Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit

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Transkript:

Das Forschungsdatenzentrum im Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Forschungsfreiheit Wer weiß was? Auf dem Weg in die Datengesellschaft Ad Hoc Gruppe beim Kongress der DGS 2010 Daniela Hochfellner Dana Müller Alexandra Schmucker 11. 15. Oktober 2010, Frankfurt a. M.

Warum braucht die Forschung Daten? Gesellschaftlicher Fortschritt durch fundierte Politikberatung Politikberatung braucht verlässliche Forschungsergebnisse Forschung braucht valide Daten z.b. Evaluation der Arbeitsmarktreformen Daten = Forschung = Fortschritt 2

Informationelle Selbstbestimmung vs. Forschungsfreiheit Besonderer Schutz von Sozialdaten: Jeder hat Anspruch darauf, das die ihn betreffenden Sozialdaten ( 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). ( ) ( 35 Abs. 1 SGB I) Betriebsdaten sind Sozialdaten gleichgestellt ( 35 Abs. 4 SGB I) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Art. 5 Abs. 3 GG) widerstreitende Verfassungsgrundsätze 3

Zielkonflikt: Datenschutz vs. Analysepotential Anonymisierungsgrad original schwach anonym faktisch anonym aggregierte Statistiken FDZ off-site FDZ on-site stark reglementiert uneingeschränkt Datenzugang 4

Lösung: Einrichtung des FDZ Einrichtung auf Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der informationellen Infrastruktur zwischen Wissenschaft und Statistik (KVI) im Frühjahr 2004 Bis Ende November 2006 als Pilotprojekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert Seit 1.12.2006 dauerhafte Einrichtung, finanziert durch BA 5

Auflösung des Zielkonflikts Das 4-Ebenen-Modell des FDZ Daten Antragsprüfung Anonymisierung Zugangskontrolle Ergebniskontrolle 6

Antragsprüfung Bedingungen zur Datennutzung: wissenschaftliche Forschung Bezug zum sozialen Sicherungssystem Forschungseinrichtung Zweckbindung Erforderlichkeit der Daten Zugangskontrolle Daten Anonymisierung Ergebniskontrolle 7

Zugangskontrolle Gastaufenthalte Datenfernverarbeitung Scientific-Use-File Antragsprüfung Abschluss von spezifischen Nutzungsverträgen nach Datenzugangsweg Daten Anonymisierung Ergebniskontrolle 8

Anonymisierung Antragsprüfung Zugangskontrolle Daten Stichprobenziehung Löschung von Identifikatoren schwach anonymisiert faktisch anonymisiert Ergebniskontrolle 9

Ergebniskontrolle Antragsprüfung Zugangskontrolle Daten Anonymisierung Fallzahlen Grafiken Statistische Kennzahlen 10

Fazit Baukasten an Maßnahmen, passgenaues Schutzkonzept Vertrauensverhältnis zwischen FDZ und Forschenden Wert der Forschung ist sehr hoch Gesellschaftlicher Fortschritt Vertrauensmissbrauch führt zu Vertragsstrafen 11

Kontakt Kontakt: daniela.hochfellner@iab.de; dana.mueller@iab.de alexandra.schmucker@iab.de Homepage des Forschungsdatenzentrums: http://fdz.iab.de/

Exkurs: Was sind Sozialdaten? Prozessdaten aus: dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung, den Verfahren der BA (Bezug von Arbeitslosengeld I und II, Arbeitssuche, Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) und dem Betriebsregister (Betriebsbefragungen) 13

14

15

Gesetzliche Grundlagen Sozialdaten: Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einer in 35 des Ersten Buches genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden ( 67 Abs. 1 SGB X) 16

Gesetzliche Grundlagen Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 zur Volkszählung ( Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1): ( ) Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. 17

Gesetzliche Grundlagen Wissenschaftsprivileg: 75 SGB X Übermittlung von Sozialdaten Forschungsprojekt im Bereich der Sozialleistung Öffentliches Interesse Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 282 Abs. 7 SGB III faktisch anonymisierte Daten Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wissenschaftliche Einrichtung Datensicherheitskonzept 18

Was macht das FDZ? Die Aufgaben Erstellung von Scientific Use Files und anderen Forschungsdaten Dokumentation der Daten (FDZ-Datenreport, FDZ-Methodenreport) Beratung zu Datenauswahl und Datenzugang Klärung von datenschutzrechtlichen Verfahren Betreuung von Gastaufenthalten und anschließender Datenfernverarbeitung Workshops und Nutzerkonferenzen 19

Beispiel: Ergebniskontrolle Branche lt. Liste Beschäftigte Betriebe Land-/Forstwirtschaft 25 8 Bergbau/Energie 144 22 Nahrung/Genuss 141 27 Textil/Bekleidung 32 11 Papier, Druck, Verlage 81 13 Holzgewerbe 20 9 Chemische Industrie 63 16 Gummi/Kunststoff 96 24 Glas, Steine, Erden 54 13 Metallerzeugung/-bearb. 139 28 20

Beispiel: Ergebniskontrolle Branche lt. Liste Beschäftigte Betriebe Land-/Forstwirtschaft / / Bergbau/Energie 144 22 Nahrung/Genuss 141 27 Textil/Bekleidung / / Papier, Druck, Verlage / / Holzgewerbe / / Chemische Industrie / / Gummi/Kunststoff 96 24 Glas, Steine, Erden / / Metallerzeugung/-bearb. 139 28 21