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Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 81/2018 den 13. Sept. 2018 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT Nichtöffentlich VFA 27. Sept. 2018 Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung ATU/BA SOA KSA JHA Betreff: Finanzzwischenbericht zum 31. Juli 2018 Anlagen: 1 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Von der Fortschreibung des Finanzzwischenberichts für das Haushaltsjahr 2018 wird Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe nachfolgende Sachdarstellung. Sachdarstellung: Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurden mit dem Finanzzwischenbericht 2018 in der Sitzung am 12.07.2018 über den Verlauf des Haushaltsjahres 2018 zum Stand 31.05.2018 informiert (siehe Sitzungsvorlage Nr. 61/2018). Die Prognose des Rechnungsergebnisses 2018 wurde zum Stand 31.07.2018 wie folgt fortgeschrieben:

- 2-1. Finanzielle Eckdaten zum Stand des Haushaltsvollzugs 2018 1.1 Ertragslage 18,0 Ordentliches Ergebnis 16,0 14,0 17,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 6,0 2,0 0,0 Plan Prognose zum Jahresende 1.2 Finanzlage -28,0-29,0-30,0-31,0-32,0-33,0 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -29,9-33,3-34,0 Plan Prognose zum Jahresende

- 3-0,0 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit -2,0-4,0-6,0-8,0-10,0-12,0-14,0-14,2-14,2-16,0 Plan Prognose zum Jahresende 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0-2,0-4,0-6,0 10,2 Mindestliquidität ( 22 Abs. 2 GemHVO) Liquidität -4,9 Prognose der bereinigten liquiden Eigenmittel ohne gebundene Mittel zum Jahresende

- 4-1.3 Verschuldung Verschuldung 175,0 170,0 172,7 165,0 160,0 155,0 159,3 150,0 Schuldenstand zum Jahresbeginn Prognose des Schuldenstands zum Jahresende 2. Haushaltsverlauf Die voraussichtliche Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses (siehe Seiten 3 bis 7 der Anlage) beträgt mittlerweile 11,0 Mio. und ergibt sich durch Mehrerträge von insgesamt 21,3 Mio. sowie durch Mehraufwendungen von insgesamt 10,3 Mio.. Gegenüber der letzten Prognose zum 31.05.2018 bedeutet dies eine weitere Verbesserung um 7,6 Mio.. Diese weitere Verbesserung ist in erster Linie auf die mittlerweile vom Land zugesagte Beteiligung an den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung zurückzuführen. Die Verwaltung rechnet hier allein mit Kostenerstattungen von 6,0 Mio. in 2018. Die Mehrerträge resultieren insbesondere aus dem Sozialen Leistungsbereich (+12,0 Mio. ), den Schlüsselzuweisungen (+4,3 Mio. ), der Grunderwerbsteuer (+3,6 Mio. ) und sonstigen FAG-Zuweisungen (+1,9 Mio. ). Außerdem wird mit einem Gebührenplus von 1,6 Mio. gerechnet. Die Mehraufwendungen betragen allein im Sozialen Leistungsbereich dagegen 13,6 Mio.. Diesen stehen insbesondere Einsparungen bei den Personalaufwendungen (2,1 Mio. ) sowie in 2018 nicht benötigte Mittel für die Felssanierung Ruine Reußenstein (1,0 Mio. ) gegenüber. Die Erhöhung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit (siehe Seite 8 der Anlage) um 3,4 Mio. ist auf über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für den Verwaltungsbau Plochingen (4,2 Mio. ) sowie für den Neubau der Albert-Schäffle-Schule (3,8 Mio. ) zurückzuführen.

- 5 - Demgegenüber stehen Wenigerauszahlungen bei den Gemeinschaftsunterkünften (3,1 Mio. netto), bei der Sporthalle der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Nürtingen (0,5 Mio. ), bei der Verlängerung Stadtbahn Flughafen/Messe (U6) (0,14 Mio. ) sowie bei der Breitbandversorgung (0,8 Mio. ). Bei der überplanmäßigen Auszahlung für die Albert-Schäffle-Schule ist zu beachten, dass diese in Höhe von 3,3 Mio. aufgrund des schnelleren Bauablaufs entstanden ist und die Folgejahre entsprechend entlastet werden. Der erhöhte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 3,4 Mio. EUR (Prognose zum 31.05.2018: 3,6 Mio. EUR) wird durch die zahlungswirksamen Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses in 2018 finanziert. Bei den bereinigten liquiden Eigenmitteln zum Jahresende zeichnet sich eine deutliche Entspannung ab. Das Land ist zwischenzeitlich bereit sog. Vorgriffszahlungen für Mehraufwendungen aus der Flüchtlingsunterbringung für die Jahre 2017 und 2018 zu leisten. Bis zum Jahresende wird mit einem Zahlungseingang von insgesamt 20,3 Mio. gerechnet. Trotz dieser positiven Entwicklung bereiten uns die prognostizierten bereinigten liquiden Eigenmittel ohne gebundene Mittel zum Jahresende (siehe Seiten 10/11 der Anlage) weiterhin Sorgen. Diese liegen mit rd. - 4,9 Mio. um 15,1 Mio. unter der vorgeschriebenen Mindestliquidität von 10,2 Mio.. 3. Verwendung der voraussichtlichen Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses Die Finanzierungsleitlinien wurden am 14.12.2017 durch den Kreistag neu gefasst (Sitzungsvorlage Nr. 129/2017). Die Ziffer 3 sieht ab dem Haushaltsjahr 2018 vor: Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres können mit maximal 40 v. H. für die Entlastung der Kreisumlage der folgenden Kreishaushalte eingesetzt werden. Mindestens 60 v. H. dieser Verbesserungen werden zum Abbau der Verschuldung oder als Eigenfinanzierungsrate eingesetzt. Einigkeit bestand darin, dass eine Bindung der Mittel nur dann erfolgen kann, wenn die endgültige Verbesserung des Ergebnishaushaltes sich auch entsprechend in der Liquidität auswirkt. Der Kreistag hat somit die Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Verwendung von bis zu 40% der liquiden Verbesserungen des Ergebnishaushaltes zu entscheiden. Auf der anderen Seite können dann mindestens 60% dieser Verbesserungen für den Schuldenabbau eingeplant werden. Die voraussichtliche Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses in 2018 von 11,0 Mio. ist zunächst um 3,4 Mio. zu reduzieren um damit den erwarteten Mehrbedarf im investiven Finanzhaushalt 2018 finanzieren zu können. Von den verbleibenden 7,6 Mio. könnten maximal 40 % bzw. 3,0 Mio. zur Entlastung der Kreisumlage, und 60 % bzw. 7,6 Mio. zur Eigenfinanzierung im Haushaltsjahr 2019 gebunden werden.

- 6 - Unter Zugrundelegung der Vorgriffszahlungen auch für das Haushaltsjahr 2019 geht die Verwaltung davon aus, dass im Haushaltsjahr 2019 ein zusätzlicher Liquiditätszufluss für die Vorjahre in Höhe von 5,4 Mio. bei der Kreiskasse eingehen wird. Dies führt zwar zu einer weiteren Verbesserung der Liquidität, die Mindestliquidität wird aber weiterhin um rd. 10,5 Mio. unterschritten. Damit kann die Bindung in der Ergebnisrücklage zur Entlastung der Kreisumlage erst ab dem Haushalt 2020 aufgelöst werden. Heinz Eininger Landrat