Überblick: Weitere Bundesprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung
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- Sylvia Adenauer
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1 Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Serviceund Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMUB-Kommunalrichtlinie und weiteren Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 2/2018) Förderrechtlich maßgeblich sind nur die jeweiligen Förderrichtlinientexte und die dazugehörigen Merkblätter Aktuelle Informationen unter:
2 Überblick: Weitere Bundesprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung Berlin, 15. Februar 2018 Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik Britta Sommer
3 Ebenen, Rolle, Akteure und Bereiche Anpassung an den Klimawandel KfW BAFA Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2018
4 Quelle: Difu Mehrebenensystem im Klimaschutz
5 Quelle: Difu Rolle der Kommune im Klimaschutz
6 Quelle: Difu Akteure der Klimaschutzfinanzierung
7 Quelle: Difu Förderbereiche im kommunalen Klimaschutz
8 Anpassung an den Klimawandel 8
9 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Nationale Klimaschutzinitiative Teilkonzept Anpassung Teilkonzept Flächenmanagement Integriertes Klimaschutzkonzept Deutsche Anpassungsstrategie Förderschwerpunkt 1: Unternehmen Förderschwerpunkt 2: Bildung Förderschwerpunkt 3: Leuchtturm Kommune
10 Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Ziel: o Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure stärken o Systematische Berücksichtigung der Risiken und Chancen des Klimawandels Zielgruppen: o Gebietskörperschaften o Unternehmen o Einrichtungen der Kommunen und Länder (z.b. Universitäten) o sonstige Einrichtungen (z.b. Verbände und Vereine) Es sind ausschließlich Vorhaben förderfähig, die die Anpassung an den Klimawandel adressieren Quelle: Umweltbundesamt
11 Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Antragsberechtigung: o Gebietskörperschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunale Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen Verbundvorhaben (mehrere Körperschaften) sind möglich Art der Zuwendung: o Nicht rückzahlbare Zuschüsse, projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel und ggf. Mittel Drittel sind grundsätzlich Voraussetzung für die Förderung. Die Mindestzuwendung beträgt Zweistufiges Verfahren o Förderprogramm langfristig angelegt o Einreichung Skizzen vom
12 Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 1 Anpassungskonzepte für Unternehmen, KMU und kommunale Unternehmen Maximale Zuwendung beträgt Quelle: Kornkraft Naturkost Förderschwerpunkt 2 Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung Maximale Zuwendung beträgt Nicht förderfähig: Schülerförderung oder Bildungsangebote für Lehrer und Schüler mazubi/ Förderschwerpunkt 3 Kommunale Leuchtturmvorhaben Maximale Zuwendung beträgt Anpassung an den Klimawandel in lokales bzw. regionales Handeln integrieren Quelle: posima.de
13 KfW 13
14 KfW Energetische Gebäudesanierung Quartierskonzepte Barrierearme Stadt Sanierungs manager Infrastruktur Quartiersversorgung Quelle:n: TK Wärme, Region Heide; Colmar, Timo Brandt
15 KfW Programme für Gemeinden, Städte und Landkreise Programm Förderung Information Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzepte und Sanierungsmanager: Zuschuss für 65 Prozent der förderfähigen Sach- und Personalkosten bei der Erstellung von integrierten Quartierskonzepten und beim Einsatz von Sanierungsmanagern zur Umsetzung der Maßnahmen 65% Zuschuss / 432 IKK Investitionskredit Kommunen. Diverse Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur zum Beispiel in die Verkehrs-infrastruktur und Stadtbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Breitbandnetzausbau, Fahrzeugbeschaffung sowie in die Abwasser- und Abfallentsorgung und öffentliche Verwaltung IKK - Energieeffiziente Quartiersversorgung (Wärme, Kälte, Wasser, Abwasser): Investitionen in die energieeffiziente Wärme- und Kälteversorgung, insbesondere in strom oder thermisch geführte Anlagen zur Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte- Kopplung (Gas), Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, dezentrale Wärme-und Kältespeicher, Wärme-und Kältenetze, sowie energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Zinsgünstiger Investitionskredit / 0,28 %* Zinsgünstiger Investitionskredit / 0,05 %* 5 % Tilgungszuschuss für alle Maßnahmen IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren: Energetischer Neubau / Ersterwerb Errichtung zw. Ersterwerb von Gebäuden als KfW -Effizienzhaus 55 oder 70 Energetische Gebäudesanierung: Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen von kommunalen Nichtwohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal. Kein Förderhöchstbetrag; Förderung unabhängig vom Gebäudebaujahr Zinsgünstiger Investitionskredit/0,05 %* bis zu 5 % Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 55 Zinsgünstiger Investitionskredit/0,05 %* bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss IKK Barrierearme Stadt: Investitionen in die barrierereduzierende Umgestaltung der Infrastruktur, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, im Verkehr und im öffentlichen Raum Zinsgünstiger Investitionskredit/0,05 %* 233
16 KfW Programme für kommunale Unternehmen Programm KfW Programme für kommunale und Förderung soziale Unternehmen Information IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen: Diverse Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Investitionen zum Beispiel in die Energie- und Trinkwasserversorgung, Telekommunikation sowie in die Abwasser- und Abfallentsorgung, Verkehrsinfrastruktur inklusive ÖPNV und öffentliche Verwaltung Zinsgünstiger Investitionskredit 1,35 %* [20/20: 2,40 %] IKU - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (Wärme, Kälte, Wasser, Abwasser). Investitionen in die energieeffiziente Wärme- und Kälteversorgung, insbesondere in strom oder thermisch geführte Anlagen zur Kraft-Wärme- bzw. Kraft -Wärme-Kälte-Kopplung (Gas), Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, dezentrale Wärme-und Kältespeicher, Wärme-und Kältenetze, sowie energieeffiziente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Zinsgünstiger Investitionskredit/1,00 %* 5 % Tilgungszuschuss für alle Maßnahmen KfW - Energieeffizienzprogramm Abwärme: Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme Zinsgünstiger Investitionskredit/1,00 %* bis zu 40% Tilgungszuschuss IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren Energetischer Neubau / Ersterwerb Errichtung bzw. Ersterwerb von Gebäuden als KfW- Effizienzhaus 55 oder 70 Energetische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen von kommunalen Nichtwohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus 70, 100 oder Denkmal. Kein Förderhöchstbetrag; Förderung unabhängig vom Gebäudebaujahr IKU Barrierearme Stadt: Investitionen in die barrierereduzierende Umgestaltung der Infrastruktur, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, im Verkehr und im öffentlichen Raum Zinsgünstiger Investitionskredit/ 1,15 %* bis zu 5 % Tilgungszuschuss für KfW - Effizienzhaus 55 Zinsgünstiger Investitionskredit/ 1,00 %* bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss Zinsgünstiger Investitionskredit /1,00 %*
17 KfW Programme Weitere Angebote für kommunale Zweckverbände vorhanden Informationen und Beratung im KfW Infocenter: Kostenfrei unter oder per Mail an * Sollzins bei 10 - jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand Tagesaktuelle Konditionen unter
18 BAFA 18
19 BAFA Beispiele Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Förderung der Heizungsoptimier ung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich Förderung von Beratungen zum Energiespar- Contracting Modellvorhaben Wärmenetze 4.0 Kraftwärmekopplung Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Quellen: BMUB; BMUB, Sascha Hilgers; TK Wärme, Region Heide; heizungs-thermostat _1920-pixabay.jpg; Daniele Civello ; Fotolia_ _M.tif
20 BAFA - Beratung Programm Förderung Antragsberechtigte/ Förderquote Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude oder für den Neubau von Nichtwohngebäuden (KfW-Effizienzhaus- Standard). Inanspruchnahme der Beratung durch: Kommunale Gebiets-körperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise), rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller dabei, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen und so bestehende Energiesparpotentiale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen. Natürliche und juristische Personen, die als Energieberater tätig sind. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR. Zusätzlich kann für die Präsentation des Beratungsberichts in Entscheidungsgremien eine Zuwendung in Höhe von 500 EUR beantragt werden Kommunen, kommunale Unternehmen Orientierungsberatung: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Umsetzungsberatung: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Ausschreibungsberatung: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max Laufzeit
21 BAFA Heizen, erneuerbare Energien und mehr Programm Förderung Antragsberechtigte/ Förderquote Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich Der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen; die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche niedriginvestive Maßnahmen gefördert werden Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sonstige juristische Personen des Privatrechts. 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch Euro pro Standort Laufzeit Marktanreizprogramm Wärme -> Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, effizienten Wärmepumpen, besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien, Anlagen zur Bereitstellung gewerblicher Prozesswärme sowie die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Anlagen Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige Organisationen, - Genossenschaften, Privatpersonen Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen werden mit Festbeträgen in Abhängigkeit der Kollektorfläche oder der Nennwärmeleistung der Anlage gefördert Laufend
22 BAFA Heizen, erneuerbare Energien und mehr Programm Förderung Antragsberechtigte/ Förderquote Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Austausch ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen bei Nutzung erneuerbarer Energien in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems. Es bestehen zwei alternative Förderverfahren: Das BAFA vergibt Investitionszuschüsse, die KfW gewährt im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien Premium zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften, Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren) Laufzeit Kraftwärmekopplung Gefördert werden der Neubau, die Modernisierung und die Nachrüstung von KWK-Anlagen, die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und -speichern, in die Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Die Betreiber von KWK- Anlagen, Wärme- / Kältenetzen und - speichern erhalten von ihrem Stromnetzbetreiber auf Grundlage der Zulassung des BAFA die Vergütung für den erzeugten KWK Strom, den sogenannten KWK-Zuschlag Betreiber von förderfähigen KWK-Anlagen, Wärme-/ Kältenetzen und Wärme- /Kältespeichern Bei den KWK-Anlagen richtet sich die Höhe des Zuschlags nach der Art der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Nach dem aktuellen KWK-Gesetz wird für neue Anlagen bis 100 kwel der in das Netz eingespeiste und der selbstverbrauchte KWK-Strom vergütet. Laufend
23 BAFA Heizen, erneuerbare Energien und mehr Programm Förderung Antragsberechtigte/ Förderquote Laufzeit Modellvorhaben Wärmenetze 4.0 Gefördert werden zunächst Machbarkeitsstudien sowie in einem zweiten Schritt die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 Unternehmen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften Die Förderhöhe für Machbarkeitsstudien beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und maximal Euro. Die Förderhöhe für die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Vorhaben-kosten und maximal 15 Millionen Euro
24 BAFA Mehr Information im Förderkompass : oads/de/bundesamt/foerderkompass.ht ml und unter eneinstiege/kommunen_node.html
25 Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2018
26 Wettbewerb Klimaaktive Kommune NEU! Bis zum 6. April bewerben! Kategorie 1 "Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune" Kategorie 2 "Klimaanpassung in der Kommune" NEU! Kategorie 3 "Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen" Sonderpreis "Kommunale Klimaaktivitäten und Ernährung" Teilnahme: Städte, Gemeinden, Landkreise, Regionen Gewinn: Euro + umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Preisverleihung: im Rahmen der 11. Kommunalen Klimakonferenz am 6. Dezember 2018 in Berlin Alle Infos:
27 Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken Köln Zimmerstraße Berlin Britta Sommer Umweltmanagerin Zimmerstraße Berlin Tel.: 030 / Mail: sommer@difu.de Beratungshotline: 030 / skkk@klimaschutz.de
28 - Fragen und Antworten -
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