Die Rolle der staatlichen Förderbank KfW im Bereich der kommunalen Infrastruktur

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Transkript:

Die Rolle der staatlichen Förderbank KfW im Bereich der kommunalen Infrastruktur Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur Berlin, 30. November 2017 Janina Oest, KfW Bankengruppe Infrastrukturfinanzierung

Die Geschäftsfelder der KfW Bankengruppe Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Wir fördern Deutschland Wir sichern Internationalisierung Wir fördern Entwicklung Mittelstandsbank Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute Förderung Wohnungsneubau und -sanierung, Barriereabbau, sowie Bildung, Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Globaldarlehen KfW IPEX-Bank KfW IPEX-Bank Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Geschäftsbereich KfW- Entwicklungsbank, DEG Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz 2

KfW hat öffentliches Mandat für Infrastrukturfinanzierung Förderschwerpunkte anhand von Megatrends KfW-Gesetz: Die KfW hat die Aufgabe, im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, u.a. in dem Bereich Infrastruktur durchzuführen und Darlehen und andere Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände zu gewähren. Umwelt- und Klimaschutz / Energiewende Bildrechte: KfW-Bildarchiv / Holger Peters Demografischer Wandel Bildrechte: KfW-Bildarchiv / photothek.net 3

KfW Research: Kommunalpanel Jährliche Kämmererbefragung zum wahrgenommenen Investitionsstau KfW-Kommunalpanel 2017 4

in Mrd. EUR Investitionen der Kommunen steigen weiter an, haben aber noch nicht das Niveau der Abschreibungen erreicht 35 Kommunale Investitionen 30 25 20 15 10 5 0-5 -10 Bruttoanlageinvestitionen Abschreibungen Nettoanlageinvestitionen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, nur Gemeinden Quelle: Statistisches Bundesamt 5

Geplante Investitionen nehmen auch 2016 und 2017 zu, Kommunen brauchen aber Planungssicherheit Finanzierung steht, aber viele Investitionsprojekte können nicht umgesetzt werden, weil Kapazitäten in der Verwaltung und Bauwirtschaft begrenzt sind. Planungskapazitäten sind nicht nur eine Frage des Personals, sondern auch der Abläufe und Prozesse. Kurzfristige Fördermaßnahmen helfen, aber letztlich ist eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen notwendig. 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Geplante kommunale Investitionen (Kernhaushalte) 6,2 1,2 1,5 5,9 2,5 1,5 4,8 1,3 2,2 6,3 2,5 2,2 7,7 7,9 2016= 30,8 Mrd. EUR 2017= 31,7 Mrd. EUR Sonstiges Informationsinfrastruktur Wohnungswirtschaft Gesundheitsinfrastruktur Sportstätten, Bäder Kultur Kinderbetreuung Schulen, Erwachsenenbildung Wasserver- und -entsorgung Abfallwirtschaft Energieerzeugung und -versorgung Öffentliche Verwaltungsgebäude ÖPNV Straßen und Verkehrsinfrastruktur Quelle: KfW-Kommunalpanel 2017 6

Wahrgenommener Investitionsrückstand der Kommunen sinkt auf 126 Mrd. EUR Größte Investitionsbedarfe bleiben (trotz hoher Investitionen in diesen Bereichen) bei Straßen/Verkehr (34 Mrd. EUR) sowie Schule/Bildung (33 Mrd. EUR) bestehen. Wahrgenommener kommunaler Investitionsrückstand Wohnungswirtschaft 4 % 4,5 Mrd. EUR Gesundheitsinfrastruktur 2 % 3 Mrd. EUR Informationsinfrastruktur 4 % 5,6 Mrd. EUR Sonstiges 6 % 7,6 Mrd. EUR Straßen und Verkehrsinfrastruktur 27 % 34,4 Mrd. EUR ÖPNV 1 % 1,3 Mrd. EUR Sportstätten, Bäder 8 % 9,7 Mrd. EUR Insgesamt 126 Mrd. EUR Öff. Verwaltungsgebäude 9 % 11,3 Mrd. EUR Kultur 2 % 2,1 Mrd. EUR Kinderbetreuung 4 % 4,6 Mrd. EUR Schulen, Erwachsenenbildung 26 % 32,8 Mrd. EUR Wasserver- und -entsorgung 7 % 8,6 Mrd. EUR Energieerzeugung und -versorgung 0,3 % 0,4 Mrd. EUR Abfallwirtschaft 0,8 % 0,98 Mrd. EUR Quelle: KfW-Kommunalpanel 2017 7

Nur wenig Veränderung bei den Instrumenten zur Investitionsfinanzierung der Kommunen Allgemeine Deckungsmittel (Eigenmittel aus originären Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen) bleiben wichtigstes Finanzierungsinstrument. Alternative Finanzierungsinstrumente nur für wenige Kommunen relevant. Finanzierungsinstrumente kommunaler Investitionen Allg. Deckungsmittel 40 % 89 % zweckgeb. Investitionszuweisungen 19 % 72 % Fördermittel 19 % 87 % Kommunalkredite 25 % 70 % Schuldscheindarlehen 1 % 5 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Anteil der nutzenden Kommunen Anteil an der Investitionsfinanzierung Quelle: KfW-Kommunalpanel 2017 8

Finanzierung kommunaler Investitionen Geringerer Anteil von Eigenmitteln erwartet Allgemeine Deckungsmittel Zweckgebundene Investitionszuweisungen vom Land im KFA Fördermittel die durch die Kommune zu beantragen sind Kommunalkredite Erwartete Bedeutung der kommunalen Finanzierungsinstrumente 21% 30% 34% 19% 51% 67% 50% 42% 30% 12% 19% 24% Kämmerer erwarten zukünftig eher geringeren Anteil allgemeiner Deckungsmittel (Eigenmittel) Zunehmender Anteil von Zuweisungen und Fördermitteln (z.b. Förderprogramme von Bund, Ländern oder EU) Schuldscheindarlehen Sonstiges 5% 13% 91% 64% 23% 3% Wachsende Bedeutung der Fremdfinanzierung erwartet, insbesondere Kommunalkredit Eher mehr als 2016 Bleibt gleich Eher weniger als 2016 Mehrfachnennungen möglich Quelle: KfW-Kommunalpanel 2017 9

Wie fördert die KfW Infrastrukturvorhaben? Formen der angebotenen Förderung Förderkredit: Zinssubvention aus Bundesmitteln Förderkredit: Zinssubvention aus KfW- Eigenmitteln Tilgungszuschüsse echter Zuschuss Investitionen über den Markt hinaus anreizen Globaldarlehen und allg. Refinanzierung für LFIs 10

Förderansatz der KfW Kommunalfinanzierung Basis kommunales Haushaltsrecht sowie Ordnungsrecht Bedingung: durch Kommunalaufsicht genehmigter Haushalt inkl. Kreditermächtigung Investitionskredit Grundversorgung durch Basis- Investitionskredit Anforderungen Ordnungsrecht übererfüllen = höhere Förderung 100 % Förderung möglich, aber KfW auch nicht lender of last resort (PFRL) Gesetzlicher Rahmen als Maßstab für Förderung; konstante Säule der Kommunalfinanzierung Einheitlicher Zinssatz für alle Kommunen bundesweit 11

KfW-Förderprogramme für Kommunen Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKK Investitionskredit Kommunen > Allgemeine Infrastruktur-Investitionen Energetische Stadtsanierung Zuschuss > Konzepte und Sanierungsmanager IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren > Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren > Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden IKK Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur inkl. ÖPNV Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 27.11.2017. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/programmnummer 208 0,19 % 20J 0,49 % 30 J 0,64 % 432 65 % Zuschuss 201 217 218 0,05 % zzgl. 5 % Tilgungszuschuss 0,05 % zzgl. bis zu 5 % Tilgungszuschuss 0,05 % zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 233 0,05 % 12

KfW-Förderprogramme für kommunale Unternehmen Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen > Allgemeine Infrastrukturinvestitionen sowie Beteiligungserwerb IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren > Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren > Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur IKU Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insb. ÖPNV 148 1,35 % 202 220 219 1,00 % zzgl. 5% Tilgungszuschuss 1,30 % zzgl. bis zu 5 % Tilgungszuschuss 1,00 % zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss 234 1,00 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand 23.11.2017. Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins 13

Antragsweg Direkt / Bankdurchleitung Direktkredit Keine Sicherheiten Kommunen Kreditvertrag und Auszahlung Hausbank* Kommunale und soziale Unternehmen Kreditantrag bei der Hausbank Bankdurchleitung Sicherheiten Übersendung des geprüften Kreditantrages Kreditvertrag und Auszahlung Kreditrefinanzierung * Geschäfts-, Direkt- oder Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner 14

Kontakt Die kommunale Infrastrukturfinanzierung der KfW in Berlin Bildrechte: KfW-Bildarchiv / Angelika Kohlmeier Kommunale Infrastrukturfinanzierung Janina Oest Vertriebskoordination Infrastrukturfinanzierung Tel +49 30 20264-5276 Fax +49 30 20264-5941 E-Mail janina.oest@kfw.de KfW Niederlassung Berlin Charlottenstraße 33 / 33 a 10117 Berlin Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9008 Fax +49 30 20264-5941 E-Mail kommune@kfw.de Weitere Informationen und Formulare: www.kfw.de/infrastruktur 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bank aus Verantwortung

Back-Up

IKK Investitionskredit Kommunen Programm-Nr. 208 Was wird finanziert? Allgemeine Infrastruktur Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Förderhöhe Bei Krediten bis 2 Mio. EUR beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben Bei Vorhaben über 2 Mio. EUR beträgt der Finanzierungsanteil max. 50 % (mind. aber 2 Mio. EUR). Eine Zusammenfassung mehrerer Vorhaben in einem Kreditantrag ist möglich. www.kfw.de/208 18

Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm-Nr. 432 Verlängerungsanträge für Sanierungsmanagement möglich (5 J./ 250 TEUR) Was wird finanziert? A. Quartierskonzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Quartierskonzepte; Konzeptphase i.d.r. 1 Jahr B. Sanierungsmanager zur Planung, Begleitung, Koordination, Kommunikation Sach- und Personalkosten für bis zu 3 Jahre für einen Sanierungsmanager (z.b. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune / eines kommunalen Unternehmens) Infos zum Zuschuss 65 % Zuschuss zu förderfähigen Kosten (Sanierungsmanager max. 150.000 EUR) Förderung für Planung und Management Zuschuss weiterleitbar an Dritte (Stadtwerke, Wohnungsunternehmen) Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (z.b. Land, EU), Mitteln der Kommune oder der beteiligten Akteure dargestellt werden. Eigenanteil durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst mind. 15% (Kommunen in Haushaltssicherung: 5%) www.kfw.de/432 sowie www.energetische-stadtsanierung.info 19

Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Quartiersbegriff Definition Quartiersbegriff: Mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inkl. der öffentlichen Infrastruktur Entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgrenze 20

IKK Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung Programm-Nr. 201 Tilgungszuschüsse i.h.v. 5 % Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz Wärme-/Kälteversorgung: Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme Dezentrale Wärme- und Kältespeicher Wärme- und Kältenetze inkl. Anschlüsse und Übergabestationen Wasserver- und Abwasserentsorgung: Hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnung in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgas Energieeffizientere Belüftung bei der aeroben Abwasserbehandlung www.kfw.de/201 21

IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Bauen / Programm-Nr. 217 Was wird finanziert? Errichtung oder Ersterwerb kommunaler Nichtwohngebäude als KfW-Effizienzgebäude 70 KfW-Effizienzgebäude 55 Niedrige Zinsen Förderung Bei KfW-Effizienzgebäude 55 zusätzlich 5% Tilgungszuschuss www.kfw.de/217 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 22

IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Sanieren / Programm-Nr. 218 Was wird finanziert? Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude 1. KfW-Effizienzgebäude Effizienzgebäudestandards 70, 100, Denkmal 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Alle Nichtwohngebäude unabhängig vom Baujahr Kein Förderhöchstbetrag: 100 % Finanzierung der Energieeffizienzinvestitionen möglich Bundesverbilligte Zinskonditionen Tilgungszuschüsse für Sanierungen auf KfW-Effizienzgebäudestandard und für Einzelmaßnahmen Förderung www.kfw.de/218 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 23

IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Förderstufen Programm-Nr. 218 Effizienz Förderkredit Tilgungszuschuss Energiekosten KfW-Effizienzgebäude 70 17,5 % max. 175 EUR/qm KfW-Effizienzgebäude 100 KfW-Effizienzgebäude Denkmal Zinssatz von 0,05 % p.a. für alle Förderstufen + 10,0 % max. 100 EUR/qm 7,5 % max. 75 EUR/qm Einzelmaßnahmen 5,0 % max. 50 EUR/qm Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 24

IKK Barrierearme Stadt Programm-Nr. 233 Gefördert wird der Abbau von Barrieren In öffentlichen Gebäuden: Zuwegung, Stellplätzen, Gebäudezugänge Aufzüge, Rampen Raumgeometrie Sanitärräume Orientierungshilfen, Raumakustik Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder Servicesysteme wie Schalter und Kassen Im öffentlichen Raum / Verkehrsbereich: Bürgersteige, Fußgängerüberwege/-zonen Leit- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte barrierefreie/-arme WC-Anlagen Stellplätze Park- und Grünanlagen, Spielplätze U-Bahn-, S-Bahn- und Straßenbahn- Stationen ; Haltestellen Über-/Unterführungen www.kfw.de/233 25

Allgemeine Informationen zu den IKK-Direktkrediten Antragsberechtigung, Beihilfe, Kreditobergrenzen Antragsberechtigt sind Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise) Deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe / Regiebetriebe / eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Gemeindeverbände (z.b. kommunale Zweckverbände) mit einem Risikogewicht von Null, deren Tätigkeitsfelder keine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit darstellen Allgemeiner Hinweis EU-Beihilferecht Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen o.g. Antragsteller eine im Widerspruch zum EU- Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind nicht förderfähig. Die KfW behält sich eine entsprechende Prüfung vor. Kreditobergrenze (Portfoliorichtlinie) Städte und Gemeinden: Einwohnerzahl x 750 EUR Umlagefinanzierte kommunale Institutionen (z.b. Landkreise, Samtgemeinden, Ämter): Einwohnerzahl x 250 EUR Jeder kommunale Kunde kann zudem unabhängig von der Einwohnerzahl ein Obligo i.h.v. 5 Mio. EUR aus Direktkrediten der KfW in Anspruch nehmen. 26