Amtliche Bekanntmachungen Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion: Abt. 1.1 Tel. 81-14701 Nr.: 3/1999 Düsseldorf 05.03.1999 Seite 2 Gemeinsame Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf für den Studiengang Musikwissenschaft als Nebenfach an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf und als Nebenfach im Magisterstudium der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf vom 1. März 1999
Gemeinsame Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf für den Studiengang Musikwissenschaft als N e b e n f a c h an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf und als N e b e n f a c h im Magisterstudium der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 1. März 1999 2 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. August 1993 (GV.NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), sowie des 2 Abs. 4, des 41 Abs. 2 und des 53 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV.NW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV.NW.1995 S. 20), haben die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: 1. ALLGEMEINES INHALTSÜBERSICHT 1 GELTUNGSBEREICH 2 STUDIENVORAUSSETZUNGEN 3 STUDIENBEGINN 4 REGELSTUDIENZEIT 5 ZIELE DES STUDIUMS DER MUSIKWISSENSCHAFT 6 STUDIENVOLUMEN UND STUDIENAUFBAU 7 LEISTUNGSNACHWEISE II. III. GRUNDSTUDIUM 8 GRUNDSTUDIUM 9 ZWISCHENPRÜFUNG HAUPTSTUDIUM 10 HAUPTSTUDIUM 11 MAGISTERPRÜFUNG IV. SCHLUßBESTIMMUNGEN 12 STUDIENBERATUNG 13 INKRAFTTRETEN ANHANG: STUDIENVERLAUFSPLAN
3 1. ALLGEMEINES 1 GELTUNGSBEREICH Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung zur Magistra Artium bzw. zum Magister Artium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (MPO) und der Promotionsordnung der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf Inhalt und Aufbau des Faches Musikwissenschaft als Nebenfach mit dem Abschluß Magistra Artium (M.A.) bzw. Magister Artium (M.A.). 2 STUDIENVORAUSSETZUNGEN Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der einschlägig gebundenen Hochschulreife nachgewiesen. Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die von der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf angeboten werden, erfordert neben der Einschreibung an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf die Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 3 STUDIENBEGINN Das Studium der Musikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudiengang kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 REGELSTUDIENZEIT Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Magisterprüfung beträgt neun Semester. Sie umfaßt in der Regel vier Semester für das Grundstudium und vier Semester für das Hauptstudium sowie die Prüfungszeit von einem Semester. 5 ZIELE DES STUDIUMS DER MUSIKWISSENSCHAFT Die Musikwissenschaft an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf beschäftigt sich mit den Grundlagen, Erscheinungsformen und Wirkungsweisen der Musik und vermittelt insbesondere das Werkverständnis aus der Verbindung der künstlerischen wie zeittypisch spieltechnischen Anforderungen mit deren kulturellem Kontext und Entstehungsbedingungen. Die oder der Studierende soll sich hierüber einen Überblick verschaffen sowie ein Musikverständnis pflegen, das ausdrücklich auch die durch veränderte Kommunikationsvoraussetzungen bedingte besondere Abhängigkeit wie Wechselwirkung aller zeitgenössischen Musikpräsentation von und mit unterschiedlichen technischen Medien berücksichtigt.
4 6 STUDIENVOLUMEN UND STUDIENAUFBAU 1. Das Magisterstudium umfaßt insgesamt 140 Semesterwochenstunden (SWS). Davon zählen gemäß MPO ( 3 Abs. 2) 14 SWS zum fächerübergreifenden Wahlbereich und können somit unabhängig von der gewählten Fächerkombination auch in anderen Fächern der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf belegt werden. Das Studium der Musikwissenschaft im Nebenfach umfaßt 32 SWS, davon entfallen jeweils 20 SWS auf das Grundstudium sowie 12 SWS auf das Hauptstudium. 2. Das fachbezogene Studium gliedert sich in einen Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Pflichtveranstaltungen sind alle Lehrveranstaltungen, die nach der Studienordnung für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind und nicht durch andere ersetzt werden können. Wahlpflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, die nach Maßgabe der Studienordnung aus einer bestimmten Gruppe von Lehrveranstaltungen auszuwählen sind. 3. In Analogie zur generellen Gliederung des fachbezogenen Studiums (vgl. Absatz 2) und in Entsprechung zu den einzelnen Phasen des Studiums (erstes, zweites und darauffolgende Studienjahre [StJ]) gliedert sich das Angebot der Lehrveranstaltungen für Musikwissenschaft im Nebenfach im G r u n d s t u d i u m in Proseminare(= Unter- [1. StJ] und Mittelseminare [2. StJ] an der Robert Schumann-Hochschule Düsseldorf) sowie im H a u p t s t u d i u m in Hauptseminare(= Ober- [3. StJ] und Hauptseminare [4. StJ] an der Robert Schumann-Hochschule Düsseldorf). 4. Das Grundstudium setzt sich aus dem Besuch von Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen. Pflichtveranstaltungen werden im Bereich Tonsatz angeboten und umfassen die musiktheoretischen Fächer mit vier Veranstaltungen zur Harmonielehre Ue 1 SWS), zwei Veranstaltungen zur Gehörbildung (G 1+11) und zum Kontrapunkt ( K 1+11) und einer Veranstaltung (2 SWS) zur FormenlehreNVerkanalyse (FNV). Darüber hinaus werden zur Vorbereitung und Vertiefung der vermittelten Studieninhalte im Grundstudium Propädeutika angeboten. Wahlpflichtveranstaltungen im Grundstudium sind ein Propädeutikum im Umfang von zwei Semesterwochenstunden und Proseminare im Umfang von acht Semesterwochenstunden. 5. Das Hauptstudium sieht den Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen vor. Sie umfassen zwei Literaturkunde-Veranstaltungen Ue 2 SWS) (Übungen) sowie vier Ober- bzw. Hauptseminare im Umfang von acht Semesterwochenstunden. 7 LEISTUNGSNACHWEISE Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums. Ein Leistungsnachweis wird in
Form einer individuell erkennbaren Studienleistung erbracht (z.b. Referat, Hausarbeit, Klausur usw.). Die Bewertung von Leistungsnachweisen ist den Studierenden jeweils nach spätestens 6 Wochen mitzuteilen. Für ihren Erwerb sind in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine (nämlich Prüfung und Nachprüfung) anzusetzen. 5 II. GRUNDSTUDIUM 8 GRUNDSTUDIUM 1. Der oder die Studierende soll in den Proseminaren(= Unter- [1. StJ] und Mittelseminaren [2. StJ] an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf) grundlegende Kenntnisse einzelner musikalischer Gattungen, Epochen sowie über Komponisten erwerben. Dieses wird durch ein Angebot von Lehrveranstaltungen des Musikwissenschaftlichen Institutes gewährleistet, welches den Gesamtbereich der Musikgeschichte einschließlich Stil-, Formen-, Gattungs-, Instrumentations-, Interpretations- und Epochengeschichte von der Antike bis zur Gegenwart, außerdem Musiksoziologie, Musikästhetik, Musikalische Akustik, Instrumentenkunde, Musikethnologie, Historische Aufführungspraxis, Musik in den Medien, Geschichte der Musikkritik und der Musiktheorie berücksichtigt. 2. Es ist je ein Leistungsnachweis in den beiden folgenden Gebieten zu erbringen: a) Musikwissenschaft (Wahlpflichtbereich): im Gebiet der Geschichte der abendländischen Musikkultur (unter besonderer Berücksichtigung ihrer Gattungen, Epochen, Komponisten und Institutionen) in einem Proseminar nach eigener Wahl; b) Tonsatz (Pflichtbereich): durch eine bestandene Klausur in diesem Fach (auf der Leistungsstufe von Harmonielehre IV und Kontrapunkt II) 3. Der Besuch des Propadeutikums (2 SWS), der Proseminare (8 SWS) sowie von Formenlehre/Werkanalyse (2 SWS) und Gehörbildung (2 SWS) ist durch Tei lnahmebestätigung nachzuweisen. 9 ZWISCHENPRÜFUNG 1. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Sie besteht in einer 20minütigen mündlichen Prüfung als Einzelprüfung vor einer Prüferin oder einem Prüfer und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer über zwei vereinbarte musikwissenschaftliche Themenbereiche. 2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
2.1 die Immatrikulation im Studiengang Musikwissenschaft an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf; 2.2 eine Erklärung darüber, ob bereits eine Zwischenprüfung in Musikwissenschaft an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht bestanden wurde oder ob ein schwebendes Prüfungsverfahren im Fach Musikwissenschaft besteht; 2.3 eine Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen nach 6; 2.4 die Vorlage der nach 8 Abs. 2 erforderlichen Leistungsnachweise sowie der nach 8 Abs. 3 erforderlichen Teilnahmenachweise. 3. Das Nähere regeln die 12, 13, 16-18 der geltenden Magisterprüfungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 6 III. HAUPTSTUDIUM 10 HAUPTSTUDIUM 1. Der oder die Studierende soll sich in den Hauptseminaren (=Ober- [3. StJ] und Hauptseminare [4. StJ] an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf) speziellere Themen der Musikwissenschaft erarbeiten und die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eigenständige Mitarbeit in den Veranstaltungen vertiefen. Dieses wird durch ein Angebot von Lehrveranstaltungen des Musikwissenschaftlichen Institutes gewährleistet, welches die Gebiete Musiksoziologie, Musikpsychologie, Musikästhetik, Musikethnologie, Historische Aufführungspraxis, Musik in den Medien, Geschichte der Musikkritik und der Musiktheorie und der Musikpaläographie sowie besondere Veranstaltungen in evangelischer bzw. katholischer Kirchenmusik umfaßt. Darüber hinaus werden zur Vertiefung der vermittelten Studieninhalte im Hauptstudium Literaturkundeseminare angeboten. Anstelle eines dieser Seminare kann auch eine Veranstaltung in "Musikalischer Akustik", "Instrumentenkunde", "Notationskunde", "Partiturkunde" oder "Historischer Aufführungspraxis" besucht werden. 2. Es ist ein qualifizierter Leistungsnachweis aus einem Ober- bzw. einem Hauptseminar nach eigener Wahl zu erbringen. 11 MAGISTERPRÜFUNG 1. Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. 2. Voraussetzungen für die Zulassung der Magisterprüfung im Nebenfach Musikwissenschaft sind: 2.1 der Nachweis einer seit mindestens zwei Semestern bestehenden Einschreibung im Studiengang Musikwissenschaft an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf (Immatrikulationsbescheinigung);
2.2 der Nachweis über den Abschluß des Grundstudiums ( Zwi sehen prüf u ngszeug ni s); 2.3 eine Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums nach 6 und 10; 2.4 die Vorlage des nach 10 Abs. 2 erforderlichen Leistungsnachweises; 2.5 eine Erklärung darüber, ob bereits eine Magisterprüfung in Musikwissenschaft nicht bestanden wurde oder endgültig nicht bestanden wurde oder ob ein schwebendes Prüfungsverfahren im Fach Musikwissenschaft anhängig ist. 7 3. Das Nähere regeln die 20, 21, 25-28 der geltenden Magisterprüfungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. IV. SCHLUßBESTIMMUNGEN 12 STUDIENBERATUNG Die Studienberatung erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau sowie Studienanforderungen und wird von der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf angeboten. sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. Die studienbegleitende Fachberatung wird durch hauptamtlich lehrende des Faches Musikwissenschaft vorgenommen und der oder dem Studierenden ebenfalls dringend empfohlen. Dieses gilt in besonderem Maße: 1. zu Beginn des Studiums, 2. nach nicht bestandenen Prüfungen, 3. beim Überschreiten der Regelstudienzeit, 4. im Falle eines Studienfach-, eines Studiengang-, eines Hochschulort- oder des Hochschulwechsels. 13 INKRAFTTRETEN Diese gemeinsame Studienordnung basiert auf dem Kooperationsvertrag zwischen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf vom 6. bzw. 7. Oktober 1997. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Sommersemester 1999 aufnehmen. Studierende, die ihr Studium vor diesem Termin aufgenommen haben, wird empfohlen, ihr Studium ebenfalls an dieser Studienordnung auszurichten, da für sie die Magisterprüfungsordnung vom 19. März 1998 Anwendung findet.
8 Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom 24.11.1998 und des Senats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 8. 2. 1999 sowie des Senats der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf vom 17. 11. 1998. Düsseldorf, den 1. März 1999 Düsseldorf, den 1. März 1999 Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Der Rektor der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf Prof. Dr. Dlitt h.c. Gert Kaiser
' ANHANG: STUDIENVERLAUFSPLAN Grundstudium Semester 1. 2. 3. 4. 1 Zw Hauptstudium 5. 6. 7. 8. Musikwissen- US US MS MS schaft (2) (2) (2) (2) (Wahlpflichtbereich) Prop. (2) l:: 10 US/MS (RSH) =Proseminare (HHU) OS OS HS HS (2) (2) (2) (2) Lit. (2) Lit. (2) l:: 12 OS/HS (RSH) = Hauptseminare (HHU) Musiktheorie HI H II H III HIV (Pflicht- (1) (1) (1) (1) bereich) GI Gll KI Kll (1) (1) (1) (1) 1 1 CD F/W (2) 2::10 Semesterwochenstunden insgesamt l:: 32 Legende: US = Unterseminar, MS = Mittelseminar, OS = Oberseminar, HS = Hauptseminar, Prop. = Propädeutikum, Lit. = Literaturkunde (zwei Lit. können durch zwei Veranstaltungen aus dem Bereich "Musikalischer Akustik", "Instrumentenkunde", "Notationskunde", "Partiturkunde" oder "Historischer Aufführungspraxis" ersetzt werden), H =Harmonielehre, G =Gehörbildung, K =Kontrapunkt, F/W =Formenlehre/Werkanalyse, Zw = Zwischenprüfung