Schlussbericht. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Esslingen. Anlage zu Vorlage 129 /2016

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1 Anlage zu Vorlage 129 /2016 Schlussbericht Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Esslingen Landratsamt Esslingen Revisionsamt Pulverwiesen Esslingen am Neckar Schlussbericht 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Allgemeines Prüfungsauftrag Weitere Aufgaben Durchführung Interkommunale Zusammenarbeit Überörtliche Prüfung Abwicklung des Jahresabschlusses Ergebnis der Prüfung Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse Ergebnisrechnung Bemerkungen zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer Sonstige wesentliche Erträge Gebühren, privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen Finanzerträge und sonstige ordentliche Erträge Wesentliche Aufwendungen Flüchtlinge Finanzrechnung Bilanz Schuldenstand Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres Weitere Bemerkungen zu den Kreisfinanzen Prüfung des Jahresabschlusses Allgemeines Haushaltssatzung Einhaltung des Haushaltsplans Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsübertragungen Buchführung Kassenkredite... 26

3 3 4.8 Haushaltsunwirksame Zahlungen Bilanz Grundstücke und Gebäude Infrastrukturvermögen Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Anteile an verbundenen Unternehmen Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen und anderen kommunalen Zusammenschlüssen Ausleihungen Forderungen Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Basiskapital Berichtigung der Eröffnungsbilanz Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Sonderposten für Investitionszuweisungen Lohn- und Gehaltsrückstellungen Unterhaltsvorschussrückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Kennzahlen im NKHR Weitere Prüfungen Kassenprüfungen Belegprüfungen Inventur Gemeinschaftsaufwand Straßen Prüfung von Verwendungsnachweisen Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb (NAZ) Vereins- und Verbandsprüfungen Vitalcenter am PKR GmbH und Kompostwerk Kirchheim GmbH Überörtliche Prüfungen kreisangehöriger Gemeinden Personalprüfung... 42

4 4 6. Soziale Leistungsprüfung Allgemeines Prüfung der Sozialen Leistungen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Wirtschaftliche Jugendhilfe) Leistungen nach dem SGB II Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Leistungen nach dem SGB VIII (Wirtschaftliche Jugendhilfe) Schwerpunkt: Hilfegewährung nach 35 a SGB VIII Sonstige Prüfungen Kommunaler Finanzierungsanteil nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) Belegprüfungen Verwendungsnachweise Bestätigung der örtlichen Rechnungsprüfung Interner Prüfauftrag beim Kreisjugendring Esslingen (KJR) Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse im Sozialen Leistungsbereich Bauprüfung, Vergabekontrolle und Datenschutz Allgemeines Beratung und Vertragsprüfung Prüfung von Bauvorhaben Vergabekontrollstelle, Maßnahmen zur Korruptionsverhütung Überörtliche Bauprüfung Datenschutzrechtliche Aufgaben des Revisionsamts Schlussbemerkung... 56

5 5 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Nach 48 der Landkreisordnung (LKrO) i.v.m. 110 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat das Revisionsamt den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag zu prüfen. Die wesentlichen Bemerkungen werden in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Kreistag vorzulegen ist. Der hier vorgelegte Schlussbericht behandelt den Jahresabschluss Er dient dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Kreistag als Grundlage für die Vorberatung und Feststellung des Jahresabschlusses nach 48 LKrO i.v.m. 95 b Abs. 1 GemO. Der Bericht beschränkt sich auf: die zur Feststellung des Jahresabschlusses erforderlichen Angaben, eine Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen und -vorgänge. Umfang und Vielfalt der Aufgaben des Landkreises machen es unmöglich, alle Verwaltungshandlungen und ihre finanziellen Auswirkungen in die Prüfung einzubeziehen. Aufgrund der begrenzten Prüfungsressourcen werden die Prüfungen auf bestimmte Schwerpunkte konzentriert, die jährlich neu festgesetzt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass langfristig keine prüfungsfreien Räume entstehen. Laufend in die Prüfung eingebunden sind Arbeitsgebiete mit hohen Aufwendungen und Fallzahlen, wie z. B. die Sozial- und Jugendhilfe. 1.2 Prüfungsauftrag Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus 48 LKrO i.v.m. 110, 112 und 114 a GemO. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist eine Pflichtprüfung des Revisionsamts als örtliche Prüfungseinrichtung. Der Jahresabschluss wird daraufhin geprüft, ob bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind. Der örtlichen Prüfung obliegt weiter: die laufende Prüfung der Kassenvorgänge, die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen bei den Kassen

6 6 die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände, die Prüfung des Jahresabschlusses beim Landkreis und beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. 1.3 Weitere Aufgaben Neben den Pflichtprüfungen wurden dem Revisionsamt weitere Aufgaben übertragen. Hierunter fällt z.b. die Prüfung der Betätigung des Landkreises als Gesellschafter seiner Beteiligungsunternehmen (Betätigungsprüfung). Aufgrund entsprechender Beschlüsse bzw. Vereinbarungen nimmt das Revisionsamt Prüfungsaufgaben bei verschiedenen Einrichtungen wahr. So obliegt dem Amt die Innenrevision der Vitalcenter am Paracelsus-Krankenhaus Ruit GmbH und der Kompostwerk Kirchheim u.t. GmbH. Weitere Einrichtungen, bei denen Prüfungen durchgeführt werden, sind u.a.: der Kreisjugendring Esslingen e.v., der Tageselternverein Kreis Esslingen e.v., die Fachberatungsstellen Kompass e.v. und Wildwasser e.v., die Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb, der Wasserverband Esslingen-Weil, der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.v., die Naherholungsvereine Neckartal und Schwäbische Alb. Der Leiter des Revisionsamts ist außerdem behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamts Esslingen und Vertrauensperson zur Verhütung von Korruption für den Landkreis und den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. Gem. 113 GemO ist das Revisionsamt des Landkreises Esslingen zuständig für die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der 15 kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu Einwohnern und eines Zweckverbands Wasserversorgung. Zeitgemäße Rechnungsprüfung beschränkt sich nicht nur darauf, nachträglich Fehler und Mängel aufzuzeigen. Immer bedeutender wird die Beratung, bei der die Kenntnisse und Erfahrungen des Revisionsamts nachgefragt und bereits im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen im Rahmen von Stellungnahmen und Gutachten zu Einzelproblemen eingebracht werden können. Dieser präventive Ansatz trägt dazu bei, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Aufgaben wirtschaftlicher und sparsamer zu erfüllen. Ein Schwerpunkt ist hier die intensiv praktizierte prüfungsbegleitende Beratung, die als Vorwegnahme einer Prüfungstätigkeit gesehen wird. Deshalb lässt sich der Erfolg der Arbeit des Revisionsamts nicht allein an finanziellen Ergebnissen messen. 1.4 Durchführung Der Jahresabschluss 2015 mit Rechenschaftsbericht wurde dem Revisionsamt am zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde von Mitte Juli bis Ende September 2016 durchgeführt.

7 7 Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeprüfungsordnung (Gem- PrO). Sie hat sich mit einzelnen Schwerpunkten befasst und sich dabei auf Stichproben beschränkt ( 15 GemPrO). 1.5 Interkommunale Zusammenarbeit Das Revisionsamt ist Mitglied der beim Landkreistag Baden-Württemberg eingerichteten Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Kreisprüfungsämter im Regierungsbezirk Stuttgart. Neben dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen die Tagungen der Erörterung komplexer, allgemein bedeutsamer Problemstellungen der Finanzkontrolle. Aktuelle Fragestellungen zu Spezialgebieten der Prüfung werden in themenspezifischen Workshops behandelt. Leiterin des Workshops Sozial- und Jugendhilfeprüfung ist die für diesen Fachbereich zuständige Sachgebietsleiterin des Landkreises Esslingen. 1.6 Überörtliche Prüfung Die Finanzkontrolle des Landkreises ist zweistufig aufgebaut. Neben der örtlichen Prüfung durch das Revisionsamt erfolgt die überörtliche Prüfung des Landkreises durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Im Jahr 2015 wurde die überörtliche Finanzprüfung für den Zeitraum 2010 bis 2013 vorgenommen. Der schriftliche Prüfbericht zur Finanzprüfung vom beinhaltet auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz vom Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte fristgerecht im Dezember Die uneingeschränkte Bestätigung wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom erteilt. 1.7 Abwicklung des Jahresabschlusses 2014 Der Kreistag hat den Jahresabschluss 2014 aufgrund des Schlussberichts des Revisionsamt vom in seiner Sitzung am festgestellt. Gemäß 48 LKrO i.v.m. 95 b Abs. 2 GemO wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 am unter Hinweis auf die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 lag vom bis öffentlich zur Einsichtnahme aus. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 am mitgeteilt. Folgende Feststellungen aus der Prüfung der Vorjahre sind noch offen: Es wurde noch keine Beteiligungsrichtlinie erlassen.

8 8 2. Ergebnis der Prüfung Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Esslingen hat keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Auf die Hinweise und Feststellungen zu den einzelnen geprüften Bereichen (Seite 23 ff.) wird verwiesen. 3. Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse 3.1 Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung werden die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres einander gegenübergestellt: Ordentliches Ergebnis Sonderergebnis Gesamtergebnis Erträge , , ,26 Aufwendungen , , ,97 Ergebnis , , ,29 Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Gesamtergebnis in Höhe von ,29 ab. Der Haushaltsplan sah ein Gesamtergebnis von vor. Als ordentliches Ergebnis wird ein Überschuss von ,55 ausgewiesen, geplant waren Dieser Überschuss wird den Rücklagen zugeführt. Das Sonderergebnis beträgt ,74, welches ebenfalls den Rücklagen zugeführt wird Entwicklung der Ergebnisse Ordentliches Ergebnis Sonderergebnis Gesamtergebnis

9 Bemerkungen zu wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen Die Haushaltsverbesserung ist im Wesentlichen auf Mehrerträge bei der Grunderwerbsteuer (+ 7,847 Mio. ), den Schlüsselzuweisungen (+3,317 Mio. ) sowie im sozialen Leistungsbereich (+ 6,405 Mio. ) und bei der Unterbringung von Flüchtlingen (+11,464 Mio. ) zurückzuführen. Mehraufwendungen bei den sozialen Leistungen (+10,965 Mio. ) und bei den Sachaufwendungen für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen (+7,310 Mio. ) konnten durch Einsparungen in anderen Bereichen, z.b. beim Winterdienst für die Straßen (-1,352 Mio. ) und beim Personalaufwand (-0,846 Mio. ), nur teilweise kompensiert werden Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer Die Kreisumlage, die Schlüsselzuweisungen vom Land und die Grunderwerbsteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen des Landkreises. In der nachfolgenden Übersicht werden diese Ertragsarten und ihre Entwicklung dargestellt: Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuer Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Kreisumlage Schlüsselzuweisungen Grunderwerbsteuer

10 10 Die Kreisumlage wurde für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Hebesatz von 33,5 % festgesetzt, dies bedeutete eine Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 2 %. Damit lag der Hebesatz der Kreisumlage um 1,4 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt von 32,12 %; im Regierungsbezirk Stuttgart betrug sie durchschnittlich 34,17 %. Das Aufkommen der Kreisumlage mit lag um unter dem Vorjahresaufkommen (-3,8 %). Kreisumlage Durchschnitt Ba-Wü Reg. Bezirk Stuttgart 31,43 % 34,27 % 33,68 % 33,12 % 32,49 % 32,12 % 33,81 % 37,31 % 36,78 % 35,38 % 34,46 % 34,17 % LKr. Esslingen 33,90 % 39,10 % 38,90 % 37,70 % 35,50 % 33,50 % Aufkommen LKr. Esslingen (in Tsd. ) Das Aufkommen der Kreisumlage ist zum einen abhängig von der Steuerkraftsumme der Gemeinden und zum anderen vom Hebesatz der Kreisumlage. Die positive Entwicklung der vergangenen 4 Jahre ist auf die Steigerung der Steuerkraftsummen der Gemeinden zurückzuführen. Bezogen auf die Einwohnerzahl lag das landesweite Aufkommen im Jahr 2015 zwischen 315,63 (Alb-Donau-Kreis) und 479,44 (Landkreis Böblingen). Mit 418,02 liegt der Landkreis Esslingen leicht über dem Landesdurchschnitt, der 2015 bei 391,90 je Einwohner lag. Von den 11 Landkreisen im Regierungsbezirk Stuttgart hatten 4 Landkreise ein höheres Kreisumlageaufkommen pro Einwohner als der Landkreis Esslingen. Entwicklung der Kreisumlage ,10% 42,90% 39,10% 38,90% 38,90% 37,70% 34,90% 33,90% 35,50% 33,50% Rechnungserg. Kreisumlage

11 11 Die Schlüsselzuweisungen sind gegenüber dem Vorjahr um auf gestiegen. Ursache dafür war die Erhöhung des Kopfbetrags und der Ausschüttungsquote. Die Grunderwerbsteuer hat sich gegenüber dem Vorjahr um (+24,3 %) auf erhöht Sonstige wesentliche Erträge Erträge Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Planansatz 2015 Abweichung 2015 Zuweisung untere Verwaltungsbehörden Zuweisung Eingliederung Sonderbehörden Gebühren und Geldbußen Zuweisungen für laufende Zwecke Sachkostenbeiträge für Schulen km Pauschale für Kreisstraßen Zuweisungen ÖPNV u. Schülerbeförderung Sozialer Leistungsbereich * Auflösung von Sonderposten Summe *Darstellung des gesamten Sozialen Leistungsbereichs (Gesamterträge siehe Seite 190 Jahresabschluss 2015) Die sonstigen wesentlichen Erträge haben sich im Rechnungsjahr 2015 im Vergleich zum Haushaltsplan insgesamt um 8,748 Mio. verbessert. So konnten insbesondere im sozialen Leistungsbereich zusätzliche Erträge in Höhe von 6,405 Mio. verbucht werden Gebühren, privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen u.a. Die Mehrerträge bei den Kostenerstattungen gehen hauptsächlich auf die Erstattungen des Landes für die Asylbewerberunterbringung zurück. Zu beachten ist jedoch, dass 10,5 Mio. von den Kostenerstattungen in Höhe von 59,1 Mio. bereits in den wesentlichen Erträgen des sozialen Leistungsbereichs von insgesamt 79,3 Mio. (siehe Ziffer ) enthalten sind. Es handelt sich dabei um Erstattungen für die sozialen Leistungen und die Krankenhilfe.

12 Finanzerträge und sonstige ordentliche Erträge Die Finanzerträge sind im Vergleich zum Vorjahr 2014 um ca. 2,0 Mio. zurückgegangen. Dies hängt im Wesentlichen mit der weiteren Umwandlung von Ausleihungen in Investitionskostenzuschüsse an die Kreiskliniken in Höhe von rd. 41 Mio. zusammen. Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: Überplanmäßige Erträge von rd. 1,152 Mio. durch die Nachaktivierung von Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Liegenschaften für Asylbewerber Erträge aus der Auflösung/ Herabsetzung von Rückstellungen von rd. 0,664 Mio. Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Wertberichtigungen für Sozialforderungen von rd. 0,234 Mio. Mahngebühren und Säumniszuschläge von rd. 0,109 Mio. u.a Wesentliche Aufwendungen In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen des Landkreises dargestellt: Aufwendungen Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Planansatz 2015 Abweichung 2015 Personalaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse Soziale Leistungen* FAG-Umlage Umlagen im Sozialbereich Schülerbeförderungskosten Erstattungen Summe *Darstellung des gesamten sozialen Leistungsbereichs (Gesamtaufwendungen siehe Seite 191 Jahresabschluss 2015)

13 13 Entwicklung der wesentlichen Aufwendungen Soziale Leistungen an Personen Grundsicherung für Arbeitssuchende FAG-Umlage Personalaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse Die wesentlichen Aufwendungen lagen im Ergebnis insgesamt um rd. 13,766 Mio. über den Planansätzen. So konnten beim Personalaufwand zwar 0,846 Mio. gegenüber dem Planansatz eingespart werden, in Bezug zum Vorjahresergebnis erhöhte sich der Personalaufwand jedoch um 5,305 Mio.. Unter Berücksichtigung der Zahlungen an Mitarbeiter, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit bzw. des Sabbatjahres befinden (in Höhe von 1,057 Mio. für 2015 und 1,275 Mio. für 2014) beträgt die tatsächliche Erhöhung des Personalaufwands 2,973 Mio.. Laut der Stellenplanvorlagen Nr. 114/2014 und 114a/2014 sowie Nr. 107/2015 wird die Personalkostensteigerung einerseits durch Tarif-, Besoldungs- und Umlageerhöhungen verursacht und andererseits durch den zusätzlichen Personalbedarf für den Aufgabenbereich Unterbringung von Asylbewerbern. Im Vergleich mit dem Vorjahresergebnis sind die Personalkosten um 7,4 % gestiegen (bereinigt um die Zahlungen für die Altersteilzeit und das Sabbatjahr beträgt die Steigerung noch 4,2 %). Die Sach- und Dienstleistungen lagen um 2,478 Mio. über dem Planansatz von 39,701 Mio.. In Bezug zum Vorjahresergebnis erhöhte sich der Aufwand für Sachund Dienstleistungen um insgesamt 12,077 Mio. (+40 %).

14 14 Wesentliche Sach- und Dienstleistungen Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Abweichung Abweichung % Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Mieten und Pachten Leasing Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände Haltung von Fahrzeugen Bes. Verw. und Betriebsaufwand Aufwendungen für EDV Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittel Bes. schulische Aufwendungen Verbrauch von Vorräten (Streugut) sonstige Dienstleistungen Sicherheitsdienste für GU's Die nachfolgende Betrachtung ist auf das Vorjahresergebnis 2014 bezogen, also kein Plan Ist Vergleich. Die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen lag mit 1,021 Mio. (+ 15%) über dem Vorjahresergebnis von Die Ursache dafür waren höhere Aufwendungen beim Verwaltungsgebäude, den Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen sowie den Sonderschulen. Bei der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens; z.b. Fahrbahnsanierungen, Winterdienst u.a. wurden 0,320 Mio. (+12%) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Die Mieten und Pachten sind um 1,743 Mio. (+91%) angestiegen, was insbesondere auf die Anmietung der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge zurückzuführen ist. Genauso verhält es sich mit den Aufwendungen für Leasing (Systembauten), die um 0,645 Mio. (+125%) gegenüber dem Vorjahresergebnis angestiegen sind. Ebenso erhöhten sich dadurch die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen um 2,385 Mio. (+35%). Für den Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen mussten insgesamt 4,045 Mio. (+170%) mehr aufgewendet werden. Darunter fielen insbesondere Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände unter für Asylbewerberunterkünfte. Die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen nahmen um 0,429 Mio. (+59%) zu, ebenso der Verbrauch von sonstigen Vorräten 0,264 Mio. (+34%).

15 15 Erstmals in 2015 fielen Aufwendungen für Sicherheitsdienste für Liegenschaften im Bereich der Asylbewerberunterbringung in Höhe von 0,951 Mio. an. Beim nachfolgenden Plan Ergebnis Vergleich ist festzustellen: Die Abschreibungen lagen um 0,950 Mio. über dem Planansatz von 16,432 Mio. und betragen insgesamt 17,382 Mio.. Neben Abschreibungen auf Sachwerte von 10,521 Mio. sind auch sonstige Abschreibungen auf Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse von 6,568 Mio. und Wertberichtigungen für Forderungen von 0,158 Mio. gebucht. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen wurden insgesamt 2,268 Mio. mehr aufgewendet war kein Betriebsmittelzuschuss zum Ausgleich eines Jahresverlustes 2014 der Kreiskliniken Esslingen erforderlich. Bei den sozialen Leistungen mussten insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 10,965 Mio. finanziert werden. Besonders in den Bereichen Eingliederungshilfe behinderter Menschen, Hilfen für Flüchtlinge und Hilfen für junge Menschen (insbesondere die unbegleiteten minderjährigen Ausländer) lagen die Rechnungsergebnisse erheblich über den Planansätzen Flüchtlinge Durch die Verstärkung des Zustroms der Flüchtlinge, insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2015, kam es in der Ergebnisrechnung zu erheblichen Abweichungen gegenüber den Planansätzen. Im Bereich der Liegenschaften, aber auch im Leistungsbereich und bei der sozialen Betreuung kam es zu Mehraufwendungen, die durch die pauschalen Zuweisungen des Landes nicht mehr vollständig abgedeckt waren. Erst im Frühjahr 2016 erfolgte eine Einigung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden dahingehend, dass für die Jahre 2014 bis 2016 auf der Basis der jeweiligen Rechnungsergebnisse der Landkreise eine nachgelagerte Pauschalenfestsetzung erfolgte, die im Ergebnis zu weiteren Erstattungen des Landes an den Landkreis Esslingen für das Jahr 2014 führte ( ). Für das Jahr 2015 wurden 6,6 Mio. als Forderung eingebucht. Obwohl insbesondere die Pauschale für die Liegenschaften von 2.783,22 (18 Monate) auf 9.719,92 (17 Monate) pro Person deutlich erhöht wurde, entstehen aufgrund der Erstattungssystematik des Landes weiterhin Defizite ( in 2015). Während die Aufwendungen für die Verwaltung, die Krankenhilfe und die Betreuung der Flüchtlinge nach der Pauschalenrevision durch das Land ausgeglichen werden, entsteht bei den sozialen Leistungen weiterhin ein Defizit ( ). Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Koordinationsstelle des Ehrenamtes ( ), kalkulatorische Kosten sowie Kosten für die Steuerung und die Leistungssachbearbeitung. In der Summe handelt es sich um einen Betrag von für das Jahr Neben der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen entstehen dem Landkreis auch Aufwendungen für die Anschlussunterbringung anerkannter Asylbewerber und das Sonderkontingent von Flüchtlingen aus dem Irak.

16 16 Das Defizit beträgt im Rechnungsjahr 2015 für die vorläufige Unterbringung, das Sonderkontingent und die Anschlussunterbringung insgesamt Die Kämmerei hatte bei der Planaufstellung mit einem Defizit von 6,5 Mio. gerechnet. Unterkünfte Lt. Sitzungsvorlage Nr. 76/2016 standen Ende Mai 2016 insgesamt Plätze für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in 116 Unterkünften zur Verfügung. Bis zum Jahresende 2016 sollen Plätze zur Verfügung stehen. Die Anzahl der genannten Plätze wird sich durch die Freimachung der Kreissporthallen, die bisher als Notunterkünfte zur Verfügung standen, jedoch reduzieren. Durch die Belegung der Kreissporthallen mit Flüchtlingen entstanden Aufwendungen für den Umbau der Hallen als Notunterkünfte. Der Rückbau der Sporthallen für ihren eigentlichen Bestimmungszweck wird ebenfalls erhebliche Aufwendungen verursachen. Für den geplanten Neubau der Sporthalle am Berufsschulzentrum Esslingen-Zell wird mit Kosten von 5,5 Mio. gerechnet. Bei der Sonderarbeitstagung der Landratsämter, des Landkreistags und des Innenministeriums Baden-Württemberg im Frühjahr 2016 wurde u.a. vereinbart, dass die Abschreibungen für Ertüchtigungsaufwendungen der Jahre 2013 und 2014 für Notunterkünfte für Asylbewerber bei der Abrechnung mit dem Land angesetzt werden dürfen. Deshalb wurden für die beiden Jahre insgesamt 1,4 Mio. nachaktiviert. Personal Der Personalbedarf des Landkreises für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen ist in 2015 und 2016 durch den Zustrom an Flüchtlingen und die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in beinahe allen kreisangehörigen Gemeinden erheblich angestiegen. So wurden in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 (Stand Ende Mai) folgende Stellen in der Kreisverwaltung geschaffen: vorläufige unbefristete befristete Gesamtzahl Personalaufwand Unterbringung Stellen Stellen Stellen in Haushaltsjahr ,90 10,00 36, Haushaltsjahr ,30 64,74 90, Haushaltsjahr ,05 48,60 55, gesamt 59,25 123,34 182, Für die Sachbearbeitung in der Anschlussunterbringung von 497 Flüchtlingen (Stand ) waren 6,7 Stellen erforderlich, die bis mit einem Personalaufwand von insgesamt zu Buche schlugen. Die Unterbringung der zusätzlichen Mitarbeiter im Amt für Flüchtlingshilfe und im Amt für Kreisschulen und Immobilien sorgte für erhebliche Raumnot in den Gebäuden des Landratsamts, so dass im Jahr 2016 die Anmietung zusätzlicher Bürogebäude in Esslingen-Zell und im ehemaligen Krankenhaus Plochingen erforderlich war.

17 17 Aktuelle Situation (Herbst 2016) Der Zustrom an Flüchtlingen hat im Laufe des Jahres 2016 stark nachgelassen. Während im Januar 2016 noch 842 Flüchtlinge untergebracht werden mussten, waren es im Mai nur noch 293 Flüchtlinge. Vom bis wurden insgesamt Personen im Landkreis Esslingen aufgenommen. Wie sich die Flüchtlingsströme in den nächsten Monaten entwickeln werden, ist aufgrund der unsicheren politischen Lage weltweit nicht abzusehen. Die mit dem Land vereinbarte Kostenerstattung (auch für 2016) deckt zwar einen großen Teil der Kosten; allerdings verbleiben beim Landkreis nicht unbeträchtliche Defizite (wie bereits ausgeführt). 3.2 Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres gebucht. Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum beträgt ,85. Die liquiden Mittel in der Bilanz weisen darüber hinaus die bestehenden Handvorschüsse in Höhe von aus. Im Haushaltsjahr 2015 ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,86, geplant waren In Höhe dieses Zahlungsmittelüberschusses stehen dem Landkreis Eigenmittel zur Schuldentilgung, Finanzierung von Investitionen oder zur Stärkung der Finanzierungsreserven zur Verfügung. Bei einem negativen Wert müssten laufende Auszahlungen durch die Veräußerung von Vermögen oder Inanspruchnahme von Finanzierungsreserven finanziert werden. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sollte mindestens so hoch sein, dass er die ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite decken kann. Im Rechnungsjahr 2015 fielen Auszahlungen für ordentliche Tilgungen in Höhe von ,89 an. Die Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten konnten somit durch den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bestritten werden. Mit dem darüber hinausgehenden Betrag ( ,97 ) konnten Investitionen finanziert werden (Netto-Investitionsrate). Danach beträgt die Nettoinvestitionsrate 28 /Einwohner und liegt somit um 24 /Einwohner unter dem Landesdurchschnitt von 52 /Einwohner (siehe GPA- Geschäftsbericht 2016).

18 Nettoinvestitionsrate Jahr Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit ordentliche Tilgung Nettoinvestitionsrate 3.3 Bilanz Die Bilanzsumme zum beträgt ,77. Sie ist somit im Vergleich zum Vorjahr um ,62 gestiegen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen mit ,55 einen Anteil von 49 %, auf der Passivseite machen die Verbindlichkeiten in Höhe von ,60 rund 49 % der Bilanzsumme aus. AKTIVA Tsd Tsd. PASSIVA Tsd Tsd. Vermögen Kapitalposition Immat. Vermögensgegenstände Basiskapital Sachvermögen Rücklagen Finanzvermögen Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 0 0 Sonderposten Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetr.) 0 0 Rechnungsabgrenzungsposten

19 19 Die Zusammensetzung von Aktiv- und Passivseite wird in den folgenden Diagrammen grafisch dargestellt: Zusammensetzung Aktiva zum Finanzvermögen 19,0% Sachvermögen 49,0% Immat. Vermögensgegenstände 0,1% Rechnungsabgrenzungsposten 32,0% Zusammensetzung Passiva zum Rücklagen 19,7% Sonderposten 10,0% Rückstellungen 0,8% Basiskapital 18,4% Rechnungsabgrenzungsposten 1,5% Verbindlichkeiten 49,5%

20 Schuldenstand Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Schuldenstands des Landkreises (ohne kreditähnliche Rechtsgeschäfte): HH- Jahr Tilgung Landkreis Esslingen / Einw. Anfangsbestand Neuaufnahme Endbestand Nettoneuverschuldung Durchschnitt Landkreise 1) / Einw ) Zahlen stammen aus dem GPA-Geschäftsbericht Verschuldung pro Einwohner Stand jeweils zum Ende des Jahres Landkreis Esslingen Landesdurchschnitt

21 21 Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2015 wurde der Schuldenstand (ohne kreditähnliche Rechtsgeschäfte) von 156,826 Mio. am Jahresanfang auf 150,573 Mio. am Jahresende reduziert. Zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte wurden bei der KfW Bankengruppe 3 neue Kredite mit einem Gesamtvolumen von 6,8 Mio. aufgenommen. Getilgt wurden insgesamt 13,053 Mio.. Neben den Schulden aus Kreditaufnahmen 150,573 Mio. bestehen zum außerdem Verbindlichkeiten aus den PPP-Projekten Erweiterungsbau Landratsamt mit 20,466 Mio. und Gesundheitszentrum Ruit mit 32,427 Mio.. Insgesamt liegen die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und wirtschaftlich gleichkommenden Geschäften zum bei 203,466 Mio.. Darin enthalten sind 8,074 Mio. Ausleihungen, für die die Kreiskliniken den Schuldendienst erstatten. Die vorliegende Grafik zum Schuldenstand pro Einwohner zeigt, dass der Landkreis Esslingen mit seiner Verschuldung erheblich über der durchschnittlichen Verschuldung anderer Landkreise in Baden-Württemberg liegt. Außerdem ist die Verschuldung aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften des Landkreises dabei noch nicht berücksichtigt. Signifikant ist der Anstieg der Verschuldung ab dem Jahr 2012, in dem der Landkreis erstmals Darlehen der Kreiskliniken übernahm. Zu einer weiteren Darlehensübernahme von den Kreiskliniken kam es auch im Rechnungsjahr 2015, vor allem für das kreditähnliche Rechtsgeschäft Gesundheitszentrum Ruit. Zu beachten ist jedoch, dass die durchschnittliche Verschuldung pro Einwohner im Land Baden-Württemberg keineswegs die kommunale Gesamtverschuldung ausdrückt. Es fehlen dazu die Schulden der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Insofern ist ein Vergleich nur eingeschränkt möglich. Die Politik des konsequenten Schuldenabbaus ist für die Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit weiterhin dringend erforderlich. Die Einhaltung der Finanzierungsleitlinien wurde im Jahresabschluss 2015 (S. 42 ff) detailliert nachgewiesen. 3.5 Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2016 Die Verwaltung hat dem Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung am einen Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2016 mit Stand vorgelegt. Über den weiteren Haushaltsverlauf wurde in der Sitzung des Verwaltungsund Finanzausschusses am berichtet. Danach werden im Ergebnishaushalt Mehrerträge in Höhe von rd. 0,716 Mio. und weniger Aufwendungen in Höhe von 4,306 Mio. erwartet, so dass sich insgesamt eine Haushaltsverbesserung von 5,021 Mio. ergibt. Gegenüber dem ersten Finanzzwischenbericht verbessert sich der voraussichtliche Überschuss im Ergebnishaushalt um rd. 5,700 Mio.. Während auf der Ertragsseite mit geringeren Grunderwerbsteuern (-0,800 ) gerechnet wird, zeichnen sich auf der Aufwandsseite erhebliche Verbesserungen ab. So können im Sozialen Leistungsbereich Mehraufwendungen bei den Hilfen zum Lebensunterhalt, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen mit voraussichtlich höheren Landeszuweisungen bei der Flüchtlingsunterbringung ausgeglichen werden. Erwähnenswert sind auch geringere Aufwendungen für ÖPNV-Zuschüsse an Verkehrsunternehmen und für Vertragsfahrten bei der Schülerbeförderung (gesamt -2,100 Mio. ).

22 22 Außerdem werden die Umbaumaßnahmen für den Verwaltungsstandort Plochingen in Höhe von 4,500 Mio. aufgrund bilanzieller Vorschriften im Finanzhaushalt ausgewiesen. Die prognostizierten Veränderungen im Ergebnishaushalt wirken sich auf den Finanzhaushalt wie folgt aus: Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit +12,521 Mio. Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 4,177 Mio. Finanzierungsmittelüberschuss + 8,344 Mio. Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit - 0,111 Mio. Änderung des Finanzierungsmittelbestands + 8,234 Mio. Haushaltsunwirksame Einzahlungen + 4,960 Mio. Veränderung Bestand an Zahlungsmitteln +13,194 Mio. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + 7,445 Mio. Endbestand an Zahlungsmitteln +20,638 Mio. Der prognostizierte Endbestand an Zahlungsmitteln reicht im Haushaltsjahr 2016 unter Berücksichtigung der übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen und der geplanten Eigenfinanzierungsrate für die Albert-Schäffle-Schule nicht mehr aus, um die gesetzlich geforderte Mindestliquidität zu erreichen. Durch die Übernahme weiterer Kredite der Kreiskliniken in Höhe von 40,252 Mio. ab entwickelt sich die Verschuldung des Landkreises bis zum Jahresende 2016 voraussichtlich auf 183,344 Mio Weitere Bemerkungen zu den Kreisfinanzen Nachdem in den letzten beiden Jahren (2013 und 2014) konsequent Schulden abgebaut wurden, stieg der Schuldenstand zum durch die Umwandlung von Darlehen (Ausleihungen an die Kreiskliniken) in einen Investitionskostenzuschuss und die Aufnahme von weiteren Krediten erneut auf 195,392 Mio. an. Ende 2019 soll die Verschuldung wieder auf 170 Mio. sinken. Der weiterhin stabilen wirtschaftlichen Lage ist es auch im Rechnungsjahr 2015 zu verdanken, dass trotz der Mehraufwendungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung wieder ein ordentliches Ergebnis von 24,969 Mio. erreicht wurde. Für die Jahre 2016 und 2017 wird mit einem moderaten Wirtschaftswachstum von 1,7% bzw. 1,5% gerechnet (GPA-Geschäftsbericht 2016). Demnach sollten in den kommenden Jahren ein konsequenter Schuldenabbau und eine maßvolle Investitionspolitik möglich sein. Die vom Kreistag am beschlossenen Finanzierungsleitlinien für die Haushaltplanung 2014 ff wurden wie folgt im Rechnungsjahr 2015 umgesetzt: Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen betrug rd. 19,51 Mio. ; das entspricht rd. 3,0 % der Kreisumlage. Der Liquiditätsüberschuss am Jahresende in Höhe von 31,96 Mio. kann zumindest teilweise zur Reduzierung der Neuverschuldung bzw. zum Abbau der bestehenden Verschuldung eingesetzt werden. Im Haushaltjahr 2015 übersteigen die Nettoabschreibungen erstmals die ordentlichen Tilgungen um 0,570 Mio.. Grunderwerb in Höhe von 0,03 Mio. wurde aus Eigenmitteln finanziert.

23 23 Die Betriebsmittelreserve in Höhe von 2 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit müsste mindestens 9,080 Mio. zum betragen. Tatsächlich beträgt die Liquidität nach Abzug der Ermächtigungsübertragungen 18,134 Mio.. Nach 22 Abs.1 GemHVO müssen die liquiden Mittel für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. Das NKHR lässt zu, Ausgabeermächtigungen für nicht verbrauchte Mittel in das folgende Jahr zu übertragen. Im Haushaltsjahr 2015 wurden übertragen (siehe Punkt 4.5). In der folgenden Tabelle wird die Belastung des Kernhaushalts des Landkreises durch die Kreiskliniken Esslingen ggmbh dargestellt: Beträge in Tausend Jahresfehlbetrag/-überschuss KKE Betriebsmittelzuschuss Investitionskostenzuschuss Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionskostenzuschüsse Belastung Landkreis ergibt sich aus dem Betriebsmittelzuschuss zum Ausgleich des Fehlbetrags aus dem Vorjahr, den übernommenen Investitionskostenzuschüssen (siehe Verbindlichkeiten in der Bilanz) und den jährlichen Zinsund Tilgungsleistungen für Investitionskostenzuschüsse (siehe Ergebnis- und Finanzrechnung) Die Entschuldung der Kreiskliniken wurde mit 40,252 Mio. weiter fortgesetzt. Dadurch wurde das Betriebs- und Finanzergebnis 2015 der Kreiskliniken um insgesamt 8,6 Mio. entlastet und ein Jahresüberschuss von 4,973 Mio. erwirtschaftet. Der Gewinnrücklage konnten insgesamt 5,562 Mio. zugeführt werden, die für künftige Investitionen der Kreiskliniken zur Verfügung stehen war kein Betriebsmittelzuschuss mehr erforderlich. Es bleibt abzuwarten ob die geplante bauliche Sanierung des Paracelsus-Krankenhauses Ruit aus Fördermitteln und Eigenmitteln der Kreiskliniken Esslingen ggmbh realisiert werden kann. 4. Prüfung des Jahresabschlusses 4.1 Allgemeines Nach 95 b Abs. 1 GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde am aufgestellt und ist dem Revisionsamt zusammen mit dem Rechenschaftsbericht am vorgelegt worden. Somit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist eingehalten.

24 Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung soll der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen ( 81 Abs. 2 GemO). Der Haushaltsplanentwurf 2015 mit Finanzplanung wurde am in den Kreistag eingebracht. Die Haushaltssatzung wurde vom Kreistag am nach Vorberatung in den Ausschüssen beschlossen. Die Verwaltung hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt. Mit Erlass vom hat das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit bestätigt ( 51 Abs. 2 LKrO i.v.m. 121 Abs. 2 GemO sowie 48 LKrO i.v.m. 81 Abs. 2 GemO). Der in der Haushaltssatzung des Landkreises vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von wurde in Höhe von genehmigt. Der Differenzbetrag bedurfte keiner Genehmigung, da nach dem aktuellen Finanzplan in den Jahren 2016 bis 2018, in denen die Ausgaben voraussichtlich fällig werden, insoweit keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Der auf festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite war genehmigungsfrei. Die Haushaltssatzung wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß bekannt gemacht. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach 28 GemHVO die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses in den Sitzungen am ; und über die zu diesem Zeitpunkt bekannten wesentlichen Haushaltsveränderungen informiert. Den Jahresabschluss 2015 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss am zur Kenntnis genommen. 4.3 Einhaltung des Haushaltsplans Der Vergleich der Planansätze mit den Ist-Werten ist eine notwendige Informationsquelle für die Steuerung des Haushalts und die Information über die Zielerreichung. Erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen sind im Rechenschaftsbericht auf den Seiten aufgeführt. Erläuterungen zu den Abweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung ergeben sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss (Seiten 359 ff). Gem. 84 GemO sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushaltes zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder sie unabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein geplanter Fehlbetrag sich nur unerheblich erhöht. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt sind zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder sie unabweisbar sind.

25 25 Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt obliegt nach der Zuständigkeitsordnung des Landratsamtes Esslingen vom bis der Leiterin Dezernat 1 (Kreiskämmerin), bis oder 10 % des Planansatzes dem Landrat und darüber hinaus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA). Danach wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen genehmigt durch Verfügung der Kreiskämmerin vom über insgesamt ,86, durch Verfügung des Landrats vom über insgesamt ,96, durch Beschlüsse des VFA vom und sowie des Kreistags vom Es handelte sich dabei insbesondere um Mehraufwendungen im sozialen Leistungsbereich (+4,227 Mio. ), bei den Abschreibungen für die Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte (+0,884 Mio. ), für die Konsolidierung des Kreisjugendrings Esslingen e.v. (+0,176 Mio. ) und die behindertengerechte Nachrüstung der S-Bahn Stationen in Oberesslingen und Esslingen-Zell (+0,086 Mio. ). Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 zulässig waren und die entsprechenden Genehmigungen vorlagen. 4.4 Verpflichtungsermächtigungen Im Rahmen der Bestätigung der vom Kreistag beschlossenen Haushaltssatzung des Landkreises für 2015 erfolgte die Genehmigung des in 3 der Haushaltssatzung auf festgesetzten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Davon wurden im Rechnungsjahr 2015 bereits 16,262 Mio. in Anspruch genommen. 4.5 Haushaltsübertragungen Analog zu den kameralen Haushaltsausgaberesten sieht das NKHR vor, die Ausgabeermächtigung für nicht verbrauchte Mittel über sogenannte Ermächtigungsübertragungen in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen ( 21 GemHVO). Während im kameralen System die Finanzierung durch die Soll-Stellung der Haushaltsausgabereste im Rechnungsjahr erfolgte, sind die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen im NKHR in dem Jahr auszuweisen und zu finanzieren, in dem der Aufwand bzw. die Auszahlung tatsächlich anfällt. Somit wird deckungsmäßig nicht mehr das laufende, sondern ein zukünftiges Haushaltsjahr belastet. Im Jahr 2015 wurden ,75 übertragen, davon im Ergebnishaushalt ,77 und im investiven Teil des Finanzhaushalts ,98. Die liquiden Eigenmittel werden voraussichtlich zum Jahresende des laufenden Haushaltsjahres 2016 noch rd. 30,135 Mio. betragen. Davon abzusetzen sind Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen des Vorjahres (Annahme: 13,853 Mio. ) und die geplante Eigenfinanzierungsrate der Albert-Schäffle-Schule mit 8,000 Mio.. In Summe wird mit einem positiven Ergebnis in der Liquiditätsbetrachtung in Höhe von

26 26 8,281 Mio. gerechnet (siehe Sitzungsvorlage 89/2016 für den VFA vom ). Die erforderliche Mindestliquidität von 8,651 Mio. wird dann wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden. Ermächtigungs überträge Ergebnishaushalt , , , ,77 Finanzhaushalt , , , ,98 gesamt , , , , Buchführung Bei der Führung und Sicherung der Bücher wurde im Haushaltsjahr 2015 den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen, sicheren und wirtschaftlichen Buchführung entsprochen. Es wurde der Grundsatz des Belegzwangs eingehalten. Bezüglich der Sicherung der Bücher hat die Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart dem Landkreis Esslingen am bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2015 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig war ( 11 Abs. 4 GemKVO). 4.7 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 auf festgesetzt. Eine Überprüfung ergab, dass der Höchstbetrag eingehalten wurde. Kassenkredite wurden nur in Anspruch genommen, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung standen. 4.8 Haushaltsunwirksame Zahlungen Die haushaltsunwirksamen Einzahlungen belaufen sich auf ,43, die haushaltsunwirksamen Auszahlungen auf ,98. Die größten Posten hierbei sind die Aufnahme bzw. Tilgung von Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von jeweils , die sonstigen nicht haushaltswirksamen Einzahlungen von ,93 bzw. Auszahlungen von ,00 sowie Auszahlungen von Vorschüssen von ,79. Die sonstigen nicht haushaltswirksamen Einzahlungen bzw. Auszahlungen beinhalten überwiegend FAG-Leistungen, die an die Gemeinden weitergeleitet werden. Die Position Auszahlungen von Vorschüssen beinhaltet unter anderem die vom Jugendhilfeausschuss genehmigte Zahlung zur Liquiditätssicherung an den Kreisjugendring von Die sonstigen Finanzeinzahlungen betreffen den Bereich Soziales und Jugend. Die Einzahlungen sind den einzelnen Schuldnern noch zuzuordnen.

27 27 Die Abweichungen zwischen Einzahlungen und Auszahlungen beruhen in erster Linie auf Vorauszahlungen für Systemwohneinheiten im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auf Unterhaltszahlungen an Jugendliche. 4.9 Bilanz Beim Jahresabschluss 2015 wurden einzelne Bilanzpositionen schwerpunktmäßig geprüft. Die Prüfungsergebnisse werden im Folgenden dargestellt: Grundstücke und Gebäude Die Vermögensübersicht als Anlage zum Anhang gibt Auskunft über die Entwicklung des Vermögens. Für die Bilanzpositionen Grundstücke und Gebäude werden folgende Werte für das Haushaltsjahr 2015 aufgezeigt: Vermögen Unbeb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte Bauten auf fremdem Grund und Boden Stand zum Vermögenszugänge Umbuchungen Abschreibungen Stand zum , ,00 0,00 0, , , , , , , , ,61 0, , ,64 Die in der Vermögensübersicht ausgewiesenen Vermögenszugänge stellen die im Haushaltsjahr 2015 auf die Anlagen im Bau gebuchten Zugänge vor Umbuchung auf die fertigen Anlagen dar. Unter Umbuchungen wurden die vor 2015 aufgelaufenen und unter Anlagen im Bau gebuchten Beträge dargestellt, die im Haushaltsjahr auf die fertigen Anlagen gebucht wurden. Außerordentlich hoch ist im Jahr 2015 die Zugangsrate im Bereich der Grundstücke und Gebäude. Betrug diese noch im Jahr 2014 etwa 3,7 Mio., liegt diese im Jahr 2015 bei 13,7 Mio.. Vor allem der Erwerb sowie die Instandsetzung von Gemeinschaftsunterkünften tragen zu dieser Erhöhung bei. Allein ihr Zugang für das Jahr 2015 beträgt 10,2 Mio.. Um die Gemeinschaftsunterkünfte bewohnbar zu machen, waren Ertüchtigungsmaßnahmen an diesen Anlagen notwendig. Bis dato wurden diese bei der Bauunterhaltung veranschlagt. Entsprechend der Empfehlung des Landkreistages vom sowie des Mietereinbautenerlasses sind Ertüchtigungsmaßnahmen zu aktivieren. Aufgrund der Umbuchungen vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt sowie der zusätzlichen Aktivierung von Mieteinbauten ergaben sich außerplanmäßige Abschreibungen i. H. v Durch die nachträgliche Aktivierung der Mieteinbau-

28 28 ten beim Investitionsauftrag Erwerb Unterkünfte für Asylbewerber konnte eine vorgesehene Ermächtigungsübertragung reduziert werden. Anstatt der ursprünglich vorgesehenen Ermächtigungsübertragung von 7,821 Mio. wurden nur 2,925 Mio. übertragen. Die oben dargestellten Buchungen und die Bewertung der Grundstücke und Gebäude wurden stichprobenweise geprüft. Es haben sich keine wesentlichen Beanstandungen ergeben Infrastrukturvermögen Unter der Bilanzposition wurden Grund und Boden, die Straßen, Wege und Plätze, Brücken, Tunnel u.a. Anlagen des Infrastrukturvermögens von insgesamt ,08 ausgewiesen. Wesentliche Zugänge waren vor allem bei den Straßen und Wegen zu verzeichnen, insbesondere bei der K1226 Filderstadt-Plattenhardt-LE Stetten und bei der K1228 OD Aich bis B312. Beide Maßnahmen wurden vom Land bezuschusst Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge Die Maschinen und technischen Anlagen wurden zum mit ,24 bilanziert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert um ,88 erhöht. Die Veränderung ergibt sich durch die Zugänge, bilanziert mit den Anschaffungskosten abzüglich der jährlichen Abschreibungen. Insgesamt konnte die Bilanzposition einen Zuwachs von ,12 verzeichnen; hiervon allein ,65 im Bereich der Fahrzeuge. Besonders ins Gewicht fielen die Beschaffung zweier Mannschaftstransportwagen mit insgesamt rd sowie eines Streckenkontrollfahrzeuges für und einem LKW für Daneben wurden vier Transportwagen je zwischen und beschafft. Der restliche Betrag setzt sich aus weiteren, kleineren Beschaffungen zusammen. Außerdem überließ der Bund dem Straßenbauamt zwei Vorwarnanhänger im Wert von insgesamt ,84. Für diese Mittel wurde auch ein Sonderposten gebildet. Die Position Maschinen konnte einen Zuwachs in Höhe von ,76 verzeichnen. Für ,00 wurde eine Universal Fräs- und Bohrmaschine beschafft. Außerdem wurden für den Erwerb von drei Aufsatzstreugeräten je zwischen und sowie für die Beschaffung einer Präzisionsdrehmaschine ,37 ausgegeben. Im Bereich der Technischen Anlagen konnten Geräte von insgesamt ,36 insbesondere für den Schulbetrieb beschafft werden.

29 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Unter der Bilanzposition wurden geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von insgesamt ,60 zum bilanziert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Wert um ,36. Anschaffungs- und Herstellungskosten von noch nicht fertiggestellten Vermögensgegenständen des Sachvermögens wurden auf folgenden Konten ausgewiesen: Bestandskonto Anlagenklasse Bezeichnung Stand zum Altdatenübernahme , Hochbaumaßnahmen , Tiefbaumaßnahmen ,49 gesamt AiB ,57 Im Wesentlichen wurden bei den Hochbaumaßnahmen bilanziert: Rohräckerschule ,55 Bürogebäude Nürtingen ,59 Parkplätze Nürtingen ,58 Gemeinschaftsunterkünfte ,44 gesamt ,16 Die stichprobenweise Überprüfung ergab keine Auffälligkeiten Anteile an verbundenen Unternehmen Unter der Bilanzposition werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von ,25 bilanziert. Es handelt sich dabei um die Beteiligung des Landkreises an den Kreiskliniken Esslingen ggmbh, die um ,27 aufgrund einer Bilanzberichtigung erhöht werden musste Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen und anderen kommunalen Zusammenschlüssen Unter der Bilanzposition wurden sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von insgesamt ,06 zum bilanziert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Wert um 1.279,62. Die Wertveränderungen resultieren zum einen auf einer Erhöhung des Beteiligungswerts an der Neckarhafen Plochingen GmbH und zum anderen auf der Rückführung der Vermögensumlage für den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-BW.

30 Ausleihungen Unter der Bilanzposition wurden Ausleihungen an den Kernhaushalt und an die Kreiskliniken Esslingen ggmbh in Höhe von insgesamt ,50 ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sie sich um insgesamt ,4 bei den Kreiskliniken, da der Landkreis noch einmal Schulden für größere Investitionen übernahm. Die Ausleihungen werden beim Landkreis als Verbindlichkeiten (Bilanzpositionen 4.2 und 4.3) auf der Passivseite der Bilanz nachgewiesen Forderungen Die Forderungen gliedern sich in öffentlich-rechtliche Forderungen (Bilanzposition 1.3.6), Forderungen aus Transferleistungen (Bilanzposition 1.3.7) und privatrechtliche Forderungen (Bilanzposition 1.3.8). Bezeichnung der Forderungen in in Veränderung in Öffentlich-rechtlich , , ,76 Transferleistungen , , ,36 Privatrechtlich , , ,70 Gesamt , , ,82 Die größte Veränderung ist bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen zu verzeichnen. Mit werden Forderungen gegenüber dem Land Baden- Württemberg für Erstattungen für Flüchtlinge und Asylbewerber eingebucht. Außerdem wurde eine Forderung für die Grunderwerbsteuer des Monats Dezember eingebucht. Bei den privatrechtlichen Forderungen werden seit 2015 keine Forderungen aus Erstattungen des Landes für die Flüchtlinge und Asylbewerber mehr gebucht. Die übrigen Forderungen haben mit 5,790 Mio. stark zugenommen. Das hat im Wesentlichen mit den abgeschlossenen Leasingverträgen für Wohncontainer zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu tun. Nach den Vertragskonditionen muss der Landkreis Anzahlungen an den Lieferanten leisten; während die Leasinggesellschaft den (Rest) Kaufpreis erst nach Abnahme des Leasinggegenstandes erstattet. Grundsätzlich sind alle Forderungen einzeln zu bewerten. Zur Wertberichtigung von Forderungen kommen die Verfahren der Einzelwertberichtigung und der Pauschalwertberichtigung zur Anwendung. Durch die Einzelwertberichtigung werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Ein darüber hinausgehendes allgemeines Ausfallrisiko, das sich nicht unmittelbar aus den einzelnen Forderungen ergibt, ist durch eine pauschale Berichtigung des einzelwertberichtigten Forderungsbestandes zu berücksichtigen.

31 31 Die Entwicklung der Berichtigungsquoten stellt sich bei den Forderungen aus Transferleistungen wie folgt dar: pauschale Berichtigungsquote in % Bereich Soziales UHV 5 UVG Übriger Bereich Jugend Bei den privatrechtlichen Forderungen gibt es folgende Entwicklung: pauschale Berichtigungsquote in % Bereich Soziales * UHV 7 UVG * Der Jahresabschluss 2012 enthält keine Ausführungen zu privatrechtlichen Forderungen im Bereich Soziales. Die vorgenannten Übersichten zeigen, dass sich die Quoten der pauschalen Wertberichtigungen in den vergangenen Jahren kaum verändert bzw. verbessert haben. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem Bericht zur allgemeinen Finanzprüfung vom ausführlich zu dem Thema Forderungen Stellung genommen. Danach sind die einzelnen Ansprüche laufend auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen, damit der Forderungsbestand korrekt und realistisch bilanziert werden kann. Die Fortführung und Weiterentwicklung eines zeitnahen und umfassenden Forderungsmanagements im Bereich der Forderungen aus Transferleistungen ist sicherzustellen. Anzustreben ist eine kontinuierliche Reduzierung des pauschalen Wertberichtigungsbedarfs. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen der GPA zugesichert, dass die Projektgruppe Forderungsmanagement die Arbeiten wieder aufnehmen und ein Konzept erarbeiten wird, wie künftig eine korrekte und realistischere Bilanzierung des Forderungsbestandes gewährleistet werden kann. Hierbei soll sukzessive die Einzelwertberichtigung intensiviert und die Pauschalwertberichtigung verringert werden. Die Projektgruppe hat die Arbeit zwischenzeitlich aufgenommen und arbeitet an Lösungen. Ferner will die KGSt einen neuen Vergleichsring Forderungsmanagement Landkreise Baden-Württemberg anbieten, an dem sich auch der Landkreis Esslingen beteiligen möchte Liquide Mittel Die liquiden Mittel weisen zum einen Wert von ,85 in der Bilanz aus. Gegenüber dem Vorjahr liegt eine Reduzierung von ,47 vor. Der Unterschied resultiert im Wesentlichen aus dem Bestand an Tagesgeldern (- 7,0 Mio. gegenüber dem Vorjahr) und einem geringeren Girokontostand bei der KSK (- 5,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr). Der Bestand der liquiden Mittel wurde durch den Tagesabschluss zum und Kontoauszüge der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen belegt. Außerdem liegen Saldenbestätigungen zum vor.

32 32 Nach der VwV Produkt- und Kontenrahmen zählen zu den liquiden Mitteln in der Bilanz auch die Handvorschüsse ( ). Da diese in der Finanzrechnung bereits als Auszahlungen gebucht wurden, unterscheiden sich der Bestand von liquiden Mitteln in der Bilanz und der Zahlungsmittelbestand in der Finanzrechnung um diesen Betrag Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Zum wurden insgesamt ,26 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. Die Bilanzposition beinhaltet: die Beamtenbezüge für Januar ,11 die Auszahlungen im Sozialen Leistungsbereich SoJuHKR ,29 die Kosten der Unterkunft (SGB II) für Januar ,80 übrige ,06 Summe ,26 Gegenüber dem Vorjahr nahmen die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um ,19 zu. Die Ursache dafür liegt bei den Kosten der Unterkunft (SGB II), die nicht bereits im Dezember 2014 für die Beträge im Januar 2015 sondern erst im Januar 2015 abgebucht wurde. Außerdem wurden übrige Rechnungsabgrenzungsposten mit insgesamt gebildet. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Vorschuss für Kreisjugendring Vorausgeleistete Mietzahlung für GU Bissingen Sprachförderungsmaßnahmen Gesamte übrige Rechnungsabgrenzung Die Kreiskämmerei legte in den Hinweisen zum Haushaltsvollzug zum Jahresende und der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 mit Schreiben vom das Verfahren für die Jahresabschlussbuchungen und arbeiten fest. Darin enthalten sind auch Hinweise zur Rechnungs- bzw. Periodenabgrenzung Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Zum betrugen die unter der Bilanzposition 2.2 ausgewiesenen Sonderposten für Investitionszuschüsse ,31, gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von ,08. Maßgeblich dafür waren die Übernahme weiterer Kredite (Ausleihungen) der Kreiskliniken und deren Umwandlung in Investitionszuschüsse Basiskapital Berichtigung der Eröffnungsbilanz Das Basiskapital hat sich zum im Vergleich zum Vorjahr um ,29 erhöht und beträgt nun ,43. Diese Veränderung ist auf nachträgliche Berichtigungen der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz zurückzuführen; insbesondere musste die zu gering ausgewiesene Kapitalrücklage im Jahresabschluss 2011 der Kreiskliniken in Höhe von ,27 nachaktiviert werden (siehe Ziffer Ausleihungen).

33 33 Die Berichtigungen wurden entsprechend 63 Abs. 2 GemHVO im Anhang erläutert. Die Prüfung der einzelnen Berichtigungen ergab keine Beanstandungen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses haben sich im Rechnungsjahr 2015 um ,55 auf insgesamt ,40 erhöht. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am den Jahresabschluss 2015 sowie die geplante Umbuchung der für Investitionen in den Jahren 2012 bis 2015 bereits verwendeten Mittel aus der Ergebnisrücklage zur Kenntnis genommen. Die Umbuchung soll mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 durch den Kreistag im Dezember beschlossen werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 soll dann eine Umbuchung aus der Ergebnisrücklage in Höhe von ,55 in das Basiskapital erfolgen. Mit der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im April 2016 wurde in 23 Satz 4 GemHVO die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses aus der Ergebnisrücklage Beträge in das Basiskapital umzubuchen. In der Begründung zur Verordnung zur Änderung der GemHVO wird dazu ausgeführt, dass eine Umbuchung z.b. erfolgen kann, um die Basiskapitalquote an der Bilanzsumme im Zeitablauf zu erhalten oder um zu verdeutlichen, dass bei einer zwischenzeitlichen Verwendung vorhandener Liquidität Überschüsse der Ergebnisrechnung nicht für zusätzliche Auszahlungen zur Verfügung stehen. Anhand eines vom Landkreistag Baden-Württemberg entwickelten Berechnungsschemas hat die Kämmerei den Umbuchungsbetrag in Höhe von ,55 errechnet. Dieser Betrag ist nicht mehr durch Liquidität hinterlegt (siehe Anlage zur Vorlage Nr. 69/2016). Von Seiten des Revisionsamts bestehen gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses haben sich im Rechnungsjahr 2015 um ,74 auf insgesamt ,15 erhöht. Es handelt sich dabei um Veräußerungserlöse von Vermögensgegenständen, die über dem Buchwert lagen. Damit werden die Ergebniswirkungen aus Vermögensveräußerungen verdeutlicht Sonderposten für Investitionszuweisungen Nach 40 Absatz 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten bilanziert und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst. Investitionszuschüsse werden bilanziert, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht (Realisationsprinzip). Unter der Bilanzposition 2.1 wurden zum insgesamt ,96 bilanziert; was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ,24 bedeutet. Insbesondere für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung der Rohräckerschule konnten weitere Zuschüsse verbucht werden.

34 34 Der bilanzierte Wert des Schulbereichs stimmt mit dem Anlagenbestand aus 2015 (Anlageklasse A9000 A9200) überein Lohn- und Gehaltsrückstellungen Bei den Lohn- und Gehaltsrückstellungen handelt es sich um Pflichtrückstellungen nach 41 Abs. 1 GemHVO. Diese betragen zum Jahresabschluss 2015 insgesamt ,62. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sie um ,20 ab. Dies beruhte im Wesentlichen auf der Reduzierung für die Rückstellungen für Altersteilzeit. Aufgrund der Feststellungen des Revisionsamts wurden sämtliche in den vergangenen Jahren gebildeten Rückstellungen für die Altersteilzeit, das Sabbatjahr und das Langzeitkonto vom zuständigen Fachamt geprüft und soweit erforderlich für den Jahresabschluss 2015 korrigiert. Die Korrekturen machten in Summe ,78 aus Unterhaltsvorschussrückstellungen Unter der Bilanzposition 3.2 sind Unterhaltsvorschussrückstellungen in Höhe von ,31 ausgewiesen worden. Die der Berechnung der Unterhaltsvorschussrückstellungen zugrunde gelegten bilanzierten Forderungen (Seite 437 des Jahresabschlusses 2015) stimmen nicht mit den Forderungen für Unterhaltsvorschuss nach 5 und 7 (Seiten 427/428) überein. Die Differenz (insgesamt ,76 ) beruht zum Einen auf einer falschen Zuordnung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen und zum anderen auf sogenannten Umgliederungen, die aus Ausgabenabsetzungen beim Unterhaltsvorschuss resultieren. Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, auf eine korrekte Zuordnung der Forderungen beim Jahresabschluss 2016 zu achten Verbindlichkeiten Unter der Bilanzposition 4. werden die gesamten Verbindlichkeiten des Landkreises zum mit ,60 ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr konnten die Schulden somit um ,56 reduziert werden. Bezeichnung Veränderung Vb aus Kreditaufnahmen , , ,01 Vb, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , , ,88 Vb aus Lieferungen und Leistungen , , ,49 Vb aus Transferleistungen , , ,35 Sonstige Verbindlichkeiten , , ,49 Gesamt , , ,56

35 35 Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und wirtschaftlich gleichkommenden Kreditaufnahmen konnten durch Tilgungsleistungen um insgesamt ,89 reduziert werden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen und sonstige Verbindlichkeiten erhöhten sich um insgesamt ,33. Die Umwandlung von Ausleihungen Darlehen Kreiskliniken in Investitionskostenzuschüsse führte zur Änderung von Bilanzpositionen (auf der Passivseite 4.2 und 4.3, auf der Aktivseite alt zu 2.2 neu). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen haben insbesondere durch die hohe Anzahl von Flüchtlingen zugenommen. Es handelt sich um Beträge, die noch nicht zur Auszahlung gekommen sind. Sie gehen auf die Rechnungsabgrenzung im Sozialbuchhaltungsverfahren SoJuHKR zurück. Die Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten ist ein Sammel- und Auffangposten, unter dem die Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, die keiner der vorhergehenden Kategorien zugeordnet werden können Passive Rechnungsabgrenzung Zum wurden insgesamt ,09 als passive Rechnungsabgrenzung gebucht. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme von ,38 zu verzeichnen. Die Bilanzposition beinhaltet: noch nicht verwendete Spenden/Zuweisungen ,09 Landeserstattungen für die Unterbringung von Asylbewerbern ,00 Summe ,09 Da die pauschalen Erstattungen des Landes für die Unterbringung von Asylbewerbern nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erst 6 Monate nach Zugang eines Asylbewerbers geleistet werden und für eine durchschnittliche Verweildauer von bis zu 17 Monaten (für die Kontingentflüchtlinge bis zu 36 Monaten) gelten, ist eine Rechnungsabgrenzung erforderlich. So wurden Einzahlungen aus o.g. Pauschalen für künftige Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt als Passive Rechnungsposten abgegrenzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Liegenschaften Verwaltung Leistungen Krankenhilfe Betreuung Sonderkontingent Irak-Flüchtlinge Gesamte Rechnungsabgrenzung Durch die gestiegene Anzahl der Asylbewerber ist der Abgrenzungsbetrag im Vergleich zum Vorjahr um 1,932 Mio. gestiegen. Außerdem mussten für die Zugänge im Rechnungsjahr 2015 anteilige Erstattungsbeträge als Forderungen eingebucht werden. So werden auf dem Bilanzkonto öffentlich-rechtliche Forderungen ( ) insgesamt dafür ausgewiesen, gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von (+802 %).

36 Kennzahlen im NKHR Nach 6 der GemHVO sollen der Vorbericht zum Haushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltsplan eine durch Kennzahlen gestützte, wertende Analyse der Haushaltslage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung enthalten. Diese können ebenso für die Beurteilung der Jahresabschlüsse herangezogen werden. Nähere Aussagen dazu finden sich im Jahresabschluss 2015 ab der Seite 20. Ertragslage 2013 % 2014 % 2014 Mittelwert Landkr.B.W % Kreisumlagequote Anteil Kreisumlage an ordentl. Erträgen 48,67 48,16 37,97 43,25 Anteil Nettoressourcenbedarf Sozialwesen an der Kreisumlage 82,73 85,54 97,12 91,49 Netto-Steuer-Quote Anteil allg. Deckungsmittel an ordentl. Erträgen 61,99 62,21 51,85 58,53 FAG-Quote Anteil FAG-Erträge an ordentl. Erträgen 18,4 19,05 18,98 20,13 Sozialaufwandsquote Anteil Sozialaufwendungen an ordentl. Aufwendungen 42,22 43,92 38,01 41,66 Personalaufwandsquote Anteil Personalaufwand an ordentl. Aufwendungen 15,85 16,34 21,28 16,27 Die Kreisumlagequote des Landkreises Esslingen liegt deutlich über dem Mittelwert der anderen Landkreise in Baden-Württemberg. Der Anteil Nettoressourcenbedarf Sozialwesen an der Kreisumlage zeigt, dass die Kreisumlage in 2015 zu 91,49 % für soziale Hilfen und für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eingesetzt wurde. Die Personalaufwandsquote macht deutlich, dass der Landkreis Esslingen mit 16,27 % erheblich unter dem Mittelwert der anderen Landkreise liegt. Finanzlage Nettoinvestitionsquote Anteil Nettoinvestitionsrate an den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2013 % 2014 % 2014 Mittelwert Landkr. B.W % 84,53 121,15 110,35 20,15 Fremdfinanzierungsquote Anteil Fremdfinanzierung an den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 29,04 0,00 12,26 64,74 Zuwendungsquote Anteil Investitionszuwendungen an den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 16,16 13,18 13,77 8,28 Eigenfinanzierungsquote Anteil Eigenfinanzierung an den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 54,80 86,82 73,54 23,98

37 37 Reinvestitionsquote Anteil Investitionsauszahlungen an der bilanzierten Abschreibung (=Werteverzehr) 158,79 161,47 113,28 268,05 Abschreibungs-/Tilgungsquote Anteil Nettoabschreibungen an Tilgungsraten für Kredite 78,11 84,88 keine landesweite Kennzahl vorhanden 104,05 Die niedrige Nettoinvestitionsquote und die hohe Fremdfinanzierungsquote in 2015 hängen mit der Umwandlung von Darlehen der Kreiskliniken in einen Investitionskostenzuschuss von insgesamt 40,3 Mio. zusammen. Die Reinvestitionsquote mit 268,05 % zeigt an, dass sich das Vermögen durch Neuinvestitionen erhöht hat. Vermögenslage 2013 % 2014 % 2014 Mittelwert Landkr.B.W. Eigenkapitalquote Anteil Eigenkapital zur Bilanzsumme 31,1 39,05 48,60 38,82 Darlehensquote Anteil Verbindlichkeiten aus Krediten einschl. PPP zur Bilanzsumme 52,78 44,96 15,93 45, % Anlagendeckungsgrad Anteil Kapitalposition zum Sachvermögen 56,28 72,25 84,11 77,75 Anlagendeckungsgrad (Goldene Bilanzregel) Anteil Kapitalposition, Sonderposten und langfristige Verbindlichkeiten zum Sachvermögen 172,68 175,99 143,01 189,38 Die Darlehensquote des Landkreises Esslingen ist im Vergleich zum Mittelwert anderer Landkreise erheblich höher, was insbesondere durch die Kreditübernahmen von den Kreiskliniken in den vergangenen Jahren verursacht wurde. 5. Weitere Prüfungen 5.1 Kassenprüfungen Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zählt zu den Pflichtaufgaben der Kreiskasse. Zahlungsvorgänge sind ordnungsgemäß, sicher und wirtschaftlich zu gestalten. Sämtliche Kassengeschäfte sind bei der Kreiskasse zusammengefasst (Grundsatz der Einheitskasse, 93 GemO). Nach 112 Abs. 1 GemO i.v.m. 1 GemPrO ist bei der Kreiskasse jährlich, bei den Zahlstellen alle zwei Jahre eine unvermutete Kassenprüfung vorzunehmen. Das Revisionsamt variiert jährlich die Prüfungstermine, um den die Kassenprüfungen prägenden unvermuteten Prüfungsansatz zu gewährleisten.

38 38 Im Haushaltsjahr 2015 wurden folgende unvermutete Kassenprüfungen vorgenommen: Bezeichnung der Kassen und Zahlstellen Kassenprüfung am: 1. Kreiskasse Zahlstelle Nr. 1 am Info-Point Kreiskasse Buchhaltung Kreismedienzentrum Esslingen Veterinäramt Gesundheitsamt Schulen Max-Eyth-Schule Kirchheim Außenstellen der Landkreisverwaltung Kreismedienzentrum Nürtingen Schullandheim Lichteneck Naturschutzzentrum Schopflocher Alb Die Ergebnisse dieser Prüfungen wurden der Kreiskämmerei am mitgeteilt. Im Einzelnen ergaben sich nachfolgende Feststellungen: Am Tag der Prüfung war festzustellen, dass bei der Abwicklung von ungeklärten Zahlungseingängen basierend auf der Klärungsliste vom in Einzelfällen auch nach mehreren Monaten noch keine endgültige Zahlungszuordnung erfolgt ist. Die Kreiskasse hat die Fachämter wiederholt gebeten, zeitnahe Belege zu fertigen. Die Abwicklung von Asylbewerberleistungen, die in Form von Barschecks von den Wohnheimverwaltungen ausgezahlt werden, wird von der Kreiskasse und dem Amt für Flüchtlingshilfe unter Beachtung kassenrechtlicher Vorgaben vorgenommen. Die Auszahlungen gleicht die Kreiskasse anhand der Kontoauszüge des eingerichteten Sonderkontos ab. Die geprüften Fälle wiesen keine Auffälligkeiten auf. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen können Bücher und Belege vernichtet werden. Das Datenblatt über aufbewahrte Rechnungsakten wurde überarbeitet und aktualisiert. Die Kreiskasse hat somit die letztjährige Prüfungsanregung umgesetzt. Die Zahlstelle des Schullandheims Lichteneck wurde aufgrund der Nutzungsänderung zur Unterkunft für Flüchtlinge Mitte Februar 2016 aufgelöst. Ansonsten haben sich bei den Kassenprüfungen keine wesentlichen Prüfungsfeststellungen ergeben. 5.2 Belegprüfungen Das Revisionsamt führte bei der Kreiskasse auch im Jahre 2015 wieder mehrmals jährlich und in unregelmäßigen Abständen unvermutete Belegprüfungen (Tageseingangsprüfung) durch. Bei diesen Prüfungen werden die gesamten Kassenanordnungen, mit Ausnahme der Belege aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe (siehe hierzu Nr des Berichts) eines Buchungstages geprüft. Ziel dieser Art von Prü-

39 39 fung ist u.a. auch die Vorbeugung bzw. Verhinderung von Korruption und Manipulation. Insgesamt wurden an 49 verschiedenen Terminen Tageseingangsprüfungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass im Bereich der Schulen und des Kreismedienzentrums wiederholt Gratisartikel durch Büromaterialfirmen geliefert wurden. Es handelte sich teilweise um Lockangebote, wobei der dienstlichen Bestellung von Büromaterial kostenlose Beigaben, wie z.b. Tankgutschein, Nagellack, Gebäck oder Süßigkeiten, hinzugefügt wurden. In einigen Fällen wurden Rechnungsposten auf Belegen unkenntlich gemacht. Die betroffenen Bereiche wurden vom Revisionsamt darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Korruptionsvermeidung und bekämpfung grundsätzlich einzuhalten und die Koppelung von dienstlichen Bestellungen mit Beigaben zum privaten Gebrauch zu unterlassen sind. 5.3 Inventur Das Revisionsamt prüfte im Februar 2016 die Erfassung und Bewertung des beweglichen Sachvermögens des Landkreises Esslingen in drei ausgewählten Bereichen. Die Erfassung erfolgte im Gegensatz zur Inventur im Zuge der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht nun durch Mitarbeiter des Hauses im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich auf der Basis der Inventurrichtlinie vom Diese Inventur war durch die Kämmerei gut vorbereitet. Eine frühzeitige, systematische Erfassung des Vermögens ist gewährleistet. 5.4 Gemeinschaftsaufwand Straßen Bei der Unterhaltung der Straßen ist zwischen Direktaufwand und Gemeinschaftsaufwand zu unterscheiden. Direktaufwand kann einem bestimmten Straßenbaulastträger (Bund, Land oder Landkreis) genau zugeordnet werden und ist daher von diesem unmittelbar zu übernehmen. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, handelt es sich um Gemeinschaftsaufwand, der nach dem Straßengesetz nach einheitlichen Grundsätzen abzurechnen ist. Grundlage für die Abrechnung sind die Arbeitshinweise zur Durchführung der gemeinsamen Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Der Landkreis Esslingen ist seit der Verwaltungsstrukturreform im Jahre 2005 für die technische Verwaltung der Kreisstraßen selbst zuständig. Die Unterhaltungsaufgaben an Bundes- und Landesstraßen im Kreisgebiet werden von Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde wahrgenommen. Der Landkreis Esslingen erledigt für den Landkreis Göppingen dessen Aufgaben als untere Straßenbaubehörde aufgrund einer im Jahre 2004 geschlossenen Vereinbarung mit. Das Revisionsamt hat die Abrechnung des Gemeinschaftsaufwands für das Haushaltsjahr 2014 geprüft. Die Ausgaben betrugen rd , die Einnahmen rd Nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben wurden rd anteilsmäßig anhand des sogenannten Lohnstundenschlüssels auf die einzelnen Straßenbauträger verteilt. Der Bundesanteil am Gemeinschaftsaufwand belief sich auf

40 40 rd , der Landesanteil auf rd , der Anteil des Landkreises Esslingen auf rd und der des Landkreises Göppingen auf rd Die Prüfung hat ergeben, dass der Gemeinschaftsaufwand der Straßenunterhaltung ordnungsgemäß abgerechnet wurde und das Straßenbauamt in den geprüften Bereichen qualitativ gut gearbeitet hat. Das Kreisprüfungsamt Göppingen erhielt eine Mehrfertigung des Prüfberichts, um Doppelprüfungen zu vermeiden. 5.5 Prüfung von Verwendungsnachweisen Nach den Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Vergabe von Landeszuschüssen können an Museen in nichtstaatlicher Trägerschaft staatliche Zuwendungen gewährt werden. Wie in den Vorjahren wurden dem Freilichtmuseum Beuren zur Bestreitung des saisonalen Kulturprogramms 2015 als Projektförderung nach den 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-K) im Wege der Anteilsfinanzierung Mittel von bewilligt. Die Landesstelle für Museumsbetreuung gewährte dem Landkreis für restauratorische und konservatorische Maßnahmen an verschiedenen Gebäuden des Freilichtmuseums Beuren anteilsfinanzierte Zuschüsse von insgesamt rd Die zuschussfähigen Aufwendungen betrugen rd , die Förderquote 50 %. Vom Revisionsamt konnte in beiden Fällen bestätigt werden, dass die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, die belegten Ausgaben wirtschaftlich eingesetzt wurden und die mit der Zuwendung beabsichtigten Ziele erreicht werden konnten. 5.6 Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb (NAZ) Das NAZ wurde im Jahr 1994 vom Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Esslingen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lenningen/Schopfloch errichtet. Zweck der Stiftung, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. Die Jahresrechnung ist nach 11 der Stiftungssatzung von einer geeigneten sachkundigen Person zu prüfen. Nach Ziffer 5.4 der Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung obliegt die Prüfung des Kassen- und Rechnungswesens der Stiftung dem Revisionsamt des Landratsamts. Im Prüfungsbericht wurde bescheinigt, dass die Stiftungsmittel für satzungsgemäße Zwecke ( 4 Stiftungssatzung) verwendet und die Beschlüsse des Stiftungsrats beachtet wurden. Der Stiftungsrat konnte die Entlastung des Vorstandes vornehmen.

41 Vereins- und Verbandsprüfungen Die Vereine für Naherholung im Bereich Neckartal bzw. im Bereich Schwäbische Alb des Landkreises Esslingen fördern die öffentliche Gesundheitspflege, den Naturschutz, die Landschaftspflege und die Naherholung. Durch entsprechende Regelungen in den Vereinssatzungen ist das Revisionsamt des Landkreises Esslingen mit der Rechnungs- bzw. Kassenprüfung beauftragt. Die Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen. Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.v. fördert die Erhaltung und die Vermarktung einer der größten, zusammenhängenden Streuobstlandschaften Europas. Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf 6 Landkreise. Mitglieder sind Kommunen, das Land Baden-Württemberg, verschiedene Vereine und Verbände im Vereinsgebiet u.a. Dem Revisionsamt wurde bereits seit Gründung die Rechnungs- und Kassenprüfung übertragen. Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse wurden Hinweise zur Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung sowie zum Sponsoring gegeben. Im Berichtsjahr wurden die Haushaltsrechnungen 2011 bis 2013 des Wasserverbands Esslingen-Weil mit den Abteilungen Weil/Breite und Kornhalde (Sulzgries) geprüft. Verbandsmitglieder sind die Grundstückseigentümer der Parzellen. Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke zu beregnen. Der Verband wurde im geprüften Zeitraum im Wesentlichen ordnungsgemäß nach den anzuwendenden Vorschriften geführt. Die Kassen- und Rechnungsführung war überwiegend von guter Qualität. Ergänzend wurden Hinweise und Empfehlungen zu satzungsrechtlichen Vorgaben gegeben. 5.8 Vitalcenter am PKR GmbH und Kompostwerk Kirchheim GmbH Der Kreistag hat in seiner Sitzung am dem Revisionsamt gem. 48 Landkreisordnung i.v.m. 112 Abs. 2 Gemeindeordnung die Aufgabe der Innenrevision bei der Vitalcenter am Paracelsus-Krankenhaus Ruit (PKR) GmbH und dem Kompostwerk Kirchheim u.t. GmbH übertragen. Der Tätigkeitsbereich der Prüfung umfasst die Themengebiete Finanzwesen/Buchhaltung, Kassen- bzw. Zahlstellenprüfungen, Personalkosten und Ausschreibungen, Vergaben und Abrechnungen. In Abstimmung mit der Geschäftsführung werden jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen durchgeführt. So wurden beim Vitalcenter seither Prüfungen zu folgenden Themen vorgenommen: Prüfung der Zahlstellen im 2 jährigen Turnus Beratung bei der Erstellung von Regelungen für die Zahlstellen Prüfung der Leistungs- und Kostenrechnung zwischen der Kreiskliniken Esslingen ggmbh und der Vitalcenter am PKR GmbH Umsetzung der Verträge mit der Daimler AG am Standort Sindelfingen und die Abrechnung mit den Krankenkassen Erarbeitung einer Korruptionsrichtlinie Prüfung der Verträge und Abrechnungen von Mini-Jobbern und Honorarkräften Erarbeitung von Regelungen zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach der VOB,VOL und VOF

42 42 Für das Kompostwerk wurden seither nachfolgende Themen geprüft: Jährliche Prüfung der Barkassen und der Buchhaltung Prüfung der Zuständigkeitsregelungen beim KWK Erarbeitung einer Korruptionsrichtlinie Erarbeitung von Regelungen zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach der VOB,VOL und VOF Jährliche Prüfung der Reisekosten 5.9 Überörtliche Prüfungen kreisangehöriger Gemeinden Die Finanzkontrolle im kommunalen Bereich ist zweistufig aufgebaut. Gem. 113 GemO hat der Landkreis Esslingen die Jahresrechnungen der kreisangehörigen Gemeinden bis Einwohnern zu prüfen. In diese Prüfungszuständigkeit fallen 15 Gemeinden und ein Zweckverband. Gemeinden mit mehr als Einwohnern werden durch die GPA geprüft. Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden erstreckt sich ebenfalls auf alle Angelegenheiten mit finanzieller Auswirkung. Neben der Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe umfasst sie auch die Schwerpunktbereiche Bauausgaben, Beschaffungen, Beitragsveranlagungen, wie z.b. Erschließungsbeiträge, Gebührenhaushalte, wie z.b. Wasser-, Abwasser-, Friedhofgebühren und deren Kalkulation sowie Satzungsrecht, Kassenprüfungen etc. Die Prüfungsergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und der Gemeinde bekannt gegeben. Im Jahr 2015 konnte die überörtliche Prüfung der Gemeinden Notzingen, Neckartailfingen, Bissingen und Neidlingen für regelmäßig 4 Haushaltsjahre mit Bericht abgeschlossen werden. Die Bestimmungen des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) müssen von den Kommunen spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 umgesetzt werden. Lediglich 2 der 15 Gemeinden, die der überörtlichen Prüfung des Revisionsamts unterliegen, haben bereits auf das NKHR umgestellt. Die verbleibenden 13 Gemeinden müssen in den nächsten 3 Jahren die Umstellung vornehmen. Das bedeutet auch einen erheblichen Mehraufwand für die überörtliche Prüfung, da neben den kameralen Jahresabschlüssen auch die Eröffnungsbilanzen zu prüfen sind Personalprüfung Das Revisionsamt führt im Rahmen der Personalprüfung auch regelmäßig Beihilfeprüfungen durch. Dabei wurden im Dezember 2015 insgesamt 20 Beihilfefälle geprüft. Ein Schwerpunkt war die Prüfung, ob es in der Vergangenheit zu Doppelauszahlungen kam oder Aufwendungen nach Verstreichen der Ausschlussfrist entsprechend des 17 Abs. 10 BVO ersetzt wurden. Insgesamt Fälle wurden daraufhin untersucht. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Beihilfestelle erledigt ihre Arbeit sachkundig und gewissenhaft. Feststellungen im Rahmen der Prüfung konnten im persönlichen Gespräch geklärt werden.

43 43 6. Soziale Leistungsprüfung 6.1 Allgemeines Die Aufwendungen des Landkreises betrugen im Jahr 2015 für den sozialen Leistungsbereich insgesamt Mio. (2014: Mio. ), der Nettoaufwand lag bei Mio. (2014: Mio. ). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der Aufwendungen in diesem Bereich um 7,09 % und eine Erhöhung des Nettoaufwands von 3,67 %. Die Erträge bzw. Aufwendungen im sozialen Bereich haben sich wie folgt entwickelt: Einn. Ausg. Ertrag Aufw. Ertrag Aufw. Ertrag Aufw. Ertrag Aufw. sonst. soz. Bereiche (Asyl, UVG u.a.) SGB II (Arbeitslosengeld II) SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) SGB XII (ohne Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) Die Prüfung des sozialen Leistungsbereichs fand während des gesamten Jahres 2015 statt. Das hohe Ausgabevolumen, verbunden mit hohen Fallzahlen und einer entsprechend großen Anzahl von Mitarbeitern, erfordert eine laufende Prüfung in diesem Aufgabenbereich. Es wurden Schwerpunktprüfungen einzelner Themenbereiche durchgeführt. Bei Auffälligkeiten wurden Hinweise erteilt; bei Beanstandungen wurden Einzelfeststellungen mit der Bitte um Stellungnahme und Wiedervorlage getroffen. Die Erledigung wird durch das Revisionsamt überwacht. Schwerpunktmäßig wurde u.a. geprüft: - die örtliche und sachliche Zuständigkeit, - die Zuständigkeit anderer Leistungsträger,

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