Herstellen von Fertigpackungen die Eichbehörde informiert Vortrag Fertigpackungen, Füllmengenkontrollen und Handelswaagen
Ablauf der Vortragsveranstaltung 1. Vorstellung des LME 2. Fachvorträge Was sind Fertigpackungen Herstellung von Fertigpackungen Füllmengenkontrollen bei vorverpackten Waren Innerbetriebliche Kontrollen und Kontrollmessgeräte 3. Fragerunde
Referat 104 Organigramm des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz Rudolf-Diesel-Straße 16-18 55543 Bad Kreuznach Telefon: (0671) 794 86-0 (Bei Durchwahl 794 86-...) Telefax: (0671) 794 86-499 Internet-Mail: poststelle@lme.rlp.de Internet: http://www.lme.rlp.de Kommunikationstechnik, Datenverarbeitung Hans-Joachim Knospe L01 Öffentlichkeitsarbeit Kilian Conradi L02 Gisela Brauch Fertigpackungen und Schankgefäße Leiter des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz Gerd Schmidt Vorzimmer: Gisela Brauch Vertreter: Ralf Zimmermann Sicherheitsbeauftragter Michael Speicher L03 Datenschutzbeauftragter Ulrich Zimmermann L04 Gleichstellungsbeauftragte Gisela Brauch L05 Abteilung 1 Zentralabteilung Leiter: Friedrich Hollinger Vertreter: Rolf Schulz Abteilung 2 Eichtechnik, Marktaufsicht Leiter: Ralf Zimmermann Vertreter: Kilian Conradi Abteilung 3 Qualitätsmanagement, Überwachung und Medizintechnik Leiter: Antonius Hilgert Vertreter: Marco Faier Abteilung 4 Technischer Vollzug Nord Leiter: Leonhard Comes Vertreter: Dieter Reuter Abteilung 5 Technischer Vollzug Süd Leiter: Karl Burger Vertreter: Diethelm Maué Referat 101 Haushalt, Finanzplanung, Zentrale Dienste, Fuhrpark Rolf Schulz Referat 102 Personal, Organisation Ulrich Zimmermann Referat 103 Ordnungsrecht, Bußgeldstelle, Controlling Mirjam Paare Referat 201 Masse Druckmessgeräte Rigobert Biehl Referat 202 Volumenmessgeräte für Flüssigkeiten und Längenmessgeräte Kilian Conradi Referat 203 Gasmessgeräte und Getreideanalytik Klaus May Referat 301 Messgeräte für Elektrizität, Temperatur- und Verkehrsmessgeräte, Staatl. anerkannte Prüfstellen Marco Faier Referat 302 Qualitätsmanagement und Medizintechnik Michael Speicher Referat 401 Technischer Stützpunkt Koblenz Dieter Reuter Referat 402 Technischer Stützpunkt Trier Leonhard Comes Referat 104 Fertigpackungen und Schankgefäße Referat 204 Technischer Vollzug Mitte Joachim Wilbat Benannte Stelle 0113 Leiter: Antonius Hilgert Vertreter: Rigobert Biehl Geschäftsstelle: Gisela Brauch
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz
78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standorten Koblenz Trier Hauptsitz Bad Kreuznach Kaiserslautern
Was sind Fertigpackungen? Fertigpackungen sind Erzeugnisse 6 Eichgesetz in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden. Die enthaltene Menge kann ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden.
Fertigpackungen
Was muss der Hersteller kennzeichnen? Verpflichtende Kennzeichnungsmerkmale Füllmenge Herstellerangabe
Füllmenge nach Gewicht
Kennzeichnung des Abtropfgewichtes
Füllmenge nach Volumen
Füllmenge nach Stückzahl
Arten der Füllmengenangabe Füllmenge nach Gewicht Füllmenge nach Volumen Füllmenge nach Stückzahl Füllmenge nach Länge / Fläche
Kennzeichnungsfehler fehlende Füllmengenangabe / Herstellerangabe Angabe einer falschen Füllmengenart unzulässige ca.-angabe Schriftgröße zu klein
Ohne Füllmengenangabe
Falsche Füllmengenart
Unzulässige ca.-angabe
Schriftgröße zu gering 225 g
Anforderungen an die Füllmenge von Fertigpackungen Mittelwertprinzip untere Toleranzgrenze absolute Toleranzgrenze
Mittelwertprinzip Nennfüllmenge Im Durchschnitt muss die Nennfüllmenge enthalten sein
Toleranzgrenzen Nennfüllmenge 1000 ml Tu 985 ml Tabs 970 ml
Beispiel 1 Füllmengenverteilung flüssiges Produkt 1010 1005 1000 995 1001,0 1001,0 Nennfüllmenge ml 990 985 Tu 980 975 970 Tabs 965 0 20 40 60 80 100 120 Laufende Prüfungsnummer der Fertigpackung
Beispiel 2 Füllmengenverteilung stückiges Produkt 1320 1300 1280 1260 1240 1220 1200 1180 1160 1140 g 1120 1100 1080 1060 1040 1020 1000 980 960 940 1137,3 1137,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Nennfüllmenge Tu Tabs Laufende Prüfungsnummer der Fertigpackung
Zulässige Minusabweichung von der Nennfüllmenge bei Fertigpackungen ( 22 FPV) Nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge müssen so hergestellt werden, dass im Mittel die Nennfüllmenge erreicht wird und einzelne Packungen nicht die zulässige Minusabweichung überschreiten. Die zulässige Minusabweichung ergibt sich aus der Nennfüllmenge und dem in der nachfolgenden Tabelle zugeordneten Wert ( 22 Abs. 1 FPV). Nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge dürfen nur dann erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, wenn die tatsächliche Minusabweichung von der Nennfüllmenge, das Zweifache der zulässige Minusabweichung nicht überschreiten. Die zulässige Minusabweichung ergibt sich aus der Nennfüllmenge und dem in der nachfolgenden Tabelle zugeordneten Wert ( 22 Abs. 4 FPV).
Zulässige Minusabweichung von der Nennfüllmenge bei Fertigpackungen ( 22 FPV) Nennfüllmenge QN Zulässige Minusabweichung in g oder ml in % von QN in g oder ml 5 bis 50 9-50 Bis 100-4,5 100 Bis 200 4,5-200 Bis 300-9 300 Bis 500 3-500 Bis 1.000-15 1.000 Bis 10.000 1,5 -
Was ist zu beachten bei der Herstellung von Fertigpackungen mit Honig?
Honiggläser mit der Nennfüllmenge 500 Gramm Der Hersteller muss auf dem Etikett angegeben sein. Die Nennfüllmenge (500 g) muss angegeben sein. Die Schriftgröße der Füllmengenangabe muss ausreichend sein (4 mm). Das hergestellte Los muss im Mittel 500 g enthalten. Die Toleranzgrenze (485 g) darf nur von 2% der FP unterschritten werden. Packungen mit weniger als 470 g dürfen nicht in Verkehr gelangen. Die hergestellten Gläser müssen mit einer geeichten Waage kontrolliert werden.
Fehlerquelle Leerglas Differenz = 41,49 g Toleranz maximal nur 30 g (2x zul. Minusabweichung aus Tabelle)
Warum wird die Herstellung von Fertigpackungen überwacht? Generelle Eichpflicht im geschäftlichen Verkehr. Warenmenge muss mittels geeichtem Messgerät zugemessen werden.
Normalfall: Abfüllung mit geeichtem Messgerät Dosieren 503,7 g Abfüllen Wiegen
Warum wird die Herstellung von Fertigpackungen überwacht? Generelle Eichpflicht im geschäftlichen Verkehr Warenmenge muss mittels geeichtem Messgerät zugemessen werden (Normalfall). Ausnahmeregelungen in der Fertigpackungsverordnung
Ausnahmefall: Kontrolle mit geeichtem Messgerät Dosieren 503,7 g Abfüllen Kontrollwiegen Eignung der Kontrollwaage, wenn der Eichwert der Tabelle Nr. 1.1.1 der Anlage 7 zur FPV, entspricht. (Bei Füllmengen von 150 g bis 500 g, Eichwert = 1 g) [ 27 FPV]
Ausnahmeregelungen bei der Herstellung von Fertigpackungen! Keine geeichte Messung bei der Herstellung aber Verpflichtung zur Stichprobenkontrolle Mittels geeichter, geeigneter Kontrollwaage Dokumentation der innerbetrieblichen Kontrolle Aufbewahren der Unterlagen bis zur Folgeüberwachung Unangemeldete Überwachung durch die Eichbehörde In der Regel einmal jährlich
Geeignete Kontrollwaagen bei der Herstellung von Fertigpackungen ( 27 FPV) Nennfüllmenge QN größter zulässiger Eichwert in g oder ml in g weniger als 10 0,1 10 bis < 50 0,2 50 bis < 150 0,5 150 bis < 500 1,0 500 bis < 2.500 2,0 2.500 und mehr 5,0
Überwachung beim Hersteller
Überwachung beim Hersteller
Im Jahr 2012 haben vier Mitarbeiter der Eichbehörde 1073 Betriebe überwacht dabei wurden in 4.655 Stichproben insgesamt 85.978 Packungen geprüft. Die Beanstandungsquote lag bei knapp 10 %
Häufigkeit und Kosten Hobby -Imker werden ca. alle 5 Jahre überwacht. Kosten zur Zeit: mindestens 24,60 maximal 43,60 Heiko Tenz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: LANDESAMT FÜR MESS- UND EICHWESEN RHEINLAND-PFALZ Rudolf-Diesel-Straße 16-18 55543 Bad Kreuznach Telefon: 0671 79486-0 Telefax: 0671 79486-499 E-Mail: poststelle@lme.rlp.de