F&E-INFRASTRUKTURFÖRDERUNG 2. AUSSCHREIBUNG 24.05.2018 Wien und 28.5.2018 Webinar
INHALT 1. Ausschreibungsziele 2. Struktur von F&E-Infrastrukturprojekten 3. Eckdaten der Ausschreibung 4. Bisherige Ausschreibung 5. Auswahlverfahren und Beurteilungskriterien 6. Elektronische Einreichung ecall 7. Kosten und Finanzierung 8. Fragen 2
AUSSCHREIBUNGSZIELE 3
F&E-INFRASTRUKTUREN IM SINNE DER AUSSCHREIBUNG 4
AUSSCHREIBUNGSZIELE Stärkung der Forschungsinfrastruktur durch Fokussierung auf Initiativen mit entsprechenden kritischen Größen Auf- und Ausbau von F&E-Infrastruktur für bereits bestehende international anerkannte Forschungsaktivitäten ( hot spots ) Verbesserung der international sichtbaren F&E-Leistungen österreichischer Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen Erhöhung der Exzellenz in der Grundlagenforschung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des österreichischen Standorts forschungsaktiver Unternehmen. Koordinierte Anschaffung und kooperative Nutzung von F&E-Infrastruktur durch Forschungseinrichtungen und Unternehmen 5
KEINE FÖRDERBAREN F&E-INFRASTRUKTUREN F&E-Infrastrukturen, die als Grundausstattung für den laufenden Normalbetrieb von Hochschulen und außeruniversitären F&E-Einrichtungen jedenfalls erforderlich sind unternehmerisch genutzte F&E-Infrastrukturen, die vorrangig der Erneuerung oder Adaption von Maschinen, Laboreinrichtungen, etc. dienen (Ersatzinvestitionen) 6
ÜBERBLICK ÜBER FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN IN AT forschungsinfrastruktur.bmbwf.gv.at 7
STRUKTUR VON INFRASTRUKTURPROJEKTEN 8
STRUKTUR VON F&E-INFRASTRUKTURPROJEKTEN 9
TYP A WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG muss zu Marktpreisen/Vollkosten inklusive Gewinnspanne erfolgen (Kalkulation im Nutzungskonzept) Zugang bzw. Nutzung muss mehreren Nutzern offen stehen (über ein etwaiges Konsortium hinaus) Zugang und Nutzung muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden (mindestens 10% der jährlichen Nutzungskapazität) Partnern, die mindestens 10% der Kosten der angeschafften F&E-Infrastruktur mitfinanzieren, kann ein bevorzugter Zugang und Begünstigung gewährt werden max. 50% Förderung 10
TYP B NICHT-WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG Primäre Tätigkeiten von F&E-Einrichtungen bzw. F&E-Infrastrukturen Tätigkeiten des Wissenstransfers, sofern Gewinne aus diesen Tätigkeiten in die primären Tätigkeiten der Forschungseinrichtung oder der F&E-Infrastruktur reinvestiert werden Partnern, die mindestens 10% der Kosten der angeschafften F&E-Infrastruktur mitfinanzieren, kann ein bevorzugter Zugang und Begünstigung gewährt werden max. 85 % Förderung (im Rahmen dieser Ausschreibung) Wirtschaftliche Nutzung ist unter Typ B als Nebentätigkeit zulässig, wenn ihr Umfang mit max. 20% der jährlichen Gesamtkapazität begrenzt ist und sie mit dem Betrieb der F&E-Infrastruktur unmittelbar verbunden und dafür erforderlich ist oder wenn sie in untrennbarem Zusammenhang mit der nicht-wirtschaftlichen Haupttätigkeit steht. 11
MODUL 1 INFRASTRUKTUR-ANSCHAFFUNG Anschaffungen von F&E-Infrastruktur mit dem Zweck Forschung und Entwicklung betreiben zu können (Nutzungskonzept) In Modul 1 sind nur Anschaffungskosten für F&E-Infrastrukturinvestitionen darstellbar einzelne Geräte oder Zusammenspiel verschiedener Komponenten an einem Standort oder verteilt als organisiertes Netz von Ressourcen die Anschaffungskosten für F&E-Infrastruktur müssen mindestens 85 % der Gesamtkosten des eingereichten Vorhabens betragen 12
MODUL 2 - STARTKOSTEN Phase des Aufbaus der F&E-Infrastruktur bis in den Normalbetrieb übergegangen werden kann In Modul 2 sind Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Reisekosten sowie auch Drittkosten darstellbar, die dazu dienen Organisationsstrukturen und Kompetenzen aufzubauen, um die F&E-Infrastruktur betreiben zu können Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung maximal 15 % der Gesamtkosten des eingereichten Vorhabens 13
ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG 14
ZEITPLAN 28.03.2018 01.06.2018 11.07.2018 Dezember 2018 Start der Ausschreibung https://www.ffg.at/fue- Infrastrukturfoerderung_2_AS Abgabe der Kurzdarstellung Einreichung der Kurzdarstellung im ecall Einreichschluss für Vollantrag Abgabe Vollantrag im ecall Sitzung des Bewertungsgremiums Bekanntgabe Ergebnisse Start der FachgutachterInnensuche 15
FORMALE KRITERIEN Zeitgerechte und vollständige Einreichung - Deadline am 11.7.2018, 12:00:00 Uhr MESZ (ausschließlich via ecall: https://ecall.ffg.at) Projektbeschreibung ( wirtschaftliche Nutzung in Deutsch oder Englisch, nicht-wirtschaftlichen Nutzung in Englisch) Kosteneingabe im ecall Online-Kostenplan Vorlage von mindestens 2 LOIs von mitfinanzierenden Organisationen und/oder potentiellen Nutzern CVs der Projektleitung und des Schlüsselpersonals Im Falle einer Einreichung einer Hochschule: Bestätigung des Rektorats zur Einbringung der Restfinanzierung im Förderungsfall max. 2 Anträge je Organisation (Rechtsträger) 16
FÖRDERBARE KOSTEN, FÖRDERUNGSHÖHE, FÖRDERUNGSINTENSITÄTEN UND LAUFZEIT Förderbare Kosten Anschaffungskosten: F&E-Infrastruktur (min. 85% der Gesamtkosten) = Modul 1 Startkosten: Personalkosten, Drittkosten, Sach- und Materialkosten, Reisekosten (max. 15% der Gesamtkosten) = Modul 2 Förderungshöhe mindestens 500.000 EUR Gesamtkosten maximale Förderungshöhe 1,5 Mio. EUR Förderungsintensitäten Laufzeit nicht-wirtschaftliche Nutzung: max. 85% wirtschaftliche Nutzung: max. 50% max. Projektlaufzeit: 5 Jahre 17
UNTERSCHIED ZW. 1. UND 2. AUSSCHREIBUNG 1. Ausschreibung 2. Ausschreibung max. Anträge pro Organisation 3 2 max. Förderhöhe 2 Mio. EUR 1,5 Mio. EUR Laufzeit Modul 2 max. 3 Jahre - Anteil Startkosten für Modul 2 max. 25% der Gesamtkosten max. 15% der Gesamtkosten Budgettöpfe keine Universitäten FHs und F&E-Einrichtungen Unternehmen Budget 11,7 Mio. EUR 11,16 Mio. EUR 18
BISHERIGE AUSSCHREIBUNG 19
8 GEFÖRDERTE PROJEKTE (1. AUSSCHREIBUNG) Medizinische Universität Innsbruck Universität Innsbruck Montanuniversität Leoben St. Anna Kinderkrebsforschung Universität für Bodenkultur Wien Medizinische Universität Wien Universität Wien Andritz AG 20
AUSWAHLVERFAHREN UND BEURTEILUNGSKRITERIEN 21
FÖRDERUNGSKRITERIEN (1) Vier Hauptkriterien: 1. Qualität des Vorhabens 2. Eignung der Förderungswerber bzw. Projektbeteiligten 3. Nutzen und Verwertung a) wirtschaftliche Nutzung b) nicht wirtschaftliche Nutzung 4. Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibung 22
FÖRDERUNGSKRITERIEN (2) 1. Qualität des Vorhabens Innovationsgehalt im Vergleich zum State of the Art Qualität und Effizienz der Planung Qualität des Nutzungskonzeptes Berücksichtigung von genderspezifischer Themenstellungen 2. Eignung der Förderungswerber/Projektbeteiligten Kompetenz des Konsortiums und Potenzial zur Umsetzung Zusammensetzung des Projektteams im Sinne von Gender Mainstreaming 23
FÖRDERUNGSKRITERIEN (3) 3. Nutzen und Verwertung a) wirtschaftliche Nutzung Strategie zur Verwertung Auswirkungen auf die zukünftig zu erwartenden Forschungsleistungen (quantitativ und qualitativ) Nutzen und Verwertungsmöglichkeiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit b) nicht-wirtschaftliche Nutzung Strategie zur akademischen Nutzung (Einsatz der Ergebnisse in der weiteren Forschung) Auswirkungen auf die zukünftig zu erwartenden Forschungsleistungen (quantitativ und qualitativ) Zu erwartende Verwertungsmöglichkeiten (Publikationen, Patente, etc.) 24
FÖRDERUNGSKRITERIEN (4) 4. Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibung Bedarfsanalyse (unter Berücksichtigung des bestehenden Angebots in Österreich und Europa) Entwicklungsstrategie Wirkung der Förderung o Durchführbarkeit o Beschleunigung o Umfang o Reichweite in Bezug auf radikale Innovationsansätze, Risiko, neue Kooperationen o langfristige strategische Ausrichtung 25
AUSWAHLVERFAHREN ca. 70-80 Einreichungen Formale Kriterien Qualität des Vorhaben Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibung Eignung der Förderungswerber/Projektbeteiligten Nutzen und Verwertung Vorhandenes Budget 8-10 geförderte Projekte 26
ELEKTRONISCHE EINREICHUNG - ECALL 27
ECALL Abgabe der Kurzdarstellung Aussagekräftige Kurzfassung (max. 3.000 Zeichen) und Keywords Kein Upload der inhaltlichen Projektbeschreibung bzw. weiterer Anhänge notwendig Im Falle eines Konsortiums: Partneranträge müssen noch nicht abgeschlossen sein Keine Bewertung des Projektinhalts! Dient ausschließlich für FachgutachterInnen-Suche (Ausschluss von GutachterInnen möglich)! Einreichschluss für Vollantrag Upload der inhaltlichen Projektbeschreibung bzw. weiterer Anhänge Kosteneingabe im ecall Im Falle eines Konsortiums: alle Partneranträge müssen eingereicht sein, bevor der Hauptantrag eingereicht werden kann Für beide Deadlines gilt: Bitte senden Sie Ihre Einreichung rechtzeitig vor 12:00:00 Uhr ab! Bitte beachten Sie die Checkliste in der Projektbeschreibung! 28
KOSTEN UND FINANZIERUNG 29
FRAGEN 30
Martin Reishofer Programmleitung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1, A-1090 Wien T +43 (0) 5 77 55 2402 M +43 (0) 664 8569016 martin.reishofer@ffg.at www.ffg.at VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!