prüfung Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungen... 1 a. Themenorientierte Projektprüfung... 1 b. Dezentrale Prüfung Englisch... 1 c. Schriftliche Prüfung Deutsch... 2 d. Schriftliche Prüfung Mathematik... 2 e. Schriftliche Prüfung Englisch... 2 f. Freiwillige mündliche Prüfung... 3 2 Gewichtung der Prüfungen... 3 3 Bestehen und Nichtbestehen... 4 a. Bestehensregelungen... 4 b. Krankheit... 4 c. Täuschungshandlung... 4 4 Wiederholung der Prüfung... 5 Stand: September 2018
Der Hauptschulabschluss kann sowohl nach Jahrgangsstufe 9 (HSA 9) als auch nach Jahrgangsstufe 10 (HSA 10) abgelegt werden. 1 Prüfungen Hier sind alle bevorstehenden Prüfungen kurz mit den nötigsten Informationen zusammengefasst. a. Themenorientierte Projektprüfung Art Gruppenprüfung (ca. 4) Zeitraum Vier Prüfungsteile 1. Vorbereitung mit Themenfindung 2. Durchführung (mind. 20 Stunden) 3. Schriftliche Ausarbeitung von jedem/r SchülerIn 4. Präsentation und Prüfungsgespräch Praktische Teile sind gewünscht 1 Woche für Durchführung, ca. 15 Minuten Präsentation und Prüfungsgespräch pro SchülerIn Durchführung im November (2. Woche), Präsentation und Prüfungsgespräch in der darauffolgenden Woche, Thema wird aber schon vor Oktober festgelegt und vorbereitet Prüfung zählt für sich alleine b. Dezentrale Prüfung Englisch Art Zeitraum Einzel- oder Partnerprüfung drei Prüfungsteile 1. Referat zur eigenen Lebenswelt (About me, my hobbies, my pets, ) (10 Punkte) 2. Dialogisches Sprechen (10 Punkte) 3. Sprachmittlung (10 Punkte) 5 Minuten pro Prüfungsteil 15 Minuten gesamt pro SchülerIn Prüfung im Februar, Referat muss im Vorfeld vorbereitet werden 1:1 zur schriftlichen Prüfung 25% der Gesamtnote 1 / 5
c. Schriftliche Prüfung Deutsch Hilfsmittel Zwei Prüfungsteile zu einem gemeinsamen Thema 1. Leseverständnis (15 Punkte) Zu längeren und kürzeren Texten sowie Diagrammen müssen Multiple choice-aufgaben gelöst, ganze Sätze geschrieben, Mindmaps ergänzt werden 2. Textproduktion (25 Punkte) Auf der Grundlage der Texte aus Teil 1 einen Brief, einen Zeitungsartikel etc. schreiben Rechtschreibwörterbuch 135 Minuten (incl. Lesezeit) 1:1 zur sonstigen Jahresleistung d. Schriftliche Prüfung Mathematik Zwei Prüfungsteile 1. Grundlagenteil (10 Punkte) alle Aufgaben müssen bearbeitet werden 2. Wahlbereich (18 Punkte) vier Bereiche mit Fragen a), b) und c), schlechtestes a), b) und c) wird gestrichen In Teil 1 und 2 jeweils verschiedene Aufgaben zu Grundrechenarten, Gleichungen, Diagrammen, Flächen- und Volumenberechnung, Prozentrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung Hilfsmittel Zeichengeräte für Teil 1; Taschenrechner, Formelsammlung und Zeichengeräte für Teil 2 135 Minuten (45 Minuten für Teil 1, 90 Minuten für Teil 2) 1:1 zur sonstigen Jahresleistung e. Schriftliche Prüfung Englisch Drei Prüfungsteile 1. Hörverständnis (25 Punkte) Zu mehreren Hörtexten Multiple choice-aufgaben 2. Leseverständnis (25 Punkte) Zu mehreren Texten Multiple choice-aufgaben 3. Verschiedene Textproduktionen(20 Punkte) ein Lückentext-Brief, eine E-Mail/Brief/Bewerbungsschreiben etc. und eine Dolmetscheraufgabe Hilfsmittel Wörterbuch für Teile 2 und 3 90 Minuten (30 Minuten für Teil 1, 60 Minuten für Teil 2 und 3) 2 / 5
1:1 zur Dezentralen Prüfung 25% der Gesamtnote f. Freiwillige mündliche Prüfung Stoff aus Klasse 7 bis 9/10 (überwiegend) 15 Minuten 1:1 zur schriftlichen Prüfung Note der schriftlichen Prüfung kann sich verbessern und verschlechtern 2 Gewichtung der Prüfungen Die Hauptschulabschlussprüfung umfasst drei Bereiche: Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Deutsch Englisch Mathematik Nebenfächer Projektprüfung Jahresleistunleistunleistung Jahres- Jahres- (Reli/Eth, EWG, G, Mu, Spo, BK) 50% 50% 50% Prüfung 50%* Dezentrale 25% Prüfung 25%* Prüfung 50%* Freiwillige mündliche Prüfung (25%, 12,5% in Englisch) Jahresleistung 100% Prüfung 100% Kein Ausgleich durch mündliche Prüfung möglich * Die Gewichtung der schriftlichen Prüfung halbiert sich, wenn eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt wird. Weite Teile der Abschlussnoten können bereits im Laufe des Abschlussjahres erworben werden. In Bereich 1 werden die Jahresleistungen im Verhältnis 1:1 mit den Ergebnissen aus dem Prüfungen (incl. Dezentrale) verrechnet. Im Bereich 2 zählt alleine die Jahresleistung, in Bereich 3 nur die Prüfungsleistung. 3 / 5
3 Bestehen und Nichtbestehen a. Bestehensregelungen Die Hauptschulabschlussprüfung gilt als bestanden 1, wenn der Durchschnitt der Gesamtleistung aller versetzungsrelevanten Fächer 2 sowie der Projektprüfung besser als 4,5 ist und die Gesamtleistung in max. drei versetzungsrelevanten Fächern incl. Projektprüfung schlechter als Note 4 ist, wobei die Note 6 wie zweimal Note 5 zählt und die Gesamtleistung in max. einem Prüfungsfach incl. Projektprüfung schlechter als Note 4 ist, wobei eine Gesamtleistung schlechter als Note 4 in zwei Prüfungsfächern (incl. Projektprüfung) wie folgt ausgeglichen werden kann: Note 5 einmal Note 2 oder zweimal Note 3 in Prüfungsfach oder Projektprüfung Note 6 einmal Note 1 oder zweimal Note 2 in Prüfungsfach oder Projektprüfung. Gesamtleistung meint den Durchschnitt aus Jahres- und Prüfungsleistung, Wichtig: Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch nicht möglich, kann auf Antrag der Hauptschulabschluss ohne Fremdsprache erteilt werden; in diesem Fall wird für das Fach Englisch im Abschlusszeugnis keine Note ausgewiesen. Höherwertige Abschlüsse sind dann nicht mehr möglich. (WRSVO 33 (5)) b. Krankheit Sollte ein/e Schüler/in aufgrund eines wichtigen Grundes, insbesondere Krankheit, nicht an der Prüfung teilnehmen können, so ist dies der Schule bis 7:45 Uhr mitzuteilen. (Telefon Sekretariat 0751/56960-10). Bei Krankheit ist noch am selben Tag bis 12 Uhr ein ärztliches Attest vorzulegen (Fax Sekretariat 0751/56960-15). Die Schüler erhalten dann einen Nachtermin. Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit Note 6 bewertet. c. Täuschungshandlung (1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. 1 Vgl. Werkrealschulabschlussprüfungsordnung (2012), 33. 2 Diese sind: Religionslehre/Ethik, Deutsch, Englisch, Mathematik,Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (bzw. EWG), Biologie, Chemie, Physik (bzw. NWA), Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung, Sport, Musik, Bildende Kunst und das WPF. 4 / 5
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, oder entsteht ein entsprechender Verdacht, ist der Sachverhalt von einer Aufsicht führenden Lehrkraft festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfung wird bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fortgesetzt. (3) Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note»ungenügend«bewertet werden. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Entscheidung ist 22 Absatz 1 Satz 3 entsprechend anzuwenden. (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. (5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. (6) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen. 4 Wiederholung der Prüfung Wer aus einem wichtigen Grund an einer Prüfung nicht teilnehmen kann, darf diese am Nachholtermin nachschreiben. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie nach (erneutem) Besuch der Klasse 10 einmal wiederholt werden. 5 / 5