Folie 1 Landratsamt Esslingen Einbringung Haushaltsplan 2018 am 05. Oktober 2017 Kreiskämmerin Monika Dostal

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1 Folie 1 Landratsamt Esslingen Einbringung Haushaltsplan 2018 am 05. Oktober 2017 Kreiskämmerin Monika Dostal Folie 2 Sehr geehrter Herr Landrat Eininger, sehr geehrte Damen und Herren, 1. Allgemeines Ich darf Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf 2018, im Detail vorstellen. Einleitend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit zunächst auf die aktuelle finanzielle Situation lenken: Folie 3 Das Haushaltsjahr läuft im Landkreis Esslingen, wie im Übrigen in allen unseren Kommunen auch, nach wie vor gut. Wir rechnen mit höheren Erträgen bei der Förderung der Kleinkindbetreuung und den Schlüsselzuweisungen. Die Erträge liegen derzeit rd. 2,0 Mio. EUR über Plan. Demgegenüber stehen geringere Aufwendungen von rd. 800 T bei den Personalkosten. Mit einem geringeren Aufwand rechnen wir auch im Sozialen Leistungsbereich, bei den Zinsaufwendungen und der Schülerbeförderung. Die Felssicherungsmaßnahmen bei der Ruine Reußenstein können in 2017 nicht durchgeführt werden. Die Mittel werden in 2018 neu veranschlagt werden. Die Aufwendungen liegen in Summe rd. 5,2 Mio. EUR unter Plan. Insgesamt rechnen wir zurzeit mit einer Verbesserung von rd. 7,2 Mio. EUR, was zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt von rd. 10,5 Mio. EUR führt. Folie 4 Durch die Ergebnisverbesserung 2017 von 7,2 Mio. EUR und unter der Annahme, dass alle Forderungen gegenüber dem Land aus der Flüchtlingsunterbringung in Höhe von ebenfalls 7,2 Mio. EUR tatsächlich zeitnah auf unserem Girokonto eingehen, werden wir

2 2017 eine Erhöhung der Liquidität von 7,4 Mio. EUR ausweisen. Der Zahlungsmittelbestand beträgt zum Jahresende rd. 34,8 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der zu übertragenden Ermächtigungen in Höhe von rd. 15 Mio. EUR und der noch zur Verfügung stehenden Eigenfinanzierungsrate für die Albert-Schäffle-Schule beträgt die bereinigte Liquidität Ende 2017 noch rd. 13 Mio. EUR. 2. Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung 2018 Folie 5 Das Jahr 2017 ist geprägt durch eine erneute positive konjunkturelle Entwicklung. Die Wirtschaft wächst, auch die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Die Wirtschaft befindet sich im neunten Jahr in Folge auf einem Wachstumskurs. Städte und Gemeinden profitieren von steigenden Steuereinnahmen. Die Prognosen der Steuerschätzungen zeigen, dass auch in den kommenden Jahren mit steigenden Steuereinnahmen gerechnet werden kann. Die Arbeitslosenquote ist weiterhin mit 3,6 % im Landkreis auf einem niedrigen Niveau. Alles in Ordnung, könnte man glauben. Dem ist aber nicht so. Die Ausgaben entwickeln sich in ähnlicher Dynamik nach oben. Wie immer sind hier die Sozialausgaben im Fokus. 96,5 % des Kreisumlageaufkommens gehen in die Soziale Sicherung. Die Quote ist unverändert hoch. Trotz des überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstums gibt es keine Reduzierung des Anteils der Sozialen Sicherung an der Kreisumlage. Folie 6 Zu den Rahmenbedingungen im Haushaltsjahr 2018 gehören auch: - die im Dezember 2016 vom Bundestag beschlossene Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. EUR, sowie der Ausgleich für die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft; - der Pakt für Integration, mit der Förderung von Integrationsmanagern und Integrationsförderprogrammen in den Kommunen;

3 - die Einrichtung eines kommunalen Sanierungsfonds in den Jahren 2017 bis 2019, aber auch - die Aufwendungen für die Asylbewerber. Folie 7 Lassen Sie mich insbesondere auf die Finanzierung der sozialen Leistungen der Asylsuchenden hinweisen. Sie erfolgen je nach Status des Asylbewerbers nach unterschiedlichen Gesetzen des Bundes und des Landes. Der Bund beteiligt sich bei anerkannten Flüchtlingen mit einem Prozentsatz an den Kosten der Unterkunft. Für Geduldete und Gestatte verbleiben die Kosten für soziale Leistungen nach Ende der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen. Eine Kostenerstattung oder beteiligung des Bundes oder des Landes gibt es nicht, und dies obwohl die Landkreise keine Möglichkeit haben, die Verfahren zu beschleunigen oder die Abschiebungen zu vollziehen. Folie 8 Ende Juli standen im Landkreis rd Plätze zur Verfügung, die mit ca Personen belegt waren. Davon müssten rund 900 Personen in die Anschlussunterbringung den Kommunen zugewiesen werden. Dort fehlt es aber nach wie vor an Wohnraum. Bis zum Jahresende werden wir rd Plätze haben. Da aber ab statt 4,5 qm 7 qm Wohn- und Schlaffläche pro Flüchtling in einer Unterkunft zur Verfügung stehen müssen, reduziert sich die Platzzahl auf Zu berücksichtigen ist hierbei, dass in 2017 neu bezogene Unterkünfte bereits nach der 7 qm-regelung belegt wurden. Folie 9 3. Kreisumlage Der Kreishaushalt weist mit 776 Mio. EUR die höchste Steuerkraftsumme in seiner Geschichte aus. Seit 2012 ist die Steuerkraft unserer Städte und Gemeinden von 500 Mio. EUR auf 776 Mio. EUR angestiegen. Ein Zuwachs von 276 Mio. EUR bzw. 55 %. Ob wir von weiterhin steigenden Steuerkraftsummen der Kommunen ausgehen können, wie die Steuerschätzung prognostiziert, kann man kaum glauben

4 Folie 10 Der Haushaltsplanentwurf sieht 31,5 Hebesatzpunkte vor. Die Kreisumlage wächst im Betrachtungszeitraum von 195 Mio. EUR auf 244 Mio. EUR, was rd. 25 % entspricht. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft können wir den Hebesatz um 1%-Punkt senken, und erreichen damit trotzdem gegenüber 2017 eine Erhöhung des Aufkommens von 12 Mio. EUR. Folie 11 Der Finanzierungsmehrbedarf resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für: - den Sozialen Leistungsbereich rd. 4,4 Mio. EUR, - den Integrationsmaßnahmen 1,1 Mio. EUR, - den nicht gedeckten Aufwand im Sonderkontingent (0,8 Mio. EUR), - die Personalkosten (4,1 Mio. EUR), - den Mehrbedarf in den Schulleiterbudgets und dem Projekt der Digitalisierung (1,0 Mio. EUR). 4. Der Haushaltsplanentwurf 2018 im Überblick Folie 12 Der Entwurf weist einen Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 6,6 Mio. EUR aus. Wir setzen die Grundsätze der 2014 beschlossenen Finanzierungsleitlinien weiterhin um, und haben 0,8 Kreisumlagepunkte für die Finanzierung der Investitionen eingeplant. - Wir behalten die Verschuldung nach wie vor im Blick, und reduzieren sie von 173 Mio. auf 168 Mio. bis Ende In den kommenden 7 Jahren investieren wir rd. 150 Mio. EUR: - in den Neubau der Albert-Schäffle-Schule, - in den Neubau der Sporthalle beim Berufsschulzentrum in Zell, - in einen Ersatzbau der Sporthalle Bronnader in Nürtingen

5 - in einen Ergänzungsbau bzw. Neubau der Bodelschwinghschule, - in den Umbau des Klinikgebäudes in Plochingen zu einem Verwaltungsstandort, - in die Breitbandinfrastruktur - und nicht zu vergessen, wir planen einen Verwaltungsneubau in den Pulverwiesen in Esslingen. Die Realisierung aller Maßnahmen gelingt nur, wenn wir mit einer umsichtigen Haushaltsplanung die Verschuldung des Landkreises im Blick behalten. Was bedeutet, dass im Ergebnishaushalt Überschüsse erwirtschaftet werden müssen, um eine ausgewogene Finanzierung zwischen Eigen- und Fremdkapital zu ermöglichen. 5. Eckdaten des Ergebnishaushalts 2018 Nun die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsentwurfs: Folie 13 Im kommunalen Finanzausgleich ergibt sich eine Verbesserung von 0,9 Mio. EUR. Durch den Anstieg des Kopfbetrages steigen die Schlüsselzuweisungen um 1,8 Mio. EUR. Die Erträge der Grunderwerbsteuer sind 2018 in Höhe des Planansatzes 2017, mit 34 Mio. EUR, veranschlagt. Dies entspricht in etwa dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft des Landkreises müssen wir rd. 1,0 Mio. EUR mehr an Finanzausgleichsumlage bezahlen. Folie 14 Der Nettoaufwand im sozialen Leistungsbereich ist mit rd. 172 Mio. EUR veranschlagt. Eine Steigerung von 2,6 % bzw. 4,4 Mio. EUR gegenüber Die Veranschlagung basiert auf einem sehr niedrigen Niveau. In 4 Jahren ist der Nettoaufwand um 15 % bzw. 22 Mio. EUR gestiegen

6 Folie 15 Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellt nach wie vor die kostenintensivste Leistungsart dar. Wir rechnen mit einem Kostenanstieg von rd. 3,8 Mio. EUR. Zwischenzeitlich wenden wir rd. 68 Mio. EUR auf, und haben nach wie vor steigende Fallzahlen. Zum Stichtag verzeichnen wir in dieser Leistungsart Fälle. Ein Fall kostete damit in 2016 rd EUR. Folie 16 Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es tritt in der Zeit von 2017 bis 2020 stufenweise in Kraft. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sollte zur weiteren Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen beitragen. Dieses Ziel wurde verfehlt. Es gibt Leistungsausweitungen, gepaart mit einer Erweiterung des Personenkreises und Vergünstigungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz. Dies wird zu deutlichen Mehrausgaben für die Stadt- und Landkreise führen. Auch der Bundes- rat sieht beim Bundesteilhabegesetz nach wie vor große finanzielle Risiken. Gleichwohl hat er dem Gesetz zugestimmt und in einer parallelen Entschließung einen Ausgleich der Kostensteigerungen gefordert. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund nach erfolgter Evaluation in den Jahren 2017 bis 2021 etwaige Kostensteigerungen bei den Ländern und Kommunen ausgleicht. Folie 17 Der Nettoaufwand für die Grundsicherung im SGB II, die Kosten der Unterkunft, betragen in ,7 Mio. EUR und liegt rund 0,7 Mio. EUR unter dem Planansatz Allerdings sind die Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft um 8 Mio. EUR gegenüber 2017 gestiegen. Ursächlich hierfür sind die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen, die der Bund über eine höhere Quote in den Jahren 2016 bis 2018 ausgleicht. Wir gehen davon aus, dass der Anteil der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft 2018 rd. 9 Mio. EUR beträgt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt Monat für Monat an. Ende Juli 2017 haben wir bereits

7 Bedarfsgemeinschaften, im Vorjahr waren es noch Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR. Folie 18 Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beträgt 38,7 Mio. EUR. Gegenüber 2017 eine Steigerung von 2,5 Mio. EUR. Die Fallzahlen der stationären erzieherischen Hilfen sind nahezu konstant. Die Mehrkosten resultieren aus den regelmäßigen Vergütungserhöhungen und kostenintensiveren Einzelfallhilfen, sowie der Reform des Unterhaltsvorschussgesetztes. Folie 19 Die Veranschlagung im Bereich der vorläufigen Flüchtlingsunterbringung basiert auf den Vorgaben des Landes zur nachgelagerten Spitzabrechnung. Wir gehen davon aus, dass die vereinbarte Kostenerstattung auch in 2018 fortgeführt wird. Die Aufwendungen sind mit insgesamt 47,7 Mio. EUR veranschlagt. Dem gegenüber steht die Erstattung des Landes in Höhe von 44,1 Mio. EUR und sonstige Erträge mit 0,9 Mio. EUR. Folie 20 Der Gesamtaufwand für die Soziale Sicherung beträgt 236 Mio. EUR. Er liegt rd. 8 Mio. EUR unter dem Kreisumlageaufkommen ,5 % des Kreisumlageaufkommens von 244 Mio. EUR werden für die Soziale Sicherung benötigt lag die Quote bei 99,1 % bzw. 2,1 Mio. EUR. Gegenüber 2014 sind die Gesamtaufwendungen um 35 Mio. EUR bzw. 18 % gestiegen. Die Kreisumlage steigt im selben Zeitraum um 9,4 % bzw. 21 Mio. EUR. 6. Finanzhaushalt Nun zum Finanzhaushalt Folie 21 und 22 Das Netto-Volumen der Investitionsauszahlungen beträgt insgesamt rd. 29 Mio. EUR. Veranschlagt sind:

8 - die Fortführung der Generalsanierung Rohräckerschule, - der Neubau der Albert-Schäffle-Schule, - der Ergänzungsbau der Bodelschwingh-Schule Nürtingen, - der Neubau der Sporthalle beim Berufsschulzentrum in Zell, - der Ersatzbau der Sporthalle bei der Philipp- Matthäus-Hahn-Schule in Nürtingen - der Neubau Esslingen und der Umbau des Klinikgebäudes in Plochingen zu einem Verwaltungsstandort, - der Tanz- und Festsaal aus Geislingen im Freilichtmuseum - verschiedene Maßnahmen im Bereich der Kreisstraßen, - die ÖPNV-Maßnahmen: Verlängerung der Stadtbahn Flughafen/Messe U6, hierzu gehört auch die Vermögensumlage an den Verband Region Stuttgart - der Ausbau der Breitbandinfrastruktur - Auszahlungen für die Herstellung oder den Erwerb von Asylbewerberunterkünften. Allerdings ist die Höhe des Planansatzes eine Plangröße, welche nur teilweise mit konkreten Maßnahmen hinterlegt ist. Hinzu kommen Investitionen im Bereich der Feuerwehr, der Schulleiterbudgets, der Verkehrsüberwachung und für Ersatzbeschaffungen der Verwaltung. Folie 23 Der Haushaltsplanentwurf 2018 sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 10,5 Mio. EUR vor. Wie in 2017 ist vorgesehen, dass die Herstellung von Gemeinschaftsunterkünften im Gesamtbetrag von rd. 3 Mio. EUR über Kredite finanziert werden. Die Tilgungen der Kredite werden im Rahmen der nachgelagerten Spitzabrechnung in Höhe der Abschreibungen vom Land erstattet. Die Finanzierung der sonstigen investiven Auszahlungen erfolgt über die restliche Kreditermächtigung von rd. 7,5 Mio. EUR

9 Folie 24 Bei einer ordentlichen Tilgung von 15 Mio. EUR beträgt die Gesamtverschuldung des Kreises Ende Mio. EUR. 7. Finanzplanung Auch die Finanzplanung basiert auf den Grundsätzen der ab 2014 beschlossenen Finanzierungsleitlinien. Folie 25 Im Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2021 ist für die Finanzierung der Investitionen eine anteilige Eigenfinanzierung, also ein Überschuss im Ergebnishaushalt von rd. 8 Mio. EUR eingeplant. Dies entspricht in etwa 1 %-Punkt Kreisumlage. Der Gesamtschuldenstand beträgt Ende 2021 rd. 161 Mio. EUR. Wir haben die investiven Auszahlungen für die Baumaßnahmen so geplant, dass in den Jahren 2019 bis 2021 im Jahr durchschnittlich rd. 24,2 Mio. EUR aufgewendet werden müssen. Mit einer Eigenfinanzierung in Höhe von rd. 1 Kreisumlagepunkt und einer ordentlichen Tilgung von rd. 14,5 Mio. EUR ergibt dies eine Verschuldung von rd. 161 Mio. EUR. Folie 26 Im Übrigen gehen wir in unserer Finanzplanung entsprechend den Vorgaben des Haushaltserlasses von weiterhin steigenden Steuerkraftsummen aus. Für 2017 gehen die Kommunen im Landkreis von einem Rückgang der Steuereinnahmen von rd. 2 % aus. Der Haushaltserlass nimmt dagegen eine Steigerung von 4 % an. Wir haben uns für den Mittelweg entschieden und gehen von einer Steigerung der Steuerkraft in 2017 von 2 % aus, was nominal rd. 792 Mio. EUR ergibt und 2021 legen wir die Annahmen des Haushaltserlasses 2017 des Finanzministeriums zugrunde und rechnen mit einer jährlichen Steigerung von 4 % bzw. 3 %. Folie 27 Die angenommene Steigerung der Steuerkraftsumme von 2 % führt in 2019 zunächst zu einer Erhöhung

10 des Hebesatzes von 31,5 % auf 32 %. Bei der angenommenen Steigerung für 2020 und 2021 ergibt sich eine Senkung auf 31,3 % bzw. 30,9 %. 8. Schlussbemerkung Folie 28 Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch einige Bemerkungen zu den Risiken im Haushaltsplanentwurf. Die von Bund und Land angekündigten finanziellen Unterstützungen sind eingearbeitet. Die Fallzahlensteigerungen und Vergütungserhöhungen sind auf unterstem Niveau kalkuliert. Der Haushaltserlass des Ministeriums für Finanzen ist vollumfänglich umgesetzt. Glaubt man den Prognosen zur Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, ist keine Eintrübung der Konjunktur zu erkennen. Die Rahmenbedingungen sind nach wie vor sehr positiv, auch für die öffentlichen Haushalte. Für uns bedeutet dies, dass wir aufgrund unseres anspruchsvollen Investitionsprogramms den Grundstein für die Finanzierung legen müssen. Der Landkreis hat keine eigenen Steuereinnahmen. Wir sind über die Kreisumlage auf die Kommunen angewiesen. Wir haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass unsere Haushaltsplanung immer darauf ausgerichtet war, unsere Städte und Gemeinden nicht über Gebühr zu belasten, so dass auch sie den notwendigen finanziellen Spielraum hatten, in den sogenannten guten Zeiten die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Kinderbetreuung anzugehen. Wir haben den Hebesatz kontinuierlich gesenkt. Seit 2011 von 39,1 v.h. auf 32,5 v.h. in Wir liegen damit auf Rang 5 in der Rangfolge der Kreisumlagehebesätze im Regierungsbezirk Stuttgart, und unter dem Durchschnitt von 32,89 v. H.. Der Landesdurchschnitt liegt 2017 bei 31,48 v.h. Diese Zahlen beweisen, dass wir unseren Haushalt erfolgreich konsolidiert haben. Ohne Not sollten wir diesen Weg nicht verlassen

11 Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 150 Mio. EUR brauchen wir eine Eigenfinanzierung. Eine Finanzierung über Schulden in dieser Größenordnung ist nicht vorstellbar. Wir sollten nicht außeracht lassen, dass steigende Steuereinnahmen kein Naturgesetz sind. Wie immer, haben wir den Haushalt gemeinsam mit den Fachämtern sorgfältig geplant. Ich möchte hier insbesondere die großen Ausgabenblöcke in der Gebäudeunterhaltung und im sozialen Leistungsbereich erwähnen. Den Kolleginnen und Kollegen möchte ich ebenso für die gute Zusammenarbeit danken, wie dem Team in der Kreiskämmerei, namentlich Frau Hauschild. Folie 29 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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