ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Ähnliche Dokumente
ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Die verwaltungswissenschaftliche Perspektive des schlanken Staats

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Einführung in das Öffentliche Recht

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 557 final.

PARITÄTISCHE Vorschläge für eine Charta der Grundrechte in der Europäischen Union

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

Vertragsentwürfe für eine Union der Europäischen Völker. Zweiter französischer Entwurf (18. Januar 1962)

Die Europäische Union

Der Generalsekretär des Konvents hat den beiliegenden Beitrag von dem Mitglied des Konvents Herrn Dr. Erwin Teufel erhalten.

Zentrum für europäisches Recht und Politik Der Vertrag von Lissabon

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

VI. Moderne wertorientierte Volkspartei

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

EUROPESE CONVENTIE SECRETARIAAT. Brussel, 7 juli 2003 (09.07) (OR. de) CONV 843/03 CONTRIB 379

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung

Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule

Rede. Entwurf. Kundgebung gegen Rassismus und Gewalt Dr. Stefan Wolf; Stuttgart, 16. Januar Meine Damen und Herren, liebe Versammelte,

Die Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Rede. von. Dr. Peter Gauweiler, MdB Staatsminister a.d. Vorsitzender des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan -

Einführung in die Integrationsforschung Der Europäische Integrationsprozess im historischen Verlauf

Enquetekommission Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

Info. Arbeitsblatt. Der Konvent - Erklärung von Rom Von V. Giscard d `Estaing, Vorsitzender des Europäischen Konvents, Rom, 18.

ON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Die Europäische Kommission. Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland

Dresden, 29. September Forum Mitteleuropa

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. März 2002 (10.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 19 MIGR 23 COMIX 213

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

50 Jahre Römische Verträge Das Kolpingwerk bezieht Position

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 382 final.

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) 10222/2/11 REV 2. Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) LIMITE

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

16058/12 PBO/mfa DG C2

Plenarrede Abgeordneter Dr. Martin Huber

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Erläuterung Mission-Statement: Unser Auftrag Die Mission

Die BAGFW begrüßt es, dass die Charta soziale Grundrechte enthalten wird, und zwar

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 2. Juli 2007 (OR. en) 9675/07 Interinstitutionelles Dossier: 2005/0018 (CNS) LIMITE COPEN 67

COM-Aff.Inst./011 ENTSCHLIESSUNG. des Ausschusses der Regionen. zu der. "Charta der Grundrechte der Europäischen Union"

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Praxisphasenordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Niederrhein

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5

1. Grundrechte und Grundpflichten:

Instrumente der partizipatorischen Demokratie in der EU. Johannes W. Pichler

9. Berliner Europa-Forum. 23. Februar 2013

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Rahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) RECHTSAKTE BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: 34 Kreuzworträtsel Politik in Europa. Das komplette Material finden Sie hier:

Vertrag von Lissabon

Europäische Öffentlichkeit. EUROPA VERDIENT ÖFFENTLICHKEIT.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2018) 249 final - ANNEXES 1 to 2.

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Transkript:

ENTWURF R CHARTA R GRUNDRECHTE R EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 18. April 2000 CHARTE 4228/00 CONTRIB 102 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Finden Sie bitte nachstehend einen Beitrag von der Initiative "Netzwerk Dreigliederung" im Hinblick auf die Anhörung am 27. April 2000. 1 2 1 2 Initiative "Netzwerk Dreigliederung": Büro Strawe, Haußmannstr. 44a, D-70188 Stuttgart. Tel: +49-0711 23 68950. Fax: +49-0711 23 60218. E-mail: BueroStrawe@t-online.de Dieser Text wurde in englischer und deutscher Sprache vorgelegt. CHARTE 4228/00 cb 1

Beitrag zur öffentlichen Anhörung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 27. April 2000 in Brüssel Christoph Strawe / Initiative Netzwerk Dreigliederung BueroStrawe@t-online.de Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir möchten uns herzlich bedanken für die Möglichkeit, hier vor Ihnen zu sprechen. Die Diskussion um die Charta ist eine Chance, Europa in den Köpfen und Herzen der Bürgerinnen und Bürger neu entstehen zu lassen - nicht nur als eine ökonomische oder politisch-exekutivische Zweckallianz, sondern vielmehr als eine tatsächliche Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft, - gebaut auf gemeinsames Verständnis der Grundlagen und Aufgaben Europas und auf bewusste und freie Vereinbarung der Bürger. Gelingen kann dies u.e. aber nur, wenn sich die Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht in dieser Anhörung erschöpft. Vielmehr müsste der heutige Tag den Auftakt bilden für eine europaweite breite öffentliche Diskussion des Charta-Entwurfs. Diese sollte letztlich in einem Referendum der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Mitgliedsstaaten gipfeln. Die Charta soll das Niveau des Grundrechtschutzes verbessern und die demokratischen Beteiligungsrechte in Europa stärken. Diese historische Chance darf nicht verschenkt werden! Als Initiative, in der Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und Institutionen für eine zeitgemäße Sozialgestaltung zusammenarbeiten, haben wir in dieser Richtung umfangreiche Vorschläge zur Charta gemacht, die im Internet veröffentlicht sind. In der Kürze der Zeit greife ich nur einen davon heraus: Subsidiarität Wir schlagen vor, in einem Abschnitt Prinzipien und Aufgaben der Europäischen Union, die sich aus den Grundrechten ergeben u.a. einen Artikel Subsidiarität aufzunehmen. Im Maastricht- Vertrag hat sich die EU zum Subsidiaritätsprinzip bekannt, das ja - so eine klassische Formulierung 1 - Folgendes bedeutet: [...] wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen [...]. 1 In der Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI., 1931. CHARTE 4228/00 cb 2

Das Bekenntnis zur Subsidiarität enthält, was manchmal übersehen wird, eine Verpflichtung auch hinsichtlich der inneren Ordnung der Mitgliedsstaaten, nicht nur bezüglich ihres Verhältnisses zur Union. Außerdem stellt das Subsidiaritätsprinzip, was ebenfalls oft übersehen wird, eine Begrenzung der staatlichen Tätigkeit nicht nur in vertikaler Richtung dar (die obere staatliche Ebene darf nicht regeln, was die untere regeln kann), sondern auch in horizontaler Richtung: Was durch Initiative einzelner Verantwortungsgemeinschaften geregelt werden kann, soll und muss überhaupt nicht durch Staatstätigkeit geregelt werden. Sonst wird der Staat unter einem Übermaß von Obliegenheiten und Verpflichtungen zugedeckt und erdrückt 2. Noch wichtiger aber ist, dass die Verantwortung des einzelnen mündigen Menschen zugedeckt und erdrückt wird. In diesem Punkt verbindet sich das Subsidiaritätsprinzip mit dem Prinzip der Menschenrechte. Denn diese Menschenrechte, die zu schützen vornehmste Pflicht der Staaten Europas ist, machen den einzelnen Menschen zum Ausgangspunkt und Verantwortungsträger sozialer Gestaltung. Als Absatz 1 des Artikels Subsidiarität schlagen wir aus den genannten Gründen folgende Formulierung vor: (1) Die EU und ihre Mitgliedsstaaten fördern das Ergreifen gesellschaftlicher Aufgaben aus freier Initiative und Verantwortung in allen Bereichen, welche der Gesetzgeber nicht aus zwingenden Gründen staatlichem Handeln vorbehält. Staatliche Aufgaben sind auf der jeweils untersten möglichen Stufe wahrzunehmen und zu regeln. Die vertikale Subsidiarität mit der Orientierung auf die jeweils unterste Ebene möglicher Regelung soll verhindern, dass um ein Wort von Roman Herzog aufzugreifen, Europa ein Vorschriftenmoloch wird. Die horizontale Subsidiarität soll die Selbständigkeit von Kultur und Wirtschaft sichern. Daher schlagen wir zwei weitere Absätze für den Artikel vor: (2) Die EU und ihre Mitgliedsstaaten schaffen fördernde Rahmenbedingungen, damit die Kultur sich in ihrer Vielfalt frei und selbstverwaltet entfalten kann; sie wahren den Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber den verschiedenen kulturellen Bestrebungen. (Ich merke an, dass wir aus diesem Grundsatz heraus auch die vorgetragenen Vorschläge des Europäischen Forums für Freiheit im Bildungswesen und anderer Organisationen unterstützen.) Absatz 3: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sichern den Grundsatz der vertraglichen Selbstgestaltung des Wirtschaftslebens; sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige, strukturell und regional ausgewogene, sozialverantwortliche Wirtschaft. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden selbst nicht wirtschaftlich tätig; Ausnahmen regelt das Gesetz. 2 A.a.O. CHARTE 4228/00 cb 3

Diese grundsätzliche Bestimmung sollte ergänzt werden durch einen weiteren Artikel, welcher der Staatengemeinschaft bestimmte konkrete Verpflichtungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auferlegt, die dem Bürger die Sicherheit geben würden, dass genuine Staatsaufgaben in möglichst effizienter und bürgerfreundlicher Form wahrgenommen werden. Diese Vorschläge würden unseres Erachtens auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Charta und überhaupt der europäischen Integration bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu verbessern. Im übrigen darf ich Sie noch einmal auf unsere auf den Internetseiten des Konvents veröffentlichten weiteren Vorschläge verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! CHARTE 4228/00 cb 4

New.eu Domain Changed Web and E-Mail Addresses The introduction of the.eu domain also required the web and e-mail addresses of the European institutions to be adapted. Below please find a list of addresses found in the document at hand which have been changed after the document was created. The list shows the old and new address, a reference to the page where the address was found and the type of address: http: and https: for web addresses, mailto: for e-mail addresses etc. Page: 1 Type: mailto Old: mailto:fundamental.rights@consilium.eu.int New: mailto:fundamental.rights@consilium.europa.eu Addendum: 1