer Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst für Hochschulen in privater, freier o. anderer Trägerschaft Fortsetzung eines Studiums jeweiligehochschulen 13

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gleichwertigkeitsprüfung: reglementierte Berufe reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung Rechts-oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Die Gleichwertigkeit dieser Berufe ist notwendig. ausgewählte Beispiele: Akademische Berufe: Ärzte, ApothekerInnen, Rechtsanwälte, LehrerInnen, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten Ausbildungsberufe: ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen, Logopäden, MTA, PTA 14

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gleichwertigkeitsprüfung: nicht-reglementierte Berufe diverse akademische Abschlüsse Ausbildungsberufe im dualen und schulischen Ausbildungssystem; die Anerkennung dieser Berufe ist nicht notwendig. ausgewählte Beispiele: akademischeabschlüsse:physikerinnen, MathematikerInnen, Germanisten, WirtschaftswissenschaftlerInnen, SozialwissenschaftlerInnen Ausbildungsberufe: Bürokauffrau/-mann, TechnikerInnen, IndustriemechanikerInnen, Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Juristische Fachangestellte 15

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gleichwertigkeitsprüfung- zusammengefasst für reglementierte Berufe notwendig Berufsausübung für nicht-reglementierte Berufe förderlich Transparenzinstrument Verbesserung von Bewerbungs- und Arbeitsplatzchancen höhere tarifliche Eingruppierung unterwertige Beschäftigung verlassen persönliche Anerkennung und Wertschätzung 16

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teil 2.2: 1. Verfahren nach dem BQFG / HBQFG 2. Zuständige Stellen Land und Bund 3. Gleichwertigkeitsprüfung: nicht-reglementierte Ausbildungsberufe reglementierte Berufe nicht-reglementierte akademische Berufe 17

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahren nach dem BQFG /HBQFG Antrag Eingang bei zuständiger Stelle Prüfung der Antragsberechtigung 1 Monat Eingangsbestätigung Festlegung des Referenzberufs Gleichwertigkeitsprüfung ggf. Hinzuziehung d. Berufserfahrung Bescheid 3 bzw. 4 Monate Ausnahme: Nachforderung der Unterlagen Sonstige geeignete Verfahren Hinzuziehung externer Sachverstand 18

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Ausgewählte zuständige Stellen in Hessen -1- LANDESSCHULAMT UND LEHRKRÄFTEAKADEMIE Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt für allgemeinbildende Schulabschlüsse Abschlüsse aus berufsbildenden Fachschulen(z.B. ErzieherInnen) Internationale Lehramtsabschlüsse für LehrerInnen Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst für SozialarbeiterIn, Sozialpädagogen, ErzieherIn HWK regional und Leitkammernsystem ElektrotechnikerIn, HörgerätakustikerIn, UhrmacherIn, FeinoptikerIn Ingenieurkammer für Ingenieure 19

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Ausgewählte zuständige Stellen in Hessen -2- Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen für Akademische Heilberufe für Ärztin/Arzt, ApothekerIn, psychologische/r PsychotherapeutIn, Zahnärztin/Zahnarzt Regierungspräsidium Darmstadt für Gesundheitsfachberufe für Gesundheits- und (Kinder-)KrankenpflegerIn, ErgotherapeutIn, Hebamme/EntbindungspflegerIn, PodologIn, PhysiotherapeutIn Ärzte-, Zahnärztekammern(regional): Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte Hessisches Justizprüfungsamt für akademische juristische Berufe 20

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Zuständige Stellen bundesweit Zentralstelle für ausländische Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Bonn (ZAB) gebührenpflichtige Zeugnisbewertung für Privatpersonen für nichtreglementierte akademische Berufe Gutachten für Behörden Zentrale Anlaufstelle für Anträge aus dem Ausland Datenbank anabin FOSA-NürnbergIHK wiebürokauffrau/-mann, Bankkauffrau/-mann, VerkäuferIn, Einzelhandelskauffrau/-mann, IndustriemechanikerIn Ärztekammer Westfalen-Lippe für medizinische Fachangestellte 21

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gleichwertigkeitsprüfung nicht-reglementierte Ausbildungsberufe Verfahren nach BQFG/HBQFG oder BVFG Verfahren nach bilateralen Abkommen Ablehnung : keine volle Gleichwertigkeit ABER: Darstellung von Qualifikationen u. Defiziten Gleichwertigkeits -bescheid Ablehnung: keinerlei Gleichwertigkeit Österreich, Frankreich und im Handwerk Schweiz Weiterbildung 22

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Gleichwertigkeitsprüfung - reglementierte Berufe Einzelfallprüfung Automatische Anerkennung sektoraler Berufen Berufszulassung Berufszulassung nur unter Auflagen Ablehnung: keinerlei Gleichwertigkeit Abschlüsse aus der EU/dem EWR und der Schweiz Anpassungslehrgang Eignungsprüfung Kenntnisprüfung 23

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) nicht-reglementierte akademische Berufe Führung akademischen Grade Zeugnisbewertung Allg. Genehmigung nach 22 HHG in Verbindung mit Beschlüssen der KMK Kein Antrag Kein Bescheid Sonderfall: SpätaussiedlerInnen nach BVFG Positiver oder negativer Bescheid EU-BürgerInnen Lissaboner Anerkennungskonvention Drittstaatsangehörige Bescheinigung der ZAB 24

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Teil 3: 1. Verfahrensbegleitende Beratung: a. vor der Antragsstellung b. nach Antragsstellung c. Wiederaufnahme des Verfahrens 2. weitere Unterstützung für die Ratsuchenden 3. Problemstellungen 25

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahrensbegleitende Beratung Ratsuchendemit ausländischer Qualifikation Anerkennungsziel: Berufsausübung Aufnahme eines Studium Aufnahme einer Ausbildung Festlegung des Referenzberufes Ist der Beruf reglementiert oder nicht reglementiert? Ermittlung der zuständigen Stelle 26

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahrensbegleitende Beratung -1- Vor der Antragstellung: Persönliche Daten Sprachkenntnisse Daten und Nachweise zu Schul,- Berufs- und Hochschulabschlüssen Berufserfahrungen Aktuelle berufliche Situation Finanzierungvon AnerkennungsverfahrensowieAnpassungs-und Nachqualifizierungen Frühere Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung Wahlrecht von SpätaussiedlerInnen(BQFG, HBQFG oder BVFG) Ist ein Verfahren überhaupt sinnvoll bzw. gewinnbringend? 27

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahrensbegleitende Beratung -2- nach der Antragstellung: Ist die Eingangsbestätigung von der zuständigen Stelle gekommen? Wurdendie Inhaltevon demratsuchendenrichtigverstanden? Istdie Entscheidung positiv oder negativ? Müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden? Wannbeginntdie 3-monatige Frist? Welche Unterstützung könnte der/die Ratsuchende noch benötigen? beinegativenbescheiden: WelcheAngebotederNachqualifizierung/Anpassungsqualifizierunggibtes? Wann könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden? Ist berufliche Umorientierung sinnvoller? 28

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahrensbegleitende Beratung -3- Wiederaufnahme des Verfahrens bei Ausbildungsberufen nicht notwendig: Gleichwertigkeitsfeststellung nach BQFG / HBQFG / BVFG ist vorhanden Gleichstellung nach bilateralen Abkommen liegt vor möglich: vor Inkrafttreten des BQFG / HBQFG ist keine Anerkennung erfolgt neuesachlageimrahmendes BQFG / HBQFG istgegeben (Weiterbildung, Berufserfahrung) 29

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Verfahrensbegleitende Beratung -4- Klärungfürdie Wiederaufnahmedes Verfahrens: Liegt bereits ein Bescheid oder ein Brief von der Anerkennungsstelle vor? Bei welcher Anerkennungsstelle wurde der Antrag eingereicht? Welche Unterlagen wurden eingereicht? Liegen Arbeitsbescheinigungen vor? Ist es sinnvoll, einen neuen Antrag zu stellen(neue Sachlage?) 30

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Unterstützung für Ratsuchende IQ-Netzwerk Telefonische Erstberatung Land Hessen Rhein-Main Gebietund Südhessen: beramíberuflicheintegration e.v., Frankfurt (069) 91301040 Nord-, Ost-und Mittelhessen: CaritasverbandNordhessen-Kassel e.v., Kassel (0561) 7004139 Verfahrensbegleitende Beratung Land Hessen in besonderen Fällen der landesrechtlich geregelten Berufe beramíberuflicheintegration e.v., Caritasverband Nordhessen-Kassel e.v. TelefonischeErstberatungBund Hotline zum"anerkennungsgesetz"beimbamf (BundesamtfürMigration und Flüchtlinge(030) 18151111 31

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Weitere Anlaufstellen für persönliche Beratung in Hessen Anerkennende Stellen Jobcenter Agenturen für Arbeit Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer(MBE) Jugendmigrationsdienste(JMD) Bildungsberatungseinrichtungen andere Erstberatungsstelle der Landeshauptstadt Wiesbaden beramíberufliche Integration e.v. : Berufswegeberatung im Beratungszentrum des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) ab dem 01. 04.2013 32

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) Unterstützung für Ratsuchende bundesweit: Anerkennungsportal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de Anerkennungs-Finder Zuständige Stelle 33

Netzwerk Netzwerk (IQ) IQ Problemstellungen zuhoheerwartungenan die Gesetze(BQFG und HBQFG) Umgang mit Frustration der Ratsuchenden- Berufsabschluss liegt zu lange zurück Festlegung des Referenzberufes fehlende Anpassungs- und Nachqualifizierungsangebote Finanzierung von Verfahren und Angeboten mangelnde Akzeptanz und Informationsdefizite der Arbeitgeber Beratungsanspruch Land Hessen: Wie kann flächendeckend verfahrensbegleitende Beratung gewährleistet werden? 34

Netzwerk (IQ) Netzwerk Netzwerk (IQ) IQ Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 35

Netzwerk IQ Fragen zu den Fällen: 1. Um welchen Referenzberuf bzw. Berufsbereich handelt es sich? Welche Stelle ist für diesen Beruf bzw. Berufsbereich zuständig? 2. Ist der Beruf reglementiert oder nicht reglementiert? 3. Ist eine Anerkennung notwendig? 4. Spieltdie Staatsangehörigkeitfürdie GleichwertigkeitsprüfungeineRolle, wenn ja, welche? 5. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? 6. Ist hier die Anerkennung die einzige Möglichkeit? Was könnte er/sie noch tun, um zu einem verwertbaren Abschluss zu kommen? 7. Kann eine Förderung für die Kosten der Übersetzungen und des Verfahrens beantragt werden? Welche Stelle ist dafür zuständig? 36

Netzwerk IQ GruppeA : Fall 1 Frau G. kam1995 mit25 JahrenalsFlüchtlingnachHessen. Siehat in Afghanistan eine 3-Jährige Ausbildung zur Krankenschwester abgeschlossen und dort4 JahrealsKrankenschwestergearbeitet. Sie kann zurzeit ihren Abschluss sowie die Berufserfahrungen nicht nachweisen. Inzwischen ist Frau G. anerkannter Flüchtling und 42 Jahre alt. Seit 6 Monaten arbeitet sie im Altenpflegebereich als Mini-Jobberin. Ihr größter Wunsch ist, wieder als Krankenschwester arbeiten zu dürfen. Sie spricht fließend Deutsch. Sie möchte wissen, ob das neue Gesetz Erleichterungenfürsiebringt. 37

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeA : Fall 2 Herr A. hat 2004 eine 4-jährige Ausbildung an einer Fachschule zum PhysiotherapeutenmiteinemDiplomabgeschlossen. SeinenAbschlusshat erimgaza-streifen/palästina(in Anlehnungan das ägyptischeschulsystem) gemacht. Während des Studiums und nach dem Abschluss absolvierte er mehrere Praktika. Darüber hinaus verfügt er über keine weiteren Berufserfahrungen. Seit 4 Jahren ist er in Deutschland und arbeitet in Aushilfsjobs. Er beherrscht Hebräisch, Arabisch und Englisch in Wort und Schrift. Er spricht fließenddeutsch. 38

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeB: Fall 1 Frau O. stammtausgeorgienund kamalsau-pair nachdeutschland. Siehat am Medizinischen Institut Kavkasia 10 Semester Zahnmedizin studiert und das Studium imaugust 2006 mitdemstaatsexamenabgeschlossen. Die zur Ausbildung gehörende Zeit als Assistenzärztin konnte sie aus finanziellen Gründen nicht absolvieren. Während der Studienzeit hat sie ein 5-monatiges Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolviert. Das Medizinische Institut Kavkasia ist eine private Einrichtung, die in der anabin- Datenbanknichtaufgeführtist. Das Kultusministeriumin GeorgienbestätigteFrau O. schriftlich, dass das Institut 2006 im Nachhinein akkreditiert wurde. Frau O. spricht 4 Sprachen, die Einstufung der Deutschkenntnisse erfolgte auf C2- Niveau. Frau O. möchte gerne in Deutschland bleiben und als Zahnärztin arbeiten. Ihre zweckgebundeneaufenthaltserlaubnisläuftimjuni2012 ab. 39

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeB: Fall 2 Frau N. ist in Sierra Leone geborenund hat die pakistanischestaatsangehörigkeit. Von 1976-1983 studierte sie Medizin in Pakistan und schloss das Studium mit einem Bachelor of Medizinand Bachelor of Surgery (MBBS) ab. Zwischen1984 bis1997 arbeitetesiein den städtischenkrankenhäusernin Lahore alsstationsärztin, Kinderärztin, Gynäkologin, Chirurginund Anästhesistin. BesondereFachkenntnisseerwarbsiein Homöopathieund Naturheilkundeund absolvierte eine Weiterbildung über Diarrhoe-Krankheiten.Ihren Abschluss sowie ihre TätigkeitalsÄrztinausLahore kannsienachweisen. SiesprichtfließendDeutsch, Englisch, Urdu sowie Arabisch und Hindi. 1998 flüchtete sie nach Deutschland und berät seitdem ehrenamtlich Frauen in ihrer Gemeinde in Gesundheitsfragen. 2007 und 2009 fragte sie bei der HLPA nach, ob sie eine Berufserlaubnis bekommen kann. Wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus wurde ihr geraten, keinen Antrag zu stellen. 2008 arbeitetesie(ca. 1 Jahr) alspflegehelferinimambulantenund stationärenbereich. 40

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeC: Fall 1 Frau N. ist Belgierin und 25 Jahre alt. Im Wege der Familienzusammenführung kommt sie nach Deutschland. Sie hat in Belgien eine UniversitätsausbildungalsOrthopädagoginabgeschlossen. (Master of Science in Orthopädagogik). SeitOkt. ist siealserzieherinin einerkita tätigund beantragtdie Anerkennung ihres Abschlusses. Der Antrag ist einerseits auf die mögliche ErteilungderstaatlichenAnerkennung und andererseitsauf die Anerkennung der Gleichwertigkeit für die Tätigkeit als Fachkraft in Kitas gerichtet. 41

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeC: Fall 2 Frau O. kam2007 nachneu-isenburg. Siehat in Ghana nachdemgymnasium eine3- jährige Ausbildung als Lehrerin A (Lehrerin für Englisch, Bildung, Fähigkeiten im Alltag und Berufam O.L.A. Training College, Cape Coast) imjahr1998 abgeschlossen. Sie arbeitete 3 Jahre als Lehrerin in der Local Authority Junior High School. Ihre Unterrichtsfächerwaren: Science, Life Skills und Physical Education. Danachhat sie4 Jahrean deruniversity of Education in Winneba, Ghana, studiertund den Bachelor of Education (Primary Option) erworben. NachdiesemStudiumabsolviertesieein1-Jähriges Praktikuman einergrundschulein Ghana. AnschließendarbeitetesieeinJahralsLeiterineinesKindergartens. Sie kann ihre Abschlüsse sowie die Berufserfahrungen nachweisen. Darüber hinaus verfügt sie über das Deutschzertifikat Niveau B1. Nach dem Umzug nach Deutschland und der Familienphase möchte sie in den Beruf zurückkehren und als Grundschullehrerin oder als Erzieherin arbeiten. 42

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeD: Fall 1 Frau S. kam2010 alsspätaussiedlerinausargentiniennachdeutschland. Dort hat sieeine3-jährige AusbildungalsVorschullehrerin/Erzieherinabsolviertund anschließendimerlerntenberuf9 Jahregearbeitet. BevorsienachDeutschland kam, lebtesiefast 2 Jahrein Spanien, wosieihre Berufsqualifikation auch anerkennen ließ. Leider arbeitete sie in Spanien nicht imerlerntenberuf. Seit sie in Deutschland ist, bemüht sie sich stets ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, damitsieihrenberufauchin Deutschland ausübenkann. Parallel dazuarbeitetsiealsaushilfein einerkinderkrippe. Erstdorterfuhrsie, dass sie ihre Berufsqualifikation in Deutschland wieder anerkennen lassen muss, damit sie als Erzieherin arbeiten darf. 43

Netzwerk Netzwerk IQ (IQ) GruppeD: Fall 2 Frau M. lebt seit 1993 in Deutschland und kommt aus dem Kosovo. Ihr kosovarisches Abitur wurde in Hessen 1995 als Realschulabschluss anerkannt. Sie möchte in Deutschland ein Studium aufnehmen, und die neuen Gesetzgebungen hofft sie, eine höhere Bewertung für ihren Abschluss zu bekommen. Im Nebensatz erwähnt sie, dass sie nach ihrem Abitur 1 Jahr Mathematik in Kosovo studiert hat. Nachweise über das Studium sind vorhanden. Kann Frau M. erneut einen Antrag auf Gleichwertigkeit stellen? Welche Nachweise muss sie der Anerkennungsstelle schicken? Was kann sie noch tun, um zu studieren? 44