Fair-Regional-Charta Berlin-Brandenburg



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Transkript:

Fair-Regional-Charta Berlin-Brandenburg Stand 30.6.2010, Seite 1

Präambel: Das Ziel aller Teilnehmer und Unterzeichner der fair & regional-charta ist die gemeinsame Weiterentwicklung einer sozialen und umweltverträglichen Bio-Branche in der Region Berlin-Brandenburg. Dabei legen wir Wert, nicht nur auf eine vorbildliche ökologische Produktion und deren Weiterentwicklung, sondern auch auf einen fairen Umgang aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette miteinander. Wir verstehen uns als Partner, die auf gleicher Augenhöhe miteinander arbeiten und handeln. Wir streben ein gemeinsames und gerechtes Wirtschaften an, das geprägt ist von dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung für die Region, in der wir arbeiten, und für eine menschliche Gesellschaft, in der wir leben. Als Grundlage für faires und vertrauensvolles Wirtschaften erachten wir, dass die Handelspartner sich in der Nachfrage verbindlich zu einander bekennen. Dabei muss der Preis für die gehandelte Ware so gefunden werden, dass er dem Hersteller des Erzeugnisses oder Anbieter der Dienstleistung eine angemessene Lebenshaltung ermöglicht. Diese Lebenshaltung muss durch den Erlös des Produktes solange ermöglicht werden, bis das Produkt - mit nachhaltiger Perspektive - erneut hergestellt worden ist. Mit den beschriebenen Kriterien verpflichten wir uns nicht nur untereinander, sondern wir wollen diese Selbstverpflichtung auch aktiv nach außen kommunizieren. Ausdruck des fairen Umgangs mit der Natur und den Partnern entlang der Wertschöpfungskette sind die Produkte, die wir erzeugen. Sie sind unsere Botschafter zu den Kunden und der Gesellschaft. Sie transportieren die Werte und Leistungen eines fairen Miteinanders und eines nachhaltigen Wirtschaftssystems und sollen in den Vordergrund der Kommunikation gestellt werden. Stand 30.6.2010, Seite 2

Umsetzung: Vertrauen kann nur aufgebaut werden durch Transparenz und Zuverlässigkeit. Es ist alles zu tun, um den Marktpartnern und den Verbrauchern größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die fair & regional-charta steht für eine gesicherte Qualität von Lebensmitteln, nachvollziehbare Herkunft in den Bereichen landwirtschaftliche Produktion, Verarbeitung sowie die ausschließliche Vermarktung im Bio-Fachhandel und einen fairen wirtschaftlichen Umgang aller Beteiligten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Die Auslobung von einzelnen Produkten als fair & regional wird auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung von den an Herstellung und Handel beteiligten Partnern des jeweiligen Produkts vorgeschlagen und durch die fair & regional-mitglieder bestätigt. Zwischen zwei Mitgliederversammlungen können neue Produkte durch Rücksprache mit drei Mitgliedern des fair & regional-ausschusses als fair & regional ausgelobt werden. Auf der folgenden Mitgliederversammlung werden sie der Mitgliederversammlung vorgestellt und die fair & regional-auslobung durch diese bestätigt. Ein Kerninstrument für die Umsetzung ist der jährliche "Runde Tisch" jeder Produktgruppe, auf der gemeinsam die wichtigsten wirtschaftlichen Eckpunkte (wie etwa Liefermengen, Preise, Qualitäten etc.) besprochen werden. Desweiteren wird in jedem Unternehmen jährlich ein Betriebsgespräch durchgeführt. Hierzu wird jeder Betrieb von jeweils zwei Mitunterzeichnern besucht, die das Gespräch protokollieren. Über die Ergebnisse der Gespräche, einschließlich der Betriebsziele für das nächste Jahr, wird im Rahmen der Mitgliederversammlung berichtet. Die Ziele für das nächste Jahr werden darüber hinaus im Internet veröffentlicht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die beteiligten Unternehmen im Sinne der fair & regional-charta handeln und sich entsprechende Ziele setzen. Kriterien: Die nachfolgenden Kriterien beschreiben die verbindlichen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Handlungsziele der teilnehmenden Bio-Betriebe, die eine nachhaltige Entwicklung in der Region fördern. Diese Kriterien werden bei Bedarf im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsprozesses angepasst. Beschwerden bezüglich der Einhaltung der Kriterien durch einzelne Betriebe können an eine Vermittlungsstelle (fair & regional-ausschuss) gerichtet werden. Der fair & regional-ausschuss setzt sich aus externen und internen Mitgliedern zusammen, die in regelmäßigem Turnus neu gewählt wer- Stand 30.6.2010, Seite 3

den. Diese geht den Beschwerden nach und nimmt ggf. eine vermittelnde Funktion ein. Mitglieder des fair & regional-ausschusses nehmen ausserdem an der jährlichen Mitgliederversammlung teil und sichten im Vorfeld die Betriebsentwicklungsbögen, um ggf. Nachfragen an die Betriebe zu richten. Nachhaltige Wirtschafts- und Handelsbeziehungen Für eine gerechte und nachhaltige Wirtschafts- und Handelsbeziehung müssen folgende Kriterien zwischen den Teilnehmern und Unterzeichnern der fair & regional-charta erfüllt sein: - verbindliche Abnahme- und Lieferverträge der Partner entlang der Wertschöpfungskette über einen längerfristigen Zeitraum, - Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen Anbau-, Mengen-, und Produktentwicklungsplänen für alle Beteiligten durch gemeinsame Gesprächsrunden, - verbindliche Absprachen über zu zahlende Preise in gemeinsamen Gesprächsrunden. Dabei ist dafür zu sorgen, dass die Preisgestaltung für alle Beteiligte klar nachvollziehbar ist. Von den Verarbeitern und dem Handel wird angestrebt, mit den landwirtschaftlichen Erzeugern einen Preis - im Sinne der Präambel - zu vereinbaren, der die langfristige Existenz aller beteiligten Betriebe ermöglicht. Einen Richtwert stellt hierbei ein Preis im oberen Drittel des marktüblichen Durchschnittspreises dar. - einvernehmliche Vereinbarung von angemessenen und produktspezifischen Zahlungszielen, - Alle Teilnehmer erklären sich bereit, Vertragspartner oder andere Lizenznehmer der fair & regional-charta in betrieblichen und wirtschaftlichen Notsituationen entsprechend eigener Möglichkeiten zu unterstützen. Soziale Kriterien Alle Teilnehmer haben einen ganzheitlichen Anspruch an ihre Arbeit und den Umgang mit den beteiligten Menschen. Selbstverständlich ist, dass in den Betrieben nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse angeboten werden. Deshalb verpflichten sich alle Teilnehmer der fair & regional-charta so weit wie möglich: Stand 30.6.2010, Seite 4

- zur nachhaltigen Betriebsentwicklung alle Mitarbeiter regelmäßig weiterzubilden, und dabei speziell die Übermittlung von ökologischen Themen und Inhalten zu fördern, - zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Region gesellschaftliche/soziale Projekt entweder selber zu initiieren oder persönlich bzw. mit Spenden oder Sachleistungen zu unterstützen (z.b. Engagement in Umweltverbänden, Dorfvereinen etc., Sponsoring von ökologischen oder sozialen Projekten), - für die Wissens- und Erfahrungsvermittlung des ökologischen Gedankens geeignete Maßnahmen zu ergreifen, speziell für Interessierte und junge Menschen in der Region (z.b. Angebote für Schulklassen und Kindergärten, Kooperationen mit Jugendprojekten etc.). Umweltengagement Alle Teilnehmer verpflichten sich, gemeinsam das Ziel eines aktiven Umweltschutzes in ihrer Produktion und in ihren Betrieben zu verfolgen und dies öffentlich zu kommunizieren. Darüber hinaus sind alle Teilnehmer verpflichtet so weit wie möglich: - die Umweltaktivitäten ihres Betriebes zu veröffentlichen (z.b. auf der betrieblichen Webseite oder in einem Faltblatt), - für eine Reduktion von Verpackungsmaterialien zu sorgen bzw. umweltgerechtes oder wiederkompostierbares Verpackungsmaterial zu verwenden, - zur Unterstützung und Verwendung von erneuerbaren Energien (z.b. Bezug von Ökostrom, Energieversorgung über Holzhackschnitzel, Biogas, Solaranlagen etc.) beizutragen. Transparenz und Kommunikation Um einen hohen Vertrauensgrad für die fair & regional-charta zu erreichen, aber auch um die besonderen, eigenen Bemühungen einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, verpflichten sich alle Teilnehmer so weit wie möglich: - zu einer umfassenden eigenen Kommunikation mit dem Verbraucher, - dem Verbraucher die Möglichkeit zu bieten, die Arbeit und Produktion von Bio-Lebensmitteln vor Ort kennenzulernen, Stand 30.6.2010, Seite 5

- zu einer Unterstützung der Kommunikationsbemühungen für die fair & regional-charta. Anforderungen an die Handelsstufen: Für den Erfolg der fair & regional-charta fällt der Handelsstufe, Großhandel wie Wiederverkäufer, eine besondere Rolle zu. Sie sind in den meisten Fällen diejenigen, die den direkten Kontakt zum Verbraucher haben und am meisten mit ihm kommuniziert. Der Handel (Großhandel und Fachhandel) verpflichtet sich, die ihnen angebotenen fair & regional-produkte, bei ausreichender Qualität und fairen, marktüblichen Preisen, zu listen und aktiv zu unterstützen. Die Unterstützung sollte die deutliche Auslobung der fair & regional- Produkte, eine hervorgehobene Platzierung (etwa in einem Regional- Regal) und die kommunikative Unterstützung der fair & regional-initiative beinhalten. Herkunftsbestimmungen - Der Anbau von pflanzlichen Produkten muss zu 100% in der Region Berlin-Brandenburg erfolgen. 1 - Bis zu 20% der Hauptzutat eines verarbeiteten Produktes können von außerhalb der Region stammen, wenn das Erzeugnis in der Region Berlin- Brandenburg nicht in ausreichender Menge und Qualität verfügbar ist. - Die Verarbeitungsstätten für die Veredlung der Rohwaren müssen in der Region Berlin-Brandenburg liegen. 2 - In der Erzeugung von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Lammfleisch müssen die Tiere spätestens ab dem Alter von sechs Wochen in der Region Berlin-Brandenburg gehalten werden. - Die Tiere in der Geflügelfleischerzeugung müssen spätestens ab einem Alter von einer Woche in der Region Berlin-Brandenburg gehalten werden. 1 Von Betrieben in Grenzgebieten zu anderen Bundesländern kann auf Antrag auch Ware aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als f&r-ware vetrieben werden. 2 Betriebe in Grenzgebieten zu anderen Bundesländern können auf Antrag aufgenommen werden. Stand 30.6.2010, Seite 6

- Bei Verarbeitungsprodukten müssen die jeweiligen hauptsächlichen Agrarrohprodukte (Speisegetreide bei Brot- u. Backwaren, Fleisch bei Fleisch- und Wurstwaren, Milch bei Milchprodukten, Obst bei Fruchtsaft, Gemüse bei Gemüsekonserven) in der Region Berlin-Brandenburg erzeugt werden. Die übrigen Zutaten können aus anderen Regionen bezogen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Anforderungen der Qualitäts- und Erzeugungsbestimmungen für Verbands-Bio-Ware. Anhang: Regelung zur Kennzeichnung von fair & regional Produkten für neue Betriebe Zur Kennzeichnung eines Produktes als fair & regional müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 1. Der Erzeugerbetrieb / die Erzeugerbetriebe der Rohware ist / sind Unterzeichner der Charta. 2. Der Verarbeitungsbetrieb ist Unterzeichner der Charta, Lohnverarbeiter sind davon ausgenommen. 3. Die landwirtschaftliche Hauptzutat stammt zu 100 % (in Ausnahmefällen min. zu 80 % aus der Region Berlin Brandenburg). Sind diese Punkte erfüllt, so meldet der Hersteller des Produktes sie beim fair & regional Ausschuss an. Jeweils drei Mitglieder des Ausschusses können gemeinsam beschließen, dass das Produkt vorbehaltlich des Votums in der Mitgliederversammlung mit dem fair & regional Logo gekennzeichnet werden kann. Auf der nächst folgenden Mitgliederverslammlung müssen das Produkt und die beteiligten Betriebe den Mitgliedern vorgestellt werden. Sollten Einwände seitens anderer Mitglieder gegen die Kennzeichnung vorliegen, können sie auf der Mitgliederversammlung besprochen und die Kennzeichnung gegebenenfalls mehrheitlich abgelehnt werden. Voraussetzung für ein positives Votum der Mitgliederversammlung ist darüber hinaus dass die beteiligten Betriebe bis zur Mitgliederversammlung am Betriebsgespräch teilgenommen haben. Bestehende fair & regional Betriebe können auch zwischen zwei Mitgliederversammlungen ohne Rücksprache mit dem fair & regional Ausschuss neue Produkte kennzeichnen. Stand 30.6.2010, Seite 7